In diesem Essay geht es um die Aristoteles-Rezeption im Mittelalter. Oder noch präziser: Um die Rezeption der aristotelischen "Politik" bei Marsilius von Padua (um 1275/1280-1342) bzw. in dessen Hauptwerk "Defensor Pacis" (1324). Insbesondere bemüht sich der Autor in seinem Essay darum, den Nachweis zu erbringen, dass Marsilius von Padua in zum Teil beträchlichem Umfang von der aristotelischen Vorlage abweicht.
Einleitung
Im 13. Jahrhundert bestimmten aristolelische Lehren die intellektuellen Auseinandersetzungen in Europa. Der dominante Einfluss des „Philosophen“, der bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts anhielt, fand sowohl Anhänger als auch Gegner.
Während die einen ihn nicht nur als philosophische Autorität akzeptierten, vielmehr seine Apotheose[1] betrieben, bekämpften die anderen den Aristotelismus nicht nur aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit Kernlehren der katholischen Orthodoxie, sondern auch aufgrund ihrer Präferenz für andere philosophische Positionen[2].
Die Zugänglichkeit des aristolelischen Oeuvres verlieh aber nicht exklusiv der philosophischen Diskussion wertvolle neue Impulse, sondern auch dem politischen Denken des Mittelalters wertvolle neue Denkanstöße. Als nach anfänglichen Verboten[3] bestimmter Schriften des Aristoteles die Aristoteles-Befürworter 1255 an der Pariser Artistenfakultät die Aufnahme des Gesamtwerkes des Stagiriten in das Lehrprogramm durchsetzten, lag die aristotelische „Politik“ allerdings noch nicht vor. Sie wurde von Wilhelm von Moerbeke (um 1215-um 1286) in einer unvollständigen Version („translatio imperfecta“) um 1260 und erst vor 1267/1268 vollständig („translatio completa“) ins Lateinische übertragen[4].
Obwohl die „Politik“ des Aristoteles (384-322 v. Ch) nicht überall Eingang in das offizielle Lehrprogramm der Universitäten fand, resultierten aus der Beschäftigung mit ihr zahlreiche „Politik“-Kommentare der zeitgenössischen Geistesgrößen[5]. Auch Marsilius von Padua (um 1275/1280-1342) stützt sich insbesondere in der „Dictio Prima“ des „Defensor Pacis“ auf die aristotelische „Politik“. Den Gegenstand dieser Hausarbeit bildet daher die Fragestellung, ob sich Marsilius, soweit ihm dies möglich war, um eine authentische „Politik“-Interpretation bemühte oder er sich vielmehr der Reputation des „Philosophen“ nur bediente, um eine eigenständige politische Theorie zu entwickeln?
Ich vertrete dabei die These, dass ein solch instrumenteller, den eigenen Zielen dienender, Gebrauch der „Politik“ vorliegt, des Marsilius primäres Interesse folglich nicht in einem unverfälschten Aristoteles-Verständnis begründet liegt. Diese Behauptung werde ich durch die Gegenüberstellung von drei Textbeispielen (und kontextuell damit zusammenhängende andere Textstellen) des „Defensor Pacis“ bzw. der „Politik“ zu erhärten versuchen.
Eine am Ende dieses Essays stehende Schlussbetrachtung wird sich darum bemühen, Marsilius von Padua (um 1275/1280-1342) und sein Hauptwerk, den „Defensor Pacis“ (1324) in den entsprechenden zeitgeschichtlichen Kontext einzuordnen. Diese Einordnung ist meines Erachtens notwendig, will man verstehen, warum Marsilius die „Politik“ des Aristoteles so verwendet, wie er sie verwendet.
1.1: Die Entstehung der bürgerlichen Gemeinschaft im Vergleich zwischen Marsilius und Aristoteles
Im 3. Kapitel der „Dictio Prima“ des „Defensor Pacis“ entwickelt Marsilius seine an Aristoteles angelehnte Theorie der Formierung des politischen Gemeinwesens. Er erwähnt die aus Mann und Frau bestehende erste „Verbindung“[6], aus der sich infolge von Fortpflanzung alle übrigen Formen menschlichen Zusammenlebens herausbildeten. Der anhaltende Zuwachs an Menschen machte die Errichtung neuer Häuser notwendig, so dass als Summe mehrerer Häuser die „erste Gemeinschaft“[7], das Dorf, entstand. Die innerhalb eines Hauses vorkommenden „Rechtsverletzungen“[8], die im Extremfall bis zum Brudermord reichten, wurden vom Familienoberhaupt nach eigenem Ermessen geahndet. Auf der Ebene des Dorfes ergaben sich im Zusammenhang mit Rechtsverstößen allerdings Restriktionen, denen der Hausvater noch nicht unterworfen war. Ausbleibende Strafen gegen Rechtsübertreter durch den Ältesten des Dorfes hätten nämlich die Existenz der „ersten Gemeinschaft“ als solcher aufgrund der damit einhergehenden „Trennung der Nachbarn“[9] gefährdet. Die Vervielfältigung der Dörfer mündete zwar in eine entwickeltere menschliche Organisationsform ein, stellte aber nicht den Endpunkt des Prozesses dar, der schließlich in der „vollkommene[n] Gemeinschaft“, dem „Staat“, der „civitas“[10] kulminierte. Die „vollkommene Gemeinschaft“, die aus dem Zusammenwirken von „Vernunft und Erfahrung“[11] resultiert, zeichnet sich durch eine sorgfältig eingehaltene Abgrenzung der im Gemeinwesen vorhandenen Berufe und durch eine Vervollkommnung der verschiedenen Lebensformen aus. Die Gleichzeitigkeit verschiedener Tätigkeiten durch eine und dieselbe Person, die ein Charakteristikum unvollkommener Gemeinschaften war, wird durch die Spezialisierung und die Konzentrierung auf nur einen Beruf in der „vollkommenen Gemeinschaft“ abgelöst[12]. Diese Beschreibung des Marsilius rekurriert explizit auf Aristoteles, wenngleich der nun folgende Vergleich die Abweichungen des Paduaners vom aristotelischen Original deutlich machen wird.
Marsilius verweigert dem Zusammenleben von Mann und Frau die Bezeichnung Gemeinschaft. Er greift diesen Terminus erst im Zusammenhang des Dorfes auf. Aristoteles hingegen bezeichnet bereits die elementare Vereinigung von Mann und Frau als „Gemeinschaft“ (koinonia) und betrachtet in gleicher Weise die im Haushalt vorkommende Herr-Sklave Beziehung als eine Gemeinschaftsform[13]. Das von Aristoteles ausführlich dargelegte Verhältnis zwischen Freien und Sklaven wird bei Marsilius unterschlagen[14]. Offensichtlich assoziiert Marsilius die Gemeinschaft mit dem Vorhandensein einer zwingenden Rechtsprechung, die in dieser Form seiner Auffassung zufolge in einem Haushalt nicht auffindbar ist. Denn der Hausvater verfügt aus unterschiedlichen Motiven heraus über die Möglichkeit selbst gegen den brudermörderischen Sohn von der „äußersten Strafe“[15], d. h. der Todesstrafe abzusehen. Genau diese Option besitzt aber der Dorfälteste nicht, der zur schieren Erhaltung des Dorfes der Gerechtigkeit genügen und damit eine Strafe verhängen muss, wenngleich „ohne große Untersuchung, allein nach der allgemein menschlichen Stimme der Vernunft und einer gewissen Verpflichtung der menschlichen Gesellschaft“[16]. Während des gesamten „Defensor Pacis“ lässt sich überdies eine starke Akzentsetzung des Marsilius auf die Notwendigkeit einer regulierenden, sanktionierenden Instanz[17] beobachten, die das Überleben des politischen Gemeinwesens als sochem garantiert.
Bei Aristoteles hingegen können wir an der von Marsilius angeführten Stelle eine solche Fokussierung auf eine korrigierende Instanz, die durch Verhängung von Strafen den dörflichen Frieden sicherstellt, nicht konstatieren. Auch die Gleichsetzung von „vollkommener Gemeinschaft“ mit einer ausdifferenzierten Berufsstruktur, welche wir bei Marsilius vorfinden, lässt sich bei Aristoteles nicht beobachten. Eine solche Vorstellung von einem vollendeten politischen Gemeinwesen verrät an dieser Stelle ohnehin einen größeren platonischen[18] als aristotelischen[19] Einfluss.
Aristoteles Darstellung hebt sich von Marsilius durch eine starke teleologische[20] Orientierung ab. Er gibt sofort das Ziel der Gemeinschaft von Mann und Frau als Fortpflanzung an, der Beziehung Herr-Sklave als „Lebenserhaltung“[21], während er das Dorf als Gemeinschaft auffasst, „die sich wegen eines über den Tag hinaus reichenden Bedürfnisses zusammensetzt“[22]. Aristoteles akzentuiert folglich die Zielursachen[23] von Gemeinschaften, während sich Marsilius in Abweichung vom aristotelischen Vorbild auf die Angabe der bewirkenden Ursache der ersten bzw. „vollkommenen Gemeinschaft“ beschränkt[24], nämlich der „Volksvermehrung“.
Während überdsies Aristoteles die Dorfgemeinschaft unter dem Gesichtspunkt einer sich langsam herausbildenden Kultur betrachtet, die nicht mehr von den Notwendigkeiten des materiellen Überllebens[25] diktiert wird, rückt Marsilius nicht die, wenngleich unvollkommenen, kulturellen Errungenschaften in den Vordergrund, sondern eine gegen Übeltäter intervenierende zwingende Gewalt. Erst im unmittelbaren Vorfeld der „vollkommenen Gemeinschaft“ schreibt auch Marsilius von „Lebensformen“[26], was man als einen Hinweis auf die kulturelle Entwicklungsstufe der „vorstaatlichen“ Gemeinschaft verstehen kann.
[...]
[1] Eine bestimmte Gruppe von Aristoteles-Rezipienten, die von der modernen Forschung unter dem Begriff radikale Aristoleliker subsumiert werden, verehrte den Stagiriten schon „fast als Gott oder Prophet[en]“. Zitat entnommen: Schulthess, Peter/Imbach, Ruedi: Die Philosophie im lateinischen Mittelalter-Ein Handbuch mit einem bio-bibliographischen Repertorium, Düsseldorf-Zürich, 2. Auflage, 2002, S. 200
[2] Insbesondere der Franziskaner und spätere Ordensgeneral Bonaventura (1217-1274), der in der 1273 gehaltenen und als „Collationes“ betitelten Vortragsreihe eine scharf anti-aristotelische Polemik entfaltete. Seine starke Beeinflussung durch den Kirchenlehrer Augustin (354-430) machte ihn aber gleichzeitig zu einem Apologeten platonischer Philosophie. Er verteidigte in den „Collationes“ die platonische Ideenlehre, griff aber auch die der christlichen Lehre widersprechende aristolelische These von der Ewigkeit der Welt bzw. die Einheit der Vernunft an. Ebenda, S. 196-198
[3] Bereits 1210 erging seitens des Erzbischofs von Sens und des Bischofs von Paris das Verbot der Lehre der ins Lateinische übertragenen „Libri naturales“ des Aristoteles. Diese Verbotsanordnungen wurden dann noch einmal in den Jahren 1215, 1231 und 1245 in Paris bekräftigt, zugleich aber auch von den Mitgliedern der Artistenfakultät stillschweigend unterlaufen. Aber auch der scheinbare Triumph der Aristoles-Anhänger in Paris erfuhr bereits 1270 durch eine erste, vom Bischof von Paris vorgenommene, Verurteilung von 13 im Zusammenhang mit dem Aristoleismus stehenden Lehrsätzen eine Revision. Der endgültige Gegenschlag der Gegner einer durch die aristolelischen Lehren ermöglichten Emanzipation der Artistenfakultät bzw. der Philosophie von der Theologie erfolgte am 7. März 1277 durch die Verdammung von insgesamt 217 angeblichen oder tatsächlichen aristotelischen Thesen und ihren mittelalterlichen Vertretern seitens des Pariser Bischofs Étienne Tempier. Ebenda, S. 161, 199. Siehhe hierzu auch: Flüeler, Christoph: Rezeption und Interpretation der aristotelischen „Politica“ im späten Mittelalter, 2. Bände, Amsterdam-Philadelphia, 1992, S. 94
[4] Ebenda, S. 15-28
[5] Um nur die prominentesten zu nennen: Petrus de Alvernia (um 1240-1304) vollendete im Auftrag oder aber aus Eigenantrieb den unvollständigen „Politik“-Kommentar des Thomas von Aquin (um 1224/1225-1274), der nur die ersten drei Bücher der „Politica“ kommentierte. Albert der Grosse (um 1200-1280) redigierte ebenfalls einen „Politik“-Kommentar, während bei anderen mittelalterlichen Denkern des 13. Jahrhunderts lediglich eine Zuschreibung existiert, jedoch keine erhaltenen Manuskripte als Belege ihrer Autorenschaft erhalten sind. Ebenda, S. 29-34
[6] Defensor Pacis, I, III, § 3
[7] Ebenda
[8] Defensor Pacis, I, III, § 4
[9] Ebenda
[10] Defensor Pacis, I, III, § 5. Georges de Lagarde wendet sich gegen die Verwendung der Bezeichnung „Staat“ in einem mittelalterlichen Kontext, da der moderne Staatsbegriff erst in der frühen Neuzeit aufgekommen sei. Er führt Engelbert von Admont (um 1250-1332) als den mediävalen Denker an, dessen Vorstellung von politischer Einheit am ehesten mit der modernen Staatsauffassung übereingestimmt habe. Siehe hierzu: La naissance de l´esprit laique au déclin du moyen âge, Paris, 1970, S. 88-89
[11] Defensor Pacis, I, III, § 5
[12] „Manchmal war nämlich derselbe Mensch Regent und Bauer oder Schafhirt wie Abraham und sehr viele andere nach ihm. Dies ist jedoch in den vollkommenen Gemeinschaften (in communitatibus perfectis) weder vorteilhaft, noch würde es erlaubt sein“. Defensor Pacis, I, III, § 4
[13] Politik 1252 b: „Die für jeden Tag also bestehende Gemeinschaft ist naturgemäß das Haus“.
[14] Darauf verweist unter anderem Dolf Sternberger: In: Die Stadt und das Reich in der Verfassungslehre des Marsilius von Padua, Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main, Band XVIII, Nr. 3, Wiesbaden, 1981, S. 130.
Die antike Sklaverei stellte in den oberitalienischen Kommunen zwar kein gesellschaftliches Phänomen dar. Die spezifisch mittelalterliche Ausprägung der Unfreiheit in Form der ländlichen Leibeigenschaft kannte Marsilius aber zweifellos. Ende des 13. Jahrhunderts avancierten zudem Venedig und Genua zu Monopolisten des den Mittelmeerraum umspannenden Sklavenhandels. Das Stillschweigen des Paduaners in dieser Hinsicht kann daher nicht mit Unwissen erklärt werden. Siehe hierzu: Flüeler, C.: Rezeption und Interpretation, Band I, S. 66-67
[15] Defensor Pacis, I, III, § 4
[16] „ut quia sic omnibus conveniens videbatur, equitate quadam absque magna exquisicione, solo communi dictamine racionis et debito quodam societatis humane“. Defensor Pacis, I, III, §
[17] Bereits in I, IV, § 4 taucht dieser Topos wieder auf: „Nun kommen zwischen so eng zusammengeschlossenen Menschen Streitigkeiten und Zänkereien (contenciones et rixe) vor, die Kämpfe und Spaltung der Menschen und damit schließlich Untergang des Staates (civitatis corrupcionem) verursachen würden, wenn sie nicht durch die Norm der Gerechtigkeit (normam iusticie) geregelt würden; daher musste man in diesem Zusammenleben eine Regel des Rechtes und einen Wächter oder Vollzieher des Rechts einsetzen“.
[18] Man fühlt sich durch die Formulierungen im 5. Paragraphen des 3. Kapitels eher an die platonische Idiopragie-Formel erinnert, die Platon/Sokrates in der „Politeia“ konzipiert. Dieser zufolge resultiert Gerechtigkeit im „Staat“ aus der ausbleibenden Vermischung der drei Stände (Philosophen, Wächter, Bauern) und der Erfüllung der diesen Ständen zukommenden Aufgaben, d. h. wenn die beiden übrigen Stände (Wächter, Bauern) den Philosophen die Herrschaft überlassen.
„Denn wir haben ja festgesetzt und oftmals gesagt,dass jeder nur eines betreiben müsse von dem, was zum Staat gehört, wozu nämlich seine Natur sich am geschicktesten eignet ….Und gewiss, dass das Seinige tun und sich nicht in vielerlei mischen Gerechtigkeit ist, auch das haben wir von vielen anderen gehört und gewiss auch öfter selbst gesagt“. Politeia, Buch IV, 433 a
[19] Aristoteles beschäftigt sich nicht nur mit den Berufen, sondern auch mit der Ämterverteilung in den Poleis und plädiert für eine den jeweiligen Verhältnissen angepasste Lösung: „Denn in großen Staaten ist es möglich und auch nötig, für eine Aufgabe je ein Amt abzustellen. Viele nämlich können in die Obrigkeiten aufsteigen, weil es eben viele Bürger gibt, so dass sie die einen Ämter nach längerer Zeit wieder bekleiden, die anderen gar nur einmal; und jede Arbeit wird besser gelöst, wenn die Verwaltungsaufgabe nur eine Sache betrifft und nicht viele. In den kleinen Staaten aber muss man viele Ämter auf nur wenige übertragen“. Politik 1299a-1299b
[20] Siehe hierzu: Löffelberger, Michael: Marsilius von Padua-Das Verhältnis von Kirche und Staat im „defensor pacis“, Berlin, 1992, S. 82-83
[21] Politik: 1252b
[22] Ebenda
[23] Aristoteles zufolge können wir mit Hilfe von vier Ursachen (Stoffursache-causa materialis, Formursache-causa formalis, Bewegungsursache-causa efficiens, Zielursache-causa finalis) alle Dinge analysieren.
[24] Siehe hierzu: Gewirth, Alan: Marsilius of Padua- The „Defender of Peace“, Volume I: Marsilius of Padua and medieval political philosophy, New York-London, 3. Auflage, 1964, S. 86.
Die von Quillet beobachtete finalistische Ausrichtung der marsilianischen Theorie, die hierin dem bewunderten Vorbild Aristoteles folge, lässt sich zumindest an dieser Textstelle nicht nachvollziehen: „En bon aristolélisant, Marsile est surtout préoccupé de la fin“. Quillet, Jeannine: La philosophie politique de Marsile de Padoue, Paris, 1970, S. 52
[25] „Man muss also vorerst die vereinigen, die ohneeinander nicht existieren können, wie etwa zum einen das Weibliche und das Männliche um der Fortpflanzung willen-und das nicht zufolge einer freien Entscheidung-zum anderen aber das von Natur aus Herrschende und das Beherrschte wegen der Lebenserhaltung“. Politik, 1252a
[26] Defensor Pacis, I, III, § 4
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