Bei dem folgenden exzerpierten Text handelt es sich um: Leviathan von Thomas Hobbes, über den Teil II Vom Staat. Herausgegeben und eingeleitet von Iring Fetscher, übersetzt von Walter Euchner. Verlag: Suhrkamp.
Sebastian Lindinger
Bei dem folgenden exzerpierten Text handelt es sich um: Leviathan von Thomas Hobbes, über den Teil II Vom Staat. Herausgegeben und eingeleitet von Iring Fetscher, übersetzt von Walter Euchner. Verlag: Suhrkamp.
Thomas Hobbes war ein englischer Philosoph * 1588 in Malmesbury (England), † 1679 in Hardwick Hall . Nach seinem Studium in Oxford arbeitete er für die Familie Cavendish . Als Tutor begleitete er den jungen William Cavendish in verschiedene europäische Länder, dadurch kam er in Kontakt mit vielen Intellektuellen seiner Zeit z.B. Galilei und Descartes. 1640 vor dem Ausbruch der englischen Revolution floh er nach Paris, da allgemein bekannt war, dass er ein Anhänger der Monarchie war. Unter Oliver Cromwell kehrte er 1651wieder nach England zurück. Seine politischen Ansichten wurden maßgeblich durch die Bürger- und Revolutionskriege in England geprägt. Er wollte die politische Ordnung nach wissenschaftlichen Prinzipien gestalten um damit in Zukunft Bürgerkrieg und Revolution zu verhindern. In seinen bedeutendsten Werken schreibt er über das stufenweise Fortschreiten der Physik (De corpore 1655, Vom Körper), über die Anthropologie (De homine 1658, Vom Menschen), bis zur Staatslehre (De cive 1642, Vom Bürger und Leviathan, 1651).
(vgl. Brockhaus Online Enzyklopädie)
Lesedatum: 09.11.2011. Exzerpierdatum: 11.11.2011
17. Von den Ursachen, der Erzeugung und der Definition eines Staates. Wenn es keine allgemeine Gewalt gäbe, die die Menschen unter Strafandrohung dazu bringt das natürliche Gesetz und ihre Verträge einzuhalten, würden aufgrund der menschlichen Leidenschaften unweigerlich Kriege folgen, da jeder für seine Sicherheit selbst verantwortlich ist. In vorstaatlichen Zeiten suchten die Menschen in kleinen, sich gegenseitig bekriegenden, Familienverbänden Schutz. In weiterer Folge wurden die Familienclans durch Staaten und Königreiche ersetzt, die Menschen akzeptieren gewisse Einschränkungen ihrer Freiheit als Preis für ihre Sicherheit. Diese Staaten verhielten sich untereinander jedoch wieder wie die vorstaatlichen Familienverbände. (vgl. Hobbes 1966, S. 131 f.) Kleine Gruppen oder Familien können nie wirklich Sicherheit garantieren, denn um Friede zu erreichen muss ein ungefähres Machtgleichgewicht zwischen den Konfliktparteien herrschen, d.h. dass keiner ahnen kann wie eine Schlacht ausgehen würde. Ist die Menge auch noch so zahlreich, so bietet sie keinen Schutz, wenn sie nicht durch eine zentrale Instanz dauerhaft geführt wird, denn dann würden sich die Menschen aufgrund ihrer verschiedenen Interessen untereinander bekriegen und könnten von äußeren Feinden leicht erobert werden. (vgl. Hobbes 1966, S. 132) Ameisen und Bienen werden von Aristoteles als „politische Lebewesen“ bezeichnet, weil sie in großen Gemeinschaften friedlich und perfekt zusammenleben. Sie unterscheiden sich jedoch grundsätzlich vom Menschen: Sie ringen nicht ständig um Anerkennung, unterscheiden nicht zwischen Privat- und Gemeinwohl, glauben nicht besser zu sein als andere, können sich nicht gegenseitig verhetzen und leben friedlich solange sie nicht gestört werden. (vgl. Hobbes 1966, S. 133)
„Die Übereinstimmung dieser Lebewesen ist natürlich, die der Menschen beruht nur auf Vertrag, der künstlich ist.“ (Hobbes 1966, S. 134) Damit dieser eingehalten wird, bedarf es einer Macht, die nur erreicht werden kann, wenn sich das gesamte Gemeinwesen in einer Person bzw. Versammlung bündelt und jedes Individuum sein Recht und seinen Willen mittels Vertrag an diese abtritt. Die so geschaffene Instanz repräsentiert das Gemeinwesen und gewährleistet die innere und äußere Sicherheit. Alle Individuen identifizieren sich mit deren Entscheidungen und Handlungen und sehen sie als die Ihrigen an. Man bezeichnet ein solches Gemeinwesen als Staat. Hobbes sieht darin die Schaffung des „ großen Leviathan “ der von ihm auch als „ sterblicher Gott “, sozusagen als Zwischeninstanz zum „ unsterblichen Gott “ gesehen wird. Diese höchste Gewalt in einem Staat, die die Menschen zum Zwecke des gegenseitigen Schutzes und Friedens eint, bezeichnet man als Souverän. Die Souveränität kann durch Zwang und Gewalt erreicht werden oder durch gegenseitiges freiwilliges Übereinkommen. Der Autor bezeichnet Ersteres als „ Staat durch Aneignung “ und Letzteres als „ Staat durch Einsetzung “ oder auch als „ politischer Staat “. (vgl. Hobbes 1966, S. 134 f.)
18. Von den Rechten der Souveräne durch Einsetzung. Ist eine staatliche Herrschaft „eingesetzt“, so respektieren alle die Entscheidungen bzw. Handlungen jener Instanz, die mithilfe des Majoritätsprinzips zur Vertretung aller Personen ernannt wurde, als ob es die seinen/ihrigen wären. Der Vertrag, also die Übertragung des eigenen Willens auf den Souverän, wird unter den Mitgliedern des Gemeinwesens abgeschlossen. Wenn dies erfolgt ist, können sie ihn nicht mehr verändern bzw. neue abschließen, dies gilt auch für Verträge mit Gott, solche kann nur der Souverän abschließen. (vgl. Hobbes 1966, S. 136 f.) Die souveräne Instanz wird von der Mehrzahl eingesetzt. Jene, die abweichend von der Mehrheit stimmten, haben sich zu fügen. Da beim Vertragsschluss ein jeder seinen Willen bzw. seine Rechte auf den Souverän übertragen hat, kann sich niemand wegen unrechter Taten des Souveräns beklagen, denn er hat sie als seine eigenen akzeptiert und muss sie auch als solche anerkennen. (vgl. Hobbes 1966, S. 138 f.) Die souveräne Instanz legt fest, was für den Frieden in einer Gesellschaft förderlich ist und was nicht, bzw. welche Meinungen und Lehren verbreitet werden dürfen und welche nicht. Sie verfasst die bürgerlichen Gesetze, die z.B. das Eigentum regeln, was für die Aufrechterhaltung des Friedens sehr bedeutsam ist. (vgl. Hobbes 1966, S. 139 f.) Sie ist Oberster Richter, Oberbefehlshaber der Streitkräfte, bestimmt Räte, Minister, Beamten und kann Steuern einheben. (vgl. Hobbes 1966, S. 141) Sie kann gewisse Kompetenzen delegieren, nicht aber solche, die ihr die Souveränität kosten würden wie z.B. den Oberbefehl über das Militär, denn dann wäre sie nicht mehr in der Lage dazu ihre Untertanen zu beschützen oder ihre Gesetze durchzusetzen. (vgl. Hobbes 1966, S. 142) Ist die höchste Gewalt dazu imstande die Bevölkerung zu schützen, so besteht kein Unterschied ob sie nun ein Monarch oder eine Versammlung inne hat. Nach Ansicht von Thomas Hobbes sind Unannehmlichkeiten, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer staatlichen Gemeinschaft entstehen, nichts im Gegensatz zu jenen eines herrschaftslosen Zustands. (vgl. Hobbes 1966, S. 144)
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- BSc. Sebastian Lindinger (Autor), 2011, Thomas Hobbes "Leviathan". Exzerpt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271708
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