Die Schule für alle. Die Schule, die offen – auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – ist. Sie steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Hierzulande besuchen die meisten dieser Kinder eine Förderschule, die speziell auf ihren Förderbedarf eingehen kann. Doch es besteht auch die Möglichkeit, eine Regelschule mit Gemeinsamen Unterricht zu besuchen. Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleiche Behandlung, ob er behindert ist oder nicht. Dazu zählt auch ein weiteres Grundrecht, das Recht auf Bildung.
Diese Hausarbeit bezieht sich stellvertretend für alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf behinderte Kinder. Sie stellt zunächst das AO-SF-Verfahren vor, das den ersten Schritt auf dem Weg in den Gemeinsamen Unterricht darstellt. Es wird zwischen den Begriffen Integration und Inklusion unterschieden. Dieser Unterschied bestimmt im hohen Maße die Ausrichtung der Schule und des Unterrichts. Im weiteren Verlauf wird der Gemeinsame Unterricht mit der Idee der Inklusion als Vorgabe der UN und als Herausforderung der Lehrkräfte näher betrachtet.
Wegen der gebotenen Kürze von fünf Seiten setzt sich diese Hausarbeit schwerpunktmäßig mit der Teamarbeit des Grundschullehrers und des Sonderschulpädagogen im Gemeinsamen Unterricht als wesentlichen Bestandteil der „Schule für alle“ auseinander. An dieser Stelle werden insbesondere Vorteile für die Lehrkräfte und jeden Schüler als Individuum hervorgehoben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das AO-SF-Verfahren
3. Der Gemeinsame Unterricht
3.1. Inklusion im Gemeinsamen Unterricht
3.2 Teamarbeit im Gemeinsamen Unterricht
4. Resümee
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Schule für alle. Die Schule, die offen – auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – ist. Sie steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Hierzulande besuchen die meisten dieser Kinder eine Förderschule, die speziell auf ihren Förderbedarf eingehen kann. Doch es besteht auch die Möglichkeit, eine Regelschule mit Gemeinsamen Unterricht zu besuchen. Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleiche Behandlung, ob er behindert ist oder nicht. Dazu zählt auch ein weiteres Grundrecht, das Recht auf Bildung.
Diese Hausarbeit bezieht sich stellvertretend für alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf behinderte Kinder. Sie stellt zunächst das AO-SF-Verfahren vor, das den ersten Schritt auf dem Weg in den Gemeinsamen Unterricht darstellt. Es wird zwischen den Begriffen Integration und Inklusion unterschieden. Dieser Unterschied bestimmt im hohen Maße die Ausrichtung der Schule und des Unterrichts. Im weiteren Verlauf wird der Gemeinsame Unterricht mit der Idee der Inklusion als Vorgabe der UN und als Herausforderung der Lehrkräfte näher betrachtet.
Wegen der gebotenen Kürze von fünf Seiten setzt sich diese Hausarbeit schwerpunktmäßig mit der Teamarbeit des Grundschullehrers und des Sonderschulpädagogen im Gemeinsamen Unterricht als wesentlichen Bestandteil der „Schule für alle“ auseinander. An dieser Stelle werden insbesondere Vorteile für die Lehrkräfte und jeden Schüler als Individuum hervorgehoben.
[1]
2. Das AO-SF-Verfahren
Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Förderung von Kindern mit Behinderungen geregelt.
[...]
[1]Ein formaler Hinweis zu dieser Hausarbeit: Sie verwendet ausschließlich maskuline Begriffe, meint aber die Gleichstellung der Geschlechter.
- Arbeit zitieren
- Marco Nadorp (Autor:in), 2011, Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263527
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