Unter Privatisierung wird die Verlagerung bestimmter staatlicher Aktivitäten in die Verfügungsgewalt
des privaten Sektors der Volkswirtschaft verstanden. Aus wettbewerbspolitischer
Sicht soll mit Hilfe von Privatisierungen und Deregulierungen eine Beseitigung von
marktwirtschaftlichen Verzerrungen erreicht werden, die von öffentlichen Unternehmen und
durch staatliche Beschränkungen verursacht werden
Deregulierung ist ein Begriff, der aus der amerikanischen ordnungspolitischen Diskussion
stammt. Bei Gabler wird darunter der Verzicht auf staatliche Maßnahmen verstanden, "mit
denen der Staat versucht, Marktversagen zu korrigieren und/oder politische Zielsetzungen
gegen den Markt durchzusetzen".
Der Begriff "Deregulierung" wird hier generell für Tatbestände verwendet, bei denen der
Staat ganz oder teilweise darauf verzichtet, regulierend in wirtschaftliche Prozesse einzugreifen.
Begründet wird die Notwendigkeit eines solchen Verhaltens mit dem Argument, dass der
Staat in ausuferndem Maß die Wirtschaft mit Regulierungen einschränkt, mit negativen mikro-
und makroökonomischen Folgen.
Die Begriffe, Deregulierung und Privatisierung, werden häufig in Ihrer Bedeutung nicht klar
unterschieden und sogar synonym verwendet.
Absicht der Deregulierung und der Privatisierung sind die Liberalisierung der Märkte, mit
dem Ziel
· Innovationen durch Konkurrenz zu fördern,
· neue Arbeitsplätze zu schaffen,
· in den Unternehmen höhere Effizienz zu erreichen,
· dem Staat eine Entlastung der öffentliche Haushalte zu ermöglichen.
Diese Ziele können alle gemeinsam oder einzeln, getrennt verfolgt werden. 1
Zur Privatisierung sozialistischer Betriebe werden meist unterschiedliche Methoden zur gle ichen
Zeit angewandt (Formen der Privatisierung): 2
[...]
1 http://www.net-lexikon.de/Deregulierung.html
2 vgl. Baßeler / Heinrich / Utecht (2002) – S. 80
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichtlicher Hintergrund
3. Privatisierungsbeispiele
3.1. Deutsche Bundespost
3.2. Deutsche Bundesbahn
3.3. Lufthansa
4. Pro
5. Contra
6. Schlussfolgerungen
7. Literaturverzeichnis
7.1. Literatur:
7.2. URL’s:
1. Einleitung
Unter Privatisierung wird die Verlagerung bestimmter staatlicher Aktivitäten in die Verfügungsgewalt des privaten Sektors der Volkswirtschaft verstanden. Aus wettbewerbspolitischer Sicht soll mit Hilfe von Privatisierungen und Deregulierungen eine Beseitigung von marktwirtschaftlichen Verzerrungen erreicht werden, die von öffentlichen Unternehmen und durch staatliche Beschränkungen verursacht werden
Deregulierung ist ein Begriff, der aus der amerikanischen ordnungspolitischen Diskussion stammt. Bei Gabler wird darunter der Verzicht auf staatliche Maßnahmen verstanden, "mit denen der Staat versucht, Marktversagen zu korrigieren und/oder politische Zielsetzungen gegen den Markt durchzusetzen".
Der Begriff "Deregulierung" wird hier generell für Tatbestände verwendet, bei denen der Staat ganz oder teilweise darauf verzichtet, regulierend in wirtschaftliche Prozesse einzugreifen. Begründet wird die Notwendigkeit eines solchen Verhaltens mit dem Argument, dass der Staat in ausuferndem Maß die Wirtschaft mit Regulierungen einschränkt, mit negativen mikro- und makroökonomischen Folgen.
Die Begriffe, Deregulierung und Privatisierung, werden häufig in Ihrer Bedeutung nicht klar unterschieden und sogar synonym verwendet.
Absicht der Deregulierung und der Privatisierung sind die Liberalisierung der Märkte, mit dem Ziel
- Innovationen durch Konkurrenz zu fördern,
- neue Arbeitsplätze zu schaffen,
- in den Unternehmen höhere Effizienz zu erreichen,
- dem Staat eine Entlastung der öffentliche Haushalte zu ermöglichen.
Diese Ziele können alle gemeinsam oder einzeln, getrennt verfolgt werden.[1]
Zur Privatisierung sozialistischer Betriebe werden meist unterschiedliche Methoden zur gleichen Zeit angewandt (Formen der Privatisierung):[2]
- allgemeine und offene Versteigerung,
- organisierte Suche nach potenziellen Investoren und der Verkauf auf dem Wege der Verhandlung,
- bevorzugter Verkauf an die jeweiligen Manager und Mitarbeiter des Betriebes und/oder
- die so genannte. Coupon-Privatisierung, bei der die Bürger des Landes Coupons erhalten und in Aktien und Anteile ihrer Wahl tauschen können.
Aufgaben der Privatisierung:[3]
- sie soll Kapital zur Finanzierung des Betriebes aufbringen,
- sie soll technisches und wirtschaftliches Wissen (Know-how) einbringen,
- sie soll eine effiziente Kontrolle der Betriebsführung gewährleisten und
- die Möglichkeiten einer Beteiligung sollten in der Bevölkerung gleichmäßig sein.
2. Geschichtlicher Hintergrund
Die Diskussion über die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ist nicht neu, auch wenn sie in der heutigen Zeit unter veränderten Vorzeichen geführt wird. Bereits vor dem Entstehen des modernen Staates gab es „Proto“-Privatisierungen. Die Verteilung von Staatsvermögen zwischen deutschen Kaisern, Königen, Fürsten, dem Adel, den Städten und der Kirche war schon frühzeitig ein stetiger Streitpunkt und führte immer wieder zu Veränderungen des Staatsaufbaus im deutschen Reich.[4]
Im Zusammenhang mit dem Entstehen des modernen Staates auf deutschem Boden kam es zu weiteren „Privatisierungsaktionen“. „Privatisierungen im modernen Sinne erfolgten in großem Stil, als sich im Zusammenhang mit der Aufklärung die im Mittelalter noch fehlende Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht durchsetzte. Sie führte zur Trennung zwischen dem fürstlichen Hausgut (Kammergut) und dem staatlichen Besitz (Domäne).“[5] Die größte Privatisierungsaktion fand unter dem Eindruck der französischen Revolution statt. In Frankreich verfiel der Besitz der französischen Krone, des Adels und der Kirche dem Staat, der ihn an Bürger verkaufte. Als die Rheinprovinzen zu Frankreich kamen, griff die Privatisierungswelle auch auf Deutschland über.
Die dritte Privatisierungswelle erfolgte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Preußen wurde z.B. der größte Teil des gewerblichen und ein Teil des landwirtschaftlichen Staatsbesitzes an private Personen verkauft. Größere Privatisierungen von Domänen erfolgten nochmals nach 1919 im Zusammenhang mit Bodenreformmaßnahmen.
Nach dem Ersten Weltkrieg gab es Privatisierungen, die unter anderem Namen erfolgten, z.B. Siedlungsmaßnahmen oder Fürstenabfindungen. In der Folgezeit standen vor allem die öffentlichen Unternehmen im Mittelpunkt der Kritik. Man warf der öffentlichen Wirtschaft unlauteren Wettbewerb vor wegen steuerlicher und anderweitiger Privilegierung. Dadurch sei die Leistungsfähigkeit der privaten Wirtschaft gefährdet. Die Weltwirtschaftskrise führte bald dazu, dass die Diskussion über die öffentliche Wirtschaft für längere Zeit abebbte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es relativ früh wieder Privatisierungsdebatten, von denen kaum ein öffentlicher Bereich ausgeschlossen war. Für die Zeit von 1945 bis 1967 wurde von 105 Privatisierungen berichtet. In den fünfziger und sechziger Jahren wurde unter kapitalmarktpolitischen und verteilungspolitischen Zielen im Rahmen der Diskussion über die Volksaktie die Forderung nach einer Eigentumsbildung in Arbeiterhand zum politischen Modethema.
In den siebziger Jahren traten vermögenspolitische Zielsetzungen in der Privatisierungsdiskussion in den Hintergrund. Es dominierten nun haushalts- und finanzpolitische Gesichtspunkte. Im Mittelpunkt des Interesses standen nunmehr weniger die öffentlichen Unternehmen der Industrie und des Bergbaus, die privatisiert oder reprivatisiert werden sollten, sondern es ging um die Hilfsbetriebe und Gebührenhaushalte sowie um öffentliche Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsbetriebe. Der Schwerpunkt der Diskussion verlagerte sich auf haushaltspolitische Gesichtspunkte: öffentliche Aufgaben sollten in Gestalt von Zuschüssen an öffentliche Betriebe eingespart werden.
Ursächlich für die Privatisierungsdiskussion am Anfang der 80er Jahre war die allgemeine Verknappung der Finanzmittel im öffentlichen Bereich, die damals zunehmende Verschuldung öffentlicher Haushalte sowie der steigende Anteil des Staates am Bruttosozialprodukt.
„Die Staatstätigkeit auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren, öffentliche Dienstleistungen möglichst auf Private zu übertragen, wo dies ohne Beeinträchtigung staatlicher Belange möglich ist – unter dieser, erstmals im Jahreswirtschaftsbericht 1983 genannten Lösung leitete die Bundesregierung die Privatisierung eines großen Teils der vom Bund seit Bestehen der Bundesrepublik gehaltenen Unternehmensbeteiligungen ein. Bis zum Beginn der 90er Jahre waren insbesondere die wesentlichen Industriebeteiligungen des Bundes an private Erwerber übertragen.“[6]
3. Privatisierungsbeispiele
In der Bundesrepublik Deutschland wurden nach der Wiedervereinigung große Einrichtungen des Bundes in private Rechtsformen umgewandelt:
- Deutsche Bundespost - in Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG
- Deutsche Bundesbahn - in die Deutsche Bahn AG
- Deutsche Bundesdruckerei - in eine GmbH
- Lufthansa - schrittweise in eine AG
- Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahn - in Tank und Rast GmbH[7]
3.1. Deutsche Bundespost
Bis 1989 war die Deutsche Bundespost (DBP) ein staatliches Einheitsunternehmen, resp. eine Behörde. Sie wurde bis 1949 als Reichspost bezeichnet. Die DBP war nach dem in der deutschen Verwaltung üblichen Drei-Stufen-Prinzip aufgebaut: die obere Stufe bildete das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, die mittlere Stufe bestand aus Oberpostdirektionen einschließlich der gleichgestellten Zentral- und Fernmeldeämter, die untere Stufe waren Postämter und Telefonläden.[8]
Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der deutschen Bundespost war das Postverwaltungsgesetz (PostVwG). Zentrales finanzpolitisches Ziel ist seit 1924 die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die politische Zielbestimmung wurde aber der wirtschaftlichen stets übergeordnet. So besagte § 2 PostVwG, dass die Bundespost "nach den Grundsätzen der Politik der BRD, insbesondere der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet wird" und dabei "den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen" ist.
Doch Ende der 1970er Jahre kam die Liberalisierungsdiskussion in Gang und mündete 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte, welche die Voraussetzung zur Vollendung des Binnenmarktes war. Im europäischen Binnenmarkt sollten die vier Freiheiten vollständig verwirklicht werden: Freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Das bedeutet unter anderem, dass Firmen aus Mitgliedstaaten grenzüberschreitend ihre Waren und Dienstleistungen ohne Beschränkungen anbieten können. Es kam zu einem Umdenken in Bezug auf die staatlichen Monopolstellungen in einigen Wirtschaftsbereichen. Schrittweise sollten diese für den freien Wettbewerb freigegeben werden. Die EG-Kommission leitete in Anwendung der Wettbewerbsregeln mehrere Verfahren gegen Mitgliedstaaten ein. Im Ergebnis musste auch die DBP eine Beschneidung ihrer Monopolansprüche und die Abgabe von Tätigkeitsbereichen hinnehmen.
Die Bundesregierung erkannte die Brisanz und Notwendigkeit einer Reform des Post- und Telekommunikationssektors.
Der rasante technische Fortschritt und die zunehmende Marktdynamik vor allem durch die vollständige Öffnung des amerikanischen Fernmeldewesens setzte die Bundespost unter Druck. Sie war immer weniger in der Lage, die Vielfalt der technischen Möglichkeiten in marktgängige Angebote umzusetzen. Da auf dem deutschen Post- und Telekommunikationsmarkt kein Wettbewerb herrschte, gab es auch keinen Anlass zu hohem Forschungsdruck, zu besserem Kundenservice oder zu Kostensenkungen. Nach dem Abschlussbericht einer Regierungskommission Fernmeldewesen und dem steigenden externen Liberalisierungsdruck durch andere Mitgliedstaaten wie Frankreich und Großbritannien wurde in der damaligen Regierungskommission (CDU/CSU und FDP) im Mai 1988 ein mehrheitsfähiges Reformkonzept beschlossen. Dieses führte zum Entwurf des Poststrukturgesetzes, welches im April 1989 durch Bundestag und im Mai durch Bundesrat verabschiedet wurde. Ziel war es, die Angebotsvielfalt in den Marktbereichen zu erweitern und zu fördern, in denen sich die Kundenbedürfnisse schnell fortentwickeln. Die DBP wurde nach diesem Gesetz neu strukturiert und in drei öffentliche Unternehmen aufgeteilt. So sollten Ineffizienzen und Größennachteile vermieden werden. Die Unternehmen Postdienst, Postbank und Telekom werden von einem Vorstand und einem Aufsichtrat geleitet. Die politischen Kontrollmöglichkeiten wurden gesichert und die Einheit der Deutschen Bundespost nicht angetastet. So konnten die drei Unternehmen keine eigene Rechtspersönlichkeit bilden, eine Umwandlung in eine Gesellschaft privaten Rechts wurde ausgeschlossen. Auch der Konflikt zwischen politischen und unternehmerischen Zielen wurde gemildert, aber nicht abgeschafft aus den oben genannten Gründen.
[...]
[1] http://www.net-lexikon.de/Deregulierung.html
[2] vgl. Baßeler / Heinrich / Utecht (2002) – S. 80
[3] vgl. Baßeler / Heinrich / Utecht (2002) – S. 80
[4] vgl. Rückwardt (1983) – S. 16-20
[5] Loesch von (1983)
[6] Tofaute (1994)
[7] vgl. http://www.net-lexikon.de/Privatisierung.html
[8] http://www.net-lexikon.de/Deutsche-Bundespost.html
- Citar trabajo
- Anna Pittlik (Autor), 2004, Privatisierung - pro & contra, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26552
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