Der Europäische Rat prägt seit seinem ersten Treffen den europäischen
Integrationsprozess sehr stark. Dabei war das Gremium der Staats- und
Regierungschefs von den Gründungsvätern der Europäischen Union erst gar nicht
vorgesehen. Der Europäische Rat entstand aus der Notwendigkeit heraus, die Politik
in der Europäischen Gemeinschaft voran zu bringen.
Das rechtlich und wissenschaftlich schwer fassbare Gremium hat immer wieder
Probleme Westeuropas als gemeinsame Aufgabe für die Europäische Gemeinschaft
und für andere Formen ihrer Zusammenarbeit definiert. In den Sitzungen haben sie
die Art und Weise der Aufgaben und deren Umsetzung festgelegt.
Die Integrationspolitik ist der wichtigste Teil der europäischen Politik. In dieser
Arbeit möchte ich bearbeiten, wie der Europäischen Rat zur Integrationspolitik in
Europa beigetragen hat.
Gliederung
1. Einleitung
2. Begriff der Integration
2.1. Föderalismus
2.2. Funktionalismus
2.3. Intergouvernementalismus
3. Perspektiven der Integration
4. Der Europäische Rat
4.1. Aufbau der Integrationsarbeit des Europäischen Rates
4.2. Beispiele für die Integrationsarbeit des Europäischen Rates
5. Zusammenfassung
6. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Der Europäische Rat prägt seit seinem ersten Treffen den europäischen Integrationsprozess sehr stark. Dabei war das Gremium der Staats- und Regierungschefs von den Gründungsvätern der Europäischen Union erst gar nicht vorgesehen. Der Europäische Rat entstand aus der Notwendigkeit heraus, die Politik in der Europäischen Gemeinschaft voran zu bringen.
Das rechtlich und wissenschaftlich schwer fassbare Gremium hat immer wieder Probleme Westeuropas als gemeinsame Aufgabe für die Europäische Gemeinschaft und für andere Formen ihrer Zusammenarbeit definiert. In den Sitzungen haben sie die Art und Weise der Aufgaben und deren Umsetzung festgelegt.
Die Integrationspolitik ist der wichtigste Teil der europäischen Politik. In dieser Arbeit möchte ich bearbeiten, wie der Europäischen Rat zur Integrationspolitik in Europa beigetragen hat.
2. Begriff der Integration
Integration wird meistens als friedliche und freiwillige Annäherung verstanden. In bezug auf die Europäische Integration kann man auch von der Zusammenführung von Gesellschaften, Staaten und Volkswirtschaften über bisher bestehende Grenzen hinweg betrachten Integration bezieht sich sowohl auf einem bestimmten Zustand wie auf den Prozess dieser Entwicklung.
Seit Beginn der europäischen Integration gibt es drei grundlegende Theorien zur Erklärung. Das ist der Föderalismus, der Funktionalismus und der Intergouvernementalismus. Im folgenden sollen die drei Begriffe kurz erläutert werden.
2.1. Föderalismus
Der Ausgangspunkt ist das Gerüst einer Organisation, die dann mit Inhalten gefüllt wird. Die dominierende Rolle der Nationalstaaten soll zurückgestuft werden und ein „europäischer Bundesstaat“ soll gegründet werden. Dort existieren dann nebeneinander sowohl supranational wie nationalstaatlich geprägt Institutionen. Der Grundgedanke ist die Bewahrung der Vielfalt bei gleichzeitiger Sicherung der Einheit.[1] Das Ziel ist die Bändigung zentralistischer Tendenzen durch die Festlegung gemeinsamer Grundrechte, eine vertikale und horizontale Gewaltenteilung demokratischer Institutionen, sowie eine klare Kompetenzzuordnung.
2.2. Funktionalismus
Der Ausgangspunkt ist hier der Inhalt, damit also die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen, um die herum ein Gerüst gebaut wird. Die Integration soll schrittweise erfolgen. Die von einer politischen Elite bewusst begonnene Zusammenarbeit in wenig kontroversen Politikfeldern wird durch sogenannte „spill-over“ – Effekte auf andere Sachbereiche erweitert und somit die supranationale Integration immer weiter ausgebaut.[2]
Die Mitgliedstaaten können im Zuge steigender Interdependenz allein nicht mehr effektiv agieren und sich daher „gezwungen“, ihre Souveränität durch Kompetenzübertragung auf die supranationale Ebene einzuschränken. Dieser Prozess wird gezielt gefördert.
2.3. Intergouvernementalismus
Im Mittelpunkt dieser Theorie stehen der Machterhalt und die Souveränität der einzelnen Staaten. Starke intergouvernementale Institutionen und Instrumente bestimmen die gemeinsame Entscheidungsfindung. Die für den Integrationsprozess relevanten Entscheidungen werden durch eine enge bi- und multilaterale Abstimmung zwischen nationalen Beamten in Ausschüssen und Konferenzen vorbereitet. Somit bestimmt der oft kleinste gemeinsame Nenner nationaler Interessen den jeweiligen Stand der Integration.
Die gemeinsame Politik ist dann nur ein Verbund von Gremien, in denen die Mitgliedsstaaten gemeinsame Regeln, Normen und Institutionen aushandeln, die für alle von Vorteil sind.[3]
[...]
[1] Carl J. Friedrichs: Trends of Federalism in Theory and Practice. London 1968
[2] Ernst B. Haas: The Uniting of Europe. Political, Social and Economic Forces 1950-1957. Standford 1958
[3] Stephen D. Krasner (Hrsg.): International Regimes. Ithaca/London 1983
- Quote paper
- Sabine Kosler (Author), 2002, Die Integrationsarbeit des Europäischen Staates, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25579
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.