Nach den ganzen theoretischen Grundlagen soll dieser Teil der Arbeit einen praktischen Bezug auf das Thema Jugendkriminalität nehmen. Warum Jugendliche kriminell werden ist eben schon behandelt worden. Jetzt stellt sich die Frage wie mit delinquenten Jugendlichen umgegangen werden soll und welche Maßnahmen denn bisher am effektivsten waren ? Ein ständiges Diskussionsthema, zu dem wohl nie die wahre und für jeden vertretbare Lösung gefunden wird. Trotzdem hat sich bereits eine bedeutsame Tendenz ergeben, die mehr zu präventiven als zu repressiven Lösungsansätzen neigt. Die Rechtfertigung liegt vor allem im obersten Prinzip des Jugendrechts - dem Erziehungsgedanken . Damit meint man, dass der Jugendliche selbst als Person, und nicht die Tatschuld im Mittelpunkt stehen soll. Der Strafgedanke im Sinne von Vergeltung und Sühne trifft also nicht zu, da man mehr Wert darauf legt den Jugendlichen so wenig wie möglich in seiner Entwicklung zu beeinträchtigen und im Falle von Sozialisationsdefiziten eine Helferfunktion einzunehmen. Zum Beispiel sollen Jugendliche die einen Diebstahl begangen haben nicht gleich in die Haftanstalt eingewiesen werden, denn dadurch würden sie folglich einigen Lernstoff in der Schule versäumen, wodurch womöglich ihre berufliche Zukunft Schaden davon tragen könnte ( im schlimmsten Falle ). Was noch unbedingt gesagt werden muss, ist, dass das Prinzip des Jugendrechts nicht nur in der Theorie besteht sondern auch in der Praxis seine Anwendung findet.
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Prävention
2.1.1 Definition
2.1.2 Präventionsansätze
2.1.2.1 Primäre Prävention
2.1.2.2 Sekundäre Prävention
2.1.2.3 Tertiäre Prävention
2.2 Diversion
2.2.1 Definition
2.2.2 Unterstützung durch das Gesetz
2.2.3 Diversion in der Praxis - Beispiel
2.2.4 Vorteile
2.2.5 Nachteile
3. Schlussbemerkung
4.Literaturverzeichnis:
1.Einleitung
Nach den ganzen theoretischen Grundlagen soll dieser Teil der Arbeit einen praktischen Bezug auf das Thema Jugendkriminalität nehmen. Warum Jugendliche kriminell werden ist eben schon behandelt worden. Jetzt stellt sich die Frage wie mit delinquenten Jugendlichen umgegangen werden soll und welche Maßnahmen denn bisher am effektivsten waren ? Ein ständiges Diskussionsthema, zu dem wohl nie die wahre und für jeden vertretbare Lösung gefunden wird. Trotzdem hat sich bereits eine bedeutsame Tendenz ergeben, die mehr zu präventiven als zu repressiven Lösungsansätzen neigt. Die Rechtfertigung liegt vor allem im obersten Prinzip des Jugendrechts – dem Erziehungsgedanken . Damit meint man, dass der Jugendliche selbst als Person, und nicht die Tatschuld im Mittelpunkt stehen soll. Der Strafgedanke im Sinne von Vergeltung und Sühne trifft also nicht zu, da man mehr Wert darauf legt den Jugendlichen so wenig wie möglich in seiner Entwicklung zu beeinträchtigen und im Falle von Sozialisationsdefiziten eine Helferfunktion einzunehmen. Zum Beispiel sollen Jugendliche die einen Diebstahl begangen haben nicht gleich in die Haftanstalt eingewiesen werden, denn dadurch würden sie folglich einigen Lernstoff in der Schule versäumen, wodurch womöglich ihre berufliche Zukunft Schaden davon tragen könnte ( im schlimmsten Falle ). Was noch unbedingt gesagt werden muss, ist, dass das Prinzip des Jugendrechts nicht nur in der Theorie besteht sondern auch in der Praxis seine Anwendung findet.
2. Hauptteil
2.1 Prävention
2.1.1 Definition
Wollen wir nun auf die Prävention näher eingehen. Bei welchen Jugendlichen soll man Prävention anwenden? Zu welchem Zeitpunkt? Und was verstehen wir denn eigentlich unter Prävention in unserem Zusammenhang? Es handelt sich „um planmäßige Interventionen (...), die direkt oder indirekt das Auftreten oder die Zunahme von Straftaten verhindern soll“ ( Busch 1986 , S.20 ). Oder einfacher ausgedrückt; Verhütung von Verbrechen, indem Prävention da greift, wo Jugendliche Störungen in ihrer Entwicklung haben (z.B. negatives familiäres Umfeld, Probleme mit der Identitätsfindung ). In der Regel wir die Prävention in drei unterschiedliche Bereiche unterteilt– Primäre Prävention, Sekundäre Prävention und Tertiäre Prävention . Dabei möchte ich mich vor allem auf die dritte Variante spezialisieren, da es dazu mehrere konkrete Beispiele zur Durchführung gibt als zu den anderen zwei.
2.1.2 Präventionsansätze
2.1.2.1 Primäre Prävention
Die Primäre Prävention soll Kriminalität an der Wurzel angehen, das heißt man versucht tiefere Ursachen zu ermitteln und möglicherweise zu beseitigen. Diese Ursachen lassen sich anhand einer Überprüfung der Sozialisationsziele ermitteln, die im Laufe der Entwicklung erfüllt werden sollten. Dazu gehören der Bereich der physischen (z.B. ausgeglichene Nerventätigkeit ), kognitiven (z.B. Kreativität) und sozial-emotionalen (z.B. Selbstwertge-fühl) Entwicklung. Die Familie spielt dabei eine besonders große Rolle neben all den anderen Einflüssen, wie zum Beispiel Schule und Freunde, denn dort kann den Kindern von Geburt an die Normen verdeutlicht werden. In unserem Fall steht vor allem das Rechtsbewusstsein als Norm im Vordergrund. Im Alter eines Jugendlichen sollte man zumindest so weit sein, zwischen Unrecht und Recht unterscheiden zu können. Doch vielen ist dies aufgrund von massiven Erziehungsmängel nicht möglich. Als Grund ist heute vor allem die Vernachlässigung der Kinder zu nennen, abgesehen davon ob beide Elternteile arbeiten oder nicht. In meiner Zeit als Jugendgruppenleiter habe ich Erfahrung mit solchen Familien gemacht . Deshalb möchte ich ein Ereignis schildern mit dem ich konfrontiert wurde: In unserem Kinder-Jugendarbeitskreis veranstalten wir monatlich eine Jugenddisco ab 13 Jahre. Oft sehen wir dann Jugendliche, die sich vorher in der Umgebung betrinken. Das betrifft leider auch erst 14jährige und diese trinken nicht „nur“ Bier sondern meist auch hochprozentigere Sachen, wie z.B. Whisky. Von diesem allgemeinen Alkohol-Problem mal abgesehen, brachten wir einen betrunkenen 13 jährigen, der nicht mehr zurechnungsfähig war, zu seinen Eltern nach Hause. Als wir die Mutter auf die Situation ihres Kindes aufmerksam machten , hatte sie nur ein Schulterzucken und ein müdes Lächeln für uns übrig . Sie zeigte also keinerlei Interesse für ihren Sohn . Wie soll man darauf dann noch reagieren? Durch solche Fälle wächst mein Verständnis gegenüber den Jugendlichen, die aufgrund dieser Verhältnisse nicht lernen können was richtig ist und deshalb auf die schiefe Bahn geraten . Sollten solche familiären Probleme (z.B. dass die Eltern mit der Erziehung überfordert sind) beim Jugendamt bekannt werden, wird versucht die Situation mit Hilfe von Beratungsinstanzen zu bewältigen. Erfahrungsgemäß ist es allerdings leider der Fall , dass derartige Probleme nie an die Öffentlichkeit treten, da es für Eltern oder deren Kinder ein großes TABU- Thema ist über die Privatsphäre der Familie zu sprechen . Denn welcher Jugendliche erzählt schon gern, dass er zum Beispiel von seinen Eltern geschlagen wird , oder welcher Elternteil gibt schon gern zu, dass er mit der Erziehung überfordert ist . Sobald aber solche „Unstimmigkeiten“ in einer Familie bekannt werden, reagiert man bereits mit Maßnahmen der Sekundären Prävention. Die Primäre Prävention, die bereits im Kreise der Familie geleistet werden soll, betrifft demnach vorwiegend alle Jugendlichen .
2.1.2.2 Sekundäre Prävention
Die Situation der Sekundären Prävention habe ich jetzt schon leicht angeschnitten . Diese zweite Präventionsmöglichkeit soll bei Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. Verhaltensstörungen, sogenannten „ gefährdeten, verwahrlosten und benachteiligten “ Jugendlichen, angewendet werden . Darunter versteht man Jugendliche, die aufgrund ihres sozialen Umfelds zu Kriminalität neigen. Zum Beispiel, bei folgender Lebensgeschichte: Scheidung der Eltern mit 6Jahren, Kontakt zum Vater deswegen gänzlich abgebrochen, der neue Lebenspartner der Mutter misshandelt ihn , Schwierigkeiten in der Schule (schlechte Leistungen, aggressives Verhalten anderen Kindern gegenüber ), kein Abschluss, keine Lehre . Je mehr solche schlimmen Vorkommnisse auftreten, desto mehr ist der Jugendliche gefährdet auf die schiefe Bahn zu geraten. Denn welche Zukunftsperspektiven ergeben sich für diesen Jugendliche noch? Er pflegt also verständlicherweise den Umgang mit ebenfalls orientierungslosen, gleichaltrigen Personen. Dabei kann es dazu kommen, dass die Gruppe wegen ihrer immens verfügbaren Freizeit nicht weiß was sie unternehmen soll und deshalb beginnt aus lauter Langeweile „irgendeinen Blödsinn“ zu machen ( z.B. randalieren und jüngere Kinder belästigen ). Und genau das will man mit der Sekundären Prävention vermeiden , indem man diesen Personen direkte oder indirekte „Stützung“ gibt, damit sie lernen sich sozial adäquat zu verhalten. Dazu gäbe oder gibt es bereits verschiedene Möglichkeiten der Durchführung . Diese Möglichkeiten beziehen sich vor allem auf den Freizeitbereich, da bekannt ist, dass Jugendliche besonders zu dieser Zeit gern „herumlungern“ , weil sie keine Lust haben ihren Pflichten ( z.B.Hausaufgaben) nachzukommen und nicht wissen was sie tun sollen. In fast allen großen Städten, ja sogar in kleineren Ortschaften, gibt es Jugendorganisationen, die ihnen attraktive Angebote bieten . Von großer Bedeutung sind dabei Freizeitaktivitäten die am Abend stattfinden . Denn diejenigen, die zwischen 14- und 16Jahre alt sind und demnach noch nicht die Erlaubnis haben in die Diskothek zu gehen , geraten schnell einmal in Versuchung, wenn sie sich abends treffen , irgendetwas anzustellen um Aufmerksamkeit zu erlangen. Zusätzliche Aufgabe von solchen Institutionen kann es sein, die Jugendlichen über das Risiko aufzuklären , das sie mit einer kriminellen Tat eingehen, das heißt sozusagen negative Generalprävention ( Abschreckung )zu leisten . Nachdem es bei der Primären Prävention schwierig ist auf „Problemfälle“ aufmerksam zu werden hat man bei der Sekundären Prävention mehr damit zu kämpfen , dass man vorhersehbare kriminelle Taten nicht verhindern kann, weil die Teilnahme an den Angeboten auf Freiwilligkeit basiert und die Jugendlichen sich vielleicht schon zu alt fühlen um sich auch noch in ihrer Freizeit „bevormunden“ zu lassen . Wenn dies eintritt und die Jugendlichen jegliche Hilfe von Außen ablehnen oder der positive Einfluss einer Betreuungsperson nicht wirkt, erhöht sich die Möglichkeit erheblich, dass sie in die Kriminalität hinein geraten .
2.1.2.3 Tertiäre Prävention
Sollte es also der Fall sein , dass Jugendliche durch eine Straftat auffällig werden , versucht man mit der letzten Maßnahme, der Tertiären Prävention, auf die Jugendlichen einzuwirken .
Dabei unterscheidet man allgemein zwischen stationären und ambulanten Maßnahmen, die Jugendliche vor dem Rückfall bewahren sollen . Mittlerweile versucht man sich auf letztere zu konzentrieren und die erstgenannten nur in schlimmsten Fällen anwenden zu müssen. Stationär bedeutet für den Jugendlichen irgendeine Form von Freiheitsentzug. Dazu zählt der Jugendarrest ( §16, JGG = Jugendgerichtsgesetz ) aus dem Abschnitt „ Zuchtmittel “ und die Jugendstrafe ( §17f, JGG ) aus dem Abschnitt „ Die Jugendstrafe “ , wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt wird . § 16 JGG besagt demnach, dass der Straftäter minimal gesehen ein Wochenende ( seine Freizeit sozusagen ) oder maximal vier Wochen „ absitzen “ muss . Nach § 18 JGG beträgt das Mindestmaß der Jugendstrafe sechs Monate und das Höchstmaß fünf Jahre, in Ausnahmefällen sogar noch höher . Erfahrungsgemäß wird dieses Maß nur wirklich äußerst selten erteilt. Die stationären Maßnahmen haben also einen rein repressiven Charakter, der allerdings durchaus angemessen erscheint, da bei diesen Fällen jegliche Hoffnung auf Vernunft versagt hat. Denn bevor der Jugendrichter so ein Urteil ausspricht ist der Jugendliche schon mehrmals auffällig geworden und vor Gericht gewesen . Ein einleuchtendes Beispiel ist dabei wohl auch der Fall Mehmet der die Öffentlichkeit bewegte und fassungslos machte. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass bestimmt die wenigsten aus der Bevölkerung Mitleid mit diesem Jungen hatten. Jeder hat sich nur gefragt, wie „so einer“ noch frei rumlaufen darf . Es kann doch nicht richtig sein, dass man immer wieder eine Bewährungsstrafe verhängt, egal ob das Erziehungsregister bereits 20 oder 200 Straftaten aufweist ?! Und wenn der Täter noch nicht strafmündig bzw. bedingt strafmündig ist, dann muss auch irgendwie darauf reagiert werden sonst häufen sich diese Fälle womöglich und wachsen uns (dem deutschen Rechtsstaat ) über den Kopf. Holland zum Beispiel hat es eingeführt, dass im Notfall auch bei 12- und 13jährigen strafrechtliche Maßnahmen angewendet werden dürfen. Wieder einmal taucht die Frage nach einer angemessenen Reaktion auf . Da die Herabsetzung der Grenze für die bedingte Strafmündigkeit durchaus Vertreter in Deutschland hat , aber die Diskussionen darüber auf keinerlei Veränderung hinweisen , möchte ich jetzt auch nicht näher darauf eingehen. Der aktuelle Stand ist einfach, dass ambulante Maßnahmen stark bevorzugt werden; einfach aufgrund des Erziehungsgedankens. Strafe darf also wieder nur präventiv ausgerichtet sein und muss dem Zwecke dienen, eine Straftatwiederholung zu verhindern.
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- Citation du texte
- Daniela Klepke (Auteur), 2002, Jugendkriminalität - Umgang mit Jugenddelinquenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25753
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