Die ersten 5 Jahre entscheiden maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg einer Existenzgründung. Es wurde in zahlreichen Untersuchungen festgestellt, dass jede zweite Existenzgründung in diesem Zeitraum scheitert. Als Hauptinsolvenzursache werden Fehler in der Finanzierung genannt. Beispielsweise ist nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden, die Verhandlungen mit der Hausbank erfolgen nicht rechtzeitig, der Kapitalbedarf ist unzureichend geplant und Mängel in der Finanzierungsstruktur. Es stellt sich daher die Frage, wie die Finanzierung von Existenzgründern geplant und realisiert werden kann, so dass diese Fehlerquellen umgangen werden. Nach einer kurzen Darstellung der Existenzgründungsformen wird die Planung und deren wesentliche Bestandteile anhand der Finanzplanung, der Finanzierungsstruktur und den Finanzierungsregeln aufgezeigt. Des weiteren stellt sich die Frage der Finanzmittelherkunft. Zunächst werden die traditionellen Finanzierungsmittel vorgestellt. Als wichtigste Finanzierungsquelle, wird nach herrschender Meinung, die öffentlichen Förderprogramme gesehen. Nach Erläuterungen zur Motivation des Staates zur Förderung der Gründungsfinanzierung werden die wichtigsten Programme vorgestellt und anhand eines Finanzierungsbeispiels verdeutlicht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Formen der Existenzgründung
2.1 Betriebsneugründung
2.2 Unternehmensnachfolge/ Betriebsübernahme
2.3 Outsourcing
2.4 Franchising
3. Die Finanzierungsplanung
3.1 Die Finanzierungskette
3.2 Die Finanzierungsarten
3.3 Die Finanzierungsstruktur
3.3.1 Das Eigenkapital
3.3.2 Das Fremdkapital
3.3.3 Das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital
3.3.4 Finanzierungsregeln
3.4 Die Finanzmittelherkunft
3.4.1 Die Eigenfinanzierung
3.4.2 Die Fremdfinanzierung
3.4.2.1 Kurzfristige Fremdfinanzierung
3.4.2.2 Langfristige Fremdfinanzierung
3.4.3 Außerbilanzielle Finanzierungsformen
4. Öffentliche Finanzhilfen
4.1 Volkswirtschaftliche Überlegungen zur Existenzgründungsfinanzierung
4.2 Förderungsmöglichkeiten durch den Bund
4.2.1 Zinsvergünstigte Darlehen
4.2.2 Beratungsförderung
4.2.3 Bürgschaften
4.2.4 Überbrückungsgeld
4.2.5 Sonstige Programme
5. Finanzierungsplan mit Förderprogramm-Hilfen
6. Bewertung und Fazit
Anhangverzeichnis
Darstellungsverzeichnis
Formelverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die ersten 5 Jahre entscheiden maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg einer Existenz-gründung. Es wurde in zahlreichen Untersuchungen festgestellt, dass jede zweite Existenzgründung in diesem Zeitraum scheitert. Als Hauptinsolvenzursache werden Fehler in der Finanzierung genannt. Beispielsweise ist nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden, die
Verhandlungen mit der Hausbank erfolgen nicht rechtzeitig, der Kapitalbedarf ist
unzureichend geplant und Mängel in der Finanzierungsstruktur[1]. Es stellt sich daher die Frage, wie die Finanzierung von Existenzgründern geplant und realisiert werden kann, so dass diese Fehlerquellen umgangen werden. Nach einer kurzen Darstellung der Existenz-gründungsformen wird die Planung und deren wesentliche Bestandteile anhand der Finanzplanung, der Finanzierungsstruktur und den Finanzierungsregeln aufgezeigt. Des weiteren stellt sich die Frage der Finanzmittelherkunft. Zunächst werden die traditionellen Finanzierungsmittel vorgestellt. Als wichtigste Finanzierungsquelle, wird nach herrschender Meinung, die öffentlichen Förderprogramme gesehen. Nach Erläuterungen zur Motivation des Staates zur Förderung der Gründungsfinanzierung werden die wichtigsten Programme vorgestellt und anhand eines Finanzierungsbeispiels verdeutlicht.
2. Formen der Existenzgründung
Auf dem Weg in die Selbständigkeit steht dem Existenzgründer eine wichtige Entscheidung bevor. Die Art der Existenzgründung ist auszuwählen. Man unterscheidet grundsätzlich unter folgenden Grundformen[2]:
- Die Betriebsneugründung
- Unternehmensnachfolge/ Betriebsübernahme
- Outsourcing
- Franchising
2.1 Betriebsneugründung
Im Fall der Neugründung startet der Unternehmer von „Null“. Der Geschäftsbetrieb muss
geplant werden. Es bestehen keine Kundenverbindungen und das Produkt muss erst noch am Markt platziert werden. Die Risiken bestehen in allen Bereichen. Jedoch hat der Existenzgründer jegliche Freiheit der Entscheidung
2.2 Unternehmensnachfolge/ Betriebsübernahme
Die klassische Betriebsübernahme bzw. Nachfolge zeichnet sich durch ein bestehenden
Geschäftsbetrieb aus. Der Betrieb wird entweder gepachtet oder erworben.
Beim Kauf erwirbt der Übernehmer sämtliche Vermögen und Schulden des Betriebes. Anstatt durch Zahlung eines Kaufpreises werden Betriebe häufig durch Erbe bzw. Schenkung im Rahmen der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie übertragen.
Eine besondere Form der Nachfolge stellt das Management-Buy-Out (MBO) dar. Der
Betrieb wird durch das eigene Management oder leitende Angestellte angekauft. Unter
Management-Buy-In wird hingegen der Unternehmensankauf durch externe Manager verstanden.
Bei der Beteiligung an einem Unternehmen kann je nach Rechtsform ein Mitwirken am
Geschäftsbetrieb erreicht werden. Ein Beispiel findet man im Bereich der Sozietäten, bei der sich beispielweise ein Arzt in eine Gemeinschaftspraxis einkauft.
2.3 Outsourcing
Beim Outsourcing werden Abteilungen in einem bestehenden Unternehmen aus dem Betrieb unter Erlangung rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit ausgelagert. Spin-Offs
stellen dabei eine Sonderform dar. Charakteristisch ist hierbei die enge Zusammenarbeit bzw. wirtschaftliche Abhängigkeit. Spin-Offs gibt es häufig im Bereich Forschung und
Entwicklung.
2.4 Franchising
Viele Probleme und Risiken der Neugründung eines Unternehmens werden beim Franchising umgangen. Beim Franchising liefert der Franchise-Geber Name, Marke, Know-how und
Marketing. Gegen eine Franchise-Gebühr räumt der Franchise-Geber das Recht ein seine
Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Der Franchise-Nehmer erhält im Gegenzug
umfassende Unterstützung und Beratung. Er ist allerdings häufig in seinem Entscheidungsspielraum durch den Franchise-Vertrag eingeschränkt.
3. Die Finanzierungsplanung
Wie bereits erwähnt sind Mängel in der Finanzierung die häufigsten Ursachen für Insolvenzen der Existenzgründer. Die Wahrung der Liquidität ist dabei oberstes Ziel. Hierzu werden Teilfinanzpläne erstellt. Diese Umfassen zum einen kurzfristige Dimensionen wie Umsatz-,
Produktions-, Absatz-, Kosten-, Erfolgs- und Liquiditätsplanung und zum anderen langfristige Dimensionen, wie die Investitionsplanung.
3.1 Die Finanzierungskette
Der Gesamtkapitalbedarf wurde somit differenziert nach der Fristigkeit ermittelt. Es folgt die Finanzierungsplanung, die sich mit der Mittelverwendung, der Mittelherkunft und der
finanziellen Belastung beschäftigt, die sich je nach Finanzierungsart ergibt. Dies kann als
Finanzierungskette dargestellt werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Finanzierungskette
Quelle: Collrepp, Handbuch Existenzgründung, 1999, S. 240
Anhand des Kapitalbedarfplans [3] werden sämtliche für die Existenzgründung erforderlichen Investitionen und Kosten ermittelt. Die Posten der Mittelverwendung werden in kurz- und langfristigen Kapitalbedarf aufgeteilt. Es ergeben sich die Anlauf- und Gründungskosten
sowie der Umlaufvermögens- und Anlagevermögensbedarf. Die genaue Kapitalbedarfs-planung ist für die Liquiditätssicherung unerlässlich und bildet die Grundlage für den
anschließend zu erstellenden Finanzierungsplan [4]. Hier werden alle Mittel zur Deckung des Kapitalbedarfs erfasst. Diese teilen sich in Eigen- und Fremdmittel auf, wobei die Fremd-mittel nach kurz- und langfristigen Finanzierungen unterteilt werden. Auf Basis des
Finanzierungsplans ergibt sich der aus der Fremdkapitalaufnahme zu erbringende Kapitaldienst. Er ist vom Schuldner in Form von vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungs-leistungen an den Gläubiger zu entrichten[5]. Bei der Kreditfinanzierung handelt es um die am weitesten verbreitete Art der Finanzierung. Im Folgenden wird systematisiert welche Arten der Finanzierung grundsätzlich möglich sind.
3.2 Finanzierungsarten
Unter Finanzierung wird jede Maßnahme verstanden, die zur Bereitstellung von Kapital dient. Bei dieser allgemein gefassten Definition kann es sich hierbei folglich um Eigen- sowie auch um Fremdkapital handeln. Folgendes Schaubild systematisiert die Finanzierungsarten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Systematisierung der Finanzierungsarten
Quelle: Perridon / Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung,1997
Nach dem Kriterium der Rechtsstellung der Kapitalgeber und deren Haftung können
Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung unterschieden werden.
Unter Eigenfinanzierung versteht man die Bereitstellung von Eigenkapital. Dies kann
einerseits durch Einlagen von Gesellschaftern (Beteiligungsfinanzierung) und andererseits durch einbehaltene Gewinne aus dem Geschäftsbetrieb (Selbstfinanzierung) erfolgen. Fremdfinanziertes Kapital wird von Gläubigern bereitgestellt und beinhaltet eine Rück-zahlungsverpflichtung des Unternehmens. Fremdfinanziert werden kann durch Kredite oder aus Rückstellungen. Die Finanzierung durch Kapitalfreisetzung lässt sich nicht eindeutig zuordnen, da sie sich auf die Vermögensseite der Bilanz bezieht.
Bei der Unterscheidung zwischen Innen- und Außenfinanzierung wird betrachtet, ob dem
Unternehmen von außen Kapital zugeflossen ist. Dies gilt sowohl bei der Kreditfinanzierung als auch bei der Beteiligungsfinanzierung. Bei der Innenfinanzierung ist das Kapital vom
Unternehmen aus dem laufenden Unternehmensprozess erwirtschaftet worden. In erster Linie gehören hierzu die Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen, sowie die aus Rückstellungen.
Die Finanzierung aus freigesetztem Kapital gehört ebenfalls dazu. Sie wird auch Finanzierung aus Vermögensumschichtung genannt.
3.3 Finanzierungsstruktur
Für den Existenzgründer kommt während der Gründungsphase nur die Außenfinanzierung in betracht, da bisher noch keine Mittel aus dem Umsatzprozess erwirtschaftet wurden und in den häufigsten Fällen eine Anlaufphase mit geringeren Gewinnerwartungen bevorsteht. Es bleiben die Beteiligungs- und Kreditfinanzierung. Das heißt, die Hereinnahme von Eigen-kapital in Form von Einlagen des(der) Unternehmers und Fremdkapital in Form von Krediten.
3.3.1 Das Eigenkapital
Das Eigenkapital eines Unternehmens ist das von seinen Eigentümern auf unbegrenzte Zeit zur Verfügung gestellte Kapital. Allgemein ergibt sich das Eigenkapital aus der Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Eigenkapital entsteht zum einen aus dem Zufluss durch Einlagen eines Gesellschafters/Unternehmers (Beteiligungsfinanzierung) und zum anderen aus nicht ausgeschütteten (thesaurierten) Gewinnen (Selbstfinanzierung)[6]. Rechtlich gesehen erfüllt das Eigenkapital sowohl eine Haftungsfunktion als auch eine Bemessungsfunktion. Im Sinne des Gläubigerschutzes besagt die Haftungsfunktion, das im Insolvenzfall zunächst das Fremdkapital zurückgeführt und zuletzt ein noch verbleibender Rest an die Eigentümer ausgeschüttet wird. Unter der Bemessungsfunktion versteht man die in Abhängigkeit vom Umfang des eingebrachten Eigenkapitals bestehenden Verfügungsrechte. Für den Existenzgründer bedeutet folglich die Hereinnahme von Beteiligungskapital, der Verlust von Mitbestimmungsrechten.
3.3.2 Das Fremdkapital
„Das Fremdkapital ist die Gesamtsumme der Schulden, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen sind. ...Das Fremdkapital dient, neben dem Eigenkapital, der Finanzierung des
Vermögens eines Unternehmens.“[7] Das Fremdkapital zeichnet sich dadurch aus, dass es dem Unternehmen im Gegensatz zum Eigenkapital auf befristete Zeit zur Verfügung steht. Bei der Kreditfinanzierung werden beispielweise vertraglich die Rückzahlungsmodalitäten vereinbart. Das Fremdkapital wird unterteilt in kurzfristiges Fremdkapital mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr, in mittelfristiges Fremdkapital mit einer Laufzeit von einem bis vier Jahre und in
langfristiges Fremdkapital mit einer Laufzeit von über vier Jahren.
3.3.3 Das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital
Für die richtige Entscheidung in welchem Verhältnis von Fremd- und Eigenmitteln finanziert werden sollen spielen oft konträre Gesichtspunkte eine Rolle. Theoretische Ansätze gehen zunächst von Rentabilitätsaspekten aus. Dabei geht es um die optimale Bestimmung des
Verschuldungsgrades.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (1)
Ein Unternehmen wird nach Rentabilitätsgesichtspunkten die Höhe des Fremdkapitals so wählen, dass dabei die höchste Eigenkapitalrentabilität erzielt wird. Das führt häufig dazu die Fremdkapitalaufnahme zu erhöhen. Auf eine nähere Erläuterung des Leverage-effects wird in diesem Zusammenhang verzichtet. Dagegen spricht maßgeblich der Sicherheitsaspekt. Je
höher der Verschuldungsgrad ist, desto höher ist auch die Insolvenzgefahr eines
Unternehmens. Der Sicherheitsaspekt ist außerdem maßgeblich für Kreditgeber. Das Eigenkapital erfüllt gerade bei den Existenzgründern eine Vertrauensfunktion. Das junge
Unternehmen kann nicht, wie andere auf vergangene erfolgreiche Bilanzen verweisen und damit die Rückzahlung der aufzunehmenden Kredite sichern[8]. Ein weiteres auf dem Eigenkapital basierendes Entscheidungskriterium für Kreditvergabe ist die Eigenkapitalquote. Sie setzt das Eigenkapital in Beziehung zum Gesamtkapital:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenEigenkapitalquote (in %) (2)
Eine allgemeingültige Grenze, welchen Umfang das Eigenkapital mindestens haben muss, gibt es nicht. Als Richtwert werden 15-20% Eigenkapitalquote angesehen. Insbesondere wenn staatliche Finanzhilfen (weitere Ausführungen erfolgen in späteren Kapiteln) in Anspruch
genommen werden sollen, wird eine angemessenes Eigenkapital verlangt. Hier sind es
mindestens 15-20% der Investitionskosten[9]. Der Vollständigkeit halber ist zu ergänzen, dass das Eigenkapital nicht der einzig entscheidende Faktor bei der Kreditentscheidung der Bank ist. Ein wesentlicher Punkt ist ebenfalls das Gesamtkonzept der Unternehmensgründung
sowie die persönliche Bonität des Existenzgründers. Das heißt, ob die fachliche Qualifikation ausreichend ist und keine sonstigen negativen Informationen über die Person des Gründers vorliegen.
3.3.4 Finanzierungsregeln
Die vorangegangen Ausführungen geben Aufschluss darüber, wie das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital beschaffen sein sollte. Nach dem Kriterium der Liquiditätssicherung wird Nutzungsdauer oder Verweildauer des Vermögens einerseits und die Laufzeit der Finanzierung der Vermögensgegenstände andererseits betrachtet. Die sogenannte Fristenkongruenz der Finanzierung ist Dreh- und Angelpunkt der Goldenen Bankregel[10].
In Anlehnung daran stellt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen-banken BVR folgende Finanzierungsregeln vor.
[...]
[1] Vgl. Maikranz, Das Existenzgründungskompendium, 2002, S. 62-63
[2] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Starthilfe, 2003, S. 29ff
[3] siehe Anhang: Muster eines Kapitalbedarfsplans
[4] siehe Anhang: Muster eines Finanzierungsplans
[5] Vgl. Jahrmann, Finanzierung, 1999, S. 54
[6] Vgl. Olfert/Rahn, Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 1997, Nr. 256
[7] Olfert/Rahn, Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 1997, Nr. 349
[8] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung, Mittelstandsmonitor 2003, S.60
[9] Vgl. Maikranz, Das Existenzgründungskompendium, 2002, S.63
[10] siehe Anhang: Goldene Bankregel
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- Diplom-Betriebswirt (FH) Frank Steffens (Autor:in), 2004, Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen am Beispiel der Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25732
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