Der Vertrag von Amsterdam – Eine erfolgreiche Vertragsrevision?
Im Folgenden soll versucht werden, die Qualität der Ergebnisse des Vertrags von Amsterdam zu bewerten. Zu diesem Zweck gilt es, folgenden zwei Fragen nachzugehen: Welche Probleme wollten die Mitgliedstaaten durch den Vertrag von Amsterdam lösen? Und inwiefern ist es ihnen gelungen? Auf der Basis einer solchen Gegenüberstellung von intendierten Zielen und tatsächlich erreichten Ergebnissen soll schließlich eine Beurteilung letzterer erfolgen. Aufgrund des vorgegebenen Rahmens dieser Arbeit muss eine Untersuchung der Präferenzen eines jeden einzelnen Mitgliedsstaates jedoch entfallen.
Es waren vor allem zwei Beweggründe, welche die Mitgliedstaaten der EU im Jahre 1996 zu einer Revision des Vertrags von Maastricht zusammenbrachten: Zum einen die allgemeine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen von 1992 und zum anderen die anstehende EU-Erweiterung um weitere Staaten aus Ost- und Mitteleuropa sowie Zypern. Primäre Ziele der Vertragsverhandlungen waren somit die Verbesserung und Gewährleistung der Wirksamkeit von Mechanismen und Organen der EU sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Aufnahme der neuen Mitglieder. Beides sollte durch eine Effizienzsteigerung des Europäischen Gemeinschaftsapparates im Sinne einer institutionelle Reform ermöglicht werden, wobei das Hauptaugenmerk auf mehr Flexibilität, auf der Vereinfachung der institutionellen Verfahren und somit auf Transparenz und (innen- als auch außenpolitischer) Handlungsfähigkeit lag. Fernerhin sollte die Legitimität der EU-Organe erhöht und somit mehr Bürgernähe geschaffen werden. Speziell in der Innen- und Justizpolitik ging es darum, einen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu errichten, während es im Bereich der GASP galt, eine effiziente und kohärente Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Zudem standen auch der Stabilitätspakt zur Wirtschafts- und Währungsunion8, Themen wie „Immigration“, „Sozialpolitik“ und schließlich sogar die Beschäftigungspolitik zur Diskussion.
Der Vertrag von Amsterdam – Eine erfolgreiche Vertragsrevision?
Im Folgenden soll versucht werden, die Qualität der Ergebnisse des Vertrags von Amsterdam zu bewerten. Zu diesem Zweck gilt es, folgenden zwei Fragen nachzugehen: Welche Probleme wollten die Mitgliedstaaten durch den Vertrag von Amsterdam lösen? Und inwiefern ist es ihnen gelungen?
Auf der Basis einer solchen Gegenüberstellung von intendierten Zielen und tatsächlich erreichten Ergebnissen soll schließlich eine Beurteilung letzterer erfolgen. Aufgrund des vorgegebenen Rahmens dieser Arbeit muss eine Untersuchung der Präferenzen eines jeden einzelnen Mitgliedsstaates jedoch entfallen.
Es waren vor allem zwei Beweggründe, welche die Mitgliedstaaten der EU im Jahre 1996 zu einer Revision des Vertrags von Maastricht zusammenbrachten: Zum einen die allgemeine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen von 1992 und zum anderen die anstehende EU-Erweiterung um weitere Staaten aus Ost- und Mitteleuropa sowie Zypern.[1] Primäre Ziele der Vertragsverhandlungen waren somit die Verbesserung und Gewährleistung der Wirksamkeit von Mechanismen und Organen der EU[2] sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Aufnahme der neuen Mitglieder[3]. Beides sollte durch eine Effizienzsteigerung des Europäischen Gemeinschaftsapparates im Sinne einer institutionelle Reform ermöglicht werden, wobei das Hauptaugenmerk auf mehr Flexibilität, auf der Vereinfachung der institutionellen Verfahren und somit auf Transparenz und (innen- als auch außenpolitischer) Handlungsfähigkeit[4] lag. Fernerhin sollte die Legitimität der EU-Organe erhöht und somit mehr Bürgernähe geschaffen werden.[5]
Speziell in der Innen- und Justizpolitik ging es darum, einen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu errichten[6], während es im Bereich der GASP galt, eine effiziente und kohärente Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.[7] Zudem standen auch der Stabilitätspakt zur Wirtschafts- und Währungsunion[8], Themen wie „Immigration“, „Sozialpolitik“ und schließlich sogar die Beschäftigungspolitik zur Diskussion.
Betrachtet man nun die Umsetzung dieser Ziele, so ergibt sich folgendes Bild:
Die Verhandlungen brachten in Bezug auf Institutionen, Organe und Verfahren folgende Neuerungen. In erster Linie wurde das Amt des Präsidenten der Kommission dadurch gestärkt, dass dieser einerseits an der Auswahl der Kommissare beteiligt wird, und andererseits „eine politische Leitlinienkompetenz und einen weiten Ermessensspielraum bei der Aufteilung und Zuweisung der Aufgaben innerhalb des Kollegiums“ erhält.[9] Auch wurde seine Legitimation erhöht, indem er nicht mehr allein durch den Rat vorgeschlagen werden, sondern zudem durch das Europäische Parlament (EP) bestätigt werden muss. Durch dieses Zustimmungsrecht zur Ernennung des Kommissionspräsidenten wurde auch des EP gestärkt.[10] Einen weiteren Machtzuwachs erfuhr das EP nicht nur durch die Beteiligung an der Feststellung einer andauernden Verletzung von Grundrechten durch einen EU-Mitgliedstaat (vgl. unten: Suspensionsklausel), sondern vor allem auch durch eine Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens auf 23 weitere Anwendungsfälle[11], sowie eine Modifikation desselbigen, wodurch ein faktisches Übergehen des EP durch den Rat nicht mehr möglich ist[12]. Durch diese Modifikation entfällt die „dritte Lesung“ des Mitentscheidungsverfahrens, wodurch die Länge des Verfahren deutlich gekürzt wurde.[13]
[...]
[1] Moravcsik (1999), S. 76 sowie Maurer S.259
[2] Giering, S. 352
[3] Woyke, S. 96
[4] Weidenfeld (1998), S. 32
[5] Woyke, S. 96
[6] Müller-Graff, S. 376
[7] Giering, S. 354
[8] Weidenfeld (1998), S. 30
[9] Ebenda
[10] Hix, S. 4
[11] Giering S. 355
[12] Hix S. 5f sowie Moravcsik S. 80f
[13] Weidenfeld (1998), S. 55f.
- Citar trabajo
- Sebastian Wiesnet (Autor), 2003, Der Vertrag von Amsterdam - Eine erfolgreiche Vertragsrevision?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26379
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