Diese Hausarbeit befasst sich mit den Organisationsstrukturen von öffentlichrechtlichen
und privaten Rundfunkanstalten. Aufgrund der großen Fülle dieses
Themas war es nicht möglich auf alles einzugehen.
Ich habe jedoch versucht die wesentlichen Züge des Rundfunksystems aufzuzeigen.
Der Hörfunk wurde dabei in den Hintergrund gestellt. Bei den öffentlichrechtlichen
Organisationsstrukturen habe ich meistens als Beispiel das ZDF
genommen. Bei den Privaten kann man das nicht so genau beschreiben, da die
Sender immer an die Landesmedienanstalten gebunden sind.
Die Arbeit geht aber auch auf allgemeine Rundfunkarten ein, womit ich beginnen
werde. 1.1 Der Staatsrundfunk
Der Staatsrundfunk wird aus öffentlichen Mitteln oder Hoheitsgebühren finanziert.
In Struktur und Programm ist er gelenkt und dient zur systematischen Beeinflussung
des Publikums. Er ist typisch für totalitäre politische Systeme.
In allen diktatorischen politischen Systemen ist der Staatsrundfunk unbedingt
notwendig für das bestehen des Systems.
Beispiel: DDR: Seit 1946 strahlt der MDR mit denen ihm angeschlossenen Sendern
ganztägiges Programm aus. Erst wurde der „neue Rundfunk“ als vollkommen neu
empfunden. Die früheren Strukturen des Rundfunkwesens der Weimarer Republik
formierten sich jedoch wieder und bildeten später die Grundlage für den
Staatsrundfunk der DDR.
Vorerst kontrollierte und zensierte die SMAD (sowjetische Militäradministration) die
Programme. Die SMAD unterstellte dann den Rundfunk absolut der Deutschen
Zentralverwaltung für Volksbildung (DVfV).
Die Nachrichtenversorgung verlief vollkommen monopolisiert.
1952 wurde das Deutsche Rundfunkkomitee geschaffen und damit die erneute
Entstehung eines Staatsrundfunks geebnet.1
1 http://www.medien-law.de/ref_ws0203/rundfunk-ddr_13-01.htm#_Toc31627186 20.07.03
Gliederung
Einleitung
1. Die 4 Rundfunkarten
1.1 Der Staatsrundfunk
1.2 Der Privatrundrundfunk
1.3 Gemeinschaftsrundfunk
1.4 Das gemischte Rundfunksystem
2. Organisationsstrukturen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
2.1 Ordnungsmodell öffentlich-rechtlich
2.2 Der Intendant
a) Was sind Aufgaben des Intendanten?
2.3 Der Fernsehrat/Rundfunkrat
a) Was sind Aufgaben des Fernsehrates?
b) Wer gehört dem Fernsehrat/Rundfunkrat an?
c) Formen des Rundfunkrats
d) Divergenz der Ordnungsgrundsätze
2.4 Der Verwaltungsrat
a) Was sind Aufgaben des Verwaltungsrates?
b) Wer gehört dem Verwaltungsrat an?
4. Organisationsstrukturen der privaten Rundfunkanstalten
4.1 Ordnungsmodell Privat
4.2 Die Landesmedienanstalten
a) Aufgaben
b) Zusammensetzung
4.3 Konzentrationskontrolle
5. Was ist die ALM?
6. Die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM)
7. Das zwei Säulen Modell in NRW
8. Zusammenfassung
9. Literaturliste
Anhang
Einleitung
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Organisationsstrukturen von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten. Aufgrund der großen Fülle dieses Themas war es nicht möglich auf alles einzugehen.
Ich habe jedoch versucht die wesentlichen Züge des Rundfunksystems aufzuzeigen.
Der Hörfunk wurde dabei in den Hintergrund gestellt. Bei den öffentlich-rechtlichen Organisationsstrukturen habe ich meistens als Beispiel das ZDF genommen. Bei den Privaten kann man das nicht so genau beschreiben, da die Sender immer an die Landesmedienanstalten gebunden sind.
Die Arbeit geht aber auch auf allgemeine Rundfunkarten ein, womit ich beginnen werde.
1. Die 4 Rundfunkarten
1.1 Der Staatsrundfunk
Der Staatsrundfunk wird aus öffentlichen Mitteln oder Hoheitsgebühren finanziert.
In Struktur und Programm ist er gelenkt und dient zur systematischen Beeinflussung des Publikums. Er ist typisch für totalitäre politische Systeme.
In allen diktatorischen politischen Systemen ist der Staatsrundfunk unbedingt notwendig für das bestehen des Systems.
Beispiel: DDR: Seit 1946 strahlt der MDR mit denen ihm angeschlossenen Sendern ganztägiges Programm aus. Erst wurde der „neue Rundfunk“ als vollkommen neu empfunden. Die früheren Strukturen des Rundfunkwesens der Weimarer Republik formierten sich jedoch wieder und bildeten später die Grundlage für den Staatsrundfunk der DDR.
Vorerst kontrollierte und zensierte die SMAD (sowjetische Militäradministration) die Programme. Die SMAD unterstellte dann den Rundfunk absolut der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung (DVfV).
Die Nachrichtenversorgung verlief vollkommen monopolisiert.
1952 wurde das Deutsche Rundfunkkomitee geschaffen und damit die erneute Entstehung eines Staatsrundfunks geebnet.[1]
1.2 Der Privatrundrundfunk
Der Privatrundfunk ist ein System unabhängiger, kommerzieller Unternehmen. Er finanziert sich durch den Verkauf von Sendezeit, also Werbung, und sendet vorwiegend volkstümliches Programm.
Das private Rundfunksystem ist am stärksten in den USA ausgebildet und ist der Gegenpol zum Staatsrundfunk. Bei uns zählen alle Privatsender dazu, wie zum Beispiel RTL, SAT.1 oder Pro7.
1.3 Gemeinschaftsrundfunk
Der Gemeinschaftsrundfunk wird aus Hoheitsgebühren[2] finanziert. Er ist monopolistisch gelenkt und wird durch demokratische Vertretungen kontrolliert. Also eine öffentliche Aufgabe verfolgende öffentliche Institution.[3]
Gemeinschaftsrundfunk beschreibt das deutsche System der öffentlich rechtlichen.
Es besitzt einen spezifisch eigenen, gemeinschaftsbezogenen Charakter.
1.4 Das gemischte Rundfunksystem
Die eben genannten Formen bestehen hier in einem Nebeneinader unter Aufsicht des Staates oder einer neutralen öffentlichen Instanz.
Für das gemischte Rundfunksystem kann man als Beispiel Großbritannien, Kanada oder Australien sehen. Dort haben sich englische und amerikanische Einflüsse durchgesetzt.[4]
2. Organisationsstrukturen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
2.1 Ordnungsmodell öffentlich-rechtlich
Der öffentlich rechtliche Rundfunk in Deutschland soll der Allgemeinheit dienen und ist folglich durch Selbstverwaltung und gesellschaftliche Kontrolle gekennzeichnet.[5]
Das Grundmuster des organisatorischen Aufbaus erweist sich als klare Trennung der Exekutivfunktionen von den Kreations- – und Aufsichtsfunktionen. Es ist durch die Organe Intendant, Rundfunkrat, und Verwaltungsrat bestimmt. Bei fast allen Rundfunkanstalten sind die Zuständigkeiten identisch. Ausnahme bildet lediglich Radio Bremen.[6]
Die öffentlich-rechtlichen sind auch unter anderem dafür da die Rundfunkfreiheit[7] zu sichern. Sie dienen quasi als Instrumente[8] und haben die wichtige Funktion der Freiheit Meinungsbildung und Berichterstattung inne.
Öffentlich-Rechtliche haben Programmaufgaben zu erfüllen, die sich in Landesgesetzen als Beschreibung eines Programmauftrages manifestieren.
Sie können ihren Unternehmenszweck nicht selbst bestimmen, sondern sind an Rundfunkgesetze, Satzungen, Staatsverträge und extern gesetzte Normen der Verfassung gebunden.[9]
2.2 Der Intendant
Der Intendant hat die zentrale Position in einer Rundfunkanstalt inne (monokratisches Individualorgan). Er ist alleiniger Leiter der Anstalt und vertritt diese nach außen. Er übernimmt also die Exekutivfunktion, das heißt die Geschäftsführung, die sich als Programmverantwortung darstellt.[10] Er ist verantwortlich für alles, was in der Anstalt passiert.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die jemanden dazu befähigen Intendant zu werden. Er muss unbeschränkt geschäftsfähig und unbeschränkt straffähig sein. Außerdem muss er die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen, zum Bekleiden eines öffentlichen Amtes befähigt sein, er darf die Grundrechte nicht verwirkt haben und muss bereit sein seinen Wohnsitz im Anstaltbereich zu haben.[11]
Der Intendant wird vom Fernsehrat oder Rundfunkrat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Teilweise wird auch der Verwaltungsrat angehört.
Es können aber auch 4, 6, oder gar 9 sein (Hessischer Rundfunk). Eine Wiederwahl ist möglich.
a) Was sind Aufgaben des Intendanten?
Der Intendant vertritt die Anstalt nach außen, ist für alle Geschäfte der Fernsehanstalt wie auch für die Gestaltung des Programms verantwortlich. Des Weiteren vertritt er die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich, sprich im Rechtsverkehr.[12] Da er eine so große Leistungsbefugnis innehat, ist er Arbeitgeber von allen Angestellten. Da eine Person natürlich nicht alle Aufgaben alleine erfüllen kann, werden verschiedene Aufgaben verteilt an die so genannten weisungsabhängigen Organwalter.[13] Der Intendant übt seine Leistungskompetenz also Überwachung, Auswahl und Organisation sowie Anweisung der Mitarbeiter aus.[14] Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat den Programmdirektor, den Chefredakteur und den Verwaltungsdirektor.
[...]
[1] http://www.medien-law.de/ref_ws0203/rundfunk-ddr_13-01.htm#_Toc31627186 20.07.03
[2] Gebühren, die vom Staat bezahlt werden
[3] Hagemann, Walter: Fernhören und Fernsehen. Eine Einführung in das Rundfunkwesen. Heidelberg 1954.
[4] Stuiber, S. 704
[5] im Anhang befinden sich die Organisationsmodelle des WDR und des NDR
[6] Bei Radio Bremen gibt es keinen Intendanten wie bei den anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten, sondern nur ein mehrköpfiges Direktorium, dem ein Intendant vorsteht. Das monokratische Individualorgan wird durch das einem Vorstand ähnliche Direktorium ersetzt. Der Intendant kann zwar auch Entscheidungen treffen, aber nicht alleine.
[7] Artikel 5, Absatz 2, Satz 2 Grundgesetz
[8] Bühringer, Heinz: Aufsicht und Kontrolle bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In: Fleck, Florian (Hrsg): Planung Aufsicht und Kontrolle von Rundfunkunternehmen, Kohlhammer. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1987 S. 49
[9] Bühringer S. 50
[10] Hesse, S.109
[11] Stuiber, S. 718
[12] Hesse, S.109 siehe dort auch die Paragraphen der Rechtsordnung
[13] Stern/Bethge, Die Rechtsstellung des Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 1972, S.29
[14] Hesse, S111
- Quote paper
- Sophia Leopold (Author), 2003, Die Organisationsstrukturen von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26449
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