Das Hamburgische Verfassungsgericht erklärte die Bürgerschaftswahlen in Hamburg am 2.6.1991 für unwirksam. Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen und politischen Problemen, die mit diesem Urteil einhergehen, insbesondere werden die zum Teil auch im Gericht gegensätzlich vertretenen Auffassungen dargestellt. Die Arbeit befindet sich auf dem Stand 1998.
Inhaltsverzeichnis
- A. Das Urteil des HmbVerfG
- I. Sachverhalt
- II. Die Urteilsgründe
- III. Abweichende Auffassung der Verfassungsrichter Dau und Toboll
- B. Die Resonanz in der Literatur
- I. Jörn Ipsen
- II. Claus Arndt
- III. Ulrich Karpen
- IV. Ute Mager
- V. Christian Koenig
- VI. Thomas Kuhl und Peter Unruh
- C. Die Resonanz der Rechtsprechung
- I. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- II. Die weitere Rechtsprechung
- D. Stellungnahme
- I. Die Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze und die Auslegung des Begriffs der „Wahlen"
- II. Die festgestellten Wahlfehler
- III. Das staatliche Prüfungsverfahren
- IV. Die Mandatsrelevanz
- V. Verhältnismäßigkeit und Folgenbetrachtung
- VI. Schlußbetrachtung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Themenhausarbeit analysiert das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 04. Mai 1993, welches die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft vom 02. Juni 1991 für ungültig erklärte. Die Arbeit untersucht die zentralen Argumente des Gerichts, die Resonanz des Urteils in der Literatur und Rechtsprechung sowie die Auswirkungen auf die Anwendung von Wahlrechtsgrundsätzen in innerparteilichen Prozessen.
- Die Bedeutung des Demokratieprinzips im Wahlrecht und innerparteilichen Prozessen
- Die Anwendung von Wahlrechtsgrundsätzen auf die Kandidatenaufstellung
- Die Rolle des staatlichen Prüfungs- und Wahlprüfungsverfahrens
- Die Mandatsrelevanz von Wahlrechtsverstößen
- Die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen bei Wahlrechtsverstößen
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Das Urteil des HmbVerfG
- I. Sachverhalt: Die Arbeit schildert den Sachverhalt der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft 1991, die aufgrund von Verstößen gegen die innerparteiliche Demokratie der CDU für ungültig erklärt wurde. Diese Verstöße betrafen sowohl die Mitgliederversammlung als auch die Vertreterversammlung, in denen die Kandidaten für die Wahl aufgestellt wurden.
- II. Die Urteilsgründe: Das Gericht stellt fest, dass die Verstöße gegen die innerparteiliche Demokratie so schwerwiegend waren, dass sie die Zulassung der Wahlvorschläge der CDU hätten verhindern müssen. Das Gericht argumentiert, dass die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 GG auch für innerparteiliche Prozesse gelten und dass die Freiheit und Gleichheit der Wahl verletzt wurden.
- III. Abweichende Auffassung der Verfassungsrichter Dau und Toboll: Die Richter Dau und Toboll stimmen der Entscheidung nicht zu und argumentieren, dass die Mandatsrelevanz der Verstöße nicht nachgewiesen wurde. Sie halten die Entscheidung für unverhältnismäßig und befürchten negative Auswirkungen auf die Parteifreiheit.
- B. Die Resonanz in der Literatur
- I. Jörn Ipsen: Ipsen kritisiert die Entscheidung des Gerichts, insbesondere die Argumentation zur Mandatsrelevanz. Er hält die Entscheidung für spekulativ und argumentiert, dass die Wahlprüfungsorgane keine weitergehende Prüfungsaufgabe haben als die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
- II. Claus Arndt: Arndt stimmt der Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der erhöhten Prüfungsaufgabe der Wahlprüfungsorgane zu, kritisiert aber die Folgen, die das Gericht aus seinen Feststellungen zieht. Er plädiert für eine partielle Ungültigkeitserklärung, um die Entscheidung der Wähler zu respektieren und die innerparteiliche Demokratie zu stärken.
- III. Ulrich Karpen: Karpen hält die Begründung des Gerichts für handwerklich mißlungen und kritisiert die überdehnte Anwendung der allgemeinen Wahlgrundsätze. Er sieht in der Kandidatenaufstellung keine „Wahl" im eigentlichen Sinne und befürchtet eine übermäßige Einmischung des Staates in die Parteiautonomie.
- IV. Ute Mager: Mager untersucht die Rolle der innerparteilichen Kandidatenaufstellung im Wahlprüfungsverfahren und hält die Entscheidung des Gerichts für vertretbar, aber nicht überzeugend. Sie kritisiert die Mandatsrelevanz und die Spekulationen, die das Gericht anstellt.
- V. Christian Koenig: Koenig kritisiert die Argumentation des Gerichts zur Mandatsrelevanz und hält die Entscheidung für teleologisch. Er argumentiert, dass die Kandidaten ohne „Wahlen" auf die Listen gelangt sind und dass die Mandatsrelevanz des binnendemokratischen Verstoßes gegeben ist.
- VI. Thomas Kuhl und Peter Unruh: Kuhl und Unruh kritisieren die Anwendung der allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze auf die innerparteiliche Kandidatenaufstellung. Sie argumentieren, dass diese Grundsätze keine Tatbestandsmerkmale einer Wahl, sondern Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen sind.
- C. Die Resonanz der Rechtsprechung
- I. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Das Bundesverfassungsgericht wies eine Wahlprüfungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Kandidatenaufstellung der CDU in Hamburg zurück. Es bestätigte die Bedeutung der Wahlrechtsgrundsätze in innerparteilichen Prozessen, schränkte aber die Prüfungsaufgabe der Wahlorgane auf elementare Grundsätze ein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verstöße gegen die innerparteiliche Demokratie im vorliegenden Fall nicht mandatsrelevant waren.
- II. Die weitere Rechtsprechung: Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts fand in der weiteren Rechtsprechung kaum Resonanz. Die Gerichte folgten der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und sahen die Mandatsrelevanz von Wahlrechtsverstößen in der innerparteilichen Kandidatenaufstellung skeptisch.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Wahlrecht, die innerparteiliche Demokratie, die Kandidatenaufstellung, das Wahlprüfungsrecht, die Mandatsrelevanz und die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen. Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts beleuchtet die schwierige Abwägung zwischen der Gewährleistung von Wahlrechtsgrundsätzen und der Wahrung der Parteifreiheit. Die Arbeit untersucht die dogmatischen Grundlagen der Anwendung von Wahlrechtsgrundsätzen auf innerparteiliche Prozesse und die Bedeutung der Mandatsrelevanz bei Wahlrechtsverstößen. Die Arbeit beleuchtet auch die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen und die Herausforderungen für die Rechtsprechung bei der Beurteilung von Wahlprüfungsbeschwerden.
- Quote paper
- Mihai Vuia (Author), 1998, Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu den Bürgerschaftswahlen vom 2.6.1991, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2690
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