"Öffentlichkeit gilt als irgendeine Art von Kollektiv, das sich in bestimmter Weise verhalten kann: Sie ist beunruhigt, interessiert sich, meint dies und das, fordert auch. (Neidhardt 1989, S. 25)"
Diese Beschreibung mag keine Unwahrheiten enthalten - lässt dafür aber eine wissenschaftliche Exaktheit und Problemlösungswillen vermissen. Da sich Neidhardt aber nicht mit dieser Definition zufriedengeben hat, lässt sich vermuten, dass seine Absicht keine exakte Beschreibung sein sollte. Er hat vielmehr die Schwierigkeit veranschaulicht, den Begriff Öffentlichkeit auf einen allgemeingültigen Nenner zu bringen. Einen weiteren Versuch, dem Öffentlichkeitsbegriff näher zu kommen, hat Niklas Luhmann mit einem frühen Text zur öffentlichen Meinung (Luhmann 1971) vor dem autopoietischen Paradigmenwechsel unternommen. Sein Öffentlichkeitsbegriff ist zwar genauer bestimmt, wie noch zu zeigen sein wird, erregt jedoch Kritik anderer Art:
"Mit seiner [Luhmanns, DH] Terminologie läßt sich jedes Problem darstellen, ohne unbedingt zur Klärung beizutragen (Stöber 1999, S.89)." Bei Luhmann "...gibt es Öffentlichkeit im Sinne eines empirisch beobachtbaren Phänomens nicht mehr... (Raupp 1999, S.113)" Raupp macht Luhmann den Vorwurf, dass sein Öffentlichkeitsbegriff ein rein theoretischer ohne Anwendbarkeit auf die Wirklichkeit sei und damit keinen praktischen Nutzen habe. Stöber geht noch weiter und behauptet dies nicht nur für den Öffentlichkeitsbegriff, sondern für jedes Problem.
Mit dieser Arbeit will ich mich der Frage nach der empirischen Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsbegriff Luhmanns stellen. Die Fragestellung lässt sich metaphorisch auch so stellen, ob man mit der Brille "Öffentlichkeitsbegriff Luhmanns" mehr von der Wirklichkeit sieht, als ohne. Als exemplarisches Beispiel habe ich den "Amoklauf von Erfurt mit direkten Reaktionen darauf" im April/Mai 2002 gewählt. Falls ich mit diesem einen Beispiel einen Nutzen im Falle des Öffentlichkeitsbegriffs zeigen kann, ist Raupps These im Sinne Poppers falsifiziert und damit auch die weitergehende These Stöbers.
Gliederung
1. Stellungnahmen aus der Literatur
2. Methodische Vorüberlegungen
3. Öffentliche Meinung als Themenwissen
3.1. Theoretische Abgrenzung zu Habermas
3.2. Definition des empirischen Themas
4. Kontingenz der öffentlichen Meinung
4.1. Kontingenz in sachlicher Hinsicht
4.1.1. Die Aufmerksamkeitsregeln
4.1.2. Kontingenz der Aufmerksamkeitsregeln
4.1.3. Auswirkungen auf politische Entscheidungen
4.2. Kontingenz in zeitlicher Hinsicht
4.2.1. Die Themenkarriere
4.2.2. Einzelne Phasen der Themenkarriere
4.2.3. Zunehmende Anzahl von Meinungen
4.2.4. Zunehmende Abstraktion von Werten
4.3. Kontingenz in sozialer Hinsicht
4.3.1. Unterstellbarkeit der Akzeptiertheit von Themen
4.3.2. Bedeutung der politischen Prominenz
4.3.3. Umgang mit der öffentlichen Meinung
4.4. Einheit der öffentlichen Meinung
5. Anwendbarkeit der Theorie
6. Anhang
6.1. Quellenverzeichnis
6.2 Grafiken
1. Stellungnahmen aus der Literatur
"Öffentlichkeit gilt als irgendeine Art von Kollektiv, das sich in bestimmter Weise verhalten kann: Sie ist beunruhigt, interessiert sich, meint dies und das, fordert auch. (Neidhardt 1989, S. 25)"
Diese Beschreibung mag keine Unwahrheiten enthalten - lässt dafür aber eine wissenschaftliche Exaktheit und Problemlösungswillen vermissen. Da sich Neidhardt aber nicht mit dieser Definition zufriedengeben hat, lässt sich vermuten, dass seine Absicht keine exakte Beschreibung sein sollte. Er hat vielmehr die Schwierigkeit veranschaulicht, den Begriff Öffentlichkeit auf einen allgemeingültigen Nenner zu bringen. Einen weiteren Versuch, dem Öffentlichkeitsbegriff näher zu kommen, hat Niklas Luhmann mit einem frühen Text zur öffentlichen Meinung (Luhmann 1971) vor dem autopoietischen Paradigmenwechsel unternommen. Sein Öffentlichkeitsbegriff ist zwar genauer bestimmt, wie noch zu zeigen sein wird, erregt jedoch Kritik anderer Art:
"Mit seiner [Luhmanns, DH] Terminologie läßt sich jedes Problem darstellen, ohne unbedingt zur Klärung beizutragen (Stöber 1999, S.89)."
Bei Luhmann "...gibt es Öffentlichkeit im Sinne eines empirisch beobachtbaren Phänomens nicht mehr... (Raupp 1999, S.113)"
Raupp macht Luhmann den Vorwurf, dass sein Öffentlichkeitsbegriff ein rein theoretischer ohne Anwendbarkeit auf die Wirklichkeit sei und damit keinen praktischen Nutzen habe. Stöber geht noch weiter und behauptet dies nicht nur für den Öffentlichkeitsbegriff, sondern für jedes Problem.
Mit dieser Arbeit will ich mich der Frage nach der empirischen Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsbegriff Luhmanns stellen. Die Fragestellung lässt sich metaphorisch auch so stellen, ob man mit der Brille "Öffentlichkeitsbegriff Luhmanns" mehr von der Wirklichkeit sieht, als ohne. Als exemplarisches Beispiel habe ich den "Amoklauf von Erfurt mit direkten Reaktionen darauf" im April/Mai 2002 gewählt. Falls ich mit diesem einen Beispiel einen Nutzen im Falle des Öffentlichkeitsbegriffs zeigen kann, ist Raupps These im Sinne Poppers falsifiziert und damit auch die weitergehende These Stöbers.
2. Methodische Vorüberlegungen
Merten (vgl. 1999, S.215) schreibt der Öffentlichkeit wie allen Kommunikationssysteme einen flüchtigen Charakter zu. Dies entpuppt sich als Problem, da die wissenschaftliche Analyse etwas Festgehaltenes verlangt. Um dies zu gewährleisten, liegen Meinungsumfragen nahe, wogegen sich jedoch in der Literatur Widerstand regt.
"Die Aggregatskonzepte ... treffen nicht die spezifische Struktur und Funktion in modernen funktional differenzierten Gesellschaften, (Gerhards/Neidhardt 1991, S. 41f. zitiert in: Bergmann 1994, S. 296f.)."
"Daraus folgt, daß nicht alle Personen, Gruppen und Organisationen den gleichen Zugang oder das gleiche Gewicht auf diesem Meinungsmarkt haben und daß sich bestimmte Meinungen auf dem "Markt" durchsetzen und andere nicht (Bergmann 1994, S. 297)."
Weil Einzelmeinungen unrealistischer Weise aufsummiert werden, geben Meinungsumfragen die öffentliche Meinung nur verfälscht wieder, und können damit höchstens einen Indikator für die öffentliche Meinung darstellen. Kriterium für einen Indikator ist nicht, ob er mit dem Gegenstand identisch ist, sondern wie gut er ihn beschreibt. Ich habe als Indikator für die öffentliche Meinung die Zeitungsartikel von drei Wochen der Süddeutschen Zeitung (Samstag, 27. April bis Samstag, 18. Mai 2002) und damit die veröffentlichte Meinung ausgewählt. Dies stützt sich auf die Hypothese, dass zwischen öffentlicher Meinung und Zeitung eine Wechselwirkung besteht: Was interessiert, wird abgedruckt; was abgedruckt wird, interessiert. Ich bin mir zwar bewusst, dass diesem Prozess Verzerrungen unterliegen, dieser Nachteil wird jedoch meiner Meinung nach durch den Vorteil der wissenschaftlichen Auswertbarkeit kompensiert.
Mit dem Vorgehen, die Zeitung als Indikator für die öffentliche Meinung zu verwenden, stehe ich nicht alleine da. Schon Gerhards benutzte bei einer empirischen Überprüfung des Öffentlichkeitsbegriffs von Habermas neben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Süddeutsche Zeitung (vgl. Gerhards 1997, S. 12f.). Eine komplette Inhaltsanalyse wie Gerhards kann hier allerdings nicht geleistet werden, trotzdem bin ich von dem Nutzen meiner Untersuchung überzeugt. Mein Vorhaben will keine Theorie verifizieren, wie es bei einer soziologischen Theorie ohnehin nur in Ausnahmefällen möglich ist, sondern die empirische Basis einer Theorie mit Beispielen belegen.
Ich habe mich entschlossen, Theorie, Empire und Bewertung parallel zu behandeln, um die Arbeit gut lesbar zu machen.
Auch wenn mein Raster zur Beobachtung der Wirklichkeit grob ist, ist die Wahrscheinlichkeit letztendlich doch groß, dass ich die relevanten Aspekte nicht außer Acht lasse, da sich wichtige Aspekte vielfältig niederschlagen.
3. Öffentliche Meinung als Themenwissen
3.1. Theoretische Abgrenzung zu Habermas
Um seinen Öffentlichkeitsbegriff klar auszuarbeiten, stellt Luhmann ihn zunächst dem von Jürgen Habermas gegenüber. Habermas Begriff von Öffentlichkeit ist ein politischer; er schafft einen kollektiven, allgemeinen und rationalen Willen und löst damit das Problem des »volonté général« (vgl. Peters 1994, S.47f.). Dies geschieht durch den herrschaftsfreien Diskurs, indem nur das bessere Argument zählt.
Luhmann bestreitet, dass dieser Öffentlichkeitsbegriff heute noch sinnvoll ist. Die Gesellschaft hat sich zu einer funktional differenzierten Gesellschaft durch Herausbildung von Funktionssystemen wie beispielsweise Politik, Religion und Wirtschaft (vgl. Luhmann 1971, S. 10) entwickelt. Da die Systeme untereinander zahlreiche Verbindungen aufbauen müssen, nimmt die Komplexität der Realität zu. Um diese Fülle für ein System, wie beispielsweise dem politischen System, von Möglichkeiten bearbeitbar zu machen, reduziert jedes System für sich die Komplexität nach eigenen Wahrheitsgrundlagen. Daraus würde folgen, dass ein einzelnes System kein allgemeines Interesse mehr vertreten kann. Eine neutrale, allumfassende Instanz der Gesellschaft gibt es nach Luhmann nicht.
Der Aufgabe der öffentlichen Meinung ist aus dieser Theorieperspektive also eine ganz andere. Will Habermas das Problem lösen, wie man zu allgemeinen, vernünftigen Meinungen kommt, so fragt sich Luhmann, wie die Komplexität von vielen möglichen Themen auf wenige Themen reduziert wird. Neidhardt pointiert:
"Öffentliche Meinung, so vernehmen wir, sei gar nicht "Meinung", sondern bloß »institutionalisierte Themenstruktur der gesellschaftlichen Kommunikation« (Neidhardt 1989, S. 27)."
Öffentliche Meinung wird damit zum Themenwissen und verliert den politischen Charakter, den er bei Habermas hat. Auf den Amoklauf bezogen lässt sich auch eine politische Dimension feststellen, z.B. anhand von Äußerungen politischer Prominenz. Natürlich kann sich das Themenwissen auch auf solche politische Themen beziehen, aber nicht nur. Als Beispiel hätte man auch Verona Feldbusch nehmen können, die genauso ein Themenwissen darstellt.
3.2. Definition des empirischen Themas
Will man nun diesen Öffentlichkeitsbegriff empirisch anwenden, kann man verschiedene Möglichkeiten annehmen, den Amoklauf zu betrachten: Geht es um das singuläre Ereignis oder um Amokläufe im Allgemeinen, um Gewalt der Jugend, in der Schule oder den Umgang mit Waffen; vielleicht ist ein Amoklauf überhaupt nicht mit einfacher Gewalt zu vergleichen und es handelt sich um etwas viel härteres (Rubner 2002a 27.April, S.2)?
Mit dem Themenbegriff hat sich die Agenda-Setting-Forschung näher befasst, nicht ohne Schwierigkeiten. Brosius kommt bei zweihundert empirischen Agenda-Setting-Studien zum Ergebnis, dass unter anderem die "fehlende konzeptionelle Klarheit, was ein Thema ist (Brosius 1994, S. 272)" zu einem Stillstand dieses Forschungszweigs geführt hat. Donald Shaw als Mitgründer der Forschungsrichtung hat eine praktikable Unterscheidung vorgeschlagen:
"(1) Ereignisse als diskrete Vorkommnisse, beschränkt in Raum und Zeit und (2) Themen als eine Sequenz verwandter Ereignisse, die sich zu einem gemeinsamen Oberbegriff (»scenario«) zuordnen lassen (Shaw in: Rössler 1997, S.73)."
Die Dreiteilung läßt sich anwenden: Das Ereignis ist der Amoklauf im Erfurter Gymnasium am 26. April 2002 um 11 Uhr, das Thema beinhalten zudem alle Reaktionen darauf, der Oberbegriff könnte die Gewalt an Schulen oder der Umgang mit Waffen sein. Welches Oberthema man jeweils auswählt, scheint subjektiv konstruiert zu sein. Die Agenda‑Setting‑Forschung empfiehlt schließlich, sich mit der Unschärfe der Wirklichkeit abzufinden:
"Unbestritten bleibt jedoch, dass jedem Versuch, »issues« zu einem bestimmten Zeitpunkt zu operalisieren, eine fast beliebige Zahl alternativer Umsetzungen gegenüberstehen wird. Und gerade im politischen Bereich ist die Vorstellung naiv, Ereignisse ließen sich klar und eindeutig eingrenzen (Rössler 1997, S.76)."
Damit definiere ich das Thema als "Amoklauf von Erfurt mit allen direkten Reaktionen darauf" und bin mir bewusst, dass ich zwar eine Abgrenzung finden muß, diese aber nicht klar und objektiv sein kann.[1]
4. Kontingenz der öffentlichen Meinung
Die Komplexitätsreduktion von vielen möglichen Themen auf wenige Themen geschieht für Luhmann kontingent; "Kontingenz im Sinne des »Auch‑anders‑möglich‑Seins«(Luhmann 1971, S. 13)". Er spricht davon, dass die öffentliche Meinung "nicht determiniert, aber die Grenzen des jeweils Möglichen festgelegt (ebenda, S.20)" wird. Für Luhmann ist die Kontingenz der Schlüsselbegriff des Aufsatzes, denn er kommt wiederholt auf ihn zurück (vgl. ebenda, S.9, 12, 13, 17, 20, 29) und analysiert ihn in sachlicher, zeitlicher und sozialer Hinsicht.
4.1. Kontingenz in sachlicher Hinsicht
4.1.1. Die Aufmerksamkeitsregeln
Die Kontingenz der öffentlichen Meinung in sachlicher Hinsicht wird durch die Aufmerksamkeitsregeln beschrieben. Sie werden gebraucht, weil Aufmerksamkeit ein knappes Gut ist und nicht alle Ereignisse zu einem Thema der öffentlichen Meinung werden können (vgl. Luhmann 1971, S. 15). Diese Aufmerksamkeitsregeln wählen bestimmte Ereignisse aus, so dass sie als Nachrichten bekannt werden. Dieses "Programm" umschreibt er mit einer Aufzählung von sechs verschiedenen Kriterien (ebenda, S. 16f.). Dazu gehören die "überragende Priorität bestimmter Werte" wie die Bedrohung des Friedens, "Krisen oder Krisensymptome" wie Hungersnöte oder Gewalttaten, der "Status des Absenders einer Kommunikation", "Symptome politischen Erfolges" wie der Zugang zu Amtsträgern, weil politischer Erfolg nicht direkt messbar ist, "Die Neuheit von Ereignissen", da nur Veränderungen auffallen und schließlich "Schmerzen und zivilisatorische Schmerzsurrogate" wie Stress oder Geldkürzungen.
Bei den Geschehnissen in Erfurt wurde mit der Menschenwürde ein überragender Wert verletzt, indem der Täter 17 unschuldige Opfer in Selbstjustiz hinrichtete (vgl. Süddeutsche Zeitung 2002a 27.Apr, S.1)[2]. Außerdem entspricht der Amoklauf eindeutig einer Krise, wie sie Luhmann sogar über das Beispiel der Gewalttat definiert. Es wird sogar geschrieben, dass die Gesellschaft durch diese Tat vor Augen gehalten würde, dass sie jederzeit scheitern könne (vgl. Raulff 2002 29.Apr, S.4). Drittens ist die Meldung in den ersten Wochen neu, und zeigt eine einschneidende Veränderung auf. Im Laufe der Berichterstattung schalten sich, wie später genauer zu untersuchen sein wird, immer wieder politische Prominenz ein, so dass auch ein erhöhter Status des Absenders erfüllt ist. Vier der sechs Aufmerksamkeitsregeln sind also erfüllt.
[...]
[1] Bei der Durchsicht des Materials stellt sich oft die Frage, welcher Artikel noch zum Thema gehört. Beispielsweise wird in einem Artikel am 29.April S.6 berichtet, wie ein Parteistratege auf die Krise Erfurt reagiert. Da sich das Interesse hier weniger auf Erfurt, sondern vielmehr auf den Parteistrategen richtet, habe ihn nicht berücksichtigt. Auf der anderen Seite gibt es Berichte über den Oberbürgermeisters von Erfurt (Süddeutsche Zeitung 2002c 3.Mai, S.4). Hier ist sicherlich anzunehmen, dass der Bericht in direktem Zusammenhang mit dem Amoklauf steht, da sonst keiner über den OB geschrieben hätte.
[2] korrigierte Zahl der Opfer in (Süddeutsche Zeitung 2002b 28.Apr, S.1)
- Citar trabajo
- Daniel Hess (Autor), 2002, Anwendung des Öffentlichkeitsbegriff Luhmanns auf ein aktuelles Öffentlichkeitsthema, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27083
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