Aktuell befindet sich die Drogeriemarktkette Schlecker aufgrund ihres Insolvenzantrags in den Schlagzeilen. Schon viele deutsche Unternehmen wie der Handels- und Touristikkonzern Arcandor, das Automobil- und Karosseriebauunternehmen Wilhelm Karmann, der Kachelofen- und Luftheizungsbauer Kago-Kamine, die Düsseldorfer Fluggesellschaft Blue Wings sowie der Maschinen- und Anlagenbauer Babcock Borsig sind traurige Beispiele für deutsche Insolvenz-verfahren der letzten Jahre.
Doch nicht in allen Fällen bedeutet ein Insolvenzantrag das Ende eines Unternehmens bzw. die Arbeitslosigkeit für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Teilweise können Unternehmen durch eine Sanierung gerettet werden. Das neue „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) vom 07. Dezember 2011 soll die Sanierung notleidender Unter-nehmen vereinfachen bzw. die Zahl der Liquidationen von Unternehmen verringern. Dadurch, dass der Gesetzgeber die Sanierungschancen verbessert, erhofft er sich ebenfalls den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Durch einen Insolvenzantrag seines Arbeitgebers verliert ein Arbeitnehmer noch nicht un¬mittelbar seinen Arbeitsplatz. In einem Unternehmen hingegen, das entweder komplett liqui-diert werden muss oder durch eine übertragende Sanierung zumindest teilweise auf einen neuen Rechtsträger übergeht, verwirken die meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz.
Gemäß der Insolvenzstatistik aus dem Jahre 2011 (s. Anhang: Abbildung 1: Unternehmens¬insolvenzen in Deutschland) sind die Insolvenzzahlen in Deutschland rückläufig, was mit der relativ guten wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre zusammenhängt. Genauso wie die Konjunktur¬¬¬entwicklung in Auf- und Abwärtsbewegungen verläuft, verhält es sich mit den Insolvenz¬¬zahlen. Diese folgen dem BIP antizyklisch. Herrscht in der deutschen Wirtschaft Rezession, so ist weniger Kaufkraft am Markt vorhanden, das einzelne Unternehmen hat weni-ger Nach¬frager, dadurch erzielt es weniger Umsatz und in der Folge auch weniger Gewinne. Im schlimmsten Fall gerät das Unternehmen in die Verlustzone und muss nach einiger Zeit Insolvenz an¬melden - die Insolvenzzahlen folgen damit der Wirtschaftslage zeitversetzt. Trotz der aktuellen deutschen Wirtschaftslage (s. Anhang: Abbildung 2: Bruttoinlandsprodukt - preisbereinigt, verkettet), liegt Deutschland mit 30.200 Unternehmensinsolvenzen in 2011 (s. Anhang: Abbildung 3: Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa), bei den Unternehmens¬insolvenzen in Westeu
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Einleitung
I. Das ESUG
II. Ziele des ESUG
III. Arbeitsrechtliche Auswirkungen des ESUG
1. Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
1.1 Voraussetzungen
1.2 Aufgaben
1.3 Zusammensetzung
2. Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens
2.1 Das Insolvenzplanverfahren
2.2 Änderungen des Insolvenzplanverfahrens
3. Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung
3.1 Die Eigenverwaltung
3.2 Neuerungen der Eigenverwaltung
4. §337 InsO
IV. Zusammenfassung
Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Zeitschriftenverzeichnis
- Quote paper
- Katrin Lorenz (Author), 2012, Das ESUG und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269291
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