Der Klimaschutz ist eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Dabei nehmen die Kommunen im Klimaschutz eine zentrale Rolle ein. Sie sind hauptsächlich Versorger für Energie (Stadtwerke etc.), aber auch Planungsträger und somit die Verantwortlichen für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Weiterhin gilt die kommunale Ebene der Bauleitplanung als wichtigstes Instrument, das zum Klimaschutz beitragen kann.
Diese haben die Möglichkeit, über das bestehende formale und informelle Planungsinstrumentarium möglichst früh den Weg für eine energieeffiziente Planung zu ebnen und Hemmnisse abzubauen. Das heißt, dass die Gemeinden als bürgernächste Ebene gerade über ihre Bauleitplanung sowie über die differenzierten Möglichkeiten des Städtebaurechts zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und zu einem effizienten und umfassenden Klimaschutz beitragen können. Zum Beispiel bei der Nah- und Fernwärmversorgung in Neubausiedlungen, der Entsiegelung und Begrünung von Stadtteilen oder der ökologisch sinnvollen Auswahl von Neubaugebieten im Hinblick auf die Nutzung von Sonnenenergie und die Vermeidung von Wärmeverlusten.
Inhalt
1. Einführung in das Thema
2. Bauleitplanung
2.1 Flächennutzungsplan
2.2 Bebauungsplan
4. Klimaschutz in der Bauleitplanung
4.1 Hinweise zum Klimaschutz im Baugesetzbuch
4.1.1 § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB
4.1.2 § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
4.1.3 § 1a Abs. 2 BauGB
4.1.4 § 1a Abs. 3 BauGB
4.1.5 § 2 Abs. 4 BauGB
4.1.6 § 4 BauGB
4.1.7 § 9 Abs. 2 BauGB
4.1.8 § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BauGB
4.2 Hinweise zum Klimaschutz im Bundesimmissionsschutz-gesetz (BimSchG)
4.2.1 § 50 BimSchG
5. Rechtsprobleme der Solarenergie und der Kraft-Wärme-Kopplung
5.1 Solarenergie und Bebauungsplan-Festsetzungen
5.2 §9 Abs. I Nr. 24 BauGB
5.2.1 Erste Festsetzungsmöglichkeit
5.2.2 Zweite und Dritte Festsetzungsmöglichkeit
5.3 Rechtsprechungen
5.4 Früheres Recht
5.2 Kraft-Wärme-Kopplung und Bebauungsplan-Festsetzungen
5.2.1 §9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB
5.3 Voraussetzungen
5.3.1 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
5.3.2 Erforderlichkeit
5.3.3 Städtebauliche Rechtfertigung
5.4.4 Geeignetheit (Abwägungsgebot)
5.4 Lösung
5.5 Früheres Recht
7. Fazit
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