Die Englische Limited, ist die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform in Großbritannien. Sie bezeichnet eine in England oder Wales gegründete Private Limited Company by Shares. Diese Rechtsform ist nicht in einem Schritt durch Erlass eines Gesetzes entstanden, wie es insbesondere bei der GmbH in Deutschland ist, sondern in einem Jahrhunderte andauernden Prozess. 1 Seitdem der Europäische Gerichtshof in dem Urteil EuGH (sog. Überseering-Urteil) entschieden hat, dass aufgrund der bestehenden Niederlassungsfreiheit eine in einem der EU-Mitgliedsländer gegründete Kapitalgesellschaft, auch in einem anderen EU-Mitgliedsland als Kapitalgesellschaft geführt werden kann, kam es auch in Deutschland zu einem gewaltigen Anstieg von Limited-Gründungen.2 Infolgedessen haben durch die Entscheidung des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art also auch viele ausländische Kapitalgesellschaften die Möglichkeit in Deutschland rechtskräftig ein Unternehmen zu führen. 3
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Niederlassungsfreiheit
1.1.1 Primäre Niederlassungsfreiheit
1.1.2 Sekundäre Niederlassungsfreiheit
1.1.3 Art.48 EGV
1.1.4 Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
1.2 Rechtsprechung
1.2.1 Daily Mail
1.2.2 Centros
1.2.3 Überseering
2. Überblick zur Limited Company
2.1.1 Private Limited Company by Shares
2.1.2 Private Company Limited by Guarantee
2.1.3 Private Unlimited Company
2.2 Die Gründung
2.2.1 Kosten der Gründung
2.2.2 Sprache der Anmeldung
2.3 Constitution
3. Organe der Private Limited Company
3.1 General Meeting
3.2 Director
3.3 Secretary
3.4 Ständiger Vertreter
3.5 Rechtsgeschäftliche Vertretung
4. Die Haftung
4.1 Haftung der Gesellschaft
4.2 Haftung des director
4.2.1 Haftung gegenüber der Gesellschaft
4.2.2 Haftung gegenüber den Gläubigern
4.3 Haftung der Gesellschafter
5. Rechte der Gesellschafter
6. Besteuerung
6.1 Tätigkeit in Deutschland
6.1.1 Besteuerung der Gesellschaft
6.1.2 Besteuerung der Gesellschafter
6.2 Tätigkeit in Großbritannien
6.2.1 Besteuerung der Gesellschaft
6.2.2 Besteuerung der Gesellschafter
7. Insolvenz
7.1 Britisches Insolvenzrecht
7.1.1 Rechtsfolge der Eröffnung
7.1.2 Ende des Insolvenzverfahrens
7.2 Deutsches Insolvenzrecht
8. Löschung der Limited
9. Die Limited im Vergleich zur GmbH
10. Die Umwandlung der Limited zur GmbH
11. Schlusswort
Literaturverzeichnis
Just, Clemens
Die englische Limited in der Praxis, München, 2008
Haack, Hansjörg / Campos Nave, José
Die neue GmbH, Herne, 2008
Volb, Helmut
Die Limited, Herne/Berlin, 2007
Erbe, Stephan Boris
Die Limited und Limited & Co. KG, Stuttgart, 2008
Brinkmeier, Thomas / Mielke, Reinhard
Die Limited (Ltd.), Wiesbaden, 2007
Koch, Sebastian
Private Limited Company mit Verwaltungssitz in Deutschland, Stralsund, 2006
Quellenverzeichnis
http://www.juraforum.de/lexikon/limited-company
Universität Regensburg
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/arnold/dsg/nd_fr.pdf
http://www.juraexamen.info/eugh-classics-niederlassungsfreiheit-von-gesellschaften- in-europa/
http://iuraquest.de/gmbh/#dm
Limited Beratung
http://www.limited-beratung.com/definition.html, 24.10.2012
Limited Info
http://www.limited-info.com/?page_id=172, 24.10.2012
Unternehmensgesellschaft und Limited
http://www.ug-ltd.de/limited/gruendung/deutsche-zweigstelle.html
IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/limited/
Limited Gesellschaft
http://www.limited-gesellschaft.de/begriffe/annual-general-meeting.html
Rechtsanwalt RainerRust
http://www.rechtsanwalt-rust.com/eu-recht/das-englische-insolvenzrecht/
IHK Niederbayern
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/HG_Gegenueberstellung_01.pdf
GmbH Guide
http://www.gmbh-guide.de/gruendung/anmeldung-handelsregister.html
Förderland
http://www.foerderland.de/649.0.html
High-Tech Gründerfonds
http://www.high-tech-gruenderfonds.de/wp-
content/uploads/2010/02/HTGF_Family_Day_2008_Workshop_GmbH_GF_Dumser.
International Law
http://www.hanselawreview.org/pdf4/Vol2No2Art09.pdf
Ein Euro GmbH
http://www.ein-euro-gmbh.net/gruendung/mini-gmbh-vs-limited/vergleich
Limited Steuer
http://www.limited-steuer.de/limited-gmbh.htm
IHK Schleswig-Holstein
http://www.ihk-schleswig-
holstein.de/linkableblob/736262/.7./data/Haftung_des_GmbH_Geschaeftsfuehrers- data.pdf;jsessionid=09C20CB6CBC6C8AEE5C209761EC4BB74.repl1
Existenzgründerpakt Bayern
http://www.startup-in-
bayern.de/themenmenue/rechtsformen/kapitalgesellschaften.html
Der Betrieb
http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,147386
1.Einleitung
Die Englische Limited, ist die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform in Großbritannien.
Sie bezeichnet eine in England oder Wales gegründete Private Limited Company by Shares.
Diese Rechtsform ist nicht in einem Schritt durch Erlass eines Gesetzes entstanden, wie es insbesondere bei der GmbH in Deutschland ist, sondern in einem Jahrhunderte andauernden Prozess.1
Seitdem der Europäische Gerichtshof in dem Urteil EuGH (sog. Überseering- Urteil) entschieden hat, dass aufgrund der bestehenden Niederlassungsfreiheit eine in einem der EU-Mitgliedsländer gegründete Kapitalgesellschaft, auch in einem anderen EU-Mitgliedsland als Kapitalgesellschaft geführt werden kann, kam es auch in Deutschland zu einem gewaltigen Anstieg von Limited- Gründungen.2
Infolgedessen haben durch die Entscheidung des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art also auch viele ausländische Kapitalgesellschaften die Möglichkeit in Deutschland rechtskräftig ein Unternehmen zu führen.3
1.1 Niederlassungsfreiheit
1.1.1 Primäre Niederlassungsfreiheit
Die primäre Niederlassungsfreiheit verbietet die Beschränkung der Niederlassung von Staatsangehörigen von Mitgliedsstaaten der EU in anderen Mitgliedsstaaten. (Art 43 Absatz 1 Satz 1 EGV)4
1.1.2 Sekundäre Niederlassungsfreiheit
Die Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in Mitgliedsstaaten der EU sind durch solche Staatsangehörige gewährleistet (Art 43 Absatz 1 Satz 2 EGV).5
1.1.3 Art. 48 EGV
Nach Artikel 48 EGV stehen Gesellschaften, die innerhalb der EU gegründet wurden und dort ihren satzungsmäßigen Sitz haben, Staatsangehörigen der EU gleich.
Somit werden juristische Personen den natürlichen Personen gleichgestellt.
Unterschiede ergeben sich aus dem Grund, dass die natürlichen Personen bei einer Änderung ihrer Niederlassung ihre Existenz nicht verlieren. Bei den juristischen Personen ist es aber notwendig im Ausland als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt zu werden.6
1.1.4 Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
Unter den nachfolgenden engen vier Vorraussetzungen nach soweit ständiger Rechtsprechung des EuGH sind Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zulässig, wenn sie
- nur in nicht diskriminierender Weise angewandt wird,
- aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist,
- geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten und
- nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.7
1.2 Rechtsprechungen
Aufgrund von mehreren Konflikten zur der Niederlassungsfreiheit und unklaren Regelungen diesbezüglich, musste die EuGH einige Rechtsprechungen festhalten.
Erst durch diese Regelungen ist die Verbreitung der Private Limited in Deutschland möglich geworden.
Folgende Fälle waren ausschlaggebend für die neue Regelung der Niederlassungsfreiheit:
1.2.1 Daily Mail
Im Jahre 1988 wollte die britische Zeitung „Daily Mail“ dem drückenden Steuersatz entfliehen und ihren Verwaltungssitz von der Insel nach Europa verlegen.
Doch die britischen Finanzbehörden wollten diesen Wegzug vermeiden und untersagten dies.
Dadurch kam es zu einem Rechtstreit, das bis zum EuGH gelang.
Entscheidung des EuGH
Die EuGH kommt zu dem Beschluss, dass jetzt Art. 43, 48 EG, beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist und in diesem ihren satzungsmäßigen Sitz hat, nicht das Recht gewähren, den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen.“9
Mitgliedstaaten konnten also nationalen Gesellschaften den Wegzug untersagen.
1.2.2 Centros
Das dänische Ehepaar Bryde gründete eine Limited mit Sitz in London als Briefkastenfirma. Doch der tatsächliche Verwaltungssitz der Gesellschaft soll in Dänemark liegen, wo sie aber nur eine Zweigniederlassung der Centros Ltd. registriert werden soll. Mit dem Ziel die dänischen Vorschriften einer dänischen GmbH zu umgehen. Das dänische Registergericht verweigert jedoch die Eintragung der Zweigniederlassung, weil die Umgehung des dänischen Gesellschaftsrechts rechtsmissbräuchlich sei.10
Entscheidung des EuGH
Die nationalen Vorschriften, die die Errichtung von Gesellschaften behandeln, werden zwar umgangen durch das gründen in dem Mitgliedsstaat, jedoch bedeutet Niederlassungsfreiheit, dass nach dem Recht eines Mitgliedstaats errichtete Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz also ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, mit einer Agentur, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat tätig werden darf.11
1.2.3 Überseering
Die Überseering BV, eine niederländische Form der GmbH, war in den Niederlanden rechtswirksam gegründet worden. Sie verlagerte ihren tatsächlichen Verwaltungssitz nach Deutschland. Als Folge der Sitztheorie erkannte ein deutsches Gericht die Parteifähigkeit der Gesellschaft nicht an. Die wirksame Errichtung nach niederländischem Recht sei nicht anzuerkennen. Daher wurde eine Klage der Überseering BV abgewiesen.12
Entscheidung des EuGH
Die Überseering BV hat sich zu Recht auf die Niederlassungsfreiheit berufen, da sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz innerhalb der Gemeinschaft hat und daher, wie im Urteil Centros ausgeführt, nach Art. 48 EG den natürlichen Personen gleichstellt ist, die Angehörige der Mitgliedstaaten sind. Die Behandlung der Überseering BV als „nicht parteifähig“ verstößt gegen Art.
43 & 48 EG. Denn nach deutschem Recht müsste sie sich in Deutschland neu gründen, wenn sie vor einem deutschen Gericht Ansprüche aus einem Vertrag mit einer Gesellschaft deutschen Rechts geltend machen will. Da das Unternehmen aber in den Niederlanden bereits wirksam gegründet worden ist, hat es das Recht auf Art. 43 & 48 EG und kann somit als Gesellschaft in Deutschland von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen.13
Die Entscheidung des EuGH zum Fall „Daily Mail“ gelten nicht für die Anerkennung der Parteifähigkeit. Dort wurde das Problem zur Beziehung zwischen der Gesellschaft und dem Mitgliedsstaat der Gründung, während die Überseering BV ihre Anerkennung durch einen anderen Mitgliedsstaat anstrebte.
2. Überblick zu Limited Company
Die Limited Company ist eine privatrechtliche Gesellschaft und damit eine juristische Person. Sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Anteile also Shares zerlegt ist.
Die Haftung der Anteilsinhaber ist auf dieses Kapital beschränkt und die Anteile sind übertragbar.14
2.1.1 Private Company Limited by Shares
Die Private Company Limited by Shares ist die für kleine und mittlere Unternehmen verwendete Unternehmensform und damit die verbreitetste Form der Kapitalgesellschaft im Vereinigten Königreich. Im Gegensatz zur Public Limited Company kann sie keine Anteile öffentlich anbieten und damit nicht an der Börse gehandelt werden. Die Firma der Gesellschaft muss jeweils den Zusatz Ltd. beinhalten.15
2.1.2 Private Company Limited by Guarantee
Bei der Private Company Limited by Guarantee wird nicht wie bei der üblichen Form der Kapitalgesellschaft Stammkapital gebildet, sondern eine Garantie gegeben, dass im Falle der Insolvenz die Gesellschaft bis zu einer bestimmten Verbindlichkeit haftet.
Sie ist für Gesellschaften die als juristische Person auftreten muss, aber dennoch nicht gewinnorientiert ist wie zum Vereine Studentenschaften, Sportverbände, Genossenschaften, etc.
Die Firma der Gesellschaft muss jeweils den gleichen Rechtsform kennzeichnenden Zusatz wie die private company limited by share enthalten.16
2.1.3 Private unlimited Company
Die Private Unlimited Company ist eine Sonderform der Aktiengesellschaft, bei der aber alle Teilhaber unbeschränkt haften, wobei diese natürliche oder juristische Personen sein können. Die Firma der Gesellschaft muss jeweils den die Rechtsform kennzeichnenden Zusatz Unlimited enthalten.17
2.1.4 Die Public Limited Company
Die Public limited Company ist die übliche Unternehmensform für größere, oft börsennotierte Aktiengesellschaften. Da sie ihre Aktien öffentlich anbieten kann oder diese an der Börse gehandelt werden, unterliegt sie strengeren Berichts- und Meldepflichten. Zudem benötigt sie einen Schriftführer, den Company Secretary. Die Firma der Gesellschaft muss jeweils einen die Rechtsform kennzeichnenden Zusatz public limited company oder die Abkürzung PLC verwenden.18
Hier einige weltbekannte Unternehmen die diese Unternehmensformen besitzen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2 Die Gründung
Die Limited hat ein sehr einfaches und günstiges Gründungsverfahren, bei der neben einer Gründungsgebühr auch nur vier Dokumente bei dem zuständigen Gesellschaftsregister, dem Companies House eingereicht werden muss.19
- Gesellschaftsvertrag (Satzung) bestehend aus den Articles of
Association (Innenverhältnisregelung) und dem Memorandum of Association.
- Antrag auf Eintragung der Limited in das Companies Register (Application for Registration.
- Ausgefülltes Formblatt 10 ( Name und Adresse der Gesellschaft, Director, Secretary, Geburtsdatum, Nationalität und Beruf).
- Ausgefülltes Formblatt 12 ( eidesstattliche Versicherung der Gründer, dass Vorschriften des Companies Acts 1985 eingehalten werden).20
2.2.1 Kosten der Gründung
Schriftlich: Die Standardgebühr zur Eintragung einer Limited beträgt 20 ₤. Die Eintragung erfolgt nach vollständigem Eingang der Unterlagen binnen drei Tagen, doch wenn die Eintragung noch am selben Tag erfolgen soll, so fällt eine Gebühr von 50 ₤ (Eileintragung) an.21
Elektronisch: Die elektronische Eintragung kostet 15 ₤, soll jedoch die Eintragung noch am selben Tag erfolgen so erhöht sich diese um weitere 15 ₤. Abzugrenzen ist eine Zweigniederlassung in Deutschland. Hierfür fallen natürlich weitere Kosten wie in etwa die Gründungskosten, notarielle Beurkundung durch einen Notar oder auch der Registereintragung an.22
[...]
1 Stephan Boris Erbe; Die Limited und Limited & Co.KG, 2008 Seite 1
2 Juraforum; http://www.juraforum.de/lexikon/limited-company, 22.10.2012
3 Sebastian Koch, Private Limited Company mit Verwaltungssitz in Deutschland, Seite 1
4 Stephan Boris Erbe; Die Limited und Limited & Co.KG, 2008 Seite 10
5 Stephan Boris Erbe; Die Limited und Limited & Co.KG, 2008 Seite 10
6 http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/arnold/dsg/nd_fr.pdf, 22.10.2012
7 Stephan Boris Erbe; Die Limited und Limited & Co.KG, 2008 Seite 11
8 http://www.juraexamen.info/eugh-classics-niederlassungsfreiheit-von-gesellschaften-in-europa/, 22.10.2012
9 http://iuraquest.de/gmbh/#dm
10 http://www.juraexamen.info/eugh-classics-niederlassungsfreiheit-von-gesellschaften-in- europa/,22.10.2012
11. http://iuraquest.de/gmbh/#dm, 22.10.2012
12. http://www.juraexamen.info/eugh-classics-niederlassungsfreiheit-von-gesellschaften-in-europa/, 22.10.2012
13. Stephan Boris Erbe; Die Limited und Limited & Co.KG, 2008 Seite 11
14. Thomas Brinkmaier, Die Limited 2007, Seite 23
15 Volb, Die Limited, 2007, Seite 37
16 http://www.limited-beratung.com/definition.html, 24.10.2012
17 http://www.limited-info.com/?page_id=172, 24.10.2012
18 http://www.limited-info.com/?page_id=172, 24.10.2012
19 Haack, Die neue GmbH, 2008, Seite 65
20 Thomas Brinkmaier, Die Limited 2007, Seite 24
21 Volb, Die Limited, 2007, Seite 37
22 http://www.ug-ltd.de/limited/gruendung/deutsche-zweigstelle.html,24.10.2012
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