Einleitung
In dieser Arbeit wird ein Überblick über die Techniken der nichtproportionalen Rückversicherung gegeben. Das bedeutet: Es werden die einzelnen nichtproportionalen Rückversicherungsformen beschrieben und verschiedene Aspekte beleuchtet. Diese Arbeit orientiert sich in Aufbau und Inhalt im wesentlichen an der in Buchform herausgegebenen Dissertation des Herrn Dr. Peter Liebwein „Klassische und moderne Formen der Rückversicherung“.
Die nichtproportionale Rückversicherung grenzt sich von der proportionalen Rückversicherung vor allem dadurch ab, dass sie auf einzelnen Schäden oder Ereignissen bzw. Schäden eines bestimmten Zeitraums basiert, und dass die Prämie nur minimal durch die Originalprämie beeinflusst wird. Die nichtproportionale Rückversicherung folgt oft der proportionalen Rückversicherung, bei der die relevante Größe das Risiko, also die Schadenmöglichkeit ist, während die relevante Größe bei der nichtproportionalen Rückversicherung der tatsächliche Schaden, der geteilt wird, ist. Nach den drei wichtigsten Formen Einzelschaden-, Kumulschadenexzedentenrückversicherung und Stop Loss werden noch drei weitere Formen der nichtproportionalen Rückversicherung behandelt. Es lässt sich zudem zeigen, dass sich alle Formen unter dem Oberbegriff „Schadenexzedent“ subsumieren lassen, weil bei jeder Form eine Grenze überschritten werden muss oder wird.
Einzelschadenexzedentenrückversicherung
Diese Rückversicherungsform wird auch kurz Einzelschadenexzedent genannt und bezieht sich auf einen einzelnen Schaden. Sie ist vor allen Dingen in Versicherungszweigen mit sehr seltenen Großschäden anzutreffen, wie der Haftpflicht-, der Feuer- und der Personenversicherung. Mittels der Abbildung 3.1 werden nun einige Begriffe erklärt. Abbildung 3.1 In dieser Grafik sind Schäden des Erstversicherungsunternehmens in verschiedenen Höhen dargestellt. Dies könnten z.B. die Selbstbehalte aus proportionaler Rückversicherung sein, die das EVU noch einmal nichtproportional rückversichert hat. Die Priorität bezeichnet die Obergrenze des Selbstbehalts, den das EVU mit der Rückversicherung im nichtproportionalen Rückversicherungsvertrag vereinbart hat.
1. Inhalt
2. Einleitung
3. Einzelschadenexzedentenrückversicherung
3.1 Einzelschadenexzedenten für verschiedene Rechnungen
3.2 Weitere Aspekte
3.3 Folgerungen
4. Kumulschadenexzedentenrückversicherung
4.1 Bekannter und unbekannter Kumul und Kumulkontrolle
4.2 Folgerungen
5. Stop Loss-Rückversicherung
6. Weitere Formen der nichtproportionalen Rückversicherung
6.1 Umbrella Cover-Rückversicherung
6.2 Höchstschadenrückversicherung
6.3 Zweitrisikorückversicherung
7. Literatur
2. Einleitung
In dieser Arbeit wird ein Überblick über die Techniken der nichtproportionalen Rückversicherung gegeben. Das bedeutet: Es werden die einzelnen nichtproportionalen Rückversicherungsformen beschrieben und verschiedene Aspekte beleuchtet. Diese Arbeit orientiert sich in Aufbau und Inhalt im wesentlichen an der in Buchform herausgegebenen Dissertation des Herrn Dr. Peter Liebwein „Klassische und moderne Formen der Rückversicherung“.
Die nichtproportionale Rückversicherung grenzt sich von der proportionalen Rück-versicherung vor allem dadurch ab, dass sie auf einzelnen Schäden oder Ereignissen bzw. Schäden eines bestimmten Zeitraums basiert,[1] und dass die Prämie nur minimal durch die Originalprämie beeinflusst wird.[2] Die nichtproportionale Rückversicherung folgt oft der proportionalen Rückversicherung, bei der die relevante Größe das Risiko, also die Schaden-möglichkeit ist, während die relevante Größe bei der nichtproportionalen Rückversicherung der tatsächliche Schaden, der geteilt wird, ist.[3]
Nach den drei wichtigsten Formen Einzelschaden-, Kumulschadenexzedentenrück-versicherung und Stop Loss werden noch drei weitere Formen der nichtproportionalen Rück-versicherung behandelt. Es lässt sich zudem zeigen, dass sich alle Formen unter dem Oberbegriff „Schadenexzedent“[4] subsumieren lassen, weil bei jeder Form eine Grenze überschritten werden muss oder wird.
3. Einzelschadenexzedentenrückversicherung
Diese Rückversicherungsform wird auch kurz Einzelschadenexzedent[5] genannt und bezieht sich auf einen einzelnen Schaden.[6] Sie ist vor allen Dingen in Versicherungszweigen mit sehr seltenen Großschäden anzutreffen, wie der Haftpflicht-, der Feuer- und der Personen-versicherung.
Mittels der Abbildung 3.1 werden nun einige Begriffe erklärt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3.1
In dieser Grafik sind Schäden des Erstversicherungsunternehmens[7] in verschiedenen Höhen dargestellt. Dies könnten z.B. die Selbstbehalte aus proportionaler Rückversicherung sein,[8] die das EVU noch einmal nichtproportional rückversichert hat.
Die Priorität bezeichnet die Obergrenze des Selbstbehalts, den das EVU mit der Rück-versicherung[9] im nichtproportionalen Rückversicherungsvertrag vereinbart hat. Unterhalb der Priorität trägt das EVU, oberhalb dieser bis zum Plafond[10] trägt das RVU den betreffenden Teil des Schadens, dies wird als Haftungsstrecke des RVU bezeichnet, dieses haftet also mit einem Maximalbetrag. Priorität und Haftungsstrecke bilden zusammen den Plafond, oberhalb dessen fällt die restliche Schadensumme an den Erstversicherer, der dafür haftet, es sei denn auch dieser Teil des Schadens ist wiederum rückversichert.
Beispielschaden A ist höher als die Priorität, d.h. den Teil, der dem Betrag der Priorität entspricht, übernimmt das EVU, den Rest, da die Haftungsstrecke noch nicht völlig ausgeschöpft ist, übernimmt das RVU. Da beim Beispielschaden B die Haftungsstrecke überschritten wird, fällt der Teil des Schadens, der den Plafond überschreitet, an den Erstversicherer. Beispielschaden C muss der Erstversicherer vollständig tragen, da seine Priorität nicht überschritten wird.
Es lässt sich zudem eine begrenzte Exzesshaftung im Vertrag vereinbaren,[11] hierbei wird unterschieden zwischen einer Begrenzung pro Jahr und pro Schadenereignis.
Als Beispiel einer Begrenzung der Jahresexzesshaftung kann man sich vorstellen:
€ 200.000 xs € 100.000, max. € 600.000.
Dies ist die spezielle „Sprache“ der Versicherungswirtschaft und bedeutet, dass die Haftungs-strecke € 200.000 und die Priorität € 100.000 beträgt, und dass das RVU für maximal € 600.000 im Jahr haftet, also die Haftungsstrecke durch das EVU nur maximal dreimal im Jahr vollständig ausgeschöpft werden könnte.
Eine Begrenzung der Haftung des RVU pro Schadenereignis[12] schützt es vor hohen Versicherungsleistungen aufgrund mehrerer Schäden, die auf ein einziges Schadenereignis zurückzuführen sind.[13]
3.1 Einzelschadenexzedenten für verschiedene Rechnungen
Typischerweise wird ein Einzelschadenexzedent für eigene Rechnung abgeschlossen, d.h. für einen Selbstbehalt, für den das EVU aus der proportionalen Rückversicherung haftet. Außer-dem kann eine Einzelschadenexzedentenrückversicherung für verschiedene Rechnungen vereinbart werden, was bedeutet, dass das EVU (zusätzlich) für eine nichtproportionale Rückversicherung[14] der Haftung der proportionalen Rückversicherung aufkommt. Durch diese nichtproportionale Rückversicherung der Haftung des proportional versichernden RVU kann sich das EVU bessere Konditionen für die Abgabe seiner Risiken verschaffen, oder es kann schlecht verlaufendes proportionales Geschäft leichter platzieren, da das proportional rückversichernde RVU mit Rückversicherung eher bereit ist, Verträge einzugehen. Außerdem sichert sich das EVU dadurch auch noch Provisionen aus der proportionalen Rück-versicherung, die es ohne nichtproportionale Rückversicherung der proportionalen Rück-versicherung nicht hätte.
Abbildung 3.2 verdeutlicht den Einzelschadenexzedenten für verschiedene Rechnungen anhand einer Quotenrückversicherung:[15]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3.2
Der untere Teil in der Grafik bezeichnet den Selbstbehalt des EVU, wird nur dieser durch einen Einzelschadenexzedenten nichtproportional rückversichert, so ist es ein Einzelschaden-exzedent für eigene Rechnung. Wird jedoch nur der obere Teil, welcher die Haftung des proportional versichernden RVU darstellt, durch einen Einzelschadenexzedenten, welcher vom EVU bezahlt wird, nichtproportional rückversichert, so wird dies als Einzelschaden-exzedent für fremde Rechnung bezeichnet.[16] Übernimmt das EVU jedoch für beide Teile, den Erstversicherungsanteil und den Rückversicherungsanteil an der Haftung der proportionalen Rückversicherung, die Prämien für eine nichtproportionale Rückversicherung in Form eines Einzelschadenexzedenten, so ist dies eine Einzelschadenexzedentenrückversicherung für gemeinsame Rechnung.[17] Ein Schadenexzedent für gemeinsame Rechnung ist demzufolge eine Zusammenfassung der Schadenexzedenten für fremde und für eigene Rechnung.
[...]
[1] Dazu Mack (1997), S. 76: „... das Portefeuille einfach nur als Produzenten von Schäden zu betrachten und zu vergessen, von welchen Risiken diese Schäden verursacht wurden.“ Liebwein substituiert auf S. 151 den Begriff „Risiken“ in dem von ihm ebenfalls verwendeten Zitat durch „versicherungstechnische Einheiten“.
[2] Bei der Zweitrisikoversicherung ist dies allerdings der Fall, so dass eine Prämienkalkulation ähnlich der Proportion bei der proportionalen Rückversicherung aussieht.
[3] Gemeint ist also, dass bei der nichtproportionalen Rückversicherung auf mögliche konkrete Großschäden abgestellt wird, was sich z.B. auch im im Kapitel 4 kurz angeschnittenen PML (probable maximum loss, engl. wahrscheinlicher Höchstschaden) widerspiegelt (wobei der PML auch bei proportionaler Rückversicherung eine Rolle spielt), während es bei der proportionalen Rückversicherung mit viel höherer Wahrscheinlichkeit dazu kommen kann, dass ein Schaden von € 100.000 nicht auf eine Police mit einer Versicherungssumme von adäquaten € 100.000, sondern auf einen Versicherungsvertrag mit z.B. einer Versicherungssumme von nicht angemessenen € 5.000.000 trifft. In diesem Beispiel wird natürlich zur Verdeutlichung ein Extremfall dargestellt.
[4] Nur bei der Höchstschadenrückversicherung ergeben sich diesbezüglich Probleme. S. Kap. 6.2, S. 17.
[5] Excedere, lat. hinausgehen, überschreiten. Auch Bezeichnungen wie „Working Cover“ oder „Working Excess of Loss“, kurz: Working XL sind üblich.
[6] Die folgenden Überlegungen basieren auf Liebwein (2000), S. 153-158.
[7] Nachfolgend EVU genannt, welches in dieser Arbeit regelmäßig der Zedent ist, da keine Retrozession behandelt wird.
[8] Bsp.: Als proportionale Rückversicherung wird eine Quotenrückversicherung angenommen, wobei das EVU 60% des Schadens als Selbstbehalt tragen muss. Bei einer angenommenen Versicherungssumme von € 1.000.000 würde der Höchstselbstbehalt also € 600.000 betragen, und genau dieser Selbstbehalt ist durch das EVU nichtproportional rückversichert worden, und zwar über einen Einzelschadenexzedenten. Allerdings rechnet in diesem Beispiel das EVU nicht damit, dass ein Schaden wirklich die Versicherungssumme und damit den Höchstselbstbehalt ausreizt, deshalb hat das EVU einen Plafond unterhalb dieser € 600.000 vereinbart, was sich zumindest beim Beispielschaden B ex post als negativ erweist.
[9] Nachfolgend RVU genannt, welches in dieser Arbeit regelmäßig den Zessionar darstellt.
[10] Plafond, franz. Decke. Der Plafond wird als Kapazität des Rückversicherungsvertrags, als Deckelung interpretiert.
[11] Wobei natürlich auch die Haftungsstrecke als solche schon eine begrenzte Exzesshaftung pro Schaden ist.
[12] Bei keiner Begrenzung kann es durchaus zu einem „Ausreißer“ in der Statistik kommen bezüglich der Rückversicherungsleistungen, welcher sich ganz erheblich auf die zukünftige Vertragsgestaltung auswirken könnte.
[13] Durch eine solche Kumulierung von Schäden z.B. durch ein Großfeuer können sehr hohe Zahlungen auf das RVU zukommen; um aber auch solche Kumule versichern zu können, wurde die Kumulschaden-exzedentenrückversicherung entwickelt.
[14] In Form eines Einzelschadenexzedenten.
[15] Hier werden 60% Selbstbehalt des EVU angenommen.
[16] Wenn das EVU nicht für seinen Selbstbehalt aus der proportionalen Rückversicherung, sondern nur für den Haftungsteil des proportional rückversichernden RVU einen Einzelschadenexzedenten abschließt, so wird dies ein Einzelschadenexzedent für fremde Rechnung genannt. Hierbei schließt das EVU nur für den Exzedenten aus z.B. einer proportionalen Summenexzedentenrückversicherung eine nichtproportionale Schadenexzedentenrückversicherung ab, nicht aber für seinen proportionalen Selbstbehalt (Maximum).
[17] Ein Einzelschadenexzedent für gemeinsame Rechnung ist es, wenn die Haftung, die das RVU, welches eine proportionale Rückversicherung mit dem EVU abgeschlossen hat, eigentlich tragen müsste, nochmals durch einen Einzelschadenexzedenten, dessen Prämie – zusätzlich zur Prämie für die Einzelschadenexzedenten-rückversicherung des Selbstbehalts aus der proportionalen Rückversicherung – durch das EVU und nicht durch das proportional rückversichernde RVU bezahlt wird, abgesichert wird. Beispielsweise kann das EVU nicht nur für sein Maximum, sondern auch für den Exzedenten (Haftung des RVU) aus einer Summenexzedentenrückversicherung eine nichtproportionale Rückversicherung in Form eines Einzelschadenexzedenten abschließen.
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