1.1. Problemstellung und Zielsetzung
Das als Basel II bezeichnete Regelwerk stellt den Mittelstand vor neue Herausforderungen.
Viele Mittelständler stehen ratlos vor den nötigen Veränderungen.1
Welche Maßnahmen müssen die Mittelständler ergreifen, um auch weiterhin Kredite
aufnehmen zu können? Können Unternehmen langfristig sogar an den Veränderungen durch
Basel II profitieren? Führt die neue Eigenkapitalvereinbarung zu einem Mentalitätswechsel in
der Unternehmensführung und Finanzierung? Besteht in Deutschland derzeit die Gefahr einer
Kreditverknappung für den Mittelstand? Brauchen die Mittelständler Unterstützung durch
Ratingberatung?
Ziel dieser Arbeit ist, die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen für klein- und mittelständische
Unternehmen zur Verbesserung des Rating- Ergebnisses, um somit die Chancen auf
günstigere Kreditkonditionen zu erhöhen. Darüber hinaus soll dazu beigetragen werden, das
Verständnis für Basel II zu erhöhen und aufzuzeigen, das Basel II auch als Chance zur
nachhaltigen Verbesserung der Unternehmen dienen kann.
1.2. Vorgehensweise
Im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit wird zunächst der Begriff des Mittelstandes und
dessen Bedeutung im wirtschaftlichen Kontext erläutert.
Die Grundlagen der Eigenkapitalvereinbarung und deren Auswirkungen auf die
Kreditpreisgestaltung und das Kreditvergabeverhalten der Banken werden im dritten Kapitel
dargestellt. Im weiteren Verlauf werden die Grundlagen des Ratings und die für das
Ratingverfahren entscheidenden Beurteilungskriterien erarbeitet. Im darauf folgenden Kapitel
wird auf die Bedeutung der Ratingberatung für die klein- und mittelständischen Unternehmen
eingegangen. Im sechsten und siebten Kapitel werden Maßnahmen zur Verbesserung des
Rating- Ergebnisses und alternative Finanzierungsquellen dargelegt.
1 Vgl. Eichhorn, P./ Zimmermann, G. Finanzierung des Mittelstandes, S. 9 (2003)
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
1.2. Vorgehensweise
2. Klein- und Mittelständische Unternehmen
2.1. Mittelstandsdefinition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn
2.2. Mittelstandsdefinition der Europäischen Union
2.3. Aktuelle Finanzierungssituation der KMU
2.4. Eigenkapitalausstattung des Mittelstandes
2.5. Ursachen der Eigenkapitalschwäche
2.6. Unternehmensinsolvenzen
2.7. Ursachen der Insolvenzen
3. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
3.1. Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
3.1.1. Kreditausfallrisiko
3.1.1.2. Der IRB- Ansatz
3.1.1.3. Retail- Segment
3.1.2. Operationelle Risiken
3.1.3. Marktrisiko
3.2. Säule 2: Bankenaufsicht
3.3. Säule 3: Marktdisziplin
3.4. Auswirkungen von Basel II auf die Kreditpreisgestaltungund das Kreditvergabeverhalten der Banken
4. Rating
4.1. Definition des Begriffs Rating
4.2. Komponenten eines Ratings
4.2.1. Quantitative Faktoren
4.2.2. Qualitative Faktoren
4.3. Bankinternes versus bankexternes Rating
5. Rating- Advisory
5.1. Definition des Begriffes
5.2. Aufgaben und Ablauf eines Rating- Advisory- Prozesses
5.3. Rating- Advisory für den Mittelstand
6. Handlungsempfehlung für den Mittelstand
6.1. Ausbau und Verbesserung der Unternehmensplanung und –kontrolle
6.2. Verbesserung der Transparenz
6.3. Risikobewältigung
6.4. Nachfolge- und Vertretungsregel
6.5. Die Erhöhung der Eigenkapitalbasis
6.6. Maßnahmen zur Optimierung der Finanzierungsstruktur
6.6.1. Reduzierung der Kapitalbindung
6.6.2. Optimierung der Finanzplanung
7. Alternative Finanzierungsquellen
7.1. Leasing
7.2. Factoring
7.3. Forfaitierung
7.4. Beteiligungsfinanzierung
7.4.1. Venture- Capital/ Private Equity
7.4.2. Direktbeteiligungen
7.4.3. Mezzanine- Kapital
8. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Anlagenverzeichnis
Anlagen
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn
Abb. 2: Mittelstandsdefinition der EU
Abb. 3: Bedeutung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
Abb. 4: Unternehmensinsolvenzen
Abb. 5: Phasen der Unternehmenskrise
Abb. 6: Die drei Säulen von Basel II
Abb. 7: Bemessung der Eigenkapitalausstattung einer Bank
Abb. 8: Standardmethode
Abb. 9: Eigenkapitalanforderungen im Vergleich
Abb. 10: Mindesanforderungen des IRB- Ansatzes im Überblick
Abb. 11: Eigenkapital der Banken im Kreditgeschäft
Abb. 12: Verschiebung zwischen quantitativen und qualitativen Faktoren
Abb. 13: Bankinterne versus bankexterne Ratings
Abb. 14: Ablauf einer Ratingberatung für bankinterne Ratings
Abb. 15: Überblick einzelner Möglichkeiten der Ratingberatung
Abb. 16: Bonitätsmanagement- Leistungen der Bank Austria Creditanstalt
Abb. 17: RoI- Schema
Abb. 18: Entwicklung der Leasingbranche
Abb. 19: Entwicklung des Factoringgeschäfts
Abb. 20: Formen der Mezzanine- Finanzierungen im Überblick
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
Das als Basel II bezeichnete Regelwerk stellt den Mittelstand vor neue Herausforderungen. Viele Mittelständler stehen ratlos vor den nötigen Veränderungen.[1]
Welche Maßnahmen müssen die Mittelständler ergreifen, um auch weiterhin Kredite aufnehmen zu können? Können Unternehmen langfristig sogar an den Veränderungen durch Basel II profitieren? Führt die neue Eigenkapitalvereinbarung zu einem Mentalitätswechsel in der Unternehmensführung und Finanzierung? Besteht in Deutschland derzeit die Gefahr einer Kreditverknappung für den Mittelstand? Brauchen die Mittelständler Unterstützung durch Ratingberatung?
Ziel dieser Arbeit ist, die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen für klein- und mittelständische Unternehmen zur Verbesserung des Rating- Ergebnisses, um somit die Chancen auf günstigere Kreditkonditionen zu erhöhen. Darüber hinaus soll dazu beigetragen werden, das Verständnis für Basel II zu erhöhen und aufzuzeigen, das Basel II auch als Chance zur nachhaltigen Verbesserung der Unternehmen dienen kann.
1.2. Vorgehensweise
Im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit wird zunächst der Begriff des Mittelstandes und dessen Bedeutung im wirtschaftlichen Kontext erläutert.
Die Grundlagen der Eigenkapitalvereinbarung und deren Auswirkungen auf die Kreditpreisgestaltung und das Kreditvergabeverhalten der Banken werden im dritten Kapitel dargestellt. Im weiteren Verlauf werden die Grundlagen des Ratings und die für das Ratingverfahren entscheidenden Beurteilungskriterien erarbeitet. Im darauf folgenden Kapitel wird auf die Bedeutung der Ratingberatung für die klein- und mittelständischen Unternehmen eingegangen. Im sechsten und siebten Kapitel werden Maßnahmen zur Verbesserung des Rating- Ergebnisses und alternative Finanzierungsquellen dargelegt.
2. Klein- und Mittelständische Unternehmen
Im Jahr 2003 beschäftigten die 3,4 Millionen klein- und mittelständigen Unternehmen in Deutschland, 70 Prozent der Arbeitnehmer, bildeten 80 Prozent der Lehrlinge aus, führten 46 Prozent aller Bruttoinvestitionen durch trugen mit 57 Prozent zur Bruttowertschöpfung aller Unternehmen bei.[2] Aus diesen Zahlen lässt sich die Bedeutung des Mittelstandes für die gesamte Volkswirtschaft erkennen.
Eine einheitliche Definition existiert für den Wirtschaftsbereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht.[3] Die Palette der zur Abgrenzung von KMU herangezogenen Kriterien reicht von der Beschäftigtenzahl über den Jahresumsatz, die Bilanzsumme, die Bruttowertschöpfung das Anlagevermögen bis hin zu einer Kombination aus mehren dieser Kriterien. Neben diesen Quantitativen sind auch qualitative Merkmale zur Abgrenzung von KMU von entscheidender Bedeutung insbesondere für die Programmgestaltung bzw. den Zugang zu Programmen der Mittelstandsförderung auf EU, Bundes- sowie Landesebene.
2.1. Mittelstandsdefinition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn
Abb. 1: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung
Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn klassifiziert in Deutschland Unternehmen zum Mittelstand, deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro betragen, und deren Beschäftigungszahl unter 500 Mitarbeitern liegt. Die Unternehmen müssen des Weiteren konzernunabhängig seien.
Das IfM Bonn unterteilt den Mittelstand weiterhin in folgende zwei Untergruppen:[4]
Kleine Unternehmen: bis 9 Beschäftigte und einem Jahresumsatz bis 1 Mio. Euro
Mittlere Unternehmen: 10- 499 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von 1- 50 Mio. Euro
2.2. Mittelstandsdefinition der Europäischen Union
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Mittelstandsdefinition der EU
Quelle: eigene Darstellung
Die Europäische Kommission kategorisiert mittelständische Unternehmen im Gegensatz zum IfM Bonn in drei Untergruppen:[5]
Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 40 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 27 Mio. Euro
Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 7 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 5 Mio. Euro
Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, keine Grenzen bezüglich des Umsatzes oder Bilanzsumme
2.3. Aktuelle Finanzierungssituation der KMU
Merkmal mittelständischer Strukturen sind in fast allen Fällen eine enge Verbindung zwischen Unternehmen und Unternehmer, welche für die Leitung und alle betriebsrelevanten Entscheidungen größtenteils alleine verantwortlich sind. Nicht selten haften Unternehmer auch mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens, was dazu führt das die Unternehmensleitung und das Kapital sehr eng verknüpft sind.
Abb. 3: Bedeutung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn, (2002)
Eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bezug auf die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ergab, das sich der Großteil aller mittelständischen Unternehmen aus einbehaltenen Gewinnen, Abschreibungsgegenwerten, Rückstellungsgegenwerten finanziert.[6] Die wichtigste Finanzierungsform ist nach wie vor der klassische Bankkredit, über den im Durchschnitt ca. 71% der Bilanzsummen im deutschen Mittelstand finanziert werden.[7]
Daraus resultiert, dass der Bankkredit eine sehr Wichtige, wenn nicht sogar unverzichtbare Rolle in der Mittelstandsfinanzierung spielt. Wie in der Abb. 3 aufgezeigt, ist die Bereitschaft zur Beteiligungsfinanzierung im Mittelstand durch die Aufnahme externer Gesellschafter sehr gering. Offenbar befürchten, die Unternehmenseigner Mitbestimmungsrechte zu verlieren.
2.4. Eigenkapitalausstattung des Mittelstandes
Alle internationalen Vergleiche über Eigenkapitalquoten zeigen trotz unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften, dass kein Zweifel daran bestehen kann, dass die deutsche mittelständische Wirtschaft zu wenig Eigenkapital hat, um in einer sich schnell verändernden „Finanzierungswelt“ bestehen zu können.[8] Nach einer Untersuchung der Creditreform verfügten in Jahr 2003, fast 36 % der Mittelständler über weniger als zehn Prozent Eigenkapital und sind damit hoffnungslos unterkapitalisiert. Ausreichend kapitalisiert sind lediglich 18 Prozent der KMU mit mehr als dreißig Prozent Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme.[9]
2.5. Ursachen der Eigenkapitalschwäche
Als Hauptursache für die geringe Eigenkapitalquote wird meist das deutsche Steuersystem verantwortlich gemacht.[10] Fremdkapital werde begünstigt, weswegen eine Maximierung des Verschuldungsgrades aus Unternehmenssicht rational sei. Diese Asymmetrien sind durch die Unternehmenssteuerreform verringert worden, dennoch werden nach wie vor die Eigenkapitalerträge auf Unternehmensebene stärker besteuert als Fremdkapitalzinsen. Trotz der hohen Relevanz der Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen im Mittelstand, lässt sich ableiten das die Thesaurierungsquote deutscher Unternehmen nicht besonders hoch ist, was sich in der kontinuierlich gesunkenen Eigenkapitalquote der letzten Jahrzehnte ablesen lässt. Besonders bei betrieblichen Kapitalgesellschaften wird der Gewinn oft ins Privatvermögen transferiert, um so im Insolvenzfall den Gläubigern den Zugriff auf die Mittel zu verweigern. Immer wieder werden Mitspracherechte externer Parteien als hemmender Faktor angesehen, was sich in der geringen Bereitschaft Gesellschafter „mit ins Boot zu nehmen“, um so die EK-Basis des Unternehmens zu stärken, widerspiegelt.[11]
In Deutschland wird vor allen die mangelnde Bereitschaft der Unternehmensfinanzierung an den Kapitalmärkten, sowie eine fehlende Aktienkultur kritisiert. Dies bestätigt sich durch die Tatsache, dass wie bereits erwähnt ca. 71% der Bilanzsummen im Mittelstand durch Bankkredite finanziert sind, währenddessen z.B. in den USA nur ca. 18% der Bilanzsummen durch Bankkredite und ca. 82% über den Kapitalmarkt finanziert werden.[12] Des Weiteren führen deutsche Bilanzierungsnormen massiv zum Aufbau stiller Reserven, wodurch ein verzerrtes Abbild der EK-Quote entsteht, wohingegen z.B. die US-GAAP und IAS auf eine Marktwertbilanzierung beruhen, die oftmals realitätsnäher ist.
2.6. Unternehmensinsolvenzen
In der Bundesrepublik Deutschland ist seit mehreren Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten. Im Jahr 2003 wurden ca. 39.700 Insolvenzen registriert.[13] Speziell in den Rechtsformen der Einzelunternehmen und der GmbHs mit einem Jahresumsatz von 1,5 bis 5 Mio. Euro ist der Anteil der Unternehmenszusammenbrüche besonders hoch.
Abb. 4: Unternehmensinsolvenzen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: KfW- Bankengruppe, (2003)
2.7. Ursachen der Insolvenzen
Der Anstieg der Insolvenzen kann teilweise auf die verschlechterten konjunkturellen Rahmenbedingungen, sowie einer rückläufigen Binnennachfrage zurückgeführt werden. Es spiegeln sich in dieser Entwicklung aber auch grundsätzlichere Tendenzen wie etwa die Zunahme des technologischen Fortschritts und des internationalen Wettbewerbsdrucks (Globalisierung) sowie eine Nachfragestagnation im Konsumgüterbereich durch Erreichung des Sättigungsgrades wieder.[14]
Diese Tendenzen haben zur Folge, dass Unternehmen bzw. Branchen die sich auf bestimmte Marktsegmente spezialisiert haben und ihre wirtschaftliche Basis verlieren sind in unveränderter Form nicht mehr rentabel. Die Geschäftskonzepte müssen unmittelbar an die veränderten Nachfrage- und Angebotsbedingungen angepasst werden, um somit am Markt langfristig überleben zu können. Deshalb nimmt die Prognosegenauigkeit der zukünftigen Stabilität des Unternehmens auf der Basis historischer Jahresabschlüsse ab.
Die Ergebnisse der qualitativen Insolvenzursachenforschung, die aufgrund empirischer Studien auf der Basis von Gerichtsakten, sowie eine Befragung von Insolvenzverwaltern, Unternehmen und Lieferanten durchgeführt wurden besagen, dass Unternehmensinsolvenzen multikausalen Ursprungs sind. Wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt, geht der Insolvenz ein mehrstufiger Krisenprozess voraus:[15]
Abb. 5: Phasen der Unternehmenskrise
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Achleitner, A./ Everling, O. (2003), S.332,
In der ersten Phase werden strategische Fehlentscheidungen getroffen (Strategiekrise), die sich mit Zeitverzögerung in sinkenden Gewinnen auswirken (Erfolgskrise) und schließlich in Liquiditäts- Problemen (Liquiditätskrise) und der Insolvenz enden. Insbesondere die klein- und mittelständischen Unternehmen sind häufig durch die teilweise unzureichenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und die geringe Eigenkapitalausstattung von dieser Entwicklung betroffen. „Als Hauptursachen für Unternehmensinsolvenzen sind die mangelhafte Eigenkapitalausstattung sowie Managementfehler zu nennen.“[16]
Fazit und Ausblick
Charakteristisch für die deutsche Wirtschaft sind die zahlreichen klein- und mittelständischen Unternehmen, deren wichtigste Finanzierungsquelle der Bankkredit ist. Die Ursachen der ständig ansteigenden Unternehmensinsolvenzen sind die geringe EK- Ausstattung der KMU sowie die mangelnde Anpassung der Unternehmensstrategie an veränderte Nachfragestrukturen. Insbesondere ist die Eigenkapitalschwäche der KMU ein strukturelles Problem, dass sich nur über eine grundlegende Änderung der Geschäftspolitik bewältigt werden kann. Die Politik kann mit flankierenden Maßnahmen speziell auf steuerlicher Ebene diesen Prozess fördern. Die Hauptaufgabe, der KMU sollte, daher in Zukunft die Erhöhung der EK- Basis des Unternehmens, sowie ein permanentes und kritisches Hinterfragen der eigenen Unternehmensstrategie seien.
3. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
Abb. 6: Die drei Säulen von Basel II
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: KfW- Bankengruppe, (2003)
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Gremium, das aus den hochrangigen Vertretern der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der so genannten G 10 Staaten, welche bereits aus inzwischen 13 Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Großbritannien, Schweiz, Spanien und sie USA bestehen. Der Baseler Ausschuss wurde 1975 gegründet.
Die Hauptziele dieser Eigenkapitalvereinbarung sind die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen sowie eine risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung für Kredit-, Markt- und Operationelle Risiken zu bewirken.[17] Durch eine individuelle Risikobewertung der Kreditnehmer soll eine effizientere Kapitalallokation erreicht werden, die eine Preispolitik erlaubt, die sich an tatsächlichen Risiken orientiert. Die Quersubventionierung von Schlechten durch gute Kredite soll künftig vermieden werden.
Alle drei Monate tritt dieses Gremium bei der „Bank für internationalen Zahlungsausgleich“ (BIZ) in Basel zusammen. Die Konsultationspapiere dieses Ausschusses enthalten allgemeine strategische Richtlinien, auf die sich die Aufsichtsinstanzen eines jeden Landes stützen können.[18] Diese Richtlinien dienen im Allgemeinen der Grundlage für die Gesetzgebung der Europäischen Union und fließen somit in das nationale Recht der einzelnen Länder ein.
Die Eigenkapitalvereinbarungen von Basel II (1999) enthielten gegenüber Basel I (1988) drei grundlegende Neuerungen, die auf eine risikogerechtere Ausrichtung der Eigenkapitalvereinbarungen abzielten. Der erste Teil bestand in der Erweiterung und Verstärkung des Geltungsbereichs der bisherigen Eigenkapitalvereinbarungen. Dies sollte vor allem bedeuten, dass keine pauschale Unterlegung von Bankkrediten mit einem bestimmten Prozentsatz an Eigenkapital vorgenommen werden darf, sondern eine unterschiedliche Unterlegung je nach Bonität des Schuldners. Die zweite Neuerung war, dass es Banken erlaubt werden sollte, als Grundlage für die Bemessung der Eigenkapitalanforderungen ein internes Rating einzubeziehen. Die dritte Änderung betraf die externen Ratingagenturen. Demnach sollte es auch den Banken gestattet werden, die Ratings externer Agenturen zu verwenden.[19]
3.1. Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Abb. 7: Bemessung der Eigenkapitalausstattung einer Bank
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: KfW- Bankengruppe, (2003)
Die Anforderungen der Eigenkapitalvereinbarung in Höhe von 8 % nach Basel I wird auch in Basel II beibehalten, wie in Abb. 7 aufgezeigt. Allerdings werden die Risikogewichte nun nach der Bonität der Schuldner differenziert. Bei Kreditnehmern mit einer hohen Bonität ist zukünftig weniger Eigenkapital zu hinterlegen als bei Kreditnehmern mit einer geringeren Bonität, sodass eine risikoadäquate Bepreisung der Kredite möglich wird. Bei den mit Eigenkapital zu hinterlegenden Risiken unterscheidet der Bankenausschuss in drei Felder:[20]
- Kreditrisiko: (Bonitätsrisiko, Liquiditätsrisiko, Währungsrisiko, Länderrisiko, etc.)
- operationelles Risiko: (Risiko eines unerkannten internen Prüfungsfehlers, Risiko des Betruges, Risiko externer Ereignisse außerhalb des Marktgeschehens)
- Marktrisiko: (Veränderungen des Marktes durch politische, konjunkturelle oder wirtschaftliche Einflüsse)
3.1.1. Kreditausfallrisiko
Das Kreditausfallrisiko ist das klassische Risiko bei der Kreditvergabe und besteht im Wesentlichen aus Liquiditäts- und Bonitätsrisiko des Schuldners. Grundlage für die Bemessung des Kreditausfallrisikos wird nach Basel II die Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers durch ein Rating sein. Dabei werden folgende drei Bewertungsmethoden für das Rating anerkannt:
- Standardmethode
- IRB- Basis Ansatz („Foundation Approach”)
- IRB- fortgeschrittenen Ansatz („Advanced Approach”)
Die Wahl des Ansatzes kann das jeweilige Kreditinstitut festlegen, der jedoch, abgesehen von wenigen Ausnahmen, konsequent angewendet werden muss.
3.1.1.1. Standardmethode
Die Standardmethode wird von den externen Ratingagenturen (ECAI[21] ) angewendet. Diese Agenturen müssen von den nationalen Aufsichtsbehörden anerkannt werden und folgende Anforderungskriterien erfüllen:[22]
- Objektivität: Der gesamte Beurteilungsprozess muss systematisch seien und einem Validierungsverfahren unterliegen, das auf historischen Erwartungswerten beruht. Des Weiteren muss das Beurteilungsprinzip permanent überwacht werden und auf jede Änderung der finanziellen Situation reagieren;
- Unabhängigkeit: Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollten die Bonitätsbeurteilungsinstitute keinem politischen und wirtschaftlichen Einfluss unterliegen, der die Bonitätsbeurteilung beeinflussen könnte;
- Internationaler Zugang/ Transparenz: Die einzelnen Bonitätsbeurteilungen für inländische und ausländische Institutionen sollten gleichberechtigt und unter gleichen Bedingungen vorgenommen werden. Außerdem sollte das von ECAI angewandte Verfahren unter gleichen Bedingungen öffentlich zugänglich und verfügbar sein;
- Veröffentlichung: Jedes ECAI müsste folgende Daten veröffentlichen, Beurteilungsverfahren, einschließlich der Definition eines Ausfalls, die Zeitspanne und die Bedeutung des Ratings, die tatsächlich beobachten Ausfallraten sowie die Beurteilungsveränderungen
- Ressourcen: Damit die Bonitätsbewertungen über die entsprechende Qualität verfügen, müssen die Ressourcen jedes Instituts ausreichend seien. Des Weiteren ist auch der Kontakt der Mitarbeiter jedes Instituts mit den zu beurteilenden Unternehmen wichtig, um die Bonitätsbeurteilungen zu ergänzen;
- Glaubwürdigkeit: Die ersten fünf genannten Anforderungen garantieren einen bestimmten Grad an Glaubwürdigkeit. Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit trägt außerdem die Verwendung dieser Beurteilungen von unabhängigen Parteien, wie z.B. Investoren oder Versicherer bei.
Die externen Rating- Agenturen bewerten in einem umfangreichen Beurteilungsprozess die quantitativen und qualitativen Merkmale von Unternehmen. Wie in der folgenden Abbildung dargestellt, weißt das Ratingergebnis, je nach Bonität (z.B. A+) das Unternehmen dann einer entsprechenden Risikogewichtung (in dem Fall 50%) zu. Eine Risikogewichtung von 50% bedeutet eine Eigenkapitalunterlegung von 4%, da sich nach Festlegung des Baseler Ausschusses eine 100-%-Risikogewichtung immer auf 8% Eigenkapitalunterlegung bezieht.
Abb. 8: Standardmethode
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: KfW- Bankengruppe, (2003)
Bei der Standardmethode ist somit die Eigenkapitalunterlegung einzelner Kredite abhängig vom Ratingurteil des Unternehmens und kann je nach Bonität 20%, 50%, 100%, 150% von 8% betragen. Interessant ist das die Kredite, der Unternehmen mit einem Ratingurteil im Bereich BBB+ bis BB- bzw. Unternehmen ohne Rating, mit 8% Eigenkapital (wie in Basel I) hinterlegt werden.
3.1.1.2. Der IRB- Ansatz
Der IRB- Ansatz, als bankinternes Rating, ermöglicht den Kreditinstituten die Bonität des Kreditnehmers durch eigene Analyseverfahren selbstständig zu ermitteln. Die IRB- Ansätze von Basel II gliedern sich zunähst in drei Bereiche:
1. Relevante Risikokomponenten
2. Berechnung der risikogewichteten Aktiva
3. Mindestanforderungen, die Bankenerfüllen müssen, um die IRB- Ansätze nutzen zu können.
Die IRB- Ansätze sollen es den Kreditinstituten ermöglichen, differenzierte Risikomessverfahren zu entwickeln und stehen damit im Einklang mit dem Ziel der Bankenaufsicht, Kreditrisiken angemessen zu erfassen und anschließend mit Eigenkapital zu hinterlegen. Da der technische und organisatorische Aufwand für die internen Verfahren sehr hoch ist, werden die IRB- Ansätze in zwei Ausführungen diversifiziert. Dabei wird unterschieden zwischen dem IRB- Basisansatz (Foundation Approach) und einem fortgeschrittenen IRB- Ansatz (Advanced Approach).[23] Die relevanten Risikoparameter in den IRB- Ansätzen sind:
1. Die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD)
Bei der Ausfallwahrscheinlichkeit wird das Risiko geschätzt, dass ein Kreditnehmer im nächsten Jahr unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien ausfällt.
2. Die Ausfallintensität (Loss Given Default, LGD)
Beim so genannten „Loss Given Default“ wird ein Erwartungswert prognostiziert, der den erwarteten Verlust im Zeitpunkt des Ausfalls bezeichnet. Beeinflusst wird die Höhe der Verlustintensität hauptsächlich von den Kreditsicherheiten z.B. von dem Rang, den die Bank im Insolvenzfall hat.
3. Die Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (Expose at Default, EAD)
Diese Risikokomponente „Expose at Default“, berücksichtigt die Höhe der ausstehenden Forderung zum Ausfallzeitpunkt als Prozentwert.
4. Die effektive Restlaufzeit des Kredites (Maturity, M)
Die Risikoparameter PD, LGD und M bestimmen die Höhe eines Risikogewichts (RW).[24] Diese Risikoparameter sind wertmäßig zumeist nicht genau bekannt und müssen daher geschätzt werden. Im IRB- Basisansatz ermitteln die Kreditinstitute, zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung, nur die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD, „Probability- of- Default“), weitere Parameter wie z. B. die Verlustintensität bei Ausfall (LGD, „Loss- Given- Default“) werden vom Regelwerk vorgegeben. Beim fortgeschrittenen IRB- Ansatz hingegen, liefern die Banken diese weiteren Parameter selbst.[25] Die Anforderungen an die Kreditinstitute, welche den Advanced Approach anwenden wollen, sind in Bezug auf die Ermittlungsvorschriften wesentlich strenger, im Vergleich zum Foundation Approach.[26]
Infolgedessen wird erwartet das der Advanced Approach insbesondere in Großbanken, die über etablierte Ratingverfahren bereits seit mehreren Jahren verfügen und somit auch eine entsprechende Erfahrung in der Anwendung solcher Systeme nachweisen können, praktiziert werden wird.
Abb. 9: Eigenkapitalanforderungen im Vergleich
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: KfW- Bankengruppe, (2003)
Banken, die den fortgeschrittenen IRB- Ansatz einführen, werden hinsichtlich der Risiko-einschätzung von Geschäften und seitens der Höhe der Eigenkapitalunterlegung, wie in Abb. 9 dargestellt, relativ im Vorteil sein gegenüber Banken, die den IRB- Standardansatz wählen. Dem entgegenstehen die steigenden Anforderungen seitens der Bankenaufsicht an die anspruchsvolleren Messverfahren und die damit verbunden höheren Kosten bei der Implementierung dieser Messverfahren.
Der zweite Baseler Akkord sieht vor, dass Banken, die anhand von internen Ratings (IRB) ihre Eigenkapitalunterlegung messen, eine Datenbasis von 5 Jahren bis Ende 2008 vorhalten müssen. Aus diesem Grunde beginnen Kreditinstitute zum Teil bereits jetzt mit der Daten-sammlung, damit die notwendigen Kenntnisse über statistische Werte zum Einführungstermin bereitliegen.[27]
Hinter dem ursprünglich geplanten Laufzeitzuschlag (CP 2) liegt die Annahme, dass Kredite mit einer längeren Laufzeit auch risikoreicher sind und demnach ein Risikoaufschlag, also mehr Eigenkapital zu hinterlegen wäre.[28] Dieser Laufzeitzuschlag wurde in Deutschland aufgrund der Langfristkultur in der Kreditvergabe besonders heftig diskutiert. In der 3. Konsultationsrunde beschloss man die Abschaffung der Laufzeitzuschläge im IRB- Basisansatz und im Retail- Segment. Lediglich im fortgeschrittenen IRB- Ansatz ist ein nationales Wahlrecht der Laufzeitenzuschläge für Unternehmen mit einer Bilanzsumme bzw. einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro vorgesehen. Es ist anzunehmen, das die deutschen Behörden davon Gebrauch machen werden so das die Laufzeitenzuschläge zukünftig nur für große Unternehmen, vorausgesetzt die jeweiligen Banken wählen den fortgeschrittenen IRB- Ansatz, gelten werden.[29]
Eine weitere Erleichterung für viele Unternehmen, die nicht mehr in das Retail- Segment fallen und deren Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro aufweisen darf wurde in der dritten Konsultationsrunde innerhalb der IRB- Ansätze der so genannte „size factor“ eingeführt. Dieser size factor führt, gestaffelt nach der Umsatzgröße, zu einer maximalen Entlastung von 20 Prozent und einer durchschnittlichen Entlastung von 10 Prozent im Vergleich zu den Risikogewichten für größere Unternehmen.
Auch in Bezug auf die Anerkennung der Sicherheiten ist in der 3. Konsultationsrunde eine Ausweitung des Kataloges erfolgt. Im Standardansatz können nun Aktien, Investmentanteile, Geldbestände, Lebensversicherungen und Grundpfandrechte berücksichtigt werden, im IRB- Ansatz können darüber hinaus noch abgetretene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit eingebracht werden.[30]
[...]
[1] Vgl. Eichhorn, P./ Zimmermann, G. Finanzierung des Mittelstandes, S. 9 (2003)
[2] Vgl. www.IfM-Bonn.de
[3] Vgl. Hückmann, C. Kreditrating der Mittel- und Kleinbetriebe, S.12, (2003)
[4] www.IfM-Bonn.de
[5] www.IfM-Bonn.de
[6] www.ifm-bonn.de
[7] Vgl. Hückmann, C. Kreditrating der Mittel- und Kleinbetriebe, S.13, (2003)
[8] Vgl. KfW, Aktuelle Situation des Mittelstandes, (2003)
[9] Vgl. Creditreform, Untersuchung zur Unternehmensentwicklung (2003b)
[10] Vgl. Siemens, Die stille Revolution, S.18 (2002)
[11] Vgl. Achleitner, A./ Everling, O. Rating Advisory, S.18 (2003)
[12] Vgl. Hückmann, C. Kreditrating der Mittel- und Kleinbetriebe, S.13, (2003)
[13] Vgl. Creditreform, Untersuchung zur Unternehmensentwicklung (2003b)
[14] Vgl. Achleitner, A./ Everling, O. Rating Advisory, S.330, (2003)
[15] Vgl. Schiller, B./ Tytko, D. Risikomanagement im Kreditgeschäft, S.51, (2001)
[16] Keiner, T. Rating für den Mittelstand, S.150, (2001)
[17] Basel Committee on Banking Supervision, (2001)
[18] Vgl. Wambach, M./ Rödl, B. Rating, S.21, (2001)
[19] Vgl. Wambach, M./ Rödl, B. Rating, S.24, (2001)
[20] Vgl. Übelhör, M./ Warns, C. Basel II, S.21, (2004)
[21] ECAI= External Credit Assessment Instituion
[22] Vgl. Übelhör, M./ Warns, C. Basel II, S.24, (2003)
[23] Vgl. Deutsche Bundesbank, S.24, (2001)
[24] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Konsultationspapier, S.5, (April,2003)
[25] Vgl. Creditreform, Geschickt finanzieren, S. 7, (2003a)
[26] Vgl. Hückmann, C. Kreditrating der Mittel- und Kleinbetriebe, S.35, (2003)
[27] Vgl. Überhör, M./ Warns, C. Basel II, S.181, (2003)
[28] Vgl. Hückmann, C. Kreditrating der Mittel- und Kleinbetriebe, S.44, (2003)
[29] Vgl. Creditreform, Geschickt finanzieren, S.7, (2003a)
[30] Vgl. Knischewski, G. Mittelbare Auswirkungen von Basel II, S.93, (2003)
- Citation du texte
- Daniel Zimmermann (Auteur), 2004, Basel II - Chancen und Risiken in der Finanzierung klein und mittelständischer Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26392
-
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