Das weltweite Wirtschaftssystem und seine Institutionen auf wirtschaftlicher und politischer
Ebene haben im Zuge der Globalisierung an immer größerer Bedeutung gewonnen. Insbesondere
eine institutionalisierte Welthandelsordnung ist in das Zentrum der Globalisierungsentwicklung
gerückt.
Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) am
01.01.1995 wurden die Regeln des Welthandels auf eine konstitutionelle Basis gestellt und
somit wurde die bisher einzige international anerkannte Vertragsinstitution, deren Regeln
völkerrechtsverbindlichen Charakter2 entwickeln, geschaffen. Die WTO bildet das wichtigste
Koordinationsforum für Probleme des internationalen Handels, in dem 146 Mitgliedsstaaten, 35
Industriestaaten und 111 Nicht-Industriestaaten mit 90% des Welthandelsvolumens vertreten
sind.3
Die Welthandelsorganisation (WTO) steht im Mittelpunkt vieler Meinungsverschiedenheiten.
Für Vertreter der neoliberalen Wirtschaftsideologie ist mit ihr das Ende der Liberalisierung
noch lange nicht erreicht; aber dennoch haben sich die meisten von ihnen mittlerweile mit der
multilateralen Institution angefreundet und streben danach, mit ihr den Freihandel verwirklic
hen zu können. Vom Freihandel versprechen sie sich ein stetiges Wirtschaftswachstum für
alle Vertragsstaaten und damit steigenden Wohlstand für die ganze Welt.
Die Gegner der WTO wiederum sehen in ihr den Grund vieler Probleme, insbesondere in den
Entwic klungs - und Schwellenländern, und argumentieren der Freihandel helfe insbesondere
den bereits industrialisierten Staaten und schaffe nicht die gleichen Ausgangsvoraussetzungen
für Schwellen- und Entwicklungsländer. In der Mehrheit sehen jedoch auch sie Freihandel als
solchen als unumgänglich an, wobei jedoch jedem Staat die Souveränität gegeben sein soll
seine Zollpolitik selbst zu gestalten und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Vertragsstaaten
gelten sollen. [...]
2 Die WTO ist laut Yüksel eine völkerrechtlich juristische Persönlichkeit. Vgl. Yüksel 2001, S. 1
3 Vgl. WTO 2003, S. 112
INHALTSVERZEICHNIS
II Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die WTO
2.1. Geschichte der WTO
2.2. Grundlegende Prinzipien der WTO-Abkommen
2.3. Die WTO-Abkommen
2.3.1. Das GATT
2.3.2. Das GATS
2.3.3. Das TRIPPS
3. Ausgewählte Problembereiche der WTO
3.1. Hegemonieanspruch der USA
3.2. Entwicklungsländer im Rahmen der Welthandelsordnung
3.3. Das Freihandelstheorem
3.4. Externalisierung handelsfremder Themen
4. Schlusswort
III Literaturverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Das weltweite Wirtschaftssystem und seine Institutionen auf wirtschaftlicher und politischer Ebene[1] haben im Zuge der Globalisierung an immer größerer Bedeutung gewonnen. Insbesondere eine institutionalisierte Welthandelsordnung ist in das Zentrum der Globalisierungsentwicklung gerückt.
Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) am 01.01.1995 wurden die Regeln des Welthandels auf eine konstitutionelle Basis gestellt und somit wurde die bisher einzige international anerkannte Vertragsinstitution, deren Regeln völkerrechtsverbindlichen Charakter[2] entwickeln, geschaffen. Die WTO bildet das wichtigste Koordinationsforum für Probleme des internationalen Handels, in dem 146 Mitgliedsstaaten, 35 Industriestaaten und 111 Nicht-Industriestaaten mit 90% des Welthandelsvolumens vertreten sind.[3]
Die Welthandelsorganisation (WTO) steht im Mittelpunkt vieler Meinungsverschiedenheiten. Für Vertreter der neoliberalen Wirtschaftsideologie ist mit ihr das Ende der Liberalisierung noch lange nicht erreicht; aber dennoch haben sich die meisten von ihnen mittlerweile mit der multilateralen Institution angefreundet und streben danach, mit ihr den Freihandel verwirklichen zu können. Vom Freihandel versprechen sie sich ein stetiges Wirtschaftswachstum für alle Vertragsstaaten und damit steigenden Wohlstand für die ganze Welt.
Die Gegner der WTO wiederum sehen in ihr den Grund vieler Probleme, insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern, und argumentieren der Freihandel helfe insbesondere den bereits industrialisierten Staaten und schaffe nicht die gleichen Ausgangsvoraussetzungen für Schwellen- und Entwicklungsländer. In der Mehrheit sehen jedoch auch sie Freihandel als solchen als unumgänglich an, wobei jedoch jedem Staat die Souveränität gegeben sein soll seine Zollpolitik selbst zu gestalten und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Vertragsstaaten gelten sollen.
Diese beiden Standpunkte sind so gegensätzlich, dass es regelmäßig zu Auseinandersetzungen kommt, wie z.B. beim G8 – Gipfel in Genua.
In dieser Arbeit wird zunächst die Geschichte der WTO, ihre Grundprinzipien und die drei zentralen WTO-Abkommen erläutert um dann auf einige Problembereiche der WTO und der neoliberalen Welthandelsordnung einzugehen. Dabei sollen insbesondere die starke Rolle der USA und deren Hegemonieansprüche, die Stellung und Lage der Entwicklungs- und Schwellenländer innerhalb der Welthandelsordnung, das zugrundeliegende Konzept des Freihandels und die Externalisierung handelsfremder Themen kritisch gewürdigt werden.
2. Die WTO
2.1 Geschichte der WTO und der Welthandelsordnung
Im Zuge der Globalisierung und der notwendigen weltweiten wirtschaftlichen Kooperationen zwischen Unternehmen und zwischen Staaten sowie der Bildung multinationaler Konzerne- die weltweit tätig sind- nimmt die Notwendigkeit der Regulierung des Welthandels zu. Viele Staaten versuchen ihren Export auszuweiten, andererseits aber den internen Markt abzuschotten um Importe zu verhindern und eigene Produkte zu schützen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde über eine Neustrukturierung des bisherigen Weltwirtschaftskonzeptes nachgedacht, welches als mitverantwortlich für die Wirtschaftskrise vor Kriegsausbruch galt. Ergebnis war die Konzeption eines relativ liberalen, marktorientierten Weltwirtschaftssystems, welches anders als in der Vergangenheit vertraglich abgesichert und durch internationale Institutionen gesteuert werden sollte.[4]
Ansatz war das Theorem des Freihandels der britischen Nationalökonomen Adam Smith und David Ricardo. Das Freihandelstheorem besagt, dass ein freier globaler Markt ohne Handelsbeschränkungen, für bestmögliche Allokation der Wirtschaftsfaktoren und eine hochentwickelte internationale Arbeitsteilung sorgt; so zu einem starken Wirtschafts- und Produktionsanstieg bei niedrigen Preisen und somit Wohlstand in allen beteiligten Ländern führt. Der Nutzen der Arbeitsteilung ist allerdings für die beteiligten Länder unterschiedlich, weswegen schwächere Länder nicht voll dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sein sollten.[5]
Hauptanliegen der Globalisierung ist also die Ausweitung der internationalen Arbeitsteilung ohne Handelsbeschränkungen, mit Rücksichtnahme auf wirtschaftlich schwächere Länder.
Die Konstitution einer internationalen Handelsorganisation scheiterte jedoch vorerst und so wurde 1947 zunächst das vorbereitende „Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen“ GATT als provisorisches Vertragswerk in Kraft gesetzt. Anfang der neunziger Jahre veranlasste das Ende des Ost-West-Konfliktes die GATT-Mitgliedsstaaten neu über einen Welthandelsrahmen nachzudenken. Mit dem Abschluss der Uruguay-Runde im Dezember 1993 wurde eine inhaltliche Erweiterung und formale Neuausrichtung des GATT mit einer gravierenden Ausweitung der Handelsfreiheit beschlossen. Ergebnis war außerdem die Gründung der WTO, die 1995 in Kraft trat und eine internationale Organisation mit eigener Rechtpersönlichkeit darstellt.[6]
Dabei kann man die WTO aber eher als Verhandlungsplattform verstehen auf der die Mitgliedsstaaten über neue Abkommen verhandeln. Die WTO als Organisation hat keine Entscheidungsbefugnis in Verhandlungen. Ihre Hauptaufgabe ist neben der Administration der Handelsabkommen, der Überwachung nationaler Handelspolitik und Unterstützung der Entwicklungsländer in Themen der Handelspolitik durch technische Beratung und Trainingsprogramme und als wichtigste Aufgabe die Beilegung von Auseinandersetzungen in einem speziellen Streit-schlichtungsverfahren.[7]
Die WTO umfasst als Dachabkommen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen
(General Agreement on Tarifs and Trade - GATT), das Abkommen über den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services - GATS) und das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS). Sie verfolgt durch die Regulierung des internationalen Handels die Ziele der Produktions- und Beschäftigungssteigerung und der Erhöhung des Lebensstandards in den Mitgliedsstaaten. Die Verwirklichung dieser Ziele soll über gegenseitige, nichtdiskriminierende Marktöffnung und den Abbau von Zöllen und anderen nichttarifären Handelsschranken erfolgen.[8]
[...]
[1] Als rein wirtschaftsbezogene Institutionen wären die World Trade Organisation (WTO), Internationaler Währungsfonds (IWF), Global Compact oder Weltbank zu nennen. Auf der politischen Ebene und der Ebene der Entwicklungszusammenarbeit wären insbesondere die UN-Institutionen wie International Labour Organisation (ILO) und UN-Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit wie z.B. das United Nations Development Program (UNDP) oder das Food and Agricultural Organisation of the UN (FAO) zu nennen.
[2] Die WTO ist laut Yüksel eine völkerrechtlich juristische Persönlichkeit. Vgl. Yüksel 2001, S. 1
[3] Vgl. WTO 2003, S. 112
[4] vgl. Yüksel, S. 25 f
[5] vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, 13. Auflage, -> Freihandel, S. 1204
[6] vgl. Senti, Richard: GATT – WTO. Die neue Welthandelsordnung nach der Uruguay – Runde, Zürich: Institut für Wirtschaftsforschung der ETH Zürich 1994, S. 7 ff
[7] vgl. WTO 2003, S. 9 ff
[8] vgl. WTO 2003, S. 7 f
- Arbeit zitieren
- Cynthia Dittmar (Autor:in), 2004, Die Welthandelsorganisation und ausgewählte Problembereiche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26935
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