Das Ziel des EBR ist in der Sache vergleichbar mit dem des deutschen
Betriebsrates. Ein Betriebsrat ist ein betriebsverfassungsrechtlich
organisiertes Mitbestimmungsorgan, welches die Rechte der
Arbeitnehmer stärken und ein besseres Verhältnis bei der
Machtverteilung in Unternehmen sicherstellen soll. Jedoch obliegt
dem EBR überwiegend eine anhörungs- und informationsrechtliche
Funktionalität. Diese beschränken sich zudem auf Unternehmen, die
in mindestens zwei Mitgliedsstaaten (MS) aktiv sind und eine Quote
der Mitarbeiterzahlen erfüllen. Der EBR als Mitbestimmungsgremium
ist nicht die einzige Möglichkeit für eine Beteiligung der Arbeitnehmer. Sie können ebenso ein ähnlich strukturiertes Organ
gründen, welches die gleichen Wirkungen wie ein EBR entfaltet.
Der EBR wird grundsätzlich zwar von Mitarbeitern eines
Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe zusammengestellt,
allerdings werden diese Arbeitnehmer aus den verschiedensten
Ländern entsandt. Mit der Vielfalt der vertretenen Länder sind
durchaus unterschiedliche Interessen der Mitglieder verbunden.
Praktisch relevant wird der Aspekt der jeweiligen Herkunft jedoch erst
dann, wenn Standards einer Nation durch die Mitwirkung im EBR
auch für Mitarbeiter andere Nationen gelten sollen. Eine aus deutscher
Sicht übliche 38 Stunden Woche ist nicht automatisch auch an
traditionelle Arbeitszeitstrukturen von Arbeitnehmern in den
Niederlanden (34,3) oder Bulgarien (41,7) gebunden. Eine
zahlenmäßige Überlegenheit einer Nation im EBR kann demnach
traditionelle und gesellschaftlich gewachsene Strukturen zum
Desinteresse anderer Arbeitnehmer verändern. Daraus resultiert die
Frage, ob Arbeitnehmergruppen eines Landes sich den
unterschiedlichen Interessen anderer Arbeitnehmergruppen
unterwerfen müssen oder ob auch Minderheiten mit ihren Meinungen
maßgeblich die Entscheidungen des EBR mitgestalten können.
Im Verlauf der Hausarbeit wird die Entstehung des EBR mit Hilfe des
Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) und dessen
Zusammensetzung dargestellt, um zu verdeutlichen, vor welchen
praktischen Problemen die EU bei der Vorgabe für die Entsendung
der Vertreter steht. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf
nationale Unterschiede gelegt, welche die gleichmäßige Verteilung
fördern aber auch gefährden können. Hierzu werden
Handlungsempfehlungen zu einer veränderten Rechtsetzung abgegeben.
Nachfolgend werden die Unterschiede bei der
Konstitution des EBR zum BVG und die daraus entstehenden
Schwierigkeiten dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Weg zum Europäischen Betriebsrat
- Die Konstitution des Besonderen Verhandlungsgremiums
- Mitgliedstaatliche Einschränkungen der BVG Mitglieder
- Der besondere Kündigungsschutz
- Die Konstitution des Europäischen Betriebsrates
- Schlussbetrachtung
- Literaturverzeichnis
- Texte
- Elektronische Datenbanken
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrates (EBR) und analysiert die Herausforderungen, die sich aus der Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Interessen und Arbeitsbedingungen in einem multinationalen Gremium ergeben. Die Arbeit untersucht die Funktionsweise des EBR, insbesondere die Rolle des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) und die mitgliedstaatlichen Einschränkungen bei der Vertretung von Arbeitnehmern.
- Die Bedeutung des Prinzips der Repräsentativität versus Proportionalität bei der Zusammensetzung des EBR und des BVG
- Die Auswirkungen nationaler Unterschiede in Arbeitszeitregelungen und Kündigungsschutz auf die Gestaltung des EBR
- Die Rolle von Gewerkschaftsvertretern im BVG und die Herausforderungen der Vertretung von Arbeitnehmern ohne Betriebsrat
- Die Herausforderungen der Integration von Arbeitnehmern aus Drittstaaten in das BVG
- Die Bedeutung der automatischen Anpassung der EBR-Konstitution an betriebliche Veränderungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung skizziert die Entstehung des Europäischen Betriebsrates im Kontext der europäischen Integration und stellt die Zielsetzung des EBR dar. Im Kapitel "Der Weg zum Europäischen Betriebsrat" wird die Konstitution des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) als Vorstufe zur Gründung des EBR beleuchtet. Die Analyse zeigt, dass die Zusammensetzung des BVG durch die unterschiedlichen nationalen Regelungen und die degressiv proportionale Vertretung der Mitgliedsstaaten geprägt ist. Die Arbeit beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus den unterschiedlichen nationalen Kündigungsschutzbestimmungen für die Mitglieder des BVG ergeben. Darüber hinaus werden die Probleme der Vertretung von Arbeitnehmern ohne Betriebsrat und die Einbindung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten in das BVG diskutiert. Das Kapitel "Die Konstitution des Europäischen Betriebsrates" befasst sich mit der Zusammensetzung des EBR und den Herausforderungen, die sich aus der Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Interessen und Arbeitsbedingungen in einem multinationalen Gremium ergeben. Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der unterschiedlichen nationalen Regelungen auf die Vertretung der Arbeitnehmer im EBR und die Bedeutung der automatischen Anpassung der EBR-Konstitution an betriebliche Veränderungen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Europäischen Betriebsrat (EBR), das Besondere Verhandlungsgremium (BVG), die Arbeitnehmervertretung, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nationale Gesetzgebung, das Prinzip der Repräsentativität, das Prinzip der Proportionalität, die Arbeitszeitregelungen, der Kündigungsschutz, die Gewerkschaftsvertretung, die Integration von Arbeitnehmern aus Drittstaaten und die automatische Anpassung der EBR-Konstitution.
- Citation du texte
- Malte Wilhelm (Auteur), 2014, Die Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrates, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271656
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