Die Sachverständigen des Handwerks haben durch ihren hohen Qualitätsstandard gute Chancen auf dem europäischen Markt. Die Masterarbeit macht deutlich, dass die Möglichkeiten für die Sachverständigen des Handwerks, im europäischen Raum tätig zu werden, in Zukunft steigen werden.
In den verschiedenen Ländern sind die Rechte und Pflichten für die Sachverständigen auf einem vergleichbaren Qualitätsstandard, wie die Umfrage der europäischen Organisation EuroExpert aufzeigt .
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk erfahren durch die Praxiserfahrung und das Fachwissen allgemein eine hohe Akzeptanz. Deshalb vertrauen deutsche Privatpersonen und Handwerksbetriebe bei Streitschlichtungen auch im Ausland auf die besondere fachliche Kompetenz.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung mit Ziel der Arbeit und der Master-These
1.1 Problemstellung
1.1.1 Das Ziel der Arbeit
1.2 Untersuchungsmethode
1.2.1 Untersuchung der Sachverständigentätigkeiten
1.2.2 Untersuchung der europäischen Marktaktivität
1.3 These der Masterarbeit und ihr Neuigkeitswert
1.3.1 These der Masterarbeit
1.3.2 Zusammenstellung der Arbeit
1.3.3 Erkenntnisse der Arbeit
1.3.4 Neuigkeitswert der Arbeit
2. Allgemeine Informationen über die Arbeit von Sachverständigen
2.1 Was ist ein Sachverständiger?
2.1.2 Wer darf sich als Sachverständiger bezeichnen?
2.1.3 Was sollte ein Sachverständiger können?
2.1.4 Für welche Sachgebiete werden Sachverständige gebraucht?
2.1.5 Weshalb werden Sachverständige benötigt?
2.2 Welche Aufgaben erledigen Sachverständige?
2.2.1 Überblick über die Aufgaben eines Sachverständigen
2.2.2 Auftraggeber von Sachverständigenleistungen
2.3 Zusammenfassung über die Arbeit von Sachverständigen:
3. Das Sachverständigenwesen in der Europäischen Union
3.1 Die Europäische Union
3.1.1 Die Bevölkerungszahlen der Europäischen Union
3.2 Ziele des Sachverständigenwesens in Europa
3.2.1 Unterschiede in der Organisation des Sachverständigenwesens
3.2.2 Anerkennung von Zertifizierungsstellen für Sachverständige
3.2.3 Bedürfnis nach gemeinsamen Standards
3.2.4 Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) und Europa
3.3 Die europäische Organisation für Sachverständige
3.3.1 Qualitätsstandards im Europäischen Vergleich
3.3.2 Anforderung an die Qualität von gerichtlichen Sachverständigenleistungen
3.3.3 Vergleich der Qualität der gerichtlichen Sachverständigenleistungen
3.4 Einheitliche Standards bei EuroExpert
3.4.1 Code of Practice
3.4.2 Association Standards
3.4.3 Mediation Standards
3.4.4 Report Standards
3.5 Ergebnis des Vergleichs
3.6 Zusammenfassung
3.6.1 Unterschiedliche Sachverständigenmodelle
3.6.2 Grenzüberschreitend ist festzustellen
4. Das Sachverständigenwesen in Deutschland
4.1 Deutschland in Europa
4.1.1 Deutschland und seine Bundesländer
4.2 Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung
4.2.1 Struktur des deutschen Sachverständigenwesens
4.2.2 Unterschiedliche Modelle
4.3 Verschiedene Arten von Sachverständigen
4.3.1 Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
4.3.2 Bestimmung gesetzlich geregelt
4.3.3 Unparteiliche Einrichtung
4.3.4 Nachweis der besonderen Sachkunde
4.3.5 Pflichten eines Sachverständigen
4.3.6 Wer bestellt die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?
4.4 Ausländische Sachverständige und öffentliche Bestellung in Deutschland
4.4.1 Nachweisen der besonderen Sachkunde für Ausländer
4.4.2 Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang für Ausländer
4.4.3 Dauer des Verfahrens
4.4.4 Wie findet man die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
4.5 Zertifizierte Sachverständige
4.5.1 Vorgegebene Standards
4.6 Durch staatliche Stellen anerkannte Sachverständige
4.7 Personen, die sich selbst als Sachverständige bezeichnen oder von Verbänden als Sachverständige anerkannt worden sind
4.8 Vergleich zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung
4.8.1 Die Unterschiede zwischen der öffentlichen Bestellung und Zertifizierung
4.8.2 Gemeinsamkeiten
4.8.3 Anerkennungen von Qualifikationen
4.8.4 Zusammenführen von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung
4.9 Zertifizierungsaktivitäten des Instituts für Sachverständigenwesen - IfS Zert
4.9.1 Aufgaben und Ziele der IfS-Zertifizierungsgesellschaft
4.9.2 Aufgaben des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS)
4.9.3 Verbindung zu Europa im Sachverständigenwesen
4.10 Zusammenfassend ist im deutschen Sachverständigenwesen festzustellen
5. Der Sachverständige im deutschen Handwerk
5.1 Das Handwerk
5.1.1 Vielfalt im Handwerk
5.1.2 Handwerksbetriebe auf dem europäischen Markt
5.1.3 Auslandsaktivitäten der Handwerksbetriebe
5.2 Handwerkskammern und Sachverständige
5.2.1 Für die Sachverständigen sind die Handwerkskammern zuständig
5.2.2 Berufszulassungssystem und Sachverständigentätigkeit
5.3 Berufszulassungssystem und der Weg zum Sachverständigen
5.3.1 Hohe Akzeptanz
5.3.2 Sachverständiger des Handwerks und Rechtsfragen
5.4 Generalisierende Betrachtungsweise
5.4.1 Experte in seinem Bestellungsgebiet
6.Empirische Untersuchung bei den ö. b. u. v. Sachverständigen im Handwerk
6.1 Forschungsziel (research objectives)
6.1.1 Erreichung des Forschungszieles
6.1.2 Gütekriterien der empirischen Umfrage
6.1.3 Gütekriterien
6.2 Art des Forschungsdesign (research design)
6.3 Entwicklung des Forschungsplanes (research plan)
6.3.1 Bestimmung der Datenquelle (data sources)
6.3.2 Bestimmung der zeitlichen Dimension
6.3.3 Bestimmung der Datenerhebungsmethode (research approches)
6.3.4 Befragung (interview, survey research)
6.3.5 Datenerhebungsinstrument (research instrument)
6.4 Bestimmung des Auswahlverfahrens
6.4.1 Die Stichprobe (sampling)
6.5 Wissenstand und Datenerhebung für die Umfrage
6.5.1 Umfang der bewussten Auswahl
6.6 Pretest
6.6.1 Auswertung des Pretests
6.6.2 Modifizierung des Erhebungsinstrumentes
7. Datenerhebung wird umgesetzt
7.1 Die Wahl der Stichprobengröße
7.1.1 Das Auswahlverfahren
7.2 Ergebnisse der Umfrage
7.2.1 Allgemeines zur Umfrage
7.2.2 Indikator Rücklaufquote
7.2.3 Streuung der Stichprobe
7.2.4 Auswertung der Stichprobe
7.2.5 Auswertung der Sachverständigentätigkeit im Ausland
7.2.6 Europakonforme Regelung
7.2.7 Entwicklung der Qualität
7.2.8 Zusammenfassung
8. Marktentwicklung für Sachverständige
8.1 Entwicklung der Auslandstätigkeit
8.2 Potential für Sachverständige
8.3 Vorteile durch die Zertifizierung
9. Zusammenfassung und Ergebnis der Masterarbeit
9.1 Ergebnis der empirischen Untersuchung
9.2 Zusammenfassung der Masterthese
9.3 Europäische Entwicklung und Ziel
9.4 Weiterentwicklung
I Literaturverzeichnis
II.Verzeichnis der Studien und Erhebungen
III. Rechtsprechung und Rechtsquellen
IV. Abbildungsverzeichnis
V. Tabellenverzeichnis
VI. Abkürzungsverzeichnis
VII Anlagen
1 Einleitung mit Ziel der Arbeit und der Master-These
1.1 Problemstellung
Durch die europäische Dienstleistungsrichtlinie wird es für Serviceunternehmen leichter in allen Mitgliedsstaaten tätig zu werden. Daraus ergeben sich auch für die Sachverständigen des Handwerks neue Möglichkeiten, ihre Arbeit grenzüberschreitend auszuüben. Der Zusammenschluss von den derzeit 27 europäischen Ländern, führt letztendlich auch für das Sachverständigenwesen, zu einer uneingeschränkten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Diese findet ihre rechtliche Norm in der EU-weiten und normierten Dienstleistungsrichtlinie[1]. Diese Dienstleistungsrichtlinie musste von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2009 vollständig umgesetzt werden.
Durch die zunehmende Europäisierung von Auftraggebern und die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern, entstehen zusätzliche Betätigungsfelder für Sachverständige. Verstärkt wird dies durch die europäische Deregulierungspolitik, die eine weitere Öffnung des Marktes begünstigt. Zusätzlich zeigt sich eine stete Erweiterung der EU, insbesondere im osteuropäischen Raum[2].
1.1.1 Das Ziel der Arbeit
In dieser Arbeit wird untersucht, wie weit die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks bereit oder in der Lage sind, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen bzw. diesen Markt für sich zu erschließen. Die wissenschaftliche Arbeit soll die zukünftige Entwicklung und ihr mögliches Marktpotential aufzeigen.
1.2 Untersuchungsmethode
1.2.1 Untersuchung der Sachverständigentätigkeiten
Untersucht werden die Qualitätsstandards und die Anforderungen an die Sachverständigen. Mittels einer Umfrage werden die Auslandsaktivitäten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im deutschen Handwerk ermittelt. Dadurch können die Marktanteile ermittelt und die zukünftige Entwicklung daraus abgeleitet werden.
Im Rahmen dieser Untersuchung ist zu klären:
- Welche Aufgaben kann ein Sachverständiger erledigen?
- Gibt es Qualitäts- und Anforderungsstandards?
- Sind die Anforderungen und die Qualität der Sachverständigen in Europa vergleichbar?
- Ist der Sachverständige des Handwerks bereit und in der Lage europaweit tätig zu werden?
- Können sich Vorteile durch eine Zertifizierung der Sachverständigen bei einer anerkannten Zertifizierungsstelle nach EN ISO/IEC 17024 ergeben?
1.2.2 Untersuchung der europäischen Marktaktivität
Ermittelt werden soll, ob die Sachverständigen im Handwerk das zusätzliche europäische Marktpotential[3] nutzen, oder es in Zukunft nutzen wollen.
Als Methode dient hierzu eine empirische Umfrage bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks. Die Auslandaktivitäten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks werden anhand dieser Umfrage festgestellt und dokumentiert. Durch die Umfrage wird auch die beabsichtigte zukünftige Aktivität der Sachverständigen und deren voraussichtliche Entwicklung dargestellt und ermittelt.
Der empirischen Untersuchung geht ein Pretest voraus. Dadurch findet eine wissenschaftliche Evaluierung der Befragungsmethode und des Befragungsumfangs statt.
1.3 These der Masterarbeit und ihr Neuigkeitswert
1.3.1 These der Masterarbeit
Die Master These wird nachfolgend formuliert:
„Die Tätigkeiten von Sachverständigen des Handwerks werden sich in Zukunft verstärkt auf die Europäische Union (EU) ausweiten.“
In Bezug auf die europäischen Märkte können sich für die Sachverständigen des Handwerks durch eine Zertifizierung bei einer anerkannten Zertifizierungsstelle nach ISO/IEC 17024 Vorteile ergeben.
1.3.2 Zusammenstellung der Arbeit
Die Anforderungen und Qualitätsstandards, die von einem Sachverständigen in Europa, Deutschland und im Handwerk erwartet werden, sind im ersten Hauptteil untersucht. Belegt wird dies mit:
- Einem europäischen Vergleich von Qualitätsstandards und Anforderungen an den Sachverständigen [4].
- Die Voraussetzungen und Zulassung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im deutschen Handwerk.
- Den neuen EU-Richtlinien zur weiteren Öffnung des europäischen Binnenmarktes.
Um dies umzusetzen, ist die These in insgesamt drei Teilthesen[5] unterteilt:
Teilthese 1:
Die Anforderungen und Leistungen an die Sachverständigen sind in der Europäischen Union (EU) vergleichbar.
Teilthese 2:
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllt die Anforderungen der Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 und kann sich somit zertifizieren lassen.
Teilthese 3:
Durch die besonderen Sachkenntnisse auf seinem Bestellungsgebiet ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks fachlich geeignet für den europäischen Markt
1.3.3 Erkenntnisse der Arbeit
Die nachstehende Masterarbeit belegt, dass sich durch die Öffnung des europäischen Binnenmarktes neue Marktchancen für die Sachverständigen des Handwerks ergeben.
Es wird nachgewiesen, dass die Anforderungen und auch die persönlichen Voraussetzungen an einen Sachverständigen ein hohes Niveau besitzen. Ein europaweiter Vergleich der Anforderungen und Qualitätsstandards der Sachverständigen verdeutlicht das hohe Ansehen und die Akzeptanz der Arbeit von Sachverständigen in Deutschland und in Europa. Auch wird ersichtlich, dass eine einheitliche Anerkennung der Sachverständigen für einen gemeinsamen europäischen Markt eine Grundvoraussetzung darstellt[6].
1.3.4 Neuigkeitswert der Arbeit
Durch die Umfrage wird ersichtlich, ob und in welchem Umfang die Sachverständigen des Handwerks den europäischen Markt nutzen. Außerdem wird ersichtlich, in welchem Umfang sie in Zukunft beabsichtigen auf dem europäischen Markt tätig zu werden.
2 Allgemeine Informationen über die Arbeit von Sachverständigen
Für alle Lebensbereiche gibt es Sachverständige. Diese Experten haben die Aufgabe, die komplexen Sachverhalte ihres Fachgebietes, sei es nun im Handwerk, in der Medizin, in der Politik, sowie in vielen anderen Lebensbereichen, Laien zu erklären und allgemein verständlich zu machen.
2.1 Was ist ein Sachverständiger?
Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische, sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Diese Sachkunde stellt der Sachverständige anderen Personen oder Einrichtungen, einschließlich Gerichten, in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung[7].
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt. Allerdings kann der Sachverständige auch beratend tätig sein, oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen.
2.1.2 Wer darf sich als Sachverständiger bezeichnen?
Der Begriff “Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich vorhanden sind[8].
Sachverständige sind dem Begriff nach Personen mit besonderer Sachkunde und Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet. Ihre Gutachten sind im Wirtschafts- und Rechtsleben unentbehrlich. Die Berufsbezeichnung “Sachverständiger“ ist in Deutschland kein geschützter Titel. Das Bundesverwaltungsgericht sagt dazu:
„Es darf sich nur derjenige “Sachverständiger“ nennen, der den, von der durch diese Tätigkeit „angesprochenen Verkehrskreis“ überwiegend erhofften Erwartungen, entspricht. Diese sind insbesondere: Eine erforderliche Sachkunde, ein uneingeschränktes fundiertes Fach- und Erfahrungswissen (Berufserfahrung), sowie ein Nachweis darüber, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat“[9].
2.1.3 Was sollte ein Sachverständiger können?
Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen, um somit zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien zu vermitteln[10].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Der Sachverständige fungiert als Vermittler
2.1.4 Für welche Sachgebiete werden Sachverständige gebraucht?
Es gibt mehr als 200 verschiedene Sachgebiete für Sachverständige, die das Spektrum der Technik, Wirtschaft, Medizin, Naturwissenschaft, Kunst und Handwerk im weitesten Sinne des Wortes umfassen[11].
2.1.5 Weshalb werden Sachverständige benötigt?
In der anspruchsvollen Arbeitswelt, werden Experten für eine Vielzahl von Arbeiten benötigt. Die Sachverständigen, die über eine besonders hohe Sachkunde auf ihrem Fachgebiet verfügen, werden hier für viele Entscheidungsprozesse gebraucht.
Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder, lassen sich z.B. von Sachverständigen-Kommissionen beraten. Gerichte benötigen Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte, um diese anschließend juristisch richtig einordnen zu können. Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung und -bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken bewerten lassen muss, sein Kraftfahrzeugschaden beziffert werden soll oder irgendeine andere Schadensursache untersuchen oder Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte. Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind.
2.2 Welche Aufgaben erledigen Sachverständige?
Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung und erteilen fachlichen Rat, beantworten aber keine Rechtsfragen. Auch haben Sachverständige die Aufgabe, den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt, unparteiisch, unabhängig, objektiv und fachlich korrekt zu beurteilen oder zu bewerten. Das Sachverständigengutachten muss von jedermann, dem das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert werden können. Der Sachverständige muss also glaubhaft und vertrauenswürdig sein, so dass seine gutachterliche Aussage wie eine Urkunde ist. Mit Hilfe seiner Gutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden, oder falls es doch dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden.
Nach allgemeiner Auffassung hat ein Sachverständiger insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen[12]:
- Feststellung von Tatsachen
Zum Beispiel die Feststellung von Bauschäden.
- Schlussfolgerungen aus Tatsachen
Zum Beispiel die Ursachenermittlung von Unfallschäden, Bauschäden, Funktionsmängel von Maschinen und anderen technischen Einrichtungen.
- Darstellung von Erfahrungssätzen
Zum Beispiel die Bewertung von Grundstücken, Kraftfahrzeugen, Häusern und Einrichtungen.
2.2.1 Überblick über die Aufgaben eines Sachverständigen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Aufgaben von Sachverständigen
2.2.2 Auftraggeber von Sachverständigenleistungen
Die Dienstleistung von Sachverständigen kann jeder in Anspruch nehmen. Dabei sind die Hauptauftraggeber, Gerichte, Behörden, Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen, aber auch zahlreiche Privatpersonen.
2.3 Zusammenfassung über die Arbeit von Sachverständigen:
Die Wirtschaft würde ohne die Arbeit der Sachverständigen nicht funktionieren und die Rechtssysteme wären ohne die Arbeit der Sachverständigen nicht leistungsfähig[13].
Fazit:
Durch die Arbeit von Sachverständigen können fachlich komplizierte Sachverhalte nachvollziehbar dargestellt werden. Durch seine besondere Sachkunde ist er in der Lage zwischen der „Fachwelt“ und den Laien zu vermitteln.
3 Das Sachverständigenwesen in der Europäischen Union
3.1 Die Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist mit 27 Staaten und knapp einer halben Milliarde Menschen wirtschaftlich ein bedeutender Zusammenschluss in der Welt. Die EU basiert auf gemeinsamen Werten und Grundrechten. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geben ihre nationale Souveränität ab, um sie auf europäischer Ebene gemeinsam auszuüben. Auch in Deutschland lässt sich nicht mehr alles auf nationaler Ebene regeln, denn viele Zuständigkeiten sind in die europäischen Institutionen verlagert. Die europäische Union ist nicht perfekt, vieles läuft nicht rund, manches ist bürokratisch und alles ist kompliziert. Doch im Ergebnis tut Europa allen gut[14].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Europakarte mit den Mitgliedsländern der europäischen Union[15]
3.1.1 Die Bevölkerungszahlen der Europäischen Union
Die 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union[16]
Bevölkerung der EU am 1. Januar 2007
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Quelle Eurosat[17]
3.2 Ziele des Sachverständigenwesens in Europa
In dem immer enger zusammenwachsenden Wirtschaftsraum der Europäischen Union, werden auch im Sachverständigenwesen einheitliche Grundlagen, in Bezug auf Vergleichbarkeit und Anwendung, benötigt. Die länderspezifischen Unterschiede im Sachverständigenwesen müssen auch hier zusammengeführt werden. Dadurch soll eine europaeinheitliche Qualität von Sachverständigenleistungen gewährleistet werden, die grenzüberschreitend von den Marktteilnehmern, Behörden und Gerichten in Anspruch genommen werden kann. Die fachlichen Kompetenzen von Sachverständigen müssen von allen Beteiligten in der Gemeinschaft uneingeschränkt akzeptiert werden können[18].
3.2.1 Unterschiede in der Organisation des Sachverständigenwesens
Vergleicht man zum Beispiel die Anerkennung von Sachverständigen in England und Deutschland, werden die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bekanntlich großen Unterschiede bei der Organisation des Sachverständigenwesens deutlich. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gibt es nur in Deutschland. So gibt es in England zum Beispiel keine „offiziellen“ Listen, in denen Sachverständige aufgeführt werden. Die Anerkennung ist vielmehr privat geregelt. Zwar gleicht die Anerkennung des englischen Sachverständigen durch die „Academy of Experts“ in England dem deutschen Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung, dennoch wird deutlich, dass das Sachverständigenwesen in den Mitgliedsstaaten der EU ganz unterschiedlich organisiert ist[19].
Die nationalen Unterschiede im Sachverständigenwesen verdeutlichen, wie wichtig einheitliche und grenzüberschreitende Regelungen sind. Deshalb war es wichtig, eine einheitliche Norm der Zertifizierung einzuführen.
3.2.2 Anerkennung von Zertifizierungsstellen für Sachverständige
Die Norm EN ISO/IEC 17024 wurde mit dem Ziel erarbeitet, eine weltweite Vergleichbarkeit für Stellen, die Personen bzw. hier Sachverständige zertifizieren, zu erreichen. Diese Zertifizierungsstellen müssen die nötige Kompetenz, Ausbildung und Erfahrung mitbringen. Dafür wurde die Personenzertifizierung nach der EN 45013 durch die weltweit anerkannte Norm ISO/IEC 17024 abgelöst. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet. Grundlage für die Ausarbeitung der Norm sind die Anforderungen der EN 45013. Mit der Einführung der Norm wurden die Anforderungen an die Zertifizierungsstelle und an ihr Personal sowie die Aufgaben der Zertifizierungsstelle zur Durchführung des Zertifizierungsprozesses erweitert und ausführlicher beschrieben.
3.2.3 Bedürfnis nach gemeinsamen Standards
Mit der steigenden Internationalisierung steigt auch die Nachfrage an qualifizierten Sachverständigen, die grenzüberschreitend tätig werden. Damit wächst das Bedürfnis nach gemeinsamen Standards, die eine vergleichbare Qualifikation der Sachverständigen und der für sie zuständigen Organisationen in den jeweiligen Mitgliedstaaten sicherstellen[20].
3.2.4 Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) und Europa
Qualifizierte Sachverständige sind auch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kaum mehr wegzudenken. Damit steigt ständig der Bedarf an vergleichbaren und grenzüberschreitenden Qualitätsstandards im europäischen Sachverständigenwesen. Das Generalsekretariat der europäischen Sachverständigen-Organisation „EuroExpert“, ist beim Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) in Köln angesiedelt[21].
3.3 Die europäische Organisation für Sachverständige
In Europa hat diese Entwicklung dazu geführt, dass bereits 1988 die Organisation EuroExpert, von verschiedenen nationalen Sachverständigenorganisationen gegründet wurde. Die europäische Sachverständigenorganisation „EuroExpert“ hat in den letzten Jahren erfolgreich daran gearbeitet, Standards zu entwickeln und umzusetzen. Diese sind als verbindliche Anforderungen von den Sachverständigen und ihren Organisation in den Mitgliedsländern übernommen worden[22].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Mitglieder von EuroExpert
Die führenden nationalen Sachverständigenverbände der EuroExpert Länder sind hier als Mitglieder vertreten.
Diese acht Mitgliedsländer der internationalen Sachverständigenorganisation von EuroExpert vertreten jedoch 58,6 % der Gesamtbevölkerung in der Europäischen Union (s. Abb. 4)
3.3.1 Qualitätsstandards im Europäischen Vergleich
EuroExpert hat eine Umfrage durchgeführt, die durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS), dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V. (BVS) (beide Deutschland) und dem Hauptverband der allgemein und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, unterstützt wurde. Bei den verschiedenen Umfragen und Studien wurden u.a. Anforderungen an die Qualität von Sachverständigenleistungen, sowie Rechte und Pflichten von Sachverständigen in den Mitgliedsländern abgefragt[23].
3.3.2 Anforderung an die Qualität von gerichtlichen Sachverständigenleistungen
Die nachfolgende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Anforderungen an die Qualität von Sachverständigenleistungen in den Mitgliedsländern von EuroExpert.
Deutschland
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die die Form und Darstellung eines Gutachtens regelt. Die Regelungen finden sich hier in den Sachverständigenordnungen und den einzelnen Bestellungsvoraussetzungen. Form und Darstellung ergeben sich aus der grundsätzlichen Logik zum Aufbau eines Sachverständigengutachtens. Das Gutachten befasst sich zuerst mit der Feststellung der Tatsachen, im Anschluss dazu, mit dem aus diesen Tatsachen zu ziehenden Schlussfolgerungen. Abschließend wird die konkrete Fragestellung unter der Berücksichtigung, der aus den Tatsachen abgeleiteten Schlussfolgerungen ausgearbeitet.
Österreich
Im Zivilprozess können Gutachten mündlich und schriftlich erstattet werden. Es muss für die Richter und die Prozessparteien verständlich und nachvollziehbar begründet sein. Bei schriftlichen Gutachten ist am Anfang der gerichtliche Auftrag und das sich daraus ergebende Beweisthema darzustellen. Die gutachterlichen Wertungen sind zu begründen und die Informationsquellen sind anzugeben. Der Sachverständige soll zum Schluss seine Wertungen möglichst allgemein verständlich zu einem Ergebnis zusammenfassen.
England
Hier ist die Form und Darstellung eines Gutachtens in den Richtlinien festgeschrieben. Zudem gibt die „Acedademy of Experts“ ein Musterformular für Gutachten heraus, das von dem juristischen Komitee entwickelt wurde. Es gibt in England festgelegte Anforderungen an den Aufbau, die Nachvollziehbarkeit und die Begründung des Gutachtens[24].
Frankreich
Das Gutachten muss nur eine schriftliche Zusammenstellung der Tatsachen und Ereignisse enthalten[25].
Portugal
Das Gutachten muss nachvollziehbar begründet sein und alle Fragen des richterlichen Beweisbeschlusses detailliert beantworten[26].
Tschechien, Ungarn und Slowenien:
Das Gutachten muss in der Regel schriftlich ausformuliert sein, es ist aber auch eine mündliche Protokollierung möglich. Es macht keinen Unterschied, ob die Sachverständigenleistung mündlich oder schriftliche erbracht werden, wichtig ist, dass die entscheidenden Fakten und Daten und die daraus begründeten Schlussfolgerungen beinhaltet sind.
3.3.3 Vergleich der Qualität der gerichtlichen Sachverständigenleistungen
Nicht nur die Anforderung an die Qualifizierung der gerichtlichen Sachverständigen, auch die Qualität von Sachverständigenleistungen ist auf einem vergleichbaren Standard in Europa[27].
3.4 Einheitliche Standards bei EuroExpert
Die gemeinsamen Standards, die diese Mitgliedsstaaten erarbeitet und als verbindliche Anforderungen an die Sachverständigen und ihre Organisation übernommen haben, sind nachfolgend dargestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Einheitliche Standards von den EuroExpert Ländern
3.4.1 Code of Practice
Der „Code of Practice“ legt die Anforderungen an die fachliche und persönliche Integrität der einzelnen Sachverständigen aus den jeweiligen Mitgliedstaaten fest. Die Mitglieder haben sich verpflichtet, nur Sachverständige in ihre Organisationen aufzunehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Der Sachverständige muss über eine besondere Sachkunde verfügen und unbescholten, sowie nicht vorbestraft sein. Er unterliegt der Pflicht zur ständigen Weiterbildung, um fachlich immer „auf dem neusten Stand“ zu sein. Weitere wichtige Punkte sind die Forderung nach Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität und Integrität des Sachverständigen. Fast selbstverständlich lassen sich die weiteren Anforderungen hieraus ableiten: der Sachverständige unterliegt der Schweigepflicht und der Mitteilungspflicht bei Interessenkonflikten. Er sollte eine Haftpflichtversicherung haben und darf nur in seriöser und zurückhaltender Weise für seine Tätigkeit werben[28].
3.4.2 Association Standards
Dies sind Standards für die Aufnahme von Sachverständigen. Um in einen nationalen Verband von EuroExpert aufgenommen zu werden, ist folgendes vom Bewerber beim Verband oder den dafür zuständigen Institutionen nachzuweisen:
- Ausreichende Grundqualifikation (Ausbildung), Erfahrung und Fortbildung für das beantragte Sachgebiet.
- Ausreichend praktische Erfahrung als Sachverständiger
- Die vorgenannten Anforderungen werden durch aussagekräftige Unterlagen z.B. Gutachten oder Referenzen nachgewiesen.
- Nachweis der besonderen Sachkunde durch Überprüfung vor einem Fachgremium.
- Der Verband oder die zuständige Organisation muss Verfahren verabschiedet haben, die die Vertraulichkeit aller relevanten persönlichen Daten sichert. Die Einhaltung von aktuellen Standards bei den Sachverständigen sicherstellt. (Fortbildung, Erfahrungsaustausch).
- die Bestellung, Befristung, Wiederbestellung und den Entzug des zuerkannten Status regelt[29].
3.4.3 Mediation Standards
- Für die Aufgaben außergerichtlicher Streitschlichtungen durch Sachverständige, konnte von der Organisation EuroExpert ein Standard für Meditationstraining geschaffen werden[30].
3.4.4 Report Standards
- Die Mitgliedstaten von EuroExpert haben sich verpflichtet, Standards für Gutachten einzuhalten und dies auch in einem Grundsatzpapier festgehalten. Die
wesentlichen Merkmale für ein Gutachten sind hier festgelegt.
- Nennung des konkreten Gegenstands der Begutachtung anhand des Inhalts des Auftrages
Nachvollziehbare Begründung der Ergebnisse, sowie deren Zustandekommen.
Anforderungen an Inhalt und Aufbau eines Gutachtens
Bei der Erstattung ihrer Sachverständigenleistung müssen Sachverständige zudem immer ihrer besonderen Rolle bewusst sein. Sie müssen ihre Leistungen unparteilich, mit besonderer Sorgfalt und Fachkunde erstellen und sich stets an den geltenden Regeln der Technik orientieren[31].
3.5 Ergebnis des Vergleichs
Das Sachverständigenwesen in Europa zeigt in vielen Bereichen Gemeinsamkeiten, hat aber auch einige unterschiedliche Regelungen. Insbesondere der Begriff des Sachverständigen wird in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich verwendet, abhängig davon, ob es sich um eine Gutachtertätigkeit, Inspektions-, Prüf- oder Autorentätigkeit handelt. Bei Gericht allerdings, wird stets der Begriff des Sachverständigen gebraucht. Eines lässt sich wohl grenzüberschreitend feststellen: Sowohl bei Gericht, als auch zwischen Privaten, ist das Urteil eines Sachverständigen als fachlich fundiertes und qualitativ hochwertiges Beweismittel anerkannt und nachgefragt[32].
In den Mitgliedsländern von EuroExpert konnten die gemeinsamen Standards trotz der unterschiedlichen Rechtssysteme entwickelt werden. Dies verdeutlicht, dass die Gemeinsamkeiten bei den Anforderungen an Sachverständige und ihre Leistungen durchaus vergleichbar sind[33].
3.6 Zusammenfassung
Es kann nicht darum gehen, die unterschiedlichen Systeme zu diskutieren, auf Grund derer ein Sachverständiger in Europa an den Markt tritt. Unbedeutend ist die Bezeichnung in den nationalen Systemen. Ob die Sachverständigen über Gerichtslisten oder auf Grundlage gesetzlicher Regelungen definiert werden – wichtig ist allein die Güte der angebotenen Leistung[34].
3.6.1 Unterschiedliche Sachverständigenmodelle
Das deutsche Modell, mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung der Sachverständigen, konnte sich in der europäischen Union nicht durchsetzen[35].
Dieses Modell war und ist bei den europäischen Nachbarn eher unbekannt. Bei ihnen dominiert bereits seit Langem das Prinzip der Zertifizierung, das allerdings nichts anderes bedeutet, als „Anerkennung“[36].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Unterschiedliche Sachverständigenmodelle.
3.6.2 Grenzüberschreitend ist festzustellen
Für Europa kann lediglich übereinstimmend gesagt werden, dass der Begriff des Sachverständigen weder definiert, noch grundsätzlich gesetzlich geschützt ist[37].
Sowohl bei Gericht als auch zwischen Privaten, ist das Urteil eines Sachverständigen als fachlich fundiertes und qualitativ hochwertiges Beweismittel anerkannt und nachgefragt
Fazit: In Europa gibt es viele wichtige Gemeinsamkeiten im Bereich des Sachverständigenwesens. Grundlegende Voraussetzungen an die persönliche und fachliche Kompetenz der Sachverständigen sind in allen europäischen Ländern vergleichbar[38].
Als Teilthese 1 lässt sich ausführen:
Die Anforderungen und Leistungen an die Sachverständigen sind in der europäischen Union (EU) vergleichbar.
4 Das Sachverständigenwesen in Deutschland
4.1 Deutschland in Europa
Deutschen Unternehmen bietet Europa einen großen einheitlichen Markt. Waren im Wert von 628 Milliarden Euro, exportierten deutsche Unternehmen im Jahr 2007 in die Europäische Union. Damit geht ein großer Anteil der deutschen Exporte in andere EU- Staaten. Der europäische Binnenmarkt sichert der deutschen Wirtschaft Absatzmärkte und Arbeitsplätze[39].
Als ein Land mit Ideen, lebt Deutschland vom Austausch mit anderen europäischen Staaten. Europa bietet die Möglichkeit, ohne große Beschränkungen im Ausland zu arbeiten, zu lernen, gemeinsam zu forschen und neue Ideen zu entwickeln.
4.1.1 Deutschland und seine Bundesländer
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: Deutschland und seine Bundesländer[40]
4.2 Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung
Mittlerweile hat jedes zweite in Deutschland umgesetzte Gesetz, seine Ursprünge im europäischen Parlament, somit hat Europa hat einen entscheidenden Einfluss auf das deutsche Sachverständigenwesen. Zur Harmonisierung des europäischen Sachverständigenwesens wurde bereits die Organisation EuroExpert geschaffen[41].
[...]
[1] Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Amtsblatt der Europäischen Union, L 376/36 DE, Ausgabe 27.12.2006
[2] Vgl. Floter, B. (2007). Das Sachverständigenwesen in Europa - Aktuelle Fragen, Antworten und Perspektiven. In: Der Sachverständige, 34. Jg. S. 11 München Frankfurt am Main: Verlag C. H. Beck.
[3] Vgl. Reinicke, S. (2004). Marketing–Performance–Management. Empirisches Fundament und Konzeption für ein integriertes Marketingkennzahlensystem. 1. Aufl. Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag/GWV Fachverlag GmbH. S. 199
[4] Vgl. Bleutge, K. (2006). Das Sachverständigenwesen in Europa- Aktuelle Fragen und Antworten 1. Aufl. Köln: asmuth satz & druck.
[5] Vgl. Diekmann, A. (2005). Empirische Forschung. Grundlagen, Methoden. Reinbek: Rowohlt Verlag. S. 107
[6] Vgl. Floter, B. (2007). a.a.O. S. 12
[7] Beitrag der IHK. (Hrsg.). Überblick über die Aufgaben von Sachverständigen, (FAQ), Link:
http://svv.ihk.de/svv/content/home/faq.ihk?cid=122044, 22.6.2010
[8] Vgl. Haas, R. /Frost, A. (2009). Der Sachverständige des Handwerks Grundlagen. Checklisten. Praxisbeispiele. 6. Aufl. Stuttgart: Alfons W. Genter Verlag GmbH & Co. KG. S. 24
[9] Zitat BVerwG, Urteil vom 6.2.1997 - I ZR 234/94 (OLG München)
[10] Vgl. Floter, B. (2007). a.a.O. S. 9
[11] Vgl. Staud, M. (2004). The remuneration of Experts in Europe - a Comparision, Leipzig: Mitgliederversammlung IfS.
[12] IfS (Hrsg.). Beitrag Institut für Sachverständigenwesen e.V. Startseite Sachverständige, Link:
http://www.ifsforum.de/detail.php?id=1635&parent=, 71, 22.6.2010
[13] Vgl. Haas, R./Frost, A. (2009). a.a.O. S. 25
[14] Vgl. Strahlenschulde, E. D. (2007). EUROPA EIN (ÜBER) BLICK Zeitbilder, Bonn: (Hrsg.) Bundeszentrale für politische Bildung, S. 168
[15] Europäische Länder. Link: http://europa.eu/abc/european_countries/index_de.htm, 28.6.2008
[16] Die EU auf einen Blick. Link: http://europa.eu/abc/european contries/index de.htm, 1.7.2010
[17] Das Portal der Europäischen Union. (Hrsg.). Fakten und Zahlen über Europa und die Europäer. Link :
http://europa.eu/abc/keyfigures/sizeandpopulation/howmany/index_de.htm#chart, 4.3.7.2010
[18] Vgl. Cors, K. (2006). Handbuch Sachverständigenwesen. 4. Aufl. Essen: Vulkan Verlag. S. 80
[19] Vgl. Flotter, B. (2006). Das Sachverständigenwesen in Europa. In: Der Sachverständige, 33. Jg. S. 8. München. Frankfurt am Main: C. H. Beck Verlag.
[20] Vgl. Bleutge, K.(2008). Das Sachverständigenwesen in Europa – andere Länder andere Sitten? In: Der Sachverständige, 35. Jg. S. 283. München Frankfurt am Main: C. H. Beck Verlag.
[21] Vgl. Floter, B. (2007). a.a.O. S. 9
[22] EuroExpert - Die Organisation für europäische Fachgesellschaften. Link: http://cms.euroexpert.org/cms/front_content.php?idart=, 52, 4.7.2010
[23] Vgl. Bleutge, K. (2006). a.a.O. S. 21.
[24] Vgl. Floter, B. (2007). a.a.O. S. 8
[25] Vgl. Bleutge, K. (2006). a.a.O. S. 53
[26] Vgl. Floter, B. (2007). a.a.O. S. 8
[27] Vgl. Bleutge, K. (2008). a.a.O. S. 283
[28] Vgl. Floter, B. (2007). a.a.O. S. 8
[29] Vgl. Bleutge, K. (2006). a.a.O. S. 60
[30] Vgl. Startseite, EuroExpert – The European Organisation for Expert Associations. Link:
http://cms.euroexpert.org/cms/front_content.php?idcat=37, 2.6.2010
[32] Vgl. Floter, B. (2007). a.a.O. S. 8.
[33] Vgl. Floter, B. (2007). ebd. S. 8.
[34] Vgl. Vogel, R. (2007). Wie weit ist es bis Europa. 34. Jg. S. 361 München Frankfurt a. M: C. H. Beck Verlag.
[35] Vgl. Cors, K.(2006). a.a.O. S. 80
[36] Vgl. Bayerlein, W. (2002) Praxishandbuch Sachverständigenrecht. 3. Aufl. München: C. H. Beck Verlag. S. 89
[37] Vgl. Bayerlein, W. (2002). ebd. S. 90
[38] Vgl. Floter, B. (2007). a.a.O. S. 8
[39] REGIERUNGonline - Europa - 12 Vorteile für Deutschland. Link:http://www.bundesregierung.
de/nn_87716/Content/DE/Archiv16/Artikel/2007/01/2007-01-04-zwoelf-vorteile-der-eu-fuer-deutschland.html, 7.7.2010
[40] Universität Freiburg. Link: http://www.germanistik.uni-freiburg. de/dafphil/internetprojekte/projekte5/deutschlandreise, /home.html, 7.7.2010
[41] Vgl. Staud, M. (2007). Wie weit ist es bis Europa. In: Der Sachverständige, 34. Jg. S. 361 München. Frankfurt am Main: C. H. Beck Verlag.
- Citation du texte
- MBA Ewald Finkbeiner (Auteur), 2010, Der Markt in Europa. Ein Tätigkeitsfeld für Sachverständige des Handwerks, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267886
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