Die Arbeitspolitik unterliegt dem Marktprinzip und basiert folglich auf der ökonomischen Logik des Warentausches. Sie reglementiert den Arbeitsmarkt, indem sie vereinheitlichte und allgemein anerkannte Austauschbedingungen festlegt und standardisiert, wie etwa der Festschreibung von Löhnen – also dem Tauschprinzip „Arbeitskraft gegen monetäre Entlohnung“ - oder Arbeitszeiten, die eine Reproduktion der Arbeitskraft ermöglichen. Durch individuelle oder kollektive Verträge wie Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen wird ein Minimum an sozialem Schutz gewährleistet, ohne das die Vergesellschaftung der Arbeitskraft auf Basis der Lohnabhängigkeit nicht von Statten gehen könnte und die Gesetze des Marktes den sozialen Frieden gefährden würden. Ebenfalls zum Bereich der Arbeitspolitik gehört das Versicherungsprinzip, obgleich es als ein bedeutsames Instrument der Armutsbekämpfung auf dem ersten Blick vielleicht eher der Sozialpolitik zugerechnet werden könnte. Im Unterkapitel 1.3 werde ich auf darauf noch näher eingehen.
Die Arbeitspolitik gewährleistet darüber hinaus durch ein breites Spektrum an Regelungselementen wie der Arbeitskraftqualifizierungspolitik, der Allokationspolitik oder der Innovationsförderung- und Humanisierungspolitik, dass die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes gefördert und verbessert wird, wodurch der Bestand und die Kontinuität eines auf Lohnabhängigkeit basierendes Beschäftigungsverhältnisses gesichert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Die drei Stufen der Sozialpolitik
- Arbeitspolitik
- Sozialpolitik
- Das Verhältnis von Arbeitspolitik und Versicherungsprinzip und Sozialpolitik und der Sozialhilfe
- „Normalarbeitsverhältnis" — Definition
- Das Normalarbeitsverhältnis als kodifiziertes Senioritätsprinzip im bürgerlichen Rechtssystem
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Dauer der Beschäftigungszeit
- Lebensalter
- Vollzeitarbeit
- Betriebliche Arbeit
- Betriebsgröße
- Einstufung der Arbeit
- Das Normalarbeitsverhältnis in der Krise
- Aktuelle Beispiele aus Niedersachsen
- Kritik des Normalarbeitsverhältnisses
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Normalarbeitsverhältnis, einem zentralen Konzept in der Arbeitswelt, und untersucht dessen rechtliche Verankerung im bürgerlichen Rechtssystem sowie die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, die zu einer Krise dieses Verhältnisses führen könnten. Der Text basiert auf Ulrich Mückenbergers Artikel „Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses" (1985) und analysiert die Veränderungen im Arbeitsmarkt und ihre Auswirkungen auf die Sozial- und Arbeitspolitik.
- Die dreistufige Segmentierung der Sozialpolitik (Arbeitspolitik, Sozialpolitik, Sozialhilfe)
- Das Normalarbeitsverhältnis als rechtliche Fiktion und seine Definition
- Die Kodifizierung des Senioritätsprinzips im bürgerlichen Rechtssystem
- Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses durch Flexibilisierungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt
- Kritik an der Ausrichtung und Funktionalität des Normalarbeitsverhältnisses
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die dreistufige Segmentierung der Sozialpolitik, bestehend aus Arbeitspolitik, Sozialpolitik und Sozialhilfe. Die Arbeitspolitik basiert auf dem Marktprinzip und reglementiert den Arbeitsmarkt, während die Sozialpolitik nach dem Bedürftigkeitsprinzip arbeitet und sich um die mittellose Bevölkerung kümmert. Das Sozialversicherungsprinzip, ursprünglich Teil der Sozialpolitik, wird nun der Arbeitspolitik zugeordnet, da es auf dem Leistungsprinzip basiert. Die Sozialhilfe hingegen ist unabhängig von der Arbeitspolitik und stellt das bedeutendste Instrument der Sozialpolitik dar.
Das zweite Kapitel definiert das Normalarbeitsverhältnis als ein Arrangement, das die Existenzsicherung von Individuen aus ihrer Rolle im Erwerbsarbeitsleben ableitet. Es werden verschiedene Kriterien für das Normalarbeitsverhältnis genannt, darunter abhängige Beschäftigung, arbeits- und sozialrechtliche Schutzbestimmungen, Dauerhaftigkeit, Vollzeitarbeit, betriebliche Arbeit, und die Abhängigkeit von der Erwerbsarbeit.
Das dritte Kapitel analysiert die Kodifizierung des Senioritätsprinzips im bürgerlichen Rechtssystem. Es werden verschiedene Senioritätskriterien vorgestellt, die an ein Arbeitsverhältnis geknüpft sind und je nach Erfüllung bestimmte sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Gewährleistungen garantieren. Diese Kriterien beinhalten die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Dauer der Beschäftigungszeit, das Lebensalter, die Vollzeitarbeit, die betriebliche Arbeit, die Betriebsgröße und die Einstufung der Arbeit.
Das vierte Kapitel untersucht die Krise des Normalarbeitsverhältnisses im Kontext des arbeitsmarktpolitischen Wandels hin zu mehr Flexibilität. Die Folgen der Flexibilisierung, wie flexible Arbeitszeiten, erhöhte Mobilität, Abbau von Schutzvorschriften und Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse, stellen das Normalarbeitsverhältnis in Frage und erfordern eine Neuordnung der Sozial- und Arbeitspolitik.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Normalarbeitsverhältnis, die Arbeitspolitik, die Sozialpolitik, die Sozialhilfe, das Versicherungsprinzip, die Flexibilisierung, die Krise des Normalarbeitsverhältnisses, das Senioritätsprinzip, die rechtliche Fiktion, die atypischen Arbeitsverhältnisse und die Neuordnung der Sozial- und Arbeitspolitik.
- Arbeit zitieren
- B.A. Karsten Stöber (Autor:in), 2012, Das Normalarbeitsverhältnis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263264
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