In den letzten Jahren ist das Schlagwort „Europa der Regionen“ zu einem festen Bestandteil politischer als auch wissenschaftlicher Diskussionen über die Weiterentwicklung und über die Organisationsform einer europäischen Union geworden (Hbrek /Weyand 1994; S.9). Ebenso gewinnt in der Europäischen Union (EU) die Umweltpolitik an immer größerer Bedeutung. Im Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft heißt es: „Die Erfordernisse des Umweltschutzes sind Bestandteil der anderen Politiken der Gemeinschaft.“(www.cdu.de)
Deshalb werde ich in dieser Arbeit untersuchen, inwieweit das Schlagwort „Europa der Regionen“ in Form eines Umweltföderalismus in der europäischen Umweltpolitik wiederzufinden ist. Wichtig ist es mir auch am Ende dieser Arbeit die Chancen eines Umweltföderalismus für eine effiziente Umweltpolitik zu verdeutlichen. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass ich mich nur auf den Amsterdamer und Maastrichter Vertrag beziehen werde, da diese im Gegensatz zum aktuell diskutierten Nizza Vertrag bereits eine rechtliche Ratifizierung von Seiten des Ministerrat erfahren haben. Da momentan noch unklar ist ob, wann und in welcher Form der Nizza Vertrag rechtliche Anerkennung erfährt, könnte ich mich hier nicht auf Fakten sondern nur auf Spekulationen berufen. Als nächstes werde ich auf den inhaltlichen Aufbau meiner Arbeit eingehen um diesen verständlich zu machen. Zu Beginn habe ich mich allgemein mit dem Schlagwort „Europa der Regionen“ beschäftigt um diesen weitläufigen Begriff einzuschränken. Diese Einschränkung soll mein Arbeitsfeld, das sich nur mit einem Teilgebiet dieses Schlagwortes beschäftigt, von anderen abgrenzen. Im darauffolgenden Kapitel bin ich auf die Entwicklung der europäischen Umweltpolitik im Allgemeinen eingegangen um so die bereits erwähnte Bedeutungszunahme dieses Politikfeldes aufzuzeigen.
GLIEDERUNG
0. Einleitung
1. Europa der Regionen
1.2. Begriffsklärung und –einschränkung
1.2.1. Begriffsklärung „Region“
2. Europäische Umweltpolitik
2.1. Entwicklung der europäischen Umweltpolitik
3. Föderalismus
3.1. Begriffsklärung und –einschränkung
3.2. in der Europäischen Union
3.2.1. Subsidiaritätsprinzip
3.2.2. Ausschuss der Regionen
3.3. in der europäischen Umweltpolitik
3.3.1. Subsidiaritätsprinzip
3.3.2. Ausschuss der Regionen
4. Chancen eines Umweltföderalismus
4.1. in der Agrarpolitik
4.2. in der Energiepolitik
4.3. in der Verkehrspolitik
5. Resumee
6. Literaturverzeichnis
0.Einleitung
In den letzten Jahren ist das Schlagwort „Europa der Regionen“ zu einem festen Bestandteil politischer als auch wissenschaftlicher Diskussionen über die Weiterentwicklung und über die Organisationsform einer europäischen Union geworden (Hbrek /Weyand 1994; S.9). Ebenso gewinnt in der Europäischen Union (EU) die Umweltpolitik an immer größerer Bedeutung. Im Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft heißt es: „Die Erfordernisse des Umweltschutzes sind Bestandteil der anderen Politiken der Gemeinschaft.“(www.cdu.de)
Deshalb werde ich in dieser Arbeit untersuchen, inwieweit das Schlagwort „Europa der Regionen“ in Form eines Umweltföderalismus in der europäischen Umweltpolitik wiederzufinden ist. Wichtig ist es mir auch am Ende dieser Arbeit die Chancen eines Umweltföderalismus für eine effiziente Umweltpolitik zu verdeutlichen. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass ich mich nur auf den Amsterdamer und Maastrichter Vertrag beziehen werde, da diese im Gegensatz zum aktuell diskutierten Nizza Vertrag bereits eine rechtliche Ratifizierung von Seiten des Ministerrat erfahren haben. Da momentan noch unklar ist ob, wann und in welcher Form der Nizza Vertrag rechtliche Anerkennung erfährt, könnte ich mich hier nicht auf Fakten sondern nur auf Spekulationen berufen.
Als nächstes werde ich auf den inhaltlichen Aufbau meiner Arbeit eingehen um diesen verständlich zu machen. Zu Beginn habe ich mich allgemein mit dem Schlagwort „Europa der Regionen“ beschäftigt um diesen weitläufigen Begriff einzuschränken. Diese Einschränkung soll mein Arbeitsfeld, das sich nur mit einem Teilgebiet dieses Schlagwortes beschäftigt, von anderen abgrenzen.
Im darauffolgenden Kapitel bin ich auf die Entwicklung der europäischen Umweltpolitik im Allgemeinen eingegangen um so die bereits erwähnte Bedeutungszunahme dieses Politikfeldes aufzuzeigen.
Das dritte Kapitel beginnt wiederum mit der Begriffsklärung und -einschränkung des Föderalismus. Auch hier war eine Einschränkung unumgänglich, da dieser Begriff nicht nur weitläufig sondern auch als umstritten in der Fachliteratur gilt.
Darrauffolgend beschäftige ich mich damit inwieweit dieser Begriff in der gesamteuropäischen Politik umgesetzt wurde um dann die Möglichkeiten eines Umweltföderalismus anhand der gegebenen Rahmenbedingungen aufzuzeigen. Anschließend wende ich mich anhand konkreter Beispiele den Chancen eines Umweltföderalismus zu um dessen Notwendigkeit aufzuzeigen .
1.Europa der Regionen
1.1. Begriffsklärung und -einschränkung
Mit dem Begriff „Europa der Regionen“ verbinden sich unterschiedliche Vorstellungen und Konzeptionen.
Die wohl radikalste Form ist beispielsweise in dem am 17. Oktober 1992 erschienen Artikel des niederländische Brauereiunternehmer Alfred Heineken zu finden (Engel 1994, S.91). In ihm postulierte Heineken einen Prozess der Dezentralisierung. Dieser soll zur Folge haben, dass die Regionen die Position der Nationalstaaten im europäischen Gefüge einnehmen. So wird das Schlagwort „Europa der Regionen“ zur historischen und gegenwärtigen Kritik in Hinblick auf die Entwicklung, Entstehung sowie Fortbestand der Nationalstaaten.
Betrachtet man jedoch die gegenwärtige Lage, in der die Nationalstaaten nach wie vor die maßgeblichen Akteure in der europäischen Zusammenarbeit darstellen, so wird klar, dass dieses Konzept unrealistisch ist. Ein weiterer Grund dies als Utopie anzusehen stellt die Handlungsfähigkeit der EU dar. Entscheidungsverfahren stellen schon jetzt einen schwerfälligen Prozess dar, der bei der Beteiligung von über 200 subnationaler Einheiten unmöglich würde.
Zweitens kann das Schlagwort „Europa der Regionen“ ebenso auf die Notwendigkeit einer regionalen Kooperation innerhalb des europäischen Gefüges verweisen. Diese Notwendigkeit wird damit begründet, dass eine auch nationale Grenzen überschreitende Kooperation den Integrationsprozess in Europa fördern würde. Diese Variante erscheint wesentlich realistischer, da eine zunehmende Kommunikationsdichte und die Erfahrungen transnationaler Kooperation als notwendige Vorraussetzung echter Gemeinschaftsbildung angesehen wird (Hrbek / Weyand 1994, S.14).
Hauptsächlich verbindet sich mit dem Schlagwort jedoch ein wachsendes Selbstbewusstsein subnationaler Einheiten. Die Region wird hier zu einem bedeutenden Faktor in der EU. Einerseits dient sie zur Identifizierung andererseits zur Verwirklichung von mehr Bürgernähe und Demokratie. Daraus resultiert die Vorstellung eines dreistufigen Aufbaus, der neben der supranationalen Ebene und den Nationalstaaten die Regionen als wichtigen Akteur in der europäischen Gemeinschaftsbildung anerkennt (Hybrek / Weyand 1994, S.14). Dieser Sichtweise werde ich in meiner Arbeit folgen.
1.1.2. Begriffsklärung „Region“
Nach bestimmten Kriterien wird eine als homogen abgrenzbare räumliche Einheit als Region bezeichnet. Die Kriterien fallen je nach Untersuchungsfeld unterschiedlich aus und werden deshalb festgelegt. In dieser Arbeit wird der Begriff Region als Gliederungskategorie der europäischen Nationalstaaten verwendet, also als unmittelbar unter dem Zentralstaat angesiedelte Ebene. Das wichtigste Kriterium ist also in diesem Falle der funktionale Sinn (Kohler-Koch 1998a, S.126). Dies bedeutet die Region als Objekt von und Rahmen für Verwaltung sowie Planung zu charakterisieren ( Hbrek / Weyand 1994, S.16).
2. Europäische Umweltpolitik
2.1. Entwicklung der europäischen Umweltpolitik
Vom Europäischen Rat wurde 1973 das erste Umweltaktionsprogramm verabschiedet, obwohl dieses bis zum Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Jahre 1987 keinen festgelegten Auftrag für eine gesamteuropäische Umweltpolitik der EU darstellte. Zu Beginn der 70er Jahre wurde festgestellt, dass es einer gesamteuropäischen Umweltpolitik bedurfte. Dies einerseits um einen gemeinsamen Markt zu errichten bzw. zu sichern, andererseits auch deshalb, weil einige Akteure die Meinung vertraten, die EWG sei nicht nur eine wirtschaftliche Gemeinschaft sondern ebenso ein Zusammenschluss, der zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Mitgliedstaaten beizutragen habe (Jachtenfuchs 1996a, S. 254).
Vor allem durch die EEA kam es zu einer immer weiter fortschreitenden geregelten Umweltpolitik, so dass man heute sagen kann, dass ein relativ dichtes Netz innerhalb der EU besteht, in dem der Umweltschutz geregelt ist (Jachtenfuchs 1996a, S.254)
Innerhalb von 15 Jahren entstanden drei weitere Umweltaktionsprogramme, die sowohl Ziele als auch Aktionspläne festlegten. Hauptgrund für deren Entstehung blieben die Ängste durch verschiedene Umweltpolitiken und somit verschiedenen Umweltstandards den Handel innerhalb des gemeinsamen Marktes zu hemmen. Dies stellt auch den Grund dar, warum die Umweltpolitik auf den Artikeln 100 und 235 Vertrag der EWGV gestützt wurde. Diese Artikel besagen, dass das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes gewährleistet bleiben muss und im Falle einer Gefährdung die EG eingreifen darf. Man kann also sagen, dass der Schutz der Umwelt damals nicht das eigentliche Ziel darstellte sondern die Aufrechterhaltung eines Binnenmarktes im Vordergrund stand.
Erst durch die rasanten Umweltverschlechterungen und die Notwenigkeit effizienten Umweltschutzes, was vor allem ein verändertes Umweltbewusstsein seitens der EU-Bevölkerung hervorrief gewann die europäische Umweltpolitik im Laufe der Jahre an politischer Anerkennung. Der Grundstein dafür wurde in der EEA gelegt, da die Fest-schreibung von Grundsätzen und Kriterien neue Verfahren zur Zielrealisierung benötigt (Hoffmann-Riem 1991, S.13). Herangetrieben wurde diese Entwicklung allerdings hauptsächlich durch die Erkenntnis, dass nicht mehr nur die Gefahrenabwehr, also die Abwehr von bestehenden Umweltgefahren von Bedeutung sei, sondern auch die Vorsorge und Vermeidung einen immer höheren Stellenwert einzunehmen habe. Im Maastrichter Vertrag, der am 1.November 1993 in Kraft trat fand diese Erkenntnis ihre Niederschreibung. In ihm wurde die Umweltproblematik in den Vertragstext aufgenommen und festgesetzt, dass diese im ökonomischen Handeln berücksichtigt werden sollte und ein umweltverträgliches Wachstum zu gewährleisten sei. Ebenso wurden die Mehrheitsentscheidungen im Umweltbereich ausgeweitet und das Europäische Parlament (EP) kann so in bestimmten Fällen großen Einfluss auf den Prozess der Entscheidungsfindung nehmen. Der Einfluss des EP kann daher als positiv gewertet werden, da es in bezug auf Umweltfragen sehr offen ist. Dies entsteht durch seine Abhängigkeit von der Öffentlichkeit; also seiner Wähler, von denen es sich eine positive Rückmeldung erhofft.
Im Amsterdamervertrag, der am 1.Mai 1999 in Kraft trat erfährt die europäische Umweltpolitik eine weitere Bedeutungszunahme in der gesamteuropäischen Politik.
Hier ist diese in der Präambel festgeschrieben und wird in den Zielkatalog der EU aufgenommen. Ebenso kam es zu einer weiteren Stärkung des EP, da das Mitentscheidungs- verfahren verabschiedet wurde.
Das fünfte Umweltschutzprogramm von 1992 und aktuell gültige hat das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zur Basis. Im Weltbild der Nachhaltigkeit sind Ökonomie und Ökologie eine untrennbare Einheit (Jachtenfuchs 1996b, S.441). Es ist von einer kontinuierlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung die Rede, die im Einklang mit der Natur und der Erhaltung ihrer Ressourcen von statten gehen soll.
Somit wurde entgültig aus der Unterpolitik der Wirtschaftspolitik eine eigenständige Politik, die nun sogar die Vorraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg bilden soll.
In Hinblick auf ihre Wirtschaftskraft und der durch den Binnenmarkt entstandenen Handlungseinheit kann es sich die EG „mehr denn je leisten, Umweltschutz gegen (kurzsichtige) ökonomische Interessen durchzusetzen.“(zit. nach Hoffmann-Riem 1991, S.13)
3. Föderalismus
3.1.Begriffsklärung und -einschränkung
In der Fachliteratur wird der Begriff Föderalismus je nach Untersuchungsfeld und Zusammenhang in unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Da kein einheitlicher Föderalismusbegriff vorhanden ist (Hybrek / Weyand 1994, S.24) bedarf es einer Begriffsklärung und -einschränkung.
Im allgemeinsten Sinne ist unter Föderalismus die gegliederte Struktur gesellschaftlicher, politischer oder staatlicher Zusammenschlüsse zu verstehen, in der alle Einheiten über eigene Rechte verfügen (Fürst 1995, S. 539).Wie weit die Eigenverantwortlichkeit der Ebenen gehen muss um ein politisches System als föderalistisch zu bezeichnen ist allerdings ungeklärt. Holtmann beispielsweise bezeichnet die Regionalisierung als schwächste Form des Föderalismus (Holtmann 2000, S.251).
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- Citation du texte
- Gwendolyn Schrott (Auteur), 2002, Die europäische Umweltpolitik- Umweltföderalismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26536
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