Das Internet und die virtuelle Welt sind zu einem festen Element unserer gemeinschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Systeme gereift. Mit dem Wachstum des Internets geht leider auch ein Wachstum von Bedrohungsszenarien einher. Seit dem Jahre 2008 ist der Begriff Cyberwar zu einem Bestandteil sicherheitspolitischer Diskussionen gereift. Cyberwar entsteht durch militärische Operationen, auch Computernetzwerkoperationen genannt, die dafür entwickelt werden, Computersysteme und -netzwerke anzugreifen mit dem Ziel diese zu sabotieren, oder zu infiltrieren, um weitere Maßnahmen zur Informationsübermittlung, -veränderung oder -vernichtung zu schaffen. Ein Beispiel solch einer Computernetzwerkoperation ist der Computerwurm Stuxnet, auf den später näher eingegangen wird. Völkerrechtlich wird von Cyberwar erst dann gesprochen, wenn die bereits oben genannten Operationen während eines bewaffneten Konfliktes vorgenommen werden, oder einen solchen auslösen. Allerdings wurde im Falle der Cyberwaffe Stuxnet weder das eine, noch das andere Tatbestandsmerkmal erfüllt. Diese verursachte nämlich im Jahre 2010 unter anderem Störungen in Steuerungssystemen von Industrieanlagen im Iran, mit der Absicht diese zu sabotieren oder zu zerstören. Um völkerrechtlich dagegen angehen zu können müssen Verbote, Sanktionen o.ä. für solche Arten von Angriffen festgelegt werden. Folglich stellen sich Staaten die Frage, ob Mittel die in Verbindung mit solchen Angriffen eingesetzt werden überhaupt unter den Begriff einer sog. „Waffe“ fallen- denn erst dann könnte ohne Probleme dagegen angegangen werden. Ferner ob in diesem Zusammenhang von Krieg gesprochen werden kann, da solche Konflikte im Netz mit Computerschadprogrammen wie Stuxnet bisher jedweder völkerrechtlichen Regelung entweichen. Mithin gerät das staatenbasierte Kriegsvölkerrecht an seine Macht-grenzen. Gefährlich wird es, wenn Staaten nicht mehr die „Herren der Kriege“ sind und ihre Wirkung als Garanten des Weltfriedens verlieren. Diese Hausarbeit wird die Schadsoftware Stuxnet „unter die Lupe“ nehmen, erklären was es mit diesem Phänomen auf sich hat und untersuchen, welche rechtlichen Lösungsansätze das Völkerrecht im Falle von unsicherer Identifikation des Urhebers eines solchen Angriffes aufzeigt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Computerwurm Stuxnet
2.1 Hintergrund
2.2 Stuxnet,- Eigenschaften
2.2.1 Wie funktioniert Stuxnet
2.2.2 Folgen der Cyberattacke
2.2.3 Urheber der Schadsoftware
3 Völkerrechtliche Regelungen unter Unsicherheit
3.1 Das Vorsorgeprinzip bei Computernetzwerkoperationen
3.2 Selbstverteidigungsrecht aus der UN-Charta als Ausnahme vom Gewaltverbot
3.2.1 Erleichterung der Zurechnung?
4 Ausblick: Völkervertragsrechtliche oder Völkergewohnheitsrechtliche Grundlagen?
4.1 Völkervertragsrechtliche Grundlagen
4.2 Völkergewohnheitsrechtliche Grundlagen
5 Fazit
6 Literaturverzeichnis
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