Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich seit mehreren Monaten in einer sehr schwierigen
und angespannten Wirtschaftslage.
Das Wirtschaftswachstum, welches angibt, um wie viel das reale BIP pro Kopf im Jahresdurchschnitt
gewachsen ist1, stagnierte, die Arbeitslosigkeit2 erreichte Rekordniveau und die
Staatskassen sind leer, was auch eine Neuverschuldung von weit über den vorgeschriebenen
3% des BIP zur Folge hatte.
Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit zählt zu den am meisten diskutiertesten Problemen auf
dem deutschen Arbeitsmarkt3 und wird auch in Zukunft die größte wirtschaftspolitische Herausforderung
bleiben. 4
Um diesen Problemen entgegenwirken zu können, versprach Bundeskanzler Gerhard Schröder
am 14. März 2003 in seiner Regierungserklärung die Umsetzung der so genannten Age nda
2010, welche Reformen zur Bekämpfung der o.g. Probleme beinhaltet.
Am Ende des Jahres 2003 konnten Regierung und Opposition sich im Vermittlungsausschuss
auf eine Einführung eines „neuen“ bzw. reformierten Sicherungssystems einigen.
In dieser Hausarbeit werde ich das bisherige „alte“ System der sozialen Sicherung5, bestehend
aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, beschreiben.
Anschließend werde ich die Kritik aus Politik und Wirtschaft darstellen, welche die Reformen
des bisherigen Systems dringend gefordert haben.
Im Kapitel 4 stelle ich dann das „neue“ System von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II
und Sozialgeld dar, welches in Zukunft Gültigkeit haben wird.
Anschließend folgt noch ein kurzes Resümee und Ausblick.
Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass das Thema dieser Hausarbeit ein sehr interessantes
aber auch sehr umfangreiches Thema ist. Aufgrund einer Seitenzahlbegrenzung kann in
dieser Hausarbeit nicht alles, wie z.B. die Reformkritik, dargestellt werden.
1 Vgl. Mankiv, 1999, S.561.
2 Definition „Arbeitslosigkeit“, Vgl. Dignas, 1992, S.1.
3 Vgl. Dann / Rosemann, 2002, S.15.
4 Vgl. Franz, 2001, S.11.
5 Definition „soziale Sicherung – Daseinsvorsorge“, Vgl. Streit, 2000, S. 193.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die bisherige Regelung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
3. Kritik aus Politik und Wirtschaft am bisherigen System der sozialen Sicherung
4. Reformen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
5. Resümee und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Stand der offenen Stellen seit 1991
Abbildung 2 - Arbeitslosenstände seit 1991
Abbildung 3 - Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld
1. Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich seit mehreren Monaten in einer sehr schwierigen und angespannten Wirtschaftslage.
Das Wirtschaftswachstum, welches angibt, um wie viel das reale BIP pro Kopf im Jahresdurchschnitt gewachsen ist[1], stagnierte, die Arbeitslosigkeit[2] erreichte Rekordniveau und die Staatskassen sind leer, was auch eine Neuverschuldung von weit über den vorgeschriebenen 3% des BIP zur Folge hatte.
Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit zählt zu den am meisten diskutiertesten Problemen auf dem deutschen Arbeitsmarkt[3] und wird auch in Zukunft die größte wirtschaftspolitische Herausforderung bleiben.[4]
Um diesen Problemen entgegenwirken zu können, versprach Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003 in seiner Regierungserklärung die Umsetzung der so genannten Agenda 2010, welche Reformen zur Bekämpfung der o.g. Probleme beinhaltet.
Am Ende des Jahres 2003 konnten Regierung und Opposition sich im Vermittlungsausschuss auf eine Einführung eines „neuen“ bzw. reformierten Sicherungssystems einigen.
In dieser Hausarbeit werde ich das bisherige „alte“ System der sozialen Sicherung[5], bestehend aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, beschreiben.
Anschließend werde ich die Kritik aus Politik und Wirtschaft darstellen, welche die Reformen des bisherigen Systems dringend gefordert haben.
Im Kapitel 4 stelle ich dann das „neue“ System von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld dar, welches in Zukunft Gültigkeit haben wird.
Anschließend folgt noch ein kurzes Resümee und Ausblick.
Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass das Thema dieser Hausarbeit ein sehr interessantes aber auch sehr umfangreiches Thema ist. Aufgrund einer Seitenzahlbegrenzung kann in dieser Hausarbeit nicht alles, wie z.B. die Reformkritik, dargestellt werden.
2. Die bisherige Regelung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Bisher bestanden in der Bundesrepublik Deutschland drei verschiedene soziale Sicherungssysteme nebeneinander[6]. Sie sind aufgeteilt in Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind und dies dem Arbeitsamt gemeldet haben. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Zeitraum der vorherigen ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Des Weiteren entscheidet das Alter des Bezugsberechtigten über die Dauer des Anspruchs zwischen derzeit 6 bis 32 Monate (32 Monate für über 45 jährige). Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60% bzw. bei bestimmten Voraussetzungen wie z.B. einem Kind 67% des letzten Nettoeinkommens. Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Anlaufstelle für Arbeitslose mit Arbeitslosengeldanspruch ist das Arbeitsamt.
Arbeitslosenhilfe wird an Arbeitslose gezahlt, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen bzw. nicht gegeben ist. Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung als „bedürftig“ eingestuft werden. Die Dauer des Anspruchs ist unbegrenzt, die Bewilligung erfolgt aber für längstens ein Jahr, da dann eine erneute Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt wird.
Im Rahmen dieser Prüfung werden auch Einkommen vom Ehepartner und vorhandenes Vermögen des Antragsstellers berücksichtigt.
Beim Partner, Ehepartner oder eine in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Person, wird gemäß seines derzeitigen Einkommens ein fiktiver Arbeitslosenhilfeanspruch errechnet, der dem Antragsteller als Freibetrag zusteht, mindestens jedoch das derzeitige Existenzminimum von 603 € monatlich. Der Verdienst, der über dem fiktiven Arbeitslosenhilfeanspruch liegt, wird auf die Höhe der Arbeitslosenhilfe des Antragstellers angerechnet[7]. Liegt der Verdienst unter dem o.g. Freibetrag, so hat er keinen Einfluss auf die Arbeitslosenhilfe des Antragstellers.
Der allgemeine Freibetrag der Vermögensanrechnung lag bisher bei 520 € pro Lebensjahr für den Arbeitlosen und seinen Partner; höchstens jedoch 33.800 €.
Als erster Schritt zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde dieser Freibetrag zum 1. Januar 2003 auf 200 € je Lebensjahr und auf höchstens 13.000 € gekürzt[8].
Liegen die Vermögensverhältnisse des Antragstellers über den o.g. Freibetrag, so hat er zur Sicherung seines Lebensunterhalts seine Vermögensgegenstände zu veräußern. Liegen die Vermögensverhältnisse unter dem Freibetrag, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosenhilfe.
Die Höhe der Arbeitslosenhilfe beträgt 53 % des letzten Nettoeinkommens. Auch hier erhöht sich der Satz unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. einem Kind auf 57 % des letzten Nettogehalts[9].
Die Arbeitslosenhilfe ist bedürftigkeitsabhängig und wird aus Bundessteuern finanziert.
Zum bisherigen Arbeitslosengeld und zur Arbeitslosenhilfe ist noch zu erwähnen, dass es bei diesen Transferzahlungen, bei denen einigen Gruppen der Gesellschaft Mittel entzogen werden und diese ärmere Gruppen zugeführt werden[10], eine so genannte „Dynamisierung“ gibt, die die Höhe der Leistungen an die jährliche Einkommensentwicklung anpasst.
Die Sozialhilfe stellt eine Fürsorgeleistung dar, die der „Sicherung des Lebensunterhalts“[11] dient. Sie orientiert sich am individuellen aktuellen Bedarf des Antragstellers und nicht am vormals erzielten Einkommen. Sozialhilfe wird nur bei Vorliegen einer objektiven Notlage und subjektiver Bedürftigkeit bereitgestellt[12].
Auch bei der Bedürftigkeitsprüfung der Sozialhilfe wird das Partnereinkommen berücksichtigt. Der Unterschied zur Arbeitslosenhilfe liegt jedoch darin, dass die Sozialhilfe „nur“ das notwendige Existenzminimum und nicht wie bei der Arbeitslosenhilfe die Sicherung des Lebensstandards deckt. Dies zeigt sich darin, dass nicht nur das Einkommen des Partners sondern auch die Einkommen der Verwandten in „gerader Linie“, also Eltern und Kinder des Antragstellers mit angerechnet werden.
Ist der Antragsteller trotz der Einkommensprüfung als „bedürftig“ anzusehen, so werden seine Vermögensverhältnisse überprüft. Um Sozialhilfe zu erhalten, hat der Antragsteller sein verwertbares und nicht geschütztes Vermögen bis zum Freibetrag von derzeit 1.279 € (zzgl. 256 € je unterhaltspflichtiges Kind) einzusetzen, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Zum verwertbaren und nicht geschütztem Vermögen zählen beispielsweise Geldbeträge, Gemälde, Schmuck, Grundstücke und unter bestimmten Umständen KFZ und Motorräder.
Liegt das Vermögen des Antragstellers unter dem o.g. Freibetrag, so hat er ein Anrecht auf Unterstützung durch Sozialhilfe[13].
Nach bisheriger Gesetzeslage können auch Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Anträge auf ergänzende Sozialhilfe stellen. Wird eine Bedürftigkeit festgestellt, so wird zum Arbeitslosengeld oder zur Arbeitslosenhilfe noch zusätzlich Sozialhilfe gezahlt. Dies wird als so genannter „Aufstocker“ bezeichnet und die Anzahl derjenigen, die dies in Anspruch nahmen betrug im Jahr 2001 rund 270.000 Personen[14].
Die Sozialhilfe ist wie die Arbeitslosenhilfe bedürftigkeitsabhängig und wird von den Kommunen verwaltet und finanziert.
[...]
[1] Vgl. Mankiv, 1999, S.561.
[2] Definition „Arbeitslosigkeit“, Vgl. Dignas, 1992, S.1.
[3] Vgl. Dann / Rosemann, 2002, S.15.
[4] Vgl. Franz, 2001, S.11.
[5] Definition „soziale Sicherung – Daseinsvorsorge“, Vgl. Streit, 2000, S. 193.
[6] Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.), 2003, S.8.
[7] Vgl. Zahn, 2003, S.2.
[8] Vgl. Winkler, 2003, S.7.
[9] Vgl. Masoudi/Voigt, 2003, S.1.
[10] Vgl. Bender, 1999, S.521.
[11] Vgl. Förderverein Gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (Hsrg.), 2003, S.1.
[12] Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hsrg.), 2003, S.8.
[13] Vgl. Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 88 1-3.
[14] Vgl. Hartz,2002, S.126.
- Quote paper
- Andrè Festers (Author), 2004, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als Probleme des deutschen Arbeitsmarktes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27004
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.