Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (vgl. Grundgesetz). Dennoch ist Rassismus nach wie vor ein sehr aktuelles Thema, was durch eine Vielzahl aktueller Ereignisse, Situationsbeschreibungen und Phänomene deutlich wird: In den letzten beiden Jahrzehnten haben sich rechte und rechtsextreme Gewalttaten und Tendenzen in Deutschland verfestigt und verbreitet, zumal Studien und Untersuchungen zahlreicher Wissenschaftler belegen, dass rassistische Denk- und Handlungsweisen innerhalb Deutschland existieren und sogar immer weiter zunehmen.
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