Die deutsche Stadt ist ein Emporkömmling des Mittelalters.
Obwohl es zur Römerzeit ein blühendes Städtewesen mit italienischem Stadtrecht auf dem Boden des späteren Deutschen Reiches gegeben hat, blieben nur relativ wenige civitas von den Zerstörungen in der so genannten Völkerwanderungszeit verschont.
Daher gibt es hier auch nur eine begrenzte siedlungsgeschichtliche Kontinuität.
Die einfallenden germanischen Volksstämme haben nicht in geschlossenen Siedlungen gewohnt, sondern in Höfen, die durch reichlich Zwischenraum voneinander geschieden waren. Dahingegen waren seit je her befestigte Plätze in Gebrauch, die bei Krieg Zuflucht boten, jedoch selten dauerhaft bewohnt wurden. Ein solcher Platz, den die Römer mit oppidum übersetzten, nannten die Germanen Burg.
Jedoch hat wohl keine germanische Burg „aus sich heraus den Weg zur mittelalterlichen Stadt gefunden“.
Dagegen gibt es schon seit prähistorischer bis zur Karolingerzeit zumindest eine topografische Kontinuität einiger Grossorte, die vermutlich eine ununterbrochene Entwicklung zur mittelalterlichen Stadt vollzogen haben.
Auch wurden beispielsweise Elemente der römischen Stadt als Kulturerscheinung und Rechtsgebilde in der Merowingerzeit adaptiert.
In der vorliegenden Arbeit soll nun vornehmlich die Siedlungsentwicklung in Holstein betrachtet werden, die sich trotz der Zugehörigkeit des sächsischen Gaues Holstein zum fränkischen und später Deutschen Reich seit dem Jahre 810 durchaus sehr deutlich von der Entwicklung in West- und Mitteleuropa unterschied.
Die nordelbischen Sachsengaue, das abodritische Wagrien und auch das nördlich der Eider gelegene Gebiet der drei südlichsten Syssel des dänischen Reiches waren in wirtschaftlicher, verfassungsrechtlicher und sozialer Struktur um Jahrhunderte zurückgeblieben.
In Altholstein geht man von einer germanischen Kontinuität aus, da unter der germanischen Siedlungsdecke keine ältere, ethnisch andere historische Schicht, etwa der Kelten, aufzuspüren ist und da auch die slawische Einwanderung nicht in dessen Mitte gelangte. Umformende Überschichtungen des römischen Reiches drangen nicht bis hierhin vor, so dass Altholstein als Aufbewahrungsort älterer Zustände auch noch im Hochmittelalter gelten kann. In diesem Werk werden zunächst der Begriff der Stadt erklärt sowie die Bedingungen in Holstein im Frühmittelalter erläutert und anschließend wird der Urbanisierungsprozess im 12. und 13. Jahrhundert eingehend dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was bedeutet Urbanisation, was ist eine Stadt?
2.1. Frühformen in Deutschland
3. Holstein im Frühmittelalter
3.1. frühe Handelsemporien
4. Die Stadtgründungswelle im 13. Jahrhundert
5. Zusammenfassung
6. Literaturverzeichnis
6.1. Bücher
6.2. Aufsätze
6.3. Internetquellen
1. Einleitung
Die deutsche Stadt ist ein Emporkömmling des Mittelalters.
Obwohl es zur Römerzeit ein blühendes Städtewesen mit italienischem Stadtrecht auf dem Boden des späteren Deutschen Reiches gegeben hat, blieben nur relativ wenige civitas von den Zerstörungen in der so genannten Völkerwanderungszeit verschont.
Daher gibt es hier auch nur eine begrenzte siedlungsgeschichtliche Kontinuität.[1]
Die einfallenden germanischen Volksstämme haben nicht in geschlossenen Siedlungen gewohnt, sondern in Höfen, die durch reichlich Zwischenraum voneinander geschieden waren.[2] Dahingegen waren seit je her befestigte Plätze in Gebrauch, die bei Krieg Zuflucht boten, jedoch selten dauerhaft bewohnt wurden. Ein solcher Platz, den die Römer mit oppidum übersetzten, nannten die Germanen Burg.[3]
Jedoch hat wohl keine germanische Burg „aus sich heraus den Weg zur mittelalterlichen Stadt gefunden“.[4]
Dagegen gibt es schon seit prähistorischer bis zur Karolingerzeit zumindest eine topografische Kontinuität einiger Grossorte, die vermutlich eine ununterbrochene Entwicklung zur mittelalterlichen Stadt vollzogen haben.
Auch wurden beispielsweise Elemente der römischen Stadt als Kulturerscheinung und Rechtsgebilde in der Merowingerzeit adaptiert.
Wenn auch die Steuerabgaben nicht länger an die Stadt flossen, sondern an königliche Grafen (mit denen bald die Bischöfe in Konkurrenz traten) und die Rechtsstellung der autonomen Bürgergemeinde durch die Stadtherrschaft des Königs abgelöst wurde.[5]
Doch in der Karolingerzeit fand die römische Munizipalverfassung dann gänzlich ein Ende. Ein Stadtrat entstand erst wieder vier Jahrhunderte später und auf neuer Basis.[6]
In der vorliegenden Arbeit soll nun aber vornehmlich die Siedlungsentwicklung in Holstein betrachtet werden, die sich trotz der Zugehörigkeit des sächsischen Gaues Holstein zum fränkischen und später Deutschen Reich seit dem Jahre 810 durchaus sehr deutlich von der Entwicklung in West- und Mitteleuropa unterschied.[7]
Die nordelbischen Sachsengaue, das abodritische Wagrien und auch das nördlich der Eider gelegene Gebiet der drei südlichsten Syssel des dänischen Reiches waren in wirtschaftlicher, verfassungsrechtlicher und sozialer Struktur um Jahrhunderte zurückgeblieben.[8]
In Altholstein geht man von einer germanischen Kontinuität aus, da unter der germanischen Siedlungsdecke keine ältere, ethnisch andere historische Schicht, etwa der Kelten, aufzuspüren ist und da auch die slawische Einwanderung nicht in dessen Mitte gelangte. Umformende Überschichtungen des römischen Reiches drangen nicht bis hierhin vor, so dass Altholstein als Aufbewahrungsort älterer Zustände auch noch im Hochmittelalter gelten kann.[9] Im Folgenden sollen daher zunächst der Begriff der Stadt erklärt und die Bedingungen in Holstein im Frühmittelalter dargelegt werden, um dann den Urbanisierungsprozess im 12. und 13. Jahrhundert zu erläutern.
2. Was bedeutet Urbanisation, was ist eine Stadt?
„Die Frage nach Herkunft und Begriff der mittelalterlichen Stadt wurde aufgeworfen von den Philosophen, die in der Ständegesellschaft des 18. Jahrhunderts den Anspruch des Bürgertums auf Gleichberechtigung erhoben.“[10] Voltaire (1754) sah die Stadt als Gemeinde freier Bürger, Smith (1776) definierte sie als ständigen Markt; nachdem auf dem Land nur Arbeitskraft und Boden zur Gütererzeugung nutzbar gemacht werden konnten, schufen die Könige seiner Auffassung nach mit der Herstellung des Stadtfriedens und der Stadtfreiheit die Voraussetzungen dafür, dass die Unternehmer auch Kapital für die Produktion einsetzten. Herder (1791) betrachtete die
Anfänge des Stadtwesens als verknüpft mit dem durch die Kreuzzüge freigesetzten Handelsgeist. Die Städte waren nach seiner Meinung stehende Heerlager der Kultur, Werkstätten des Fleißes und der Anfang einer besseren Staatshaushaltung.
2.1. Frühformen in Deutschland
Die Römerstädte südlich der Donau waren im 5. Jahrhundert bis auf die Ringmauern von den Germanen zerstört worden, jedoch waren
viele Städte links des Rheines, wenn auch mit stark dezimierter Bausubstanz und Bevölkerung bestehen geblieben. Begrifflich wurde unterschieden zwischen civitates, also ummauerten Siedlungen mit Bischofskirche und ländlichem Verwaltungsbezirk, also Orten mit administrativer Zentralität, und vici oder oppida, den im Territorium einer civitas gelegenen Kastellsiedlungen, von denen sich manche als gräfliche oder herzogliche Machtzentren bewährten (Bonn, Jülich, Regensburg).[11]
Die Germanen betrachteten alle Siedlungen mit Römermauern als Burgen, was der Ersatz des Namens Argentorate durch Strateburgum zeigt. Es bildeten sich innerhalb, oft aber auch in günstiger Verkehrslage vor den Mauern Kaufmanns- und Händler- oder Friedenssiedlungen, die man begrifflich als suburbium, burgus oder vicus von der civitas und dem oppidum unterscheidet. In den rechtsrheinischen Landen schlossen sich solche Händlersiedlungen an
herrschaftliche Burgen an (Dorestad, Hamburg, Magdeburg). Sie werden vielfach als Wik(-siedlung) bezeichnet.[12]
Weder die Burgen noch die Suburbien besaßen eine besondere Verfassung, sie gehörten zusammen mit dem flachen Land der jeweiligen Grafschaft an, und der Graf war zuständig für die Gewerbe- und Marktaufsicht. Kommerzielle Zentralität war noch kein notwendiges Merkmal des Stadtbegriffes; das Verkehrsbedürfnis wurde überall noch durch Jahrmärkte befriedigt, die noch ungeeignet
waren, um Handwerker oder Kaufleute zu dauernder Niederlassung zu bewegen.[13]
[...]
[1] Ausnahmen bilden beispielsweise Köln, Worms und Trier, wo der römische Kern auch die Grundlage für die mittelalterliche Stadt bildete.
[2] Planitz, Hans: Die deutsche Stadt im Mittelalter. Von der Römerzeit bis zu den Zunftkämpfen, Wien - Köln - Graz 1975, S 3-4.
[3] Das Wort Burg stammt von „bergen“, also umschließen und schützen ab, Siehe ebda., S.3.
[4] ebda., S. 3.
[5] ebda., S. 28-29.
[6] ebda., S. 35-36.
[7] Bautier, Robert-Henri (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, Band 5, München 1991, S. 100.
[8] Hoffmann, Erich: Stadtgründung und Stadterweiterung in Norwegen und im westlichen Ostseeraum im 12. und 13. Jahrhundert, In: Hoffmann, Erich/ Lubowitz, Frank (Hrsg.): Die Stadt im westlichen Ostseeraum. Vorträge zur Stadtgründung und Stadterweiterung im hohen Mittelalter (Kieler Werkstü>
[9] Klose, Olaf (Hrsg.): Geschichte Schleswig Holsteins, Band 4, Teil 1, Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, Neumünster 1981, S. 1.
[10] Angermann, Norbert (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, Band 7, München 1995, S. 2170.
[11] ebda., S.2174.
- Citation du texte
- Stefan Hansen (Auteur), 2004, Urbanisation in Holstein, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26794
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