In Erst in den 70èr Jahren, mit Beginn des wirtschaftlichen (konjunkturellen) Aufschwunges faßten die Frauen in der Berufswelt wieder Fuß und wurden vermehrt erwerbstätig. Auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit (ca. 3,7 Millionen) ist heutzutage wiederum eine Kehrtwende zu beobachten. Sah man die Frau einst in Arbeitskleigung oder als Karrierefrau gut gestylt, so wird uns heute die Frau (werbewirksam) daheim am Herd oder kinderversorgend im Fernsehen, auf Plakaten oder in Zeitschriften präsentiert.
Die Richtung ist eindeutig, doch ob die selbständige und selbstbewußte (emanzipierte) Frau von heute dieses mit sich machen läßt, bleibt abzuwarten. Die spezielle Arbeitsmarktproblematik, denen die Frauen heutzutage mit ihren familiären-, wirtschaftlichen- und gesellschaftspolitischen Folgen gegenüberstehen, sollen im Rahmen dieser Arbeit dargestellt werden. Über einen kleinen geschichtlichen Abriß zur Erwerbstätigkeit der Frauen in der Einleitung, führt diese Arbeit im ersten Abschnitt über die allgemeine Arbeitsmarktsituation (Bestandsaufnahme) mit all ihrer Proble-matik im zweiten Abschnitt zur häuslichen Situation der berufstätigen Frauen. Hier wird auf die Entwicklung, die familiäre Förderung sowie die familiären Barrieren und auf die staatlichen Einflüsse auf die Frau eingegangen. Die der Frau zur Verfü-gung stehenden Arbeitsbereiche werden im 4 Abschnitt erläutert. Der fünfte und letzte Abschnitt, bevor eine Schlußbetrachtung folgt, vermittelt die berufliche Situation der Frauen, ihre beruflichen Aufstiegschancen und einen kleinen Zukunftsausblick.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Allgemeine Situation
2.1 Allgemeine Arbeitslosigkeit
2.2 Wiedereingliederung
2.3 Arbeitsmarktpolitik
3 Häusliche Situation
3.1 Weibliche Jugendliche
3.2 Familiäre Barrieren
3.3 Familienpolitik
4 Arbeitsbereiche
4.1 Tätigkeitsfelder
4.2 Teilzeitarbeit
4.3 Telearbeit
5 Berufliche Situation
5.1 Berufstätige Frauen
5.2 Berufliche Aufstiegschancen
5.3 Zukunftsaussichten
6 Schlußbetrachtung
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Es handelt sich bei der „Arbeitsmarktproblematik für Frauen“ nicht um eine Spezies der Neuzeit, sondern es gab sie schon immer. Im Zuge des gesellschaftlichen Wertewandels, der hohen Arbeitslosigkeit sowie der rasanten technologischen Entwicklungen, errang diese Problemgruppe jedoch immer mehr an Bedeutung, da diese stets mit sozialen Konflikten gekoppelt war und ist.
Der technische Fortschritt mit all seinen Errungenschaften wie z.B. dem Kühlschrank oder der Waschmaschine verhalfen der Gesellschaft, vor allem den Frauen zu einer bedeutenden Entwicklung. Die zuvor starke Bindung der Frau/Mutter und zugleich Geliebten an den Haushalt, wurde nun durch die große Zeitersparnis nicht mehr so stark benötigt. Sie erhielt nun mehr Zeit für sich selbst, welches den Frauen den Einstieg in die Berufswelt erleichterte.
Vor allem brachte die allgemeine Demokratisierung (zwar erst im 20. Jahrhundert) einen wegweisenden Fortschritt für die Frauen, wodurch sie die rechtliche und politische Gleichstellung erlangten. Sie begannen sich aus ihrer Abhängigkeit vom Manne durch eine eigene Berufstätigkeit sowie sich aus ihren patriarchalen Dasein zu lösen. Diese Entwicklung wurde jedoch im 20. Jahrhundert durch den Untergang der Weimarer Republik, hervorgerufen durch die Weltwirtschaftskrise (1929) sowie die politische Machtübernahme der Nationalsozialisten gestoppt. Es fand eine gesellschaftliche Rückentwicklung, besonders für die Frauen statt. Die Frau als solche wurde zu einer Gebärmaschine degradiert, um den Fortbestand des deutschen Volkes zu gewährleisten und dem Manne wie einst zu dienen.
Erst als durch die Mobilmachung der Soldarten (der 2. Weltkrieg begann) nicht mehr genügend männliche Produktivkräfte zur Verfügung standen, wurden die Frauen sowie die Kinder eingezogen, um die Rüstungsindustrie am Laufen zu halten. Gegen Kriegsende kam es zu einer erneuten Modernisierung. Die Frauen durften wieder arbeiten, als Trümmerfrauen etc., da es an Arbeitskräften mangelte. In den 50èr Jahren, als wieder genügend Männer zur Verfügung standen, wurden die Frauen jedoch wieder aus dem Berufsleben hinaus gedrängt.
Erst in den 70èr Jahren, mit Beginn des wirtschaftlichen (konjunkturellen) Aufschwunges faßten die Frauen in der Berufswelt wieder Fuß und wurden vermehrt erwerbstätig. Auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit (ca. 3,7 Millionen) ist heutzutage wiederum eine Kehrtwende zu beobachten. Sah man die Frau einst in Arbeitskleidung oder als Karrierefrau gut gestylt, so wird uns heute die Frau (werbewirksam) daheim am Herd oder kinderversorgend im Fernsehen, auf Plakaten oder in Zeitschriften präsentiert.
Die Richtung ist eindeutig, doch ob die selbständige und selbstbewußte (emanzipierte) Frau von heute dieses mit sich machen läßt, bleibt abzuwarten. Die spezielle Arbeitsmarktproblematik, denen die Frauen heutzutage mit ihren familiären-, wirtschaftlichen- und gesellschaftspolitischen Folgen gegenüberstehen, sollen im Rahmen dieser Arbeit dargestellt werden. Über einen kleinen geschichtlichen Abriß zur Erwerbstätigkeit der Frauen in der Einleitung, führt diese Arbeit im ersten Abschnitt über die allgemeine Arbeitsmarktsituation (Bestandsaufnahme) mit all ihrer Problematik im zweiten Abschnitt zur häuslichen Situation der berufstätigen Frauen. Hier wird auf die Entwicklung, die familiäre Förderung sowie die familiären Barrieren und auf die staatlichen Einflüsse auf die Frau eingegangen. Die der Frau zur Verfügung stehenden Arbeitsbereiche werden im 4 Abschnitt erläutert. Der fünfte und letzte Abschnitt, bevor eine Schlußbetrachtung folgt, vermittelt die berufliche Situation der Frauen, ihre beruflichen Aufstiegschancen und einen kleinen Zukunftsausblick.
2 Allgemeine Situation
2.1 Allgemeine Arbeitslosigkeit
Für die Frau stellt die allgemeine hohe Arbeitslosigkeit eine der größten Arbeitsmarktproblematiken dar. Sie gehört ebenso wie un- und angelernte Arbeitnehmer, gesundheitlich eingeschränkte Personen, Behinderte, Menschen unter 25 Jahre (wegen der fehlenden Qualifikationen), Ausländer und ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) zu den sogenannten „Problemgruppen des Arbeitsmarktes“, die, betrachtet man den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschlands, kaum noch eine Möglichkeit haben, einen neuen/anderen Arbeitsplatz zu finden.[1].
Nach dem AFG liegt eine Arbeitslosigkeit vor, wenn Arbeitnehmer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nur eine Beschäftigung unter 21 Wochenstunden leisten oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.[2]. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist zu einem der meist diskutierten Themen in unserer Gesellschaft geworden.
Das Aneinanderreihen von Zahlen und Statistiken über das Ausmaß der in Deutschland ständig steigenden Anzahl der Arbeitslosen sei hier bis auf ein paar wenige Daten ausgespart, da die meisten Medien mittlerweile täglich darüber berichten. Für 1998 meldet das Statistische Bundesamt 2.006.600 Millionen arbeitslose Frauen von insgesamt 4.279.300 Millionen registrierten Erwerbspersonen.[3]
Die Zahl der tatsächlich arbeitssuchenden Frauen ist wesentlich höher. Sie sind Hausfrauen oder befinden sich in Umschulungs-, Weiterförderungs- oder in Arbeitsbeschaffungsmassnahmen und sind erst gar nicht registriert.
Des weiteren überbrücken viele Frauen die Zeit nach der Schulausbildung mit einem sozialen Jahr, andere befinden sich in Rehabilitationsmaßnahmen, absolvieren ein Berufsgrundbildungsjahr, gehen in Berufsausbildungsschulen, besuchen berufsbefähigende Lehrgänge usw.[4]. Zu der in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 80`er Jahre bestehenden Massenarbeitslosigkeit, kommt heutzutage zunehmend das Problem der Dauererwerbslosigkeit hinzu. Menschen also, welche nach ihrer Erwerbstätigkeit arbeitslos geworden sind und nun mit einer völlig veränderten Lebenssituation umgehen müssen.
Die erwerbslosen Frauen fordern immer lautstärker ihr “Recht“, auf Teilhaben am Arbeitsleben und den durch Arbeit geschaffenen Reichtum. Sie organisieren sich z.B. in Frauengruppen, machen sich sichtbar und begehren auf gegen Stigmatisierung und Individualisierung. Festzuhalten ist zugleich, daß es sich bei der Erwerbslosigkeit nicht nur um ein individuelles, sondern vor allem um ein gesellschafts-politisches Problem mit gravierenden Folgen handelt.[5]
Der Einkommensausfall und der damit verbunde Nachfragerückgang kann zu weiterer Arbeitslosigkeit und damit zur wirtschaftlichen Stagnation führen. Dieses führt zum einen für den Staat zu finanziellen Folgen, wie z.B. Ausfall der dringend benötigten Steuereinnahmen sowie zum Ausfall von Sozialversicherungsbeiträgen.
Zum anderen führt dieses innerhalb der Gesellschaft zur Existenzangst, Resignation, Demoralisierung, Kriminalität, Alkoholismus bis hin zum Radikalismus etc. Diese Folgen potenzieren sich, infizieren die Gesellschaft und können politische Umwälzungen induzieren.[6] Die ökonomischen Folgen der Arbeitslosigkeit bedeuten individuell gesehen „Einkommensausfall“, welches zur Reduzierung des Lebensstandards, zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten[7] sowie zu eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die psychische Belastung führen kann.[8]
Es ist damit zu rechnen, daß aufgrund des sich stetig verengenden Arbeitsmarktes und der weiteren zu erwartenden massiven Beschäftigungseinbrüche in den Bereichen der Männerdomänen der Konkurrenzkampf zwischen den Geschlechtern um ein zu knappes Arbeitsplatzangebot zunimmt und Männer Zug um Zug in die bislang frauendominierten Dienstleistungsbereiche vordringen. D.h. daß die Frauen aus ihren qualifizierten Tätigkeitsbereichen nach und nach gedrängt werden.[9]
2.2 Wiedereingliederung
Ein besonderes Problem stellt in diesem Zusammenhang auch die z.B. nach dem Erziehungsurlaub oder nach langer Krankheit der Wiedereinstieg in die Berufswelt dar. Gerade bei einer schlechtern Arbeitsmarktsituation und einem Mangel an Arbeitsplätzen werden individuelle Risikofaktoren, die insgesamt für einen Verbleib in der Arbeitslosigkeit verantwortlich sind, auch zunehmend zu Selektionskriterien bei der Rückkehr in den Beruf.
Als Hauptschwierigkeit wird von den Frauen in diesen Zusammenhang der Mangel an Teilzeitarbeitsplätzen bzw. die fehlenden flexiblen Arbeitszeiten sowie das Fehlen von geeigneten Kinderbetreuungsmöglichkeiten angegeben. So ist nur all zu verständlich, daß die weibliche Erwerbsquote im Niveau erheblich unter derjenigen der Männer liegt. Viele Frauen steigen im Zusammenhang mit Heirat und Geburt von Kindern aus ihrer Berufstätigkeit aus, um nicht-bezahlte Tätigkeiten als Hausfrau und Mutter zu übernehmen.[10]
Auch bedeutet die Rückkehr in den Beruf für die mehrere Jahre nicht berufstätige Frau Konkurrenz mit Beschäftigten, deren berufliche Kenntnisse auf den aktuellen Stand sind und die sich möglicherweise weiter qualifiziert haben. Ihr Wiedereintritt erfolgt in der Regel nicht auf demselben Arbeitsplatz, den sie vor der Unterbrechung innehatte, wodurch für viele Frauen eine unterwertige Beschäftigung unausweichlich ist.[11] Unternehmer leiten vielfach aus einer längeren Arbeitsunterbrechung ab, daß nur noch ein geringeres Humankapital zur Verfügung steht. Sie gehen davon aus, daß:
- von Anfang an eine zu geringe Suchintensität bestand. Dieses läßt wiederum darauf schließen, daß sie auch bei ihrer Arbeit nur mit sehr wenig Engagement, einer geringeren Leistungsbereitschaft sowie kaum mit der erforderlichen Einsatzfreude und Mobilität der Arbeitnehmerin im Produktionsprozeß zu rechnen haben.
- im Verlaufe der Arbeitslosigkeit das Fachwissen sowie die Fertigkeiten vergessen wurden bzw. veraltet sind.
- sie ihre geringen Fähigkeiten, Positionen und Umweltsituation falsch einschätzen und überhöhte Lohnforderungen stellen.
- eine längere Arbeitslosigkeit bedeutet, daß der Bewerber bereits bei einer Vielzahl von (Einstellungs-) Prozeduren durchgefallen ist und damit als minderqualifiziert gelten muß.
Dieser Vorverurteilung aller Frauen sowie der geringen Experimentier- und Versuchsbereitschaft der Unternehmen kann die Frau ohne eine gezielte frauenfördernde Arbeitsmarktpolitik meist nichts entgegensetzen, da sie oftmals erst überhaupt keine Chance erhalten.[12] Die Arbeitsmarktpolitik ist also gefordert, hier einzugreifen und geeignete Maßnahmen zu schaffen.
2.3 Arbeitsmarktpolitik
Als Arbeitsmarktpolitik werden alle Maßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen verstanden, die unmittelbar das Angebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen oder auf die Arbeitsvermittlung einwirken.[13]
Die Bundesanstalt für Arbeit erarbeitete 1975 einen Entwurf eines arbeitsmarktpolitischen Konzeptes nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG). In diesem sind grundlegende und langfristige Ziele einer aktiven Arbeitsmarktpolitik enthalten. Es enthält Bestimmungen zur aktiven Förderung der Beschäftigung und soll zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
Die wichtigsten Elemente hieraus sind: die Arbeitsvermittlung, die Berufsberatung, Regelungen zur Umschulung und Weiterbildung, die Förderung von Teilzeitarbeitsverhältnissen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse sowie die Eingliederung von Problemgruppen in den Arbeitsprozeß, zu denen auch die Frauen bzw. die Erwerbstätigkeit von Frauen gehört.[14]
Die so geschaffenen und bereits stark in Anspruch genommenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sowie die geförderten Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) zeigen, daß es um zielgruppenspezifische und zeitlich begrenzte Förderungen genau beschriebener Teilgruppen des Arbeitsmarktes sowie um die Schaffung neuer Arbeitsplätzen geht.[15].
So positiv wie den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stehen die Unternehmen jedoch nicht allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gegenüber. Im Gegenteil, sie stellen sogar die Behauptung auf, daß die sozialen Schutzregelungen für Frauen beschäftigungshemmend wirken. So ist z.B. die Frauenarbeitslosigkeit eine direkte Folge des Frauenschutzes, des Mutterschutzes und des Erziehungsurlaubs. Begründet wird dieses mit dem Entlassungs- und Einstellungsverhalten der Unternehmen. Sie treffen ihre Auswahl der Beschäftigten nach dem Kosten-Ertrags-Verhältnis und nicht nach der Wohlfahrtsprinzip. Kosten werden z.B. durch Krankheit und Kündigungsschutz etc. hervorgerufen, die sich Unternehmen nicht freiwillig auferlegen wollen.[16] Auch die gezielte Förderung einzelner Personengruppen mindert die Abhängigkeit und Zwangsmobilität der Arbeitskräfte nicht, da diese sich nach der Personalpolitik der Unternehmen richten müssen.
Das zentrale Problem einer Arbeitsmarktpolitik, die sich an den Bedürfnissen der lohnabhängigen Frauen orientiert, betrifft das Verhältnis von Arbeitskräften und Kapitalmobilität. Solange die Entscheidungsautonomie der Unternehmen unangetastet bleibt, kann die Arbeitsmarktpolitik selbst partielle und individuelle Erfolge immer nur erzielen, indem sie die Arbeitskräftebewegungen möglichst rasch und flexibel an die Kapialbewegungen anzupassen versucht. Dieses gelingt aber nur auf dem Wege einer Verunsicherung der Arbeits- und Lebensverhältnisse der Arbeitgeber und der Angestellten.[17]
Die Arbeitsmarktpolitik soll unter anderem einen Beitrag zur Überwindung der geschlechtsspezifischen Spaltung des Arbeitsmarktes leisten. Gefordert sind gezielte frauenfördernde bzw. antidiskriminierend wirkende Maßnahmen. Die Entscheidungen über Allokation, Gratifikation und Qualifikation von Arbeitskräften allgemein und von Frauen speziell werden nach betrieblichen Kosten-Nutzen-Kalkülen getroffen, auf welche die Arbeitsmarktpolitik nur schwer Einfluß nehmen kann.
Des weiteren hat eine frauenfördernde Arbeitsmarktpolitik z.B. mit dem Problem des finanzielle Rahmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik fertig zu werden. Einen Rahmen, der stets zu knapp abgesteckt und durch die weiteren Kürzungen immer mehr eingeengt wird.[18] Auch kann die Steuerpolitik mächtige Anreize, aber auch Blockierungen für die Erwerbsbeteiligung von Frauen beinhalten.
Ein Beispiel für letzeres sind Steuersysteme, in denen die Einkommen von Ehepartnern gemeinsam versteuert werden und in denen die Sozialabgaben den Beitragsbemessungsgrenzen unterliegen. Umgekehrt besteht ein kräftiger Anreiz für die Erwerbsbeteiligung von Frauen im Falle einer Steuerstruktur, bei der die Einkommen von Ehepartnern separat besteuert werden und bei denen Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben fehlen.[19]
3 Häusliche Situation
3.1 Weibliche Jugendliche
Die Weichenstellung der beruflicher Segregation erfolgen bereits im innerfamiliären Prozeß, lange bevor es zur Berufsausbildung kommt. Die hier getroffenen Entscheidungen, wer die Familien-, Erziehungs- und Pflegearbeit mit welcher Selbstverständlichkeit übernimmt[20], prägen das Berufsinteresse vor.[21] D.h. diese gesellschaftliche Rollenverteilung schlägt sich bereits bei der Wahl der Berufsausbildung bzw. bei den angebotenen Lehrstellen nieder. Bereits hier wird eine geschlechtsspezifische Klassifizierung vorgenommen.[22]
Verschiedene Studien zeigen, daß weibliche Jugendliche trotz guter bzw. sehr guter schulischer Leistungen, auf dem Arbeitsmarktauch noch heutzutage benachteiligt sind. Ihnen stehen nur wenige Branchen offen, um ihre Ausbildung zu absolvieren, die wiederum mit einer niedrigeren Ausbildungszeit sowie mit einer deutlich niedrigeren Entgeltung verbunden sind. Sie arbeiten überwiegend wie bereits ihre Omas, Mütter und Tanten im Dienstleistungsbereich[23], da ihnen aufgrund der gesellschaftlichen Rollenverteilung nur zu selten andere Alternativen gezeigt bzw. geboten werden. Andere wiederum, ca. 10 Prozent der weiblichen Jugendlichen erlernen nach wie vor erst gar keinen Beruf, sondern wechseln vom Elternhaus gleich in ein eigenes Familienleben über. Und nur selten sind weibliche Jugendliche in technischen bzw. technologischen Berufen anzutreffen.[24] Diese Einschränkung weiblicher Jugendlicher macht die Identitätsfindung, den Wunsch nach Unabhängigkeit, Eigenständigkeit, dem Ausprobieren usw. so gut wie unmöglich.[25]
Hinzu kommt die allgemein hohe Jugendarbeitslosigkeit. Wer heute eine Ausbildungsstelle sucht, muß Kompromisse eingehen. Einseitige Kompromisse, die der Jugend keine freie Berufswahl lassen. Entweder sie nehmen diese Lehrstelle oder sie sitzen „auf der Straße“. Die Jugendarbeitslosenquote[26] lag z.B. 1997 in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich bei 20 Prozent, etwa doppelt so hoch wie bei den Erwachsenen. Nach den Angaben von Edelgard Bulmahn[27] führte das Bündnis für Arbeit bereits im Februar 2000 zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt. Ende Januar hätten z.B. knapp 99 Prozent aller jugendlichen Bewerber über einen Ausbildungsplatz verfügen können.[28] Einen Anstieg weiterer Ausbildungsplätze im Bereich der Informationstechnologie werden angestrebt, so daß noch in diesem Jahr die Anzahl der Ausbildungsplätze in diesem Bereich auf 40.000 steigen könnte.[29].
Ulla Schmidt geht noch weiter. Sie denkt an ein Bündnis für Frauen, um die geschlechtsspezifische Ungleichheit des Arbeitsmarktes abzufangen. Mit Hilfe dieses Bündnisses sollten z.B. in der Wirtschafts- und Strukturpolitik mit einen Teil der Steuergelder neue qualifizierte Ausbildungs- und Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen Bereichen wie z.B. der Umwelt und der Technik für Frauen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wäre auch ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitarbeit mit einer Rückkehrgarantie auf einen Vollzeitarbeitsplatz ebenso hilfreich wie ein flexibler Erziehungsurlaub. Hierdurch würde für die Frauen die Möglichkeit geschaffen, daß sie nicht so lange an einem Stück aus dem Arbeitsprozeß auszuscheiden muß, wodurch sie den Anschluß an den Arbeitsprozeß nicht verlieren würde.[30]
[...]
[1] Vgl. Bäcker. (2000), S. 330 f. oder auch Glücklich. (1988), S. 45
[2] Vgl. Lampert, H. (1979), S. 39-40. Auf weitere Erläuterungen wie z.B. „Arten der Arbeitslosigkeit“ wird im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen, da dieses nicht zum Thema gehört.
[3] Vgl. Statistisches Bundesamt. (2000), S. 98. Siehe Anlage 1. Arbeitslose und Arbeitslosenquote.
[4] Vgl. Fichtner. 28. Juni 1997, S. 3. Hinzu kommen noch über 2 Millionen arbeitswillige Menschen, die wegen der fehlender Vermittlungschancen oder weil sie keinerlei Ansprüche auf Unterstützung haben erst gar nicht beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet sind. Siehe Anlage 2. Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
[5] Vgl. Arbeitsgruppe „Alternative Wirtschaftspolitik“. (1997), S. 55. Besonders stark stellt sich dieses für jugendliche und ältere Altersgruppen dar.
[6] Vgl. Lampert, N. (1979), S. 50-51 Mit den Folgen der Arbeitslosigkeit haben sich eine Vielzahl von Autoren auseinandergesetzt. Besonders zu empfehlen ist hier der sozialkritische Roman von Hans Fallada „Wer einmal aus dem Blechnapf frißt“, wo diese Thematik sehr anschaulich dargestellt wird.
[7] Mögliche wirtschaftliche Schwierigkeiten können sich z.B. bei der Keditrückzahlung, Mietschuld oder bei der Hypothekenablösung ergeben, welches die Existenzgrundlage gefährdet.
[8] Vgl. Glücklich. (1988), S. 43.
[9] Vgl. Bäcker (1994), S. 124 f. Große Beschäftigungseinbrüche sind bereits z.B. im Bergbau, dem Schwermaschinenbau und dem Schiffbau zu verzeichnen.
Auch wird durch die Arbeitslosigkeit als Massenerscheinung in der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung die Existenzgrundlage der besitzlosen (abhängig Beschäftigten) bedroht. Sie haben „Angst“. So ist es nicht weiter verwunderlich, daß von einem Teil der Bevölkerung immer häufiger und lauter Rufe, wie z.B. Ausländer raus, zu hören ist. Sie meinen in ihrer Unwissenheit, daß diese uns die Arbeitsplätze wegnehmen. Und was würde es danach heißen, wenn unsere ausländischen Mitbürger aus unserem Land verschwunden wären. Würden wir dann aus diesen Mündern zu hören bekommen: „Frauen gehören in den Haushalt“?
[10] Vgl. Franke. S. 166 f.
[11] Vgl. Bäcker. (2000), S. 271 f.
[12] Vgl. Maier. (1996), S. 56 f.
[13] Vgl. Lampert, H. (1991), S. 264-266.
[14] Vgl. Schmidt, G. (1980), S. 220 f.
[15] Vgl. Bäcker. (2000), S. 362 f.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden überall dort gewährt, wo die Arbeit durch öffentliche Zuschüsse subventioniert wird, um gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten oder um Arbeitslosen eine Beschäftigungsmöglichkeit anzubieten. Sie sollen den betroffenen Personen den Übergang in ein normales Beschäftigungsverhältnis erleichtern und den Unternehmen einen Anreiz bieten, Langzeitarbeitslose einzustellen.
Weitere berufsfördernde Maßnahmen stellen die Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) dar. Sie soll die Unternehmen unterstützen, um sich dem Strukturwandel anpassen zu können sowie um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Sofern die Unternehmen zugewiesene Arbeitnehmerinnen vom Arbeitsamt beschäftigen (einstellen), können diese Fördermittel/Zuschüsse erhalten.
[16] Vgl. Bäcker. (2000), S. 336 f.
Diese Argumentation ist sehr fraglich. Kehrt sich die Sozialpolitik tatsächlich gegen diejenigen, in deren Interesse sie praktiziert wird? Meiner Meinung nach wären die Beschäftigungsprobleme zweifellos ohne diese Schutzgesetze größer und nicht kleiner.
[17] Vgl. Lampert, N. (1979), S. 74 f.
[18] Vgl. Bäcker. (1994). S. 133 f.
[19] Vgl. Schmidt, M. (1993), S. 55 f.
[20] Meist ist es „die Frau“, die diese Arbeiten wie selbstverständlich übernimmt.
[21] Vgl. Bäcker. (1994). S. 23 f.
[22] Vgl. Statistisches Bundesamt (2000), S. 66 f.
[23] z.B. als Krankenschwester, Erzieherin, Arzthelferin etc.
[24] Vgl. Vögeli. (1995), S. 243 f.
[25] Vgl. Engelen-Kefer. (1995), S. 334.
[26] Die Jugendarbeitslosenquote wurde hier auf weibliche sowie männliche Jugendliche bezogen.
[27] Frau Edelgard Bulmahn ist Bildungsministerin der SPD.
[28] Vgl. Neubert K. (Nr.: 16972), S. 18.
Die hier genannten Prozentangaben sind sehr fraglich, da andere Statistiken weitaus weniger positive Werte angeben.
[29] Vgl. Hank, R. (Nr.: 16977), S. 22.
[30] Vgl. Maier. (1996), S. 153 f.
Frau Ulla Schmidt ist gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD.
Das Bündnis für Frauen hört sich gut an, jedoch ist kaum damit zu rechnen, daß dieses auf Grund der Arbeitsmarktlage (des Nachfrageüberhanges nach Arbeit) von den Unternehmern angenommen werden würde.
- Citation du texte
- Sabine Reichert (Auteur), 2003, Erörtern Sie die spezielle Arbeitsmarktproblematik für Frauen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26698
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