Lernbehinderte Jugendliche benötigen für ihre berufliche Qualifikation besondere Unterstützung. Bei der empirischen Untersuchung wurde durch die Untersuchung der Schlüsselqualifikationen bestätigt, dass nur ein ganzheitlicher Ansatz in der Ausbildung zum Ziel führt.
Eine spezifische Ausbildung ermöglicht den lernbehinderten Jugendlichen gute Chancen, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu erhalten. Engagierte Ausbilder, verständnisvolle Chefs und geduldige Mitarbeiter sind wichtige Voraussetzungen für eine positive Entwicklung.
Die staatlich anerkannte Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung, bietet eine gute Möglichkeit, lernbehinderte Jugendliche beruflich zu bilden und sie dadurch beruflich und persönlich in die Gesellschaft zu integrieren.
Bei der Arbeit konnte festgestellt werden, dass sich nach einer erfolgreichen Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung, die Chancen für eine dauerhafte berufliche Integration deutlich verbessern.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung mit Ziel der Arbeit und der Master-These
1.1 Problemstellung
1.1.1 Das Ziel der Arbeit
1.2 Die Untersuchungsmethode
1.2.1 Untersuchung der beruflichen Integration der lernbehinderten Jugendlichen
1.2.2 Untersuchung der Schlüsselqualifikationen
1.3 These der Masterarbeit und ihr Neuigkeitswert
1.3.1 These der Masterarbeit
1.3.2 Zusammenstellung der Arbeit
1.3.3 Erkenntnisse der Arbeit
1.3.4 Neuigkeitswert der Arbeit
2 Lernbehinderungen der Jugendlichen
2.1 Der Begriff Lernstörung und Lernbehinderung
2.1.1 Definition Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
2.1.2 Lernbehinderung: Entwicklung und Einflüsse
2.1.3 Körperliche Einflüsse: Entwicklungs- und lernerschwerende Faktoren
2.1.4 Psychisch-emotionale Einflüsse auf die Entwicklung einer Lernbehinderung
2.1.5 Einflüsse des Elternhauses auf die Entwicklung einer Lernbehinderung
2.1.6 Weitere soziale Einflüsse, die das Lernen behindern können
2.1.7 Faktoren die eine Lernbehinderung vermindern können
2.2 Kriterien zur Feststellung von Lernbehinderungen
2.2.1 Interaktions- und Kumulationsmodell
2.2.2 Jugendliche haben nicht nur Defizite
2.2.3 Bedürfnisse sind starke Motive
2.3 Zusammenfassung der Lernbehinderung
2.3.1 Wege in die Ausbildung
2.3.2 Schlussfolgerung, Fazit
3 Gesetzliche Regelungen und die dafür zuständigen Stellen
3.1 Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern
3.1.1 § 2 Sozialgesetzbuch (SGB IX)
3.1.2 Sozialgesetzbuch (SGB), Drittes Buch (III) Arbeitsförderung § 19 Behinderte Menschen
3.2 Die Agentur für Arbeit ist für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig
3.2.1 Berufsberater sind bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz behilflich
3.2.2 Behindertenausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
3.3 Das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB)
3.3.1 Das BIBB beschließt Ausbildungsregelungen
3.3.2 Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung nach § 66 BBiG und § 42m HWO
3.3.3 Grundlage sind die Gutachten der Fachdienste der Agentur für Arbeit
3.3.4 Feststellung für eine Ausbildung nach § BBiG und § 42m HwO
3.3.5 Musterregelungen werden erarbeitet
3.4 Die Handwerkskammern
3.4.1 Aufbau der Handwerkskammern
3.4.2 Verantwortung für die Ausbildung
3.4.3 Meisterprüfung berechtigt zum Ausbilden
3.5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO)
3.5.1 Ausbildungsbestimmungen der zuständigen Stellen
3.5.2 Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Berufsbildung behinderter Menschen
3.6 Die Handwerksordnung
3.6.1 Handwerksordnung § 42 k, l und m
3.6.2 Handwerksordnung § 28
3.7 Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen
3.7.1 Rechtsgrundlage
3.7.2 Schlussfolgerung
4 Anforderungen für eine Ausbildung nach § 66 BBIG / §42m HwO
4.1 Anforderungen an die Einrichtung
4.1.1 Weitere Anforderungen bei der Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung
4.1.2 Inhalte des TSM 1
4.1.3 Inhalte des TSM 2
4.1.4 Eignung der Ausbildungsstätte
4.2 Anforderungen an die Ausbilder
4.2.1 Persönliche Eignung
4.2.2 Fachliche Eignung für Ausbilder von Fachpraktikern für Holzbearbeitung
4.2.3 Arbeitspädagogischen Eignung
4.2.4 Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder von Berufen nach § 66 BBiG und § 42m HwO
4.2.5 Anforderungsprofil an die Ausbilder
4.2.6 Mitwirkende bei der Ausbildung
4.2.7 Berufsschulunterricht in speziellen Ausbildungsklassen
5 Ausbildungsinhalte und Ablauf der Ausbildung
5.1 Betriebliche Ausbildung
5.1.1 Überbetriebliche Ausbildungen
5.2 Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung
5.2.1 Förderphase
5.2.2 Förderphase vor der Zwischenprüfung
5.2.3 Förderphase vor der Prüfung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung
5.3 Nachweis der Handlungskompetenz bei den Fachpraktikern für Holzbearbeitung
5.3.1 Zwischenprüfungen
5.3.2 Arbeitsprobe, auftragsbezogenes Fachgespräch und schriftliche Aufgabe
5.3.3 Abschlussprüfungen
5.3.4 Die Abschlussprüfung wird in folgende Prüfungsbereiche unterteilt
5.3.5 Regelung für das Bestehen der Prüfung
5.4 Zusammenfassung
6 Entwicklungsaussichten für die Region Freudenstadt
6.1 Vergleich Jugend- und Altenquotient
6.1.1 Demografische Veränderungen
6.1.2 Verhältnis der erwerbfähigen Personen zu Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2030
6.2 Der Fachkräftemangel im Handwerk
6.2.1 Mangelt es nur an billigen Fachkräften?
6.2.2 Fachkräftemangel und Ausbildung
6.2.3 Zusammenfassung der Entwicklungsaussichten
7 Empirische Untersuchung
7.1 Das Forschungsziel
7.1.1 Erlangung des Forschungszieles
7.1.2 Die Gütekriterien bei der empirischen Umfrage
7.1.3 Gütekriterien
7.2 Das Forschungsdesign
7.3 Entwicklung des Forschungsplanes
7.3.1 Die Datenquelle wird bestimmt
7.3.2 Die zeitliche Dimension wird bestimmt
7.3.3 Die Datenerhebungsmethode wird bestimmt
7.3.4 Befragung
7.3.5 Datenerhebungsinstrument
7.4 Bestimmung des Auswahlverfahrens
7.4.1 Die Stichprobe wird bestimmt
7.5 Wissenstand und Datenerhebung für die Umfrage
7.5.1 Umfang der bewussten Auswahl
7.6 Pretest
7.6.1 Auswertung des Pretests
7.6.2 Modifizierung des Erhebungsinstrumentes
8 Datenerhebung wird umgesetzt
8.1 Die Wahl der Stichprobengröße
8.1.1 Das Auswahlverfahren
8.2 Ergebnisse der Umfrage
8.2.1 Allgemeines zur Umfrage
8.2.2 Indikator Rücklaufquote
8.2.3 Streuung der Stichprobe
8.2.4 Auswertung der Stichprobe
8.2.5 Auswertung des Fachkräftemangels
8.2.6 Einschätzung der Betriebe, Fachpraktiker für Holzbearbeitung einzusetzen
8.2.7 Schlüsselqualifikationen, die von den Bewerbern erwartet werden
8.2.8 Integrationsmöglichkeiten der Fachpraktiker
8.3 Zusammenfassung
9 Wichtige Voraussetzungen für eine Integration
9.1 Die Entwicklung der Ausbildungssituation
9.1.1 Die Ausbildungssituation bei den befragten Betrieben
9.2 Wichtigste Schlüsselqualifikationen
9.2.1 Möglichkeiten für berufliche Integration
10 Zusammenfassung und Ergebnis der Masterarbeit
10.1 Ergebnis der empirischen Untersuchung
10.2 Zusammenfassung der Masterthese
10.3 Entwicklung und Ziel
10.3.1 Weiterentwicklung
I Literaturverzeichnis
II Rechtsprechung und Rechtsquellen
III Abbildungsverzeichnis
IV Tabellenverzeichnis
V Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieserLeseprobenichtenthalten
1 Einleitung mit Ziel der Arbeit und der Master-These
1.1 Problemstellung
Immer weniger Jugendliche, die eine Ausbildung anstreben, werden aufgrund der rückläufigen Schulabsolventenzahlen den Betrieben zur Verfügung stehen. Dies liegt u.a. an dem demografischen Wandel und an dem geänderten Bildungsverhalten der Jugendlichen.[1]
Die demografische Entwicklung zeigt sich durch eine immer älter werdende Bevölkerung, der immer weniger junge Menschen gegenüber stehen. Beim Bildungsverhalten ist festzustellen, dass ein Teil der Jugendlichen, häufiger als früher,einen akademischen Abschluss anstrebt.[2]
Es gibt jedoch viele Jugendliche, die bisher keine Chance auf einen Ausbildungsplatz hatten. Dazu zählen u.a. auch Jugendliche mit besonderem Förderbedarf.
Für junge Menschen ist die berufliche Qualifizierung eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Teilhabe am selbstbestimmten und selbstverantwortlichen gesellschaftlichen Leben. Auch Jugendliche mit besonderem Förderbedarf brauchen in Ausbildung und Beruf die gleichen Chancen, wie nicht behinderte Menschen.[3]
Aus o.g. Gründen wird es immer wichtiger, das Potenzial der Jugendlichen, die verschiedene Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, für die persönliche und berufliche Integration bestmöglich zu nutzen. Die Herausforderung, diese Jugendlichen zu integrieren, wird deutlich, wenn man einige Eckpunkte des Arbeitsmarktes aufsummiert: Über eine Million junger Menschen kann zu der Zielgruppe mit besonderem Förderbedarf gezählt werden.[4]
1.1.1 Das Ziel der Arbeit
Zu den Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf zählen u.a. lernbehinderte Jugendliche. Es ist eine besondere Herausforderung, Jugendliche mit einer Lernbehinderung, die eine Berufsausbildung nach § 66 BBIG / § 42 m HwO anstreben, in den ersten Arbeitsmarkt und zu integrieren.
Ziel der Arbeit ist es zu untersuchen, inwieweit Jugendliche mit einer Lernbehinderung, die eine Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung nach § 66 BIBB / § 42m HwO absolvieren, als Fachkräfte für die holzverarbeitenden Betriebe in der Region Freudenstadt zukünftig in Frage kommen, und ob es durch den Fachkräftemangel Vorteile für den beruflichen und damit persönlichen Erfolg der Jugendlichen in der Region Freudenstadt geben wird.
Weiter sollen die Schlüsselqualifikationen, die die Betriebe von einem Jugendlichen erwarten, erfragt werden, damitdiese in der Ausbildung für lernbehinderte Jugendliche gezielt umgesetzt, trainiert und angewendet werden können.
1.2 Die Untersuchungsmethode
1.2.1 Untersuchung der beruflichen Integration der lernbehinderten Jugendlichen
In der Arbeit wird zuerst auf den Begriff Lernbehinderung und dessen Auswirkungen eingegangen. Danach werden die gesetzlichen Vorgaben und Voraussetzungender staatlich anerkannten Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung erläutert. Im Anschluss daran, werden die Anforderungen an die Einrichtungen und an dieAusbilder und Ausbilderinnen beschrieben. Weiter wird darauf eingegangen, wie die staatliche Prüfung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung abläuft.
Mittels einer Umfrage unter den holzverarbeitenden Betrieben im Kreis Freudenstadt werden der Fachkräftemangel und die berufliche Integration der Jugendlichen, die eine Ausbildung zum Holzbearbeiter absolvieren, untersucht.
Im Rahmen der Untersuchung ist zu klären:
- Wie stark betrifft der Fachkräftemangel die holzverarbeitenden Betriebe im Kreis Freudenstadt?
- Können es sich die Betriebe in Zukunft vorstellen, die fehlenden Fachkräfte mit ausgebildeten lernbehinderten Jugendlichenzu besetzten?
1.2.2 Untersuchung der Schlüsselqualifikationen
Neben den fachlichen Qualifikationen werden die weiteren Schlüsselqualifikationen immer mehr gefordert und deshalb werden diese bei den Betrieben durch die empirische Untersuchung abgefragt.
Als Methode dient eine Umfrage bei den regionalen Betrieben, die für die Übernahme von Auszubildenden in Frage kommen. Die Schlüsselqualifikationen werden anhand dieser Umfrage ermittelt und dokumentiert. Durch die Umfrage wird auch der Fachkräftebedarf ermittelt und eine mögliche Stellenbesetzung mit Fachpraktikern für Holzbearbeitung abgefragt.
Im Rahmen der Untersuchung ist zu klären:
- Welche Schlüsselqualifikationen sind für die Betriebe besonders wichtig?
- Was sollte sich nach Ansicht der Betriebe verändern, damit eine Zusammenarbeit optimal erfolgen könnte?
1.3 These der Masterarbeit und ihr Neuigkeitswert
1.3.1 These der Masterarbeit
Die Masterthese wird nachfolgend formuliert:
„Eine Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung ermöglicht lernbehinderten Jugendlichen gute Chancen auf eine berufliche und damit auch eine persönliche Integration.“
„Durch die demografische Entwicklung und den Fachkräftemangel, werden sich Vorteile für den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ergeben.“
1.3.2 Zusammenstellung der Arbeit
Die Ausbildungsvoraussetzungen und die qualitativen Voraussetzungen an die Ausbilder sind im ersten Teil der Arbeit untersucht:
- Lernbehinderungen und ihre Auswirkungen
- Anforderungen an die Ausbilderinnen und Ausbilder
- Die Voraussetzungen für eine Ausbildung nach § 66 BIBB / § 42m HwO
Um dies umzusetzen ist die These in insgesamt vier Teilthesen[5] unterteilt
Teilthese 1:
Das Merkmal „Lernbehinderung“ weist die Betroffenen als besonders schwer behindert, im Blick auf ihre beruflichen Chancen, aus. Deshalb bedarf dieser Personenkreis besonderer Hilfen und gezielte Förderung. [6]
Teilthese 2:
Der Erfolg einer persönlichen und beruflichen Integration von lernbehinderten Jugendlichen,ist vongut geschulten Ausbildern abhängig.
Teilthese3:
Eine Ausbildung nach §66 BIBB / §42m HwO kommt ohne Ausnahme nur für behinderte Menschen undnur in begründeten Ausnahmefällen zur Anwendung.[7]
Teilthese 4:
Die staatlich anerkannte Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung bildet eine gute Möglichkeit um lernbehinderte Jugendliche beruflich zu bilden und sie dadurch beruflich und persönlich in die Gesellschaft zu integrieren.
1.3.3 Erkenntnisse der Arbeit
Lernbehinderungen sind kein unabwendbares Schicksal. Durch gezielte Förderung, wie z.B. durch eine Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung nach § 66 BIBB / §42m HwO, sowie entsprechende Einrichtungen mit gut geschulten Ausbilderinnen und Ausbildern mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung, können die betroffenen Jugendlichen persönlich und beruflich besser in die Gesellschaft integriert werden.
1.3.4 Neuigkeitswert der Arbeit
Durch die Umfrage konnte festgestellt werden, bei welchen Schlüsselqualifikationen noch Vermittlungsbedarf besteht. Diese Erkenntnisse können jetzt frühzeitig genutzt und in der Ausbildung umgesetzt werden. Dadurch werden die persönlichen Voraussetzungen verbessert.
Es konnte nachgewiesen werden, dass sich nach einer erfolgreichen Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung, die Chancen für eine dauerhafte berufliche Integration deutlich verbessern.
Die Entwicklung, bedingt durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel, werden die persönliche und berufliche Integration noch verbessern.
2 Lernbehinderungen derJugendlichen
Jugendliche mit besonderem Förderbedarf weisen oft eine Lernbehinderung auf, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. In der Regel fallen bei Menschen geistige oder körperliche Behinderungen sofort auf. Eine Lernbehinderung, sieht man im Gegensatz dazu den Menschen auf den ersten Blick nicht an. Der Umgang mit Lernbehinderten wird durch die fehlende Offensichtlichkeit nachhaltig erschwert.[8]
Lernbehinderungen sind Anhäufungen von miteinander zusammenhängenden Symptomen, d.h. von Kennzeichen oder charakteristischen Merkmalen für einen bestimmten Zustand oder eines Störungsbildes.[9] Die Übergänge sind fließend und zeigen dabei auf der einen Seite eine Normalbegabung und auf der anderen Seite eine geistige Behinderung auf. Auffälligkeiten im Sozialverhalten der Jugendlichen zeigen sich im pädagogischen Alltag, z. B. durch Überforderung, oder einfach beim Überspielen und Ablenken der vorhandenen Defizite.
Die Lernbehinderung kann dabei sowohl geistige, seelische und körperliche Funktionsebenen betreffen. Dabei handelt es sich um ein recht komplexes Phänomen, das sich je nach Art und Ausprägung oft nur im Zusammenspiel von allen Funktionsebenenbeobachten und wahrnehmen lässt.
Es können bei einer Lernbehinderung einzelne bestimmte Symptome von verschiedenen psychischen Störungen auftreten. Somit lässt sich, wenn man nur das Symptom für sich allein betrachtet, schwer erkennen, welche Störung vorliegt. Das Syndrom gibt aber die Ausprägungen verschiedener wichtiger Anzeichen wieder und ermöglicht als Ganzes eine genauere Diagnosestellung.[10]
2.1 Der Begriff Lernstörung und Lernbehinderung
Lernstörungen zeigen sich durch schlechte Leistungen, trotz intensiven Lernens. Lesen und Rechnen zum Beispiel, werden nicht in ausreichender Qualität in einer angemessenen Zeit erworben. Trotz der vorhandenen Lehrangebote, werden die Lernziele nicht erreicht. Es zeigen sich umfangreiche Störungen beim Lernen.[11]
Abbildung in dieserLeseprobenichtenthalten
Abbildung 1: Arten von Lernstörungen (Klassifizierung nach Klauer & Lauth, 1997)[12]
Bei einer Lernbehinderung ist das Lernen auf breiter Front, d.h. in den meisten schulischen und außerschulischen Bereichen beeinträchtigt. Die intellektuellen Fähigkeiten sind bei diesem Personenkreis begrenzt. Lernbehinderung ist aber keine umfassende Behinderung einer allgemeinen Lernfähigkeit, denn eine allgemeine Lernfähigkeit gibt es nicht.[13]
Der Begriff „Lernbehinderung“ ist keine eindeutig definierte Behinderungsform, sondern ein Arbeitsbegriff. Dieser eher funktionale Behinderungsbegriff signalisiert, dass die betroffenen Jugendlichen längerfristig erhebliche Beeinträchtigungen in ihren Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten haben werden. Eine Lernbehinderung wirkt sich beruflich und gesellschaftlich chancenmindernd und benachteiligend aus, weil die lebensrelevanten Kompetenzen, wie Bildung und verschiedene Fertigkeiten nicht ausreichend vorhanden sind.
Lernbehinderung zeigt ein Missverhältnis zwischen den Handlungs- und Lernmöglichkeiten eines konkreten Kindes und den im Bildungssystem festgelegten Lernanforderungen, wie z.B. den Bildungsplänen[14], an.
2.1.1 Definition Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
Es gibt bis heute keine allgemein verbindliche und eindeutige Definition für „Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“. Folgt man den Ausführungen der wissenschaftlichen Begleitforschung, so handelt es sich insgesamt um eine Gruppe, die zumindest eine der drei Arten vonBenachteiligungen aufweisen.[15]
- Soziale Benachteiligung, z.B. soziale Herkunft, schulische Vorbildung, Geschlecht oder Migrationshintergrund
- Lernbeeinträchtigungen, die sowohl die kognitiven Lernvoraussetzungen als auch Verhaltensauffälligkeiten betreffen.
- Marktbenachteiligungen, die sich aus der Struktur des Berufsbildungs- und Beschäftigungssystems ergeben und auf Verdrängungsprozesse im Wettbewerb und knappe Ausbildungsplätze verweisen[16]
2.1.2 Lernbehinderung: Entwicklung und Einflüsse
Die Entwicklung einer Lernbehinderung wird von Einflussfaktoren begünstigt, die in drei Gruppen eingeteilt werden:
- Bei der Gruppe der körperlichen Faktoren werden alle Einflüsse, wie körperliche Störungen, Anlagen oder Vererbung, die einen negativen Einfluss auf das Lernen haben, zusammengefasst.
- Soziale Faktoren sind alle Einflüsse des sozialen Umfeldes und des Elternhauses, die das Lernen erschweren.
- Die psychisch-emotionalen Faktoren zeigen sich z.B. in denAnpassungsversuchen des lernbehinderten Jugendlichen. Die Bewältigung, bezüglich der körperlichen und sozialen Einflüsse, wird bei diesen Faktoren zusammengefasst.
Diese o.g. Einflussfaktoren interagieren miteinander und können sich im schlimmsten Fall noch verstärken.[17]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Einflüsse auf die Entwicklung einer Lernbehinderung.
2.1.3 Körperliche Einflüsse: Entwicklungs- und lernerschwerende Faktoren
- Genetik: Defekte im genetischen Erbgut, können das Gehirn auf verschiedene Arten schädigen, welches sich dann auf die kognitive Leistungsfähigkeit auswirkt.
- Vererbung: Untersuchungen in den 1980er Jahren haben festgestellt, dass kognitive Schwäche vererbbar ist. So liegt z.B. die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind ungefähr den Intelligenzquotienten seiner Eltern erbt, bei 80 %. Selbstverständlich können normale Eltern aufgrund anderer Faktoren, ein leistungsschwaches Kind haben.[18] Die Chance, dass schwache Eltern ein normal begabtes Kind bekommen, ist jedoch gering.[19]
- Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt: Dies ist die häufigste Ursache für kognitive Schädigungen und damit auch für eine Minderbegabung. Zu den schwangerschaftsbedingten Belastungen gehören alle Vorkommnisse, welche die reguläre Sauerstoff- Nährstoffversorgung des Kindes gefährden, wie z. B. bei einer Frühgeburt. Stoffwechselstörungen und Organerkrankungen der Mutter, sowie der Missbrauch von Alkohol, Nikotin oder Drogen während der Schwangerschaft, erhöhen das o.g. Risiko.[20]
- Unfälle mit Kopfverletzungen oder der Sauerstoffunterversorgung: In der Kindheit führen Unfälle, vor allem Unfälle mit Schädel-Hirn–Trauma, z. B. bei Sturz, oder mit Atemausfällen, wie z. B. beim Ertrinken, zu schweren kognitiven Beeinträchtigungen.[21]
2.1.4 Psychisch-emotionale Einflüsse auf die Entwicklung einer Lernbehinderung
- Angst: Diese Menschen sind im Sozialkontakt schüchtern und trauen sich dadurch grundsätzlich weniger zu. Die Neigung zur Angst ist eine angeborene Persönlichkeitseigenschaft.
- Stress: Entwicklungsunangemessene Anforderungen der Eltern, Lehrer und Ausbilder, führen zur ständiger Überforderung. Diese Menschen stellen ihr Explorationsverhalten für alle, außer für die geforderten Leistungsbereiche, oft ein. Daraus können sich frühzeitig bei den Betroffenen Versagensängste und in der Folge, häufiger psychische Störungen entwickeln, als bei nicht gestressten Jugendlichen.
- Psychische Erkrankungen: Diese Erkrankungen im Jugendalter vermindern die Leistungsfähigkeit bei normaler Begabung um zwei Schulstufen.[22]
- Werte, Normen und Einstellungen: Motivation spielt für die Lernleistung eine enorm wichtige Rolle. Werte, Normen und Einstellungen bestimmen maßgebend mit, ob und wofür sich ein Mensch interessiert.[23]
Erste Eindrücke davon, wie das Leben funktioniert,werden denKindern über die Vorbilder der Erwachsenen vermittelt. Diese Wertvorstellungen und Zuschreibungen an sich selbst und an andere Menschen werden als Kind unbewusst wahrgenommen und bleiben bis ins Erwachsenenalter erhalten, wenn sie nicht mit anderen Werten in der Pubertät kollidieren. Einige dieser Werte betreffen auch das Lernen und Bewältigen von Herausforderungen. Stellen diese sich als lernhinderlich heraus, bleiben die Betroffenen ebenfalls unter ihren kognitiven Möglichkeiten.
- Störungen in der Gefühlregulation: Belastbarkeit, Anpassungsfähigkeit und Selbststeuerung sind Persönlichkeitseigenschaften, die eine gelingende Gefühlsregulation zum Ausdruck bringen. Bei lernbehinderten Menschen ist diese Fähigkeit zur Gefühlregulation aufgrund der aufgeführten körperlichen und sozialen Faktoren eingeschränkt. Bei der Erziehung überforderte Eltern, reagieren oft gereizt und unangemessen auf die Bedürfnisse ihrer Kinder. Unsicherheit, Angst oder aber auch Überbehütung bestimmen die Eltern-Kind Interaktion.
2.1.5 Einflüsse des Elternhauses auf die Entwicklung einer Lernbehinderung
- Mangelnde Kleinkindförderung und Erziehung: Eine entscheidende Rolle fällt der Erziehung der Kinder zu. Fehlende Wertevermittlung oder negative Vorbildfunktion der Erwachsenen, prägen die Kinder für ihr Leben. Später treten dieseMangelzustände in Verhaltensstörungen oder sozialen Schwierigkeiten auf. Ein deprivierendes Umfeld[24], wie z.B. zu wenig Lernanregung, wirkt sich auch negativ auf die Entwicklung eines Kindes aus.[25]
- Soziale Vernachlässigung: Kinder, die zur Beaufsichtigung vor den Fernseher gesetzt, sich tagsüber selbstüberlassen, oder von einem zum anderen verschobenwerden und keine Beziehung aufbauen können, entwickeln Strategien, um mit der sozialen Isolierung klar zu kommen. Dabei ziehen diese Kinder sich oft zurück und werden anspruchslos. Durch die soziale Vernachlässigung entstehen im Laufe der Zeit große Lücken an Fertigkeiten, Kenntnissen und Selbstvertrauen.
- Psychisch kranke Eltern: Psychische Störungen eines Elternteiles belasten die Kinder ganz besonders, wenn sie die Elternprobleme als verwirrend und unberechenbar erleben.
- Eltern mit schlechter Bildung: Schlecht gebildete Eltern könnenihre Kinder beim Lernen oder bei den Hausaufgaben nicht unterstützen. Zudem sind in Familien mit schlechtem Bildungsniveau rigide[26] Einstellungen und Vorurteile verbreitet, die das soziale Fortkommen der Kinder erschweren.
- Eltern mit einer schlechten finanziellen Lage: In Armut aufwachsende Kinder leben oft unter erschwerten Bedingungen.[27] Dabei sind diese Kinder mehr Frustrationen und Risiken ausgesetzt, als ihre Gleichaltrigen in besser gestellten Familien. Schlechte Schulleistungen, häufig kriminelle Auffälligkeiten oder Drogenabhängigkeit und häufiges Auftreten von Erkrankungen, wie z.B. ADS, kommen bei diesem Personenkreis häufiger vor.
- Schlechte Wohnsituation: Beengtes Wohnen birgt für das Leben in der Familie zusätzliches Konfliktpotential. Bei entsprechender Wohnlage, wie z. B. in Ghettos, können zusätzliche Belastungen durch Streit, Mobbing, Sachbeschädigungen oder Gewalt auf die Familie zukommen. Diese Lebensumstände sind für die Entwicklungder Kinder nicht förderlich.
2.1.6 Weitere soziale Einflüsse, die das Lernen behindern können
- Cliquen und Freunde: In der Pubertät orientieren sich die Jugendlichen zunehmend an den Wertvorstellungen und Einstellungen der Gruppe der Gleichalterigen, welcher sie angehören. Dabei kann in diesen Cliquen angesagt sein, schlechte Schulleistungen zu haben oder Regeln nicht einzuhalten.
- Zugehörigkeit zu Minderheiten: Wertvorstellungen und Lebensvorbilder in verschiedenen Herkunftsländern von Jugendlichen und ihrer Familien, weichen oft deutlich von den deutschen Lebensvorstellungen ab. Dabei behindertschon das mangelnde Beherrschen der deutschen Sprache, auch von normal begabten ausländischen Jugendlichen, das Lernen.
- Lernsystem Schule: Klassen von 30 und mehr Schülern, überforderte Lehrer, einer Klassenzusammensetzung mit erziehungsschwierigen Schülern und v. m. sind Faktoren, die das Lernen behindern und sich in der Interaktion mit Begabung und sozialen Einflüssen auswirken.
2.1.7 Faktoren die eine Lernbehinderung vermindern können
Gute emotionale Bindungen, wie z.B. eine starkeMutter-Kind-Beziehung, ein starkes Engagement des Vaters, vermindern die Faktoren einer Lernbehinderung.
- Frühzeitige Förderung: Umso früher die Feststellung einer Lernbehinderung und somit die zeitnahe Einleitung einer adäquaten Förderung erfolgt, desto größer sind die Erfolgsaussichten, dass die Beeinträchtigungen für das spätere Leben gering ausfallen werden. Dadurch werden die Lern- und Wissensrückstände rechtzeitig aufgeholt.
- Ordentliche Wohnsituation: Eine schlechte Wohnsituation, wie z.B. eine Umgebung mit hoher Kriminalität, kann die Kinder schon frühzeitigin schlechte Bahnen, wie Jugendbanden, Kleindelikte oder Gewalt lenken. Eine gute Wohnsituation verbessert entscheidend den sozioökonomischen Status.[28]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Erkennen von Lernschwierigkeiten
2.2 Kriterien zur Feststellung von Lernbehinderungen
Lernbehinderung könnte wie folgt beschrieben werden:
Eine Lernbehinderung ist eine funktionale Einschränkung. Siekann aus einer Krankheit, einem angeborenen Leiden oder aus einer äußeren Schädigung entstehen. Diese Schädigung kann dabei körperlicher, geistiger oder seelischer Art sein. Bei dieser Behinderungsform ist die persönliche, familiäre, berufliche und gesellschaftliche Entfaltung beeinträchtigt .
Die Lernbehinderung kann, nach Auslegung der WHO, als leichte Form der geistigen Behinderung oder aus dem Blickwinkel der traditionellen deutschen Sonderpädagogik, als quantitative Extremvariation normalstrukturierten Lebens, betrachtet werden und schließt die Bildungsfähigkeit, sowie die Erziehbarkeit der betroffenen Menschen ein.[29]
Die Diagnostik einer Lernbehinderung ist nicht eindeutig, da es keine klaren und eindeutigen Kriterien zur Feststellung von Lernbehinderung gibt. Die Lernbehinderung zeigt sich in einer mehrdimensionalen Störung und dabei zeigt jeder Betroffene ein individuelles Muster vieler Einzelstörungen. Aus diesem Grund ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der das Verhalten und die Einstellungen umfasst, sich aber u.a. auch mit dem familiären Hintergrund und dem Umfeld des Jugendlichen befasst.
2.2.1 Interaktions- und Kumulationsmodell
Abbildung in dieserLeseprobenichtenthalten
Abbildung4: Interaktions- und Kumulationsmodell[30]
Bei der Entstehung einer Lernbehinderung kann man ein sogenanntes Interaktions- und Kumulationsmodell zugrunde legen. Auf der einen Seite werden die Voraussetzungen der Jugendlichen zusammengefasst, die auf der anderen Seite mit den Umweltfaktoren interagieren.
2.2.2 Jugendliche haben nicht nur Defizite
Die Jugendlichen haben aber nicht nur Defizite, Störungen und Schwächen, sondern auch Stärken, Begabungen und Neigungen. Diese gilt es, angemessen zu fördern und die Persönlichkeit der Jugendlichen zu entwickeln und zu festigen. Da die Störungen und Defizite sich sehr unterschiedlich zeigen, haben diese Jugendlichen bei gezielter Förderung durch Ausbilder, Sozialarbeiter und Psychologen, gute Möglichkeiten sich persönlich und beruflichzu entwickeln.
2.2.3 Bedürfnisse sind starke Motive
Maslow stellt die menschlichen Bedürfnisse in Form einer aufeinander aufbauenden fünfstufigen Pyramide dar. Dabei wird zwischen Defizitbedürfnissen, sowie Wachstumsbedürfnissen, unterschieden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Pyramide nach Maslow[31]
Sind die basalen Bedürfnisse aus der Pyramide nicht erfüllt, werden die nächsthöheren Bedürfnisse uninteressant.
2.3 Zusammenfassung der Lernbehinderung
Das Lernverhalten und die Lehrpläne bei Menschen mit einer Lernbehinderung weisen Eigenheiten auf, sind aber nicht von grundsätzlich anderer Art, als bei den nicht lernbehinderten Menschen. Die Lernleistung dieser Jugendlichen ist verlangsamt, die Aufnahmekapazität ist merkreduziert, sie sind weniger differenziert, ungenauer und weniger strukturiert bei der Auffassung und Erledigung von Aufgaben.
Lernstörungen sind auch Beziehungsstörungen und müssen als Wirkungsgefüge begriffen werden.[32] Hilfen werden oft als Schikane empfunden und von den Betroffenen abgelehnt. Damit sind Lernbehinderungen eine vielschichtiges Syndrom, ohne eine klar abgrenzende Behinderungskategorie zu bilden.
Die persönliche Bewältigung der individuellen Störungen und die Reaktionen der sozialen Umwelt, sind letztlich entscheidend über den erlebten Grad der Behinderung, d.h. über die Stellung und Rolle der betroffenen Person und ihre Fähigkeit zur aktiven Teilhabe im gesellschaftlichen Leben.[33]
2.3.1 Wege in die Ausbildung
Eine Vielzahl von anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht den lernbehinderten Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf mittlerweile eine gute Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss zu erreichen und somit selbstbestimmt und selbstverantwortlich am gesellschaftlichen Leben erfolgreich teilhaben zu können.
2.3.2 Schlussfolgerung, Fazit
Lernbehinderungen sind kein unabwendbares Schicksal - es gibt viele Menschen, denen ihr früherer Status später im Berufsleben nicht mehr anzumerken ist. Die berufliche Rehabilitation unterstützt die Betroffenen, um ihnen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Dies möglichst erfolgreich und mit einer hohen Qualität zu tun, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.[34]
Als Teilthese 1 lässt sich ausführen:
Das Merkmal „Lernbehinderung“ zeigt die Betroffenen als besonders schwer behindert im Hinblick auf ihre beruflichen Chancen aus. Deshalb bedarf dieser Personenkreis besonderer Hilfen und gezielter Förderung. [35]
3 Gesetzliche Regelungen und die dafür zuständigen Stellen
Der Begriff derBehinderung ist in den Sozialgesetzbüchern für alle Leistungsträger einheitlich definiert. Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate, von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Einbezogen sind auch Menschen, denen eine Behinderung droht.[36]
Die Aufnahme der nachfolgend aufgeführten Gesetzestexte in die Arbeit, dient der Übersichtlichkeit und wurde mit der Masterbetreuung so abgestimmt. Aus diesem Grund wurden diese Gesetzestexte ausführlich beschrieben und nicht im Anhang beigefügt.
3.1 Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern
Die gesetzlichen Regelungen für eine Behinderung sind im Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) § 2 und § 19 Sozialgesetzbuch (SGB), Drittes Buch (III) festgeschrieben.
Nachfolgend die Gesetzestexte im Wortlaut:
3.1.1 § 2 Sozialgesetzbuch (SGB IX)
In der Fassung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 (BGBl. I S. 606) § 2 Behinderung
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen) [37]
3.1.2 Sozialgesetzbuch (SGB), Drittes Buch (III) Arbeitsförderung § 19 Behinderte Menschen
(1)Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.
(2)Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in Absatz 1 genannten Folgen droht. [38]
3.2 Die Agentur für Arbeit ist für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Menschen, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. In allen Agenturen für Arbeit betreuen speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Reha- Teams behinderte Menschen. Die Reha- Teams kümmern sich um die Betreuung und Förderung der Teilhabebehinderter Menschen am Arbeitsleben.[39]
3.2.1 Berufsberater sind bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz behilflich
Zu den Aufgaben der Berufsberaterinnen und -berater gehört nicht nur die Unterstützung bei der Berufswahl, sondern auch, lernbehinderte Jugendliche bei der Suche nach einem entsprechenden Ausbildungsplatz behilflich zu sein. Ist z.B. eine Berufsausbildung noch nicht möglich, kann die Berufsberatung berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für den Jugendlichen empfehlen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Ausbildungsverlauf mit Berufsbildenden Maßnahmen
Für die Ausbildungsvermittlung behinderter und schwerbehinderter junger Menschen, ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit zuständig. Dort sind speziell geschulte Mitarbeiter beschäftigt, die bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen und Ausbildungsbetrieben helfen.
[...]
[1] Vgl. Weber, H. (2011). Leitfaden für die Bildungspraxis. In: Band 51. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG. S. 5
[2] Vgl. Küfner, C. / Metzger, U. / Stoecker, D. / Weber H. (2011). Leitfaden für die Bildungspraxis. In: Band 37 Bielefeld: W.Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG. S.5
[3] Vgl. Schier, F. (2006). Jugendliche mit besonderem Förderbedarf – eine Aufgabe für die Berufsbildung. In: Jugend Beruf Gesellschaft. Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (Hrsg.), Bonn, Heft 1/2006, 57. Jahrgang, S. 23 - 28
[4] Vgl. Eckert, M. (2006). Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. In: BWP Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) 35 Jahrgang. Bielefeld: Bertelsmann Verlag. S. 28
[5] Vgl. Diekmann, A. (2005). Empirische Forschung. Grundlagen, Methoden. Reinbeck: Rowohlt Verlag. S. 107
[6] Vgl. Niehaus, M. / Kaul, T. / Friedrich-Gärtner, L. / Klinkhammer, D. (2012). Zugangswege junger Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf. Band 14 der Reihe Berufsbildungsforschung. Bonn, Berlin (Hrsg.) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
[7] Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (Hrsg.) (2009). Empfehlung für eine Ausbildungsregelung Fachpraktiker für Holzverarbeitung/Fachpraktikerin für Holzverarbeitung gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO. 15.12.2010 (ersetzt Nr. 60 v. 24.02.1983 in der durch Empfehlung 67 vom 09.10.1986 geänderten Fassung). Link: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA136_.pdf, 02.09.2012
[8] Vgl. Eser, K. H. (2005). Lernbehinderung, die Behinderung „auf den zweiten Blick“ –oder: Sind (junge) Menschen mit Lernbehinderung überhaupt behindert? Link: http://www.sankt-nikolaus.de/web/st_nikolaus.nsf/gfx/C12571F10033C121C12570 DE00556BDF/$file/eser_primaere_lernbehinderung_2005_09_19.pdf, 12.08.2012
[9] Vgl. Dietrich, R. / Rietz, I. (1996). Psychologisches Grundwissen für Schule und Beruf. Ein Wörterbuch. Donauwörth: Auer Verlag GmbH. S. 415-416
[10] Vgl. Dietrich, R. / Rietz, I (1996). ebd. S. 415f
[11] Vgl. Lauth, G. / Grünke, M ./ Brunstein, J. (2003). Interventionen bei Lernstörungen: Förderung, Training und Therapie in der Praxis. Göttingen Bern Torroto Seattle: Hogrefe Verlag. S. 13
[12] Vgl. Lauth, G. / Grünke, M. / Brunstein, J. (2003) a.a.O. S. 13
[13] Vgl. Eser K.H. (2008). HANS IM GLÜCK - ZUR QUALIFIZIERUNG SCHWER LERNBEHINDERTER JUNGER MENSCHEN; Link: http://www.bwpat.de/ht2008/ft12/eser_ft12-ht2008_spezial4.pdf, 12.08.2012
[14] Weiß, H. Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) (Hrsg.) (2011). Familienhandbuch, Lernbehinderung, Link: http:// www.familienhandbuch.de/cmain/s_275.html,12.10.2012
[15] Baethge, M. / Baethge-Kinsky, V. (2012) Zu Situation und Perspektiven der Ausbildungsvorbereitung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in NRW: eine explorative Studie an ausgewählten Berufskollegs. Göttingen, Düsseldorf,
Link: http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/individuelle_foederung/abschlussbericht-ausbildungs vorbe retung.pdf ,14.08.2012
[16] Vgl. Winter, J. (2005). Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf. Bonn, Berlin (Hrsg.) (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Paderborn: Bonifatius GmbH, Druck Buch Verlag. S. 12 ff
[17] Vgl. Kühn, A. (2011). Diagnostik für Praktiker „Lernbehinderung“, Berufliche Fortbildung, Diagnostik für Praktiker „Lernbehinderung“. Freudenstadt: Seminarunterlagen Kühn, A. S.3
[18] Vgl. Kühn, A. ebd. S. 4
[19] Vgl. Eser, K. H. (2008). a.a.O.
[20] Vgl. Farke, W. / Köpp, L. (2007). Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und seine Folgen: Prävalenzen, Ursachen, Konsequenzen und Prävention in: Wiener Zeitschrift für Suchtforschung, Jg. 30 Nr. 4, S. 31-45
[21] Weiß, H. (2011). a.a.O.
[22] Vgl. Eser K. H. (2005). a.a.O.
[23] Vgl. Weber, H. (2011). a.a.O. S. 8
[24] Vgl. Willms-Fass, A. (2012). Die Gehinderten- zur Entstehung neuer Formen von kindlichen Behinderungen im Kontext globaler gesellschaftlicher Veränderungsprozesse. In Teilhabe: die Fachzeitschrift der Lebenshilfe (Hrsg.): Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit Geistiger Behinderung e.V. - Marburg: Lebenshilfe-Verlag. Link: http://www.fachportal-paedagogik.de/fis_bildung/suche/fis_set.html?FId=969417, 11.11.2012
[25] Kühn, A. (2011) a.a.O. S. 5
[26] Vgl. Dudenredaktion (Hrsg.) (2006). Die deutsche Rechtschreibung, 24. Auflage Band 1, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Dudenverlag. S. 856
[27] Vgl. Klocke, A. (2001). Armut bei Kindern und Jugendlichen und die Auswirkungen auf die Gesundheit. Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE), Heft 03/01. Berlin: Verlag Robert Koch-Institut.
[28] Kühn, A. (2011) a.a.O. S. 7
[29] Vgl. Eser, K. H. (2005). a.a.O.
[30] Kühn, A. (2011). a.a.O. S. 8
[31] Bedürfnispyramide nach Harald Maslow. Link: http://www.informatikkaufmann-azubi.de/tagebuch/2005 /08/25/maslowsche-bedurfnispyramide/, 07.09.2012
[32] Vgl. Betz, D. / Breuninger, H. (1998). Teufelskreis Lernstörungen. 5. Aufl. Weinheim: Psychologische Verlags Union.
[33] Vgl. Eser, K. H. (2005). a.a.O.
[34] Vgl. Eser, K. H. 2005). ebd.
[35] Vgl. Bungart, J. (2010). Konzept und Gesetz „Unterstützte Beschäftigung“ – eine aktuelle Standortbestimmung Link: http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion/article/viewArticle/39/46, 18.08.2012
[36] Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (2006). Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung, Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO für behinderte Menschen, Link: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pr_empfehlung_ha_pm_20-2006.pdf, 28.08.2012
[37] Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) Gesetze im Internet Link: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html, 29.08. 2012
[38] Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) ebd.
[39] Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (Hrsg.) (2009). Ratgeber für behinderte Menschen, Link: http://www. bmas.de/SharedDocs/ Downloads/DE/PDF-Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens-390.pdf?__blob= publicationFile, 31.08.2012
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