„Hier verfrühstückt eine italienische Bank eine deutsche Bank.“
Mit diesen Worten sorgte der Bonner Rechtsanwalt Thomas Heidel auf der Hauptversammlung der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB) im Juli 2008 für Aufruhr und sprach damit stellvertretend für viele Kleinanleger der HVB. Er bezog sich auf die Umstände, unter denen die HVB in den Konzern der italienischen Großbank UniCredit S.p.A. (UniCredit) integriert wurde.
Thomas Heidel warf UniCredit vor, sie habe die HVB auf Kosten der Minderheitsaktionäre in ihren Konzern integriert und diese dadurch massiv geschädigt. Dieser Vorwurf sorgte für ein beachtliches Echo in den Medien, produzierte eine Fülle von Anfechtungs- und Schadensersatzklagen, die bis zum BGH verfolgt wurden und verzögerte den Abschluss der Konzernintegration um mehrere Jahre.
Insbesondere stritten sich die HVB-Hauptaktionärin UniCredit und die Minderheitsaktionäre über den Verkauf des Osteuropageschäfts der HVB an UniCredit und die Angemessenheit des dafür gezahlten Kaufpreises.
Die Minderheitsaktionäre waren der Ansicht, die HVB habe ihr Osteuropageschäft weit unter Wert an UniCredit verkauft und somit ihr „Filetstück an die Hauptaktionärin verschleudert.“ Der Wert des Osteuropageschäfts betrüge rund das Doppelte des gezahlten Kaufpreises, rund 24 Milliarden Euro anstelle der gezahlten 12 Milliarden Euro.
Die Vorstände der HVB und UniCredit sahen dies naturgemäß anders, sodass angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der BGH das letzte Wort hatte.
Eine Teilfrage dieses Streitkomplexes, den der BGH in Form von Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zu der Transaktion zu beurteilen hatte, betraf das faktische Konzernverhältnis zwischen HVB und UniCredit und dessen Auswirkung auf die Transaktion des Osteuropageschäfts. Konkret stellte sich die Frage inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die Privilegierung des herrschenden Unternehmens nach den §§ 311 ff. AktG bei UniCredit als Hauptaktionärin Anwendung findet.
Ebendiese Frage nach der Privilegierung des herrschenden Unternehmens im faktischen Konzern und die daran zu stellenden Anforderungen sollen in der vorliegenden Ausarbeitung im Mittelpunkt stehen.
Inhaltsverzeichnis
A. Eine deutsche Bank zum Frühstück
I. Streit um Konzernintegration der HVB
II. Gang der Darstellung
B. Die Entscheidung der Instanzgerichte
I. Sachverhalt und Hintergrund
II. Rechtliche Würdigung
1. Privilegierung des herrschenden Unternehmens im faktischen Konzern
2. Anforderung an den Nachteilsausgleich
III. Zusammenfassung
C. Die Lösung der Instanzgerichte – Eine Perversion des Schutzzwecks der §§ 291 ff. AktG?
I. Privilegierung im faktischen Konzern
a. Allgemeine Kapitalerhaltungsregeln gelten im faktischen Konzern
aa. Unterschiedlicher Anwendungsbereich
bb. Wertungswidersprüche
b. §§ 311 ff. AktG als lex specialis zu den allgemeinen Kapitalerhaltungsregeln
aa. Wortlautargument
bb. Sinn und Zweck des § 311 AktG
cc. Umfassender Vermögensschutz
c. Stellungnahme
aa. Spezialitätsverhältnis der Anwendungsbereiche
bb. Haftung aus Konzernrecht nach Veranlassung
cc. Ausgleich von Verzögerungsnachteilen
II. Anforderungen an den Nachteilsausgleich
1. Dogmatisch-systematische Beurteilung
a. Dogmatisch zulässig
b. Dogmatisch unzulässig
aa. Aufschiebend bedingter Anspruch
bb. Verständnis als Anerkenntnis
cc. Schutzzweckerwägungen
dd. Regel-Ausnahme-Verhältnis
c. Stellungnahme
aa. Gefahrpotential bei der Konstruktion eines Eventualausgleichs
(1) Verzögerung des Ausgleichs
(2) Vertragliche Abbedingung von Haftungsnormen
(3) Eventualausgleich bei offensichtlichen Nachteilen
bb. Zumutbarer Schwebezustand
cc. Rechtsanspruch als Anerkenntnis
dd. Anspruch entsteht erst mit Tenorierung
ee. Regel-Ausnahme-Verhältnis zu § 311 I 1. Hs. AktG
ff. Ergebnis: Eine Perversion des Schutzzwecks
2. Treuepflicht
a. Allgemeine Anwendbarkeit der Treuepflicht bei einer AG
b. Allgemeine Anwendbarkeit im Konzern
c. Anwendbarkeit bei einem Eventualausgleich
aa. Gesetzliches Leitbild
bb. Atypische Konstruktion
cc. Konzernrecht als teilkodifizierte Treuebindungen
d. Konkrete Ausgestaltung der Treuepflicht
(1) Unterlassungsanspruch auf Nichtabschluss
(2) Einzelfallabwägung mit Gesellschaftsinteressen
(a) Bewertungsprobleme
(b) Absehbare gerichtliche Beurteilung als zwingende Voraussetzung
(c) Zufallshaftung
(d) Beschränkung des Eventualausgleich auf Bewertungsstreitigkeiten
(3) Keine doppelte Treuepflicht zugunsten der Organe
III. Ergebnis
D. Ausblick: Die Grenzen des Kapitalerhaltungsrechts
I. Bilanzielle Betrachtungsweise
II. Liquiditätsschutz zu Gunsten der Minderheitsaktionäre
E. Flucht in den faktischen Konzern
Literatur
- Citar trabajo
- Tom Dittmar (Autor), 2012, Nachteilsausgleich im faktischen Konzern, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264967
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.