In meiner Ausarbeitung möchte ich mich mit dem Thema „Dienste zur Kindertagesbetreuung - ein Beitrag zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf?“ beschäftigen.
Das Thema werde ich anhand der folgenden drei zentraler Fragestellungen behandeln:
1. Gibt es Ungleichheiten beim Zugang zu Ganztagsplätzen?
2. Geht eine umfassende institutionelle Kinderbetreuung mit Ausweitung der Erwerbsbeteiligung der Mütter einher?
3. Ist eine umfassendere institutionelle Kinderbetreuung mit einem höheren Einkommen erwerbstätiger Mütter verbunden?
Das Hauptwerk, welches meiner Ausarbeitung zugrunde liegt ist das Buch von Büchel, Spieß (2002): Formen der Kinderbetreuung und Arbeitsmarktverhalten von Müttern in West- und Ostdeutschland.
Dieses Buch wurde 2002 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben. Es handelt sich hierbei um eine Studie, die auf den Daten des beim DIW Berlin angesiedelten sozio-ökonomischen Panels (SOEP) beruht. Die Erhebung wurde 1984 gestartet und in jährlichen Abständen wiederholt. Die Studie untersucht die unterschiedlichen Betreuungsformen von Kindern und die Arbeitsmarktsituation von Müttern in Deutschland.
Für die Untersuchung wurde die Erhebung des Jahres 2000 ausgewertet, da es sich um die aktuellsten Daten handelt. Die Auswertung erfolgt nach Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt, da sich sehr große Unterschiede in der Betreuungssituation von Kindern zeigen.
In die Untersuchung gehen rund 4.700 Kinder im Alter von 0-12 Jahren ein. Die Anzahl der Frauen bzw. Mütter beträgt rund 3000. Um die an vorheriger Stelle erwähnten Fragen klären zu können, ist es sinnvoll erst einen Überblick über die Problemstellung zu geben.
Die Vereinbarkeitsproblematik von Familie und Beruf hat in den letzten dreißig Jahren zugenommen, da der Wunsch der Frauen nach Erwerbstätigkeit zugenommen hat (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 13). Mit den gestiegenen Bildungschancen für Frauen wird in Zukunft die Tendenz zur Berufstätigkeit noch weiter zunehmen (vgl. Erler 1996: S. 116). Die Vereinbarkeitsproblematik betreffend, kommt den Kinderbetreuungseinrichtungen eine große Bedeutung zu.
Die Kinderbetreuung an sich kann durch formelle und informelle Unterstützung erfolgen. 3 In dieser Ausarbeitung wird der Schwerpunkt auf der formellen Kinderbetreuung liegen, da die Untersuchung informeller Betreuungsangebote aufgrund weniger verfügbarer Daten nur sehr schwer möglich ist (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 19).
[...]
Inhalt
Einleitung
1. Gibt es Ungleichheiten beim Zugang zu Ganztagsplätzen?
2. Geht eine umfassende institutionelle Kinderbetreuung mit Ausweitung der Erwerbsbeteiligung der Mütter einher?
3. Ist eine umfassendere institutionelle Kinderbetreuung mit einem höheren Einkommen erwerbstätiger Mütter verbunden?
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Einleitung
In meiner Ausarbeitung möchte ich mich mit dem Thema „Dienste zur Kindertagesbetreuung – ein Beitrag zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf?“ beschäftigen.
Das Thema werde ich anhand der folgenden drei zentraler Fragestellungen[1] behandeln:
4. Gibt es Ungleichheiten beim Zugang zu Ganztagsplätzen?
5. Geht eine umfassende institutionelle Kinderbetreuung mit Ausweitung der Erwerbsbeteiligung der Mütter einher?
6. Ist eine umfassendere institutionelle Kinderbetreuung mit einem höheren Einkommen erwerbstätiger Mütter verbunden?
Das Hauptwerk, welches meiner Ausarbeitung zugrunde liegt ist das Buch von Büchel, Spieß (2002): Formen der Kinderbetreuung und Arbeitsmarktverhalten von Müttern in West- und Ostdeutschland.
Dieses Buch wurde 2002 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben. Es handelt sich hierbei um eine Studie, die auf den Daten des beim DIW Berlin angesiedelten sozio-ökonomischen Panels (SOEP) beruht. Die Erhebung wurde 1984 gestartet und in jährlichen Abständen wiederholt.
Die Studie untersucht die unterschiedlichen Betreuungsformen von Kindern und die Arbeitsmarktsituation von Müttern in Deutschland.
Für die Untersuchung wurde die Erhebung des Jahres 2000 ausgewertet, da es sich um die aktuellsten Daten handelt. Die Auswertung erfolgt nach Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt, da sich sehr große Unterschiede in der Betreuungssituation von Kindern zeigen.
In die Untersuchung gehen rund 4.700 Kinder im Alter von 0-12 Jahren ein. Die Anzahl der Frauen bzw. Mütter beträgt rund 3000.[2]
Um die an vorheriger Stelle erwähnten Fragen klären zu können, ist es sinnvoll erst einen Überblick über die Problemstellung zu geben.
Die Vereinbarkeitsproblematik von Familie und Beruf hat in den letzten dreißig Jahren zugenommen, da der Wunsch der Frauen nach Erwerbstätigkeit zugenommen hat (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 13). Mit den gestiegenen Bildungschancen für Frauen wird in Zukunft die Tendenz zur Berufstätigkeit noch weiter zunehmen (vgl. Erler 1996: S. 116).
Die Vereinbarkeitsproblematik betreffend, kommt den Kinderbetreuungseinrichtungen eine große Bedeutung zu.
Die Kinderbetreuung an sich kann durch formelle und informelle Unterstützung erfolgen.[3]
In dieser Ausarbeitung wird der Schwerpunkt auf der formellen Kinderbetreuung liegen, da die Untersuchung informeller Betreuungsangebote aufgrund weniger verfügbarer Daten nur sehr schwer möglich ist (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 19).
In Westdeutschland hat sich das Angebot an formellen Krippen- und Hortplätzen seit der Wiedervereinigung, Anfang der 1990er, kaum geändert.
Die Versorgungsquote liegt hier bei 3 % im Krippenbereich und 6 % im Hortbereich.
Im Kindergartenbereich ist dagegen ein Anstieg um 24 % zu verzeichnen (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 17).
Dies ist auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im Jahre 1996 zurückzuführen (vgl. bpb 2002: S. 57). Ein wichtiger Aspekt ist hier, dass der Anstieg der Kindergartenplätze sich aber nur auf Halbtagsplätze beschränkt, da der Rechtsanspruch nur Halbtagsplätze umfasst.
In Ostdeutschland wurde die Erwerbstätigkeit der Frauen zu DDR Zeiten gefördert und für Kinder, fast aller Altersgruppen, standen Ganztagsbetreuungsplätze bereit.
Die Versorgungsquote mit Ganztagsplätzen ist in Ostdeutschland heute noch weit höher als in Westdeutschland. Es ist aber ein Rückgang der Angebote zu verzeichnen, da weniger öffentliche Mittel zur Verfügung stehen (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 18).
Unterschiede in der Versorgungsquote existieren aber nicht nur zwischen Westdeutschland und Ostdeutschland, sondern auch innerhalb der westdeutschen Bundesländer selbst. Zu bemerken ist, dass die Versorgungssituation mit Kindergartenplätzen sich von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich darstellt (vgl. Engstler / Menninger 2003: S 119). Weiterhin geht eine Halbtagsbetreuung nicht unbedingt einher mit der Möglichkeit eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Einerseits aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und andererseits aufgrund dessen, dass eine Halbtagsbetreuung nicht den zeitlichen Umfang einer Erwerbstätigkeit abdeckt.
In den Stadtstaaten, Berlin und Hamburg, ist im Durchschnitt eine höhere Versorgungsquote an Kinderbetreuungseinrichtungen erreicht, als in den Flächenstaaten, wie z.B. Baden Württemberg und Saarland (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 18). Dies erklärt sich durch die bessere Infrastruktur in Städten.
Im folgenden werde ich auf die schon vorher angeführten Fragen nacheinander eingehen und versuchen diese zu klären.
1. Gibt es Ungleichheiten beim Zugang zu Ganztagsplätzen?
Mit dieser Fragestellung soll geklärt werden, ob Ungleichheiten beim Zugang zu Ganztagsbetreuungsplätzen für Kinder existieren.
Es zeigen sich erhebliche Unterschiede in der institutionellen Betreuung vor dem Kindergartenalter, welches mit drei Jahren erreicht wird.
In der Gruppe der zweijährigen Kinder werden in Ostdeutschland 40 % institutionell betreut während dieser Zahl in Westdeutschland 8 % institutionelle Betreuung gegenüber steht (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 39).
Die Kinder, die in Westdeutschland eine Krippe besuchen, verbringen dort zu je 40 % vormittags und ganztags ihre Zeit, in Ostdeutschland dominiert mit 60 % die Ganztagsbetreuung (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 39). Dazu muss aber gesagt werden, dass es im allgemeinen sehr schwer ist einen Krippenplatz zu erhalten, dies gleicht einem Lottogewinn (vgl. Bruhns 2004: S. 54).
Im Kindergartenalter spielt die institutionelle bzw. formelle Betreuung eine größere Rolle. ¾ der Kinder in Westdeutschland und 86 % der Kinder in Ostdeutschland besuchen einen Kindergarten (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 39). Dies ist auf das wesentlich höhere Angebot an Kindergartenplätzen zurückzuführen. Nicht zuletzt wegen des Rechts auf einen Kindergartenplatz. Dieser Rechtsanspruch beschränkt sich, wie schon an voriger Stelle ausgeführt, nur auf einen Halbtagsplatz.
Trotzdem existieren Unterschiede in der Gruppe der dreijährigen Kinder.
In Westdeutschland wird nur knapp 1/3 der dreijährigen Kinder institutionell betreut, in Ostdeutschland sind es 4/5 der Kinder dieser Altersgruppe (vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 39).
Ab dem Alter von vier Jahren gleichen sich die Betreuungsdaten jedoch an.
[...]
[1] Die drei Fragestellungen vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 7
[2] Genaues methodisches Vorgehen vgl. Büchel / Spieß 2002: S. 27-38
[3] Formell sind z.B. Kindergärten, informell ist z.B. die Betreuung durch Großeltern
- Citar trabajo
- Claudia Werner (Autor), 2004, Dienste zur Kindertagesbetreuung - ein Beitrag zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25806
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