Damit die 6. Millionen Arbeitlosen von dem NS-Regime gedämpft werden,
propagierten die Nationalsozialisten ein „neues“ Frauenbild in Deutschland.
Mutterschaft, Herd und Familie entsprachen der „natürlichen
Wesensbestimmung“ und dem „natürlichen Glück des Weibes“. Die Frau wurde
als „Hüterin der arischen Rasse gesehen“.
Die Frauen nahmen eine wichtige Stellung in der Gesellschaft ein, wenn sie nicht:
- jüdisch
- Widerstandskämpferinnen
- Zwangsarbeiterinnen
- Oder Trägerinnen von „Erbkrankheiten“ waren
Die Verfasserinnen von Frauenbüchern führten dann in der NS-Zeit das
Frauenbild und das völkisch – rassische Ideengut weiter: hochgewachsen, blond,
blauäugig, nordisch, stolz, mütterlich und bescheiden sollten die Frauen sein,
deren vornehmste Aufgabe das Gebären von Kindern war.
Die Frauen durften nicht trinken, nicht rauchen und sich nicht schminken um ihre
Gesundheit nicht zu gefährden, damit sie ihren Mutterpflichten nachkommen
konnten.1
1 Kasberger, Erich: Heldinnen waren wir keine. Alltag in der NS-Zeit. Hamburg 1995, S. 11
Inhalt
1 Das gewünschte Frauenbild in der Zeit der Nationalsozialisten
2 Arbeitsdienste der weiblichen Jugendlichen
3 Frauen als Opfer der NS- Regierung
3.1. Gesetzt zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
3.2. Zwangsarbeiterinnen
3.3. Das Leid der jüdischen Frauen im Bezug auf die Kindertransporte
4 Besetzung
4.1. Die Franzosen
4.2. Die Amerikaner/Engländer
4.3. Die Russen
5 Die Flucht
5.1. Aufbruch
5.2. Schwierigkeiten
5.3. Menschliches Leid
6 Vertreibung
7 Zwangsarbeit
8 Verschleppung
9 Trümmerfrauen
10 Literatur
1 Das gewünschte Frauenbild in der Zeit der Nationalsozialisten
Damit die 6. Millionen Arbeitlosen von dem NS-Regime gedämpft werden, propagierten die Nationalsozialisten ein „neues“ Frauenbild in Deutschland. Mutterschaft, Herd und Familie entsprachen der „natürlichen Wesensbestimmung“ und dem „natürlichen Glück des Weibes“. Die Frau wurde als „Hüterin der arischen Rasse gesehen“.
Die Frauen nahmen eine wichtige Stellung in der Gesellschaft ein, wenn sie nicht:
- jüdisch
- Widerstandskämpferinnen
- Zwangsarbeiterinnen
- Oder Trägerinnen von „Erbkrankheiten“ waren
Die Verfasserinnen von Frauenbüchern führten dann in der NS-Zeit das Frauenbild und das völkisch – rassische Ideengut weiter: hochgewachsen, blond, blauäugig, nordisch, stolz, mütterlich und bescheiden sollten die Frauen sein, deren vornehmste Aufgabe das Gebären von Kindern war.
Die Frauen durften nicht trinken, nicht rauchen und sich nicht schminken um ihre Gesundheit nicht zu gefährden, damit sie ihren Mutterpflichten nachkommen konnten.[1]
2 Arbeitsdienste der weiblichen Jugendlichen
Die weibliche Jugend sollte zwischen dem Schulabschluss und der Verheiratung den Staat in Arbeitsdiensten zur Verfügung stehen. 1938 wurde für alle Mädchen und ledigen Frauen unter 25 Jahren das sogenannte „Pflichtjahr“ eingeführt. Was bei Machtübergreifung als Notstandsarbeit angesehen wurde, endete in einem Arbeitszwang.
Mädchen wurden als Entlastung in kinderreiche Familien eingesetzt oder auf einem Bauernhof als Arbeitsmagd.
Die weiblichen Jugendlichen wurden zusammengefasst in eigens eingerichtete Landjahrlagern, wo die Erziehung zur Arbeit häufig mit einem Drill zusammen hing, der paramilitärische Züge aufwiesen.
Es gab in allen Lagern feststehende Rituale: Hakenkreuzfahne, Eidesformen, SA Lieder, Uniforme einfache Arbeitskleidung, Beschwörung der Gemeinschaft.
Mit dem Beginn des Krieges wurde die weibliche Jugend mehr in der Rüstungsindustrie eingesetzt, dieses stand zum deutlichen Widerspruch zur bisherigen Arbeitpolitik der NS-Regierung. Es wurden jedoch bald neue Propaganda betrieben, so das dieses nicht weiter auffiel.[2]
3 Frauen als Opfer der NS- Regierung
Wie bereits erwähnt wurden den Frauen eine „neue“ Rolle zugeschrieben (siehe Abb.1). Die Frauen, die jedoch nicht so funktionierten wie die NS-Regierung es wollte, hatten mit schweren Sanktionen der unterschiedlichsten Art zu kämpfen.
3.1. Gesetzt zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Mit Beginn des Jahres 1934 trat das „Gesetzt zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Es wurde die lückenlose Erfassung aller Frauen nach „erbgesundheitlichen“ Aspekten angestrebt. Diese Art der Politik stand ganz unter bevölkerungspolitischen Zielen. Die Kriterien für sogenannte Erbkrankheiten ließen viel Spielraum für willkürliche Auslegung. Über die Eingriffe entschieden eigens dafür geschaffenen, sogenannte Erbgesundheitsgerichte, die die Sterilisation auch gegen den Willen der Betroffenen anordnen konnten. Der Personenkreis umschloss:
- angeborenen Schwachsinn
- Schizophrenie
- manisch-depressives Irresein
- erbliche Fallsucht
- erbliche Veitstanz
- erbliche Blindheit
- erbliche Faulheit
- schwere körperliche Missbildung
- Alkoholismus
In einem Aufklärungsblatt der NSDAP steht geschrieben:“ Die Sterilisation vollzieht auf die menschliche Weise den göttlichen Willen der Auslese, der überall in der Natur herrscht.“
Der Zwangssterilisation vielen im Laufe der Jahre ca. 400.000 Frauen zum Opfer.[3]
3.2. Zwangsarbeiterinnen
Mehr als zehn Millionen Ausländerinnen und Ausländer arbeiteten während des II. Weltkrieges in der deutschen Kriegswirtschaft. Von diesen waren rund sieben Millionen verschleppt Zivilisten und Zivilisten aus den von Deutschland besetzten Ländern, Kriegsgefangenen sowie von der SS „verliehene“ weibliche und männliche Häftlinge aus den Konzentrationslagern.
Im August 1944 gab es 7.65 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Deutschland, mehr als die Hälfte davon waren Frauen. Die Zwangsarbeiterinnen wurden in Rüstungsbetreiben und deren Zulieferungsbetreiben, im Steinkohlebergbau, in der Landwirtschaft oder bei SS-Familien als Dienstmädchen eingesetzt.
Das nationalsozialistische Regime führte Sonderabgaben ein, um die Löhne der Zwangsarbeiter auf Pfennigbeträge zu reduzieren. Der Staat profitierte durch diese „Sonderabgaben“, die die Betriebe als Leihgebühren an ihn zahlen musste.
Hunderttausende ZwangsarbeiterInnen starben an Entkräftung, Mangelerkrankungen, durch Luftangriffe (Luftschutzräume blieben ihnen verwehrt), bei Arbeitsunfällen oder an den Folgen von Gewalt und Verletzung.
Für die Konzentrations-, Wehrmachts-, und Zwangsarbeiterlager wurden in Deutschland in den Jahren 1940 bis 1942 schätzungsweise 35.000 Frauen zur Prostitution gezwungen. Es handelten sich hierbei um osteuropäische Frauen, Jüdinnen und Deutsche. Die Frauen hatten keine Möglichkeiten sich ihren „Schicksal“ zu entziehen. Sie hofften eventuell auf eine in Aussicht gestellt Entlassung aus den Konzentrationslager, dieses geschah jedoch in den seltensten Fällen. Wenn die sexuelle Attraktivität der Frauen verbraucht war, sie krank oder schwanger wurden, wurden sie durch andere unverbrauchte Frauen ausgetauscht und kamen zurück in das Konzentrationslager, wurden erschossen, vergast, sie starben an Geschlechtskrankheiten oder an den Folgen einer Abtreibung.
[...]
[1] Kasberger, Erich: Heldinnen waren wir keine. Alltag in der NS-Zeit. Hamburg 1995, S. 11
[2] ebda. S. 100
[3] Rothmaler, Christiane: Zwangsterilisation nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. In: Bleker, Johanna; Jachertz, Norbert: Medizin im Dritten Reich. 2. erw. Aufl., 137ff. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag 1003
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2002, Frauen auf der Flucht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26071
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