1 Die (ehemaligen) Instrumente der Deutschen Bundesbank (Die Geldpolitik auf marktwirtschaftlicher Grundlage)
Im Bundesbankgesetz sind alle Instrumente, welche der Notenbank zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen, aufgelistet. Aufgrund der marktwirtschaftlichen Grundstruktur der deutschen Volkswirtschaft verzichtet das Gesetz dabei auf Instrumente, die der Bundesbank einen direkten Eingriff in das Geschäft der Banken erlauben würden. Somit ist die Bundesbank nicht in der Lage, die Kreditvergabe der Kreditinstitute direkt zu begrenzen. Auch kann sie keine Zinssätze am Geld -, Kredit - oder Kapitalmarkt unmittelbar festlegen. Man kann zwischen der geldpolitischen Regulierung des Kreditgeschäfts der Bankenaufsicht und den Vorschriften der Bankenaufsicht unterscheiden. Das Kreditwesengesetz regelt die Tätigkeit des Kreditgewerbes in Deutschland und seine Beaufsichtigung durch das Bundesaufsichtsamt. Dieses Kreditwesengesetz beschränkt den Kreditvergabespielraum auf ein bestimmtes Vielfaches ihrer haftenden Mittel. Diese Vorschrift dient nur der Sicherung der Einleger und hat nichts mit Geldpolitik zu tun. Die geldpolitischen Instrumente der Deutschen Bundesbank wirken indirekt und sie zielen darauf ab, das Kreditangebotsverhalten der Kreditinstitute und die Kreditnachfrage zu beeinflussen. Zusätzlich beeinflussen diese Instrumente das Anlegerverhalten der Nichtbanken über eine Veränderung der Liquidität des Banksystems und mit Hilfe des Zinsmechanismus. Die Geldpolitik in Deutschland soll die Versorgung des Bankensystems mit Zentralbankgeld sicherstellen. Dieses gelangt in das Bankensystem, entweder indem die Bundesbank den Banken dauerhaft Zentralbankgeld zur Verfügung stellt, oder indem sie den Banken Kredite gewährt.
Gliederung
1 Die (ehemaligen) geldpolitischen Instrumente der Deutschen Bundesbank
1.1 Die Mindestreservepolitik
1.1.1 Der Ablauf der Mindestreservepolitik
1.1.2 Die Wirkungen der Mindestreservepolitik
1.2 Die Refinanzierungspolitik
1.2.1 Der Rediskontsatz
1.2.2 Die Diskontpolitik
1.2.3 Die Lombardpolitik
1.2.4 Die Wirkungen der Refinanzierungspolitik
1.3 Die Offenmarktpolitik
1.3.1 Die Schatzwechsel des Bundes
1.3.2 Die Wertpapierpensionsgeschäfte
2 Die geldpolitischen Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB)
2.1 Die Mindestreserven
2.2 Die Offenmarktgeschäfte
2.2.1 Hauptrefinazierungsinstrument
2.2.2 Langfristige Refinanzierungsgeschäfte
2.2.3 Feinsteuerungsoperationen
2.2.4 Strukturelle Operationen
2.3 Ständige Fazilitäten
2.3.1 Spitzenrefinazierungsfazilität
2.3.2 Einlagefazilität
3 Vergleich der geldpolitischen Instrumente zwischen der Deutschen Bundesbank und der EZB
4 Quellenangabe
5 Selbständigkeitserklärung
1 Die (ehemaligen) Instrumente der Deutschen Bundesbank
(Die Geldpolitik auf marktwirtschaftlicher Grundlage)
Im Bundesbankgesetz sind alle Instrumente, welche der Notenbank zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen, aufgelistet. Aufgrund der marktwirtschaftlichen Grundstruktur der deutschen Volkswirtschaft verzichtet das Gesetz dabei auf Instrumente, die der Bundesbank einen direkten Eingriff in das Geschäft der Banken erlauben würden. Somit ist die Bundesbank nicht in der Lage, die Kreditvergabe der Kreditinstitute direkt zu begrenzen. Auch kann sie keine Zinssätze am Geld-, Kredit- oder Kapitalmarkt unmittelbar festlegen.
Man kann zwischen der geldpolitischen Regulierung des Kreditgeschäfts der Bankenaufsicht und den Vorschriften der Bankenaufsicht unterscheiden. Das Kreditwesengesetz regelt die Tätigkeit des Kreditgewerbes in Deutschland und seine Beaufsichtigung durch das Bundesaufsichtsamt. Dieses Kreditwesengesetz beschränkt den Kreditvergabespielraum auf ein bestimmtes Vielfaches ihrer haftenden Mittel. Diese Vorschrift dient nur der Sicherung der Einleger und hat nichts mit Geldpolitik zu tun. Die geldpolitischen Instrumente der Deutschen Bundesbank wirken indirekt und sie zielen darauf ab, das Kreditangebotsverhalten der Kreditinstitute und die Kreditnachfrage zu beeinflussen. Zusätzlich beeinflussen diese Instrumente das Anlegerverhalten der Nichtbanken über eine Veränderung der Liquidität des Banksystems und mit Hilfe des Zinsmechanismus. Die Geldpolitik in Deutschland soll die Versorgung des Bankensystems mit Zentralbankgeld sicherstellen. Dieses gelangt in das Bankensystem, entweder indem die Bundesbank den Banken dauerhaft Zentralbankgeld zur Verfügung stellt, oder indem sie den Banken Kredite gewährt.
Somit lassen sich die einzelnen geldpolitischen Maßnahmen der Notenbank unterteilen in: Mindestreserve-, Refinanzierungs- und Offenmarktpolitik.[vgl. Quelle (1) S. 98 ff und (2) S. 106 ff ]
1.1 Die Mindestreservepolitik
1.1.1 Der Ablauf der Mindestreservepolitik
„Mit der Mindestreservepolitik konnte die Deutsche Bundesbank einen direkten Einfluss auf die Geldschöpfungsmöglichkeiten der privaten Geschäftsbanken nehmen“. [Quelle (3) S. 258 ]
„In einem Geldsystem, in dem nicht nur Banknoten und Münzen zum Ausgleich von Zahlungsverpflichtungen verwendet werden, sondern der bargeldlose Zahlungsverkehr ( Überweisungen ) eine besondere Rolle spielt, haben die privaten Geschäftsbanken die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlichen Geldes. Sie können nämlich Kredite gewähren, die nicht auf Ersparnissen beruhen.“[Quelle (3) S. 258 ]
„Das Gesetz über die deutsche Bundesbank verpflichtete die privaten Geschäftsbanken, einen bestimmten Prozentsatz der von ihren Kunden getätigten Einlagen zinslos bei der Bundesbank als Reserve zu halten. Diese Guthaben, die bei der deutschen Bundesbank unterhalten wurden, waren zinslos und wurden Mindestreserve genannt.“
[Quelle (3) S. 258]
Laut dem Bundesbankgesetz (§ 16) konnte die deutsche Bundesbank von den Kreditinstituten ( Geschäftsbanken ) mit dem Sitz in der Bundesrepublik verlangen, dass sie einen von ihr festgelegten Prozentsatz bestimmter kurz- und mittelfristiger Verbindlichkeiten als Guthaben auf den Konten der Bundesbank unterhalten. Diese Verbindlichkeiten sind Einlagen und kurzfristige Inhaberschuldverschreibungen.
Dieses Guthaben bei der Deutschen Bundesbank wurde als Mindestreserve bezeichnet. Es handelt sich bei dieser nicht um Sicherheitspolster für etwaige Schwierigkeiten einer Bank, sondern um ein geldpolitisches Instrument. Alle Banken und alle Niederlassungen ausländischer Institute in der BRD waren mindestreservepflichtig.
Anfang 1984 wurden auch die Kreditinstitute mit überwiegend langfristigem Geschäft, die seit 1965 von der Reservepflicht freigestellt waren, sowie die Bausparkassen der Reservepflicht unterworfen. Die Einbeziehung der Bausparkassen erschien erforderlich, da diese Institute außer dem kollektiven Bauspargeschäft zunehmend auch andere Bankgeschäfte betrieben (außer Bauspareinlagen).
[vgl. Quelle (1) S. 122 f. ]
Innerhalb der reservepflichtigen Verbindlichkeiten wurde grundsätzlich unterschieden nach:
Sichteinlagen (Einlagen bei Banken mit einer Umlaufzeit von bis zu einem Monat); befristete Verbindlichkeiten, dazu gehören Termineinlagen mit einer Laufzeit bis unter vier Jahren
Inhaberschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis unter zwei Jahre;
Spareinlagen mit Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die Mindestreservepflicht betraf nicht die Einlagen von Banken, die selbst mindestreserveverpflichtet waren.
Die Mindestreservesätze waren nach § 16 BBankG in ihrer Höhe begrenzt.
Die Höhe der reservepflichtigen Verbindlichkeiten einer Bank wurde aus dem durchschnittlichen Bestand an diesen Verbindlichkeiten zwischen dem 16. des Vormonats und dem 15. des laufenden Monats ermittelt. Das Reserve – Soll für den laufenden Monat wurde anhand der Reservesätze ermittelt. Vom Reserve – Soll konnten die Kreditinstitute 25% ihres durchschnittlichen Kassenbestandes des laufenden Monats abziehen. Das Reserve – Soll musste im Tagesdurchschnitt des laufenden Monats als Guthaben bei der Bundesbank gehalten werden. Die Reserve – Guthaben wurden nicht verzinst. Unterschritt eine Bank ihr Reserve – Soll, musste sie auf den Fehlbetrag für 30 Tage einen Sonderzins in Höhe von 3% über dem Lombardsatz bezahlen.
Im Durchschnitt mussten die Kreditinstitute im April 1994 2,7% ihrer reservepflichtigen Einlagen unverzinst bei der Bundesbank unterhalten.[Quelle (1) S. 124 ff. ]
Die Banken sahen im allgemeinen keinen Grund, höhere Guthaben bei der Bundesbank zu unterhalten, als zur Erfüllung des Mindestreserve – Solls erforderlich waren. Das lag vor allem in der Tatsache begründet, dass diese Guthaben nicht verzinst wurden (wie es im Bankgesetz vorgeschrieben ist bzw. war).[Quelle (1) S. 127 ]
1. 1. 2 Die geldpolitischen Wirkungen der Mindestreserve
Die Mindestreserve spielte in geldpolitischer Hinsicht eine Doppelrolle. Zum einen schaffte die Mindestreserve (bei gegebenen Reservezinssätzen) einen Bedarf der Banken an Zentralbankgeld, dessen Höhe vom Volumen der reservepflichtigen Verbindlichkeiten abhing. Sie sorgte so für eine hinreichend stabile Nachfrage nach Zentralbankgeld.
Indem die privaten Geschäftsbanken unverzinsliche Zwangsguthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten mussten, wurde ihnen Zentralbankgeld entzogen. Die Mindestreserven wurden mit Hilfe bestimmter Prozentsätze aus den Verbindlichkeiten der Geschäftsbanken, d.h. den Einlagen ihrer Kunden berechnet.
[vgl. Quelle (1) S. 128 f.]
Zum anderen wirkte eine Mindestreservepflicht bei der Zentralbankguthaben nicht täglich, sondern nur im Durchschnitt eines Kalendermonats. Dies war ein sogenannter Liquiditätspuffer. Dieser sollte unvorhergesehene Schwankungen im Liquiditätsbedarf in der Regel ohne Interventionen der Bundesbank abfedern. Dieser Liquiditätspuffer sollte zu einer Verstetigung der Zinsentwicklung beitragen und erlaubte der Notenbank ein eher „interventionsarmes“ Agieren am Geldmarkt. Das Mindestreservesystem erhielt zusätzlich Elastizität, indem die Berechnungsperioden für das Reserve – Ist und das Reserve – Soll einen halben Monat auseinanderlagen. Da das Reserve - Soll nach dem 15. des laufenden Monats (dem letzten Stichtag der in die Berechnung des durchschnittlichen Standes der reservepflichtigen Verbindlichkeiten eingeht) feststand, blieb den Banken bis zum Monatsende genügend Zeit ihre Reserveanforderungen beizutragen. Auch dieser Umstand trug zur Verstetigung der Zinsentwicklung bei.
[vgl. Quelle (1) S. 128 f.]
Sie sorgte für eine anhaltende Nachfrage nach Zentralbankgeld der Banken bei der Bundesbank.
Die Bundesbank konnte in die jeweilige Liquiditätsversorgung des Bankensystems und eine unmittelbare Wirkung auf das Zinsniveau in Deutschland ausüben und zwar durch die Änderung der Reservezinssätze.
Die Verbindung zwischen Mindestreserve und Nachfrage nach Zentralbankgeld entstand dadurch, dass das Reserve – Soll automatisch mit der Geldschöpfung durch das Bankensystem, die sich ja in einer Zunahme kurzfristiger Bankeinlagen niederschlug, zunimmt. Damit wächst für das Banksystem wiederum der Bedarf an Zentralbankgeld für die Erfüllung seiner Mindestreserveverpflichtungen. Damit band die Bundesbank und ihre geldpolitischen Maßnahmen das Bankensystem noch stärker an sich.
Da die Banken verpflichtet waren einen Teil ihrer Einlagen zinslos auf Zentralbankkonten zu halten, wirkte dies wie eine Geldschöpfungsbremse, denn der Teil der bei der Notenbank gehalten werden konnte, konnte nicht an Nichtbanken ausgeliehen werden.
Mit der Veränderung der Reservezinssätze verfügte die Bundesbank darüber, in welchem Umfang die Banken während einer Mindestreserveperiode Zentralbankgeld zinslos bei der Notenbank halten musste und welcher Betrag zur Kreditgewährung an die Nichtbanken zur Verfügung stand. Wenn die Bundesbank die Reservezinssätze senkte, gab sie Liquidität frei und wenn sie die Reservezinssätze erhöhte, wurde Liquidität an sich gebunden. Wenn die Mindestreservesätze geändert wurden, so wirkte sich dieses auch auf die Zinsen aus.[vgl. Quelle (1) S. 130 ff. und (5) S. 209]
Da die Mindestreserveguthaben nicht verzinst wurden, mindert die Reservepflicht im ersten Schritt die Rentabilität der Banken. Die Banken mussten indessen versuchen die Kosten an den Kunden weiterzuleiten. Zu berücksichtigen war jedoch, dass die Mindestreserve auch Wettbewerbsvorteile bzw. Erleichterungen brachte z.B. wie die subventionierte Refinanzierung über den Rediskontkredit und die Tatsache, dass die Mindestreserve auch als Arbeitsguthaben genutzt werden konnte. Die Bundesbank gewährte zusätzlich einen vergleichsweise großzügigen, kurzfristigen Refinanzierungsrückhalt (z.B. ein Lombardkredit). [vgl. Quelle (1) S. 129]
Da die Mindestreservepolitik als Geldschöpfungsbremse wirkte, hielt sich die Bundesbank lange zurück, die Reservesätze zu verändern.
So entstanden allerdings mit der wachsenden Integration der internationalen Märkte (besonders in Europa) zunehmend Reize zur Umgehung der Mindestreserve. Insbesondere die europäischen Märkte, hatten einen nicht unwichtigen Zinsvorteil bei Anlageentscheidungen der Wirtschaft. Somit entstanden Wettbewerbsverzerrungen zu ungunsten der BRD und durch die verstärkte Geldhaltung außerhalb Deutschlands wurde die Aussagekraft der inländischen Geldaggregate, auch die Geldmenge M3, die der Bundesbank als Zwischenzielgröße dient, beeinträchtigt.
Diese Entwicklungen bewogen die Deutsche Bundesbank in drei Schritten (1993, 1994 und zum März und August 1995) das Mindestreserveinstrument neu zu ordnen und eine beträchtliche Senkung der Reservesätze herbeizuführen.
[vgl. Quelle (1) S. 129]
Die Bankeinlagen wurden bei höheren Mindestreserven niedriger verzinst und Bankkredite wurden somit teurer. Das geschah dadurch, dass die Reserven, die bei der Bundesbank gehalten wurden, nicht verzinst wurden, deshalb entstanden den Banken Einnahmeverluste bzw. die Einstandskosten waren höher als sie ohne Mindestreserveverpflichtung gewesen wären. Änderte die Bundesbank die Reservezinssätze, änderten sich gleichzeitig die Einstandskosten der Banken. Eine Senkung der Mindestreserve bedeutete eine Verbilligung für die Banken und eine Ausweitung der Mindestreservepflicht bedeutete eine Verteuerung der Einlagen. Somit hatten Mindestreservensatzänderungen auch unmittelbare Auswirkungen auf die Zinsen von Bankeinlagen und Bankkrediten.
Die Mindestreserve spielte als Mittel der Liquiditätssteuerung und der Zinssteuerung kaum noch eine Rolle und wurde bei der Einführung des Euros als Buchgeld ( 1. Januar 1999) kaum noch eingesetzt. Andere flexiblere, besser dosierbare und rascher wirkende Instrumente z.B. Wertpapierpensionsgeschäfte waren entwickelt worden. Nach wie vor galt der Automatismus von Mindestreserve und Zentralbankgeldnachfrage von der Bundesbank als herausragendes Element der Politik der Bundesbank.
Durch die Verteuerung der Einstandskosten durch die Mindestreserve war dieses Instrument aber umstritten, da die Banken der BRD gegenüber Kreditinstituten anderer Länder, besonders europäischen Ländern, die ein solches Instrument nicht kannten, benachteiligt wurden. Dies führte dazu, dass bestimmte Geschäfte von Deutschland zu anderen Finanzplätzen wanderten, wo sie für die Bankkundschaft günstiger abgewickelt werden konnten. Dieser grenzüberschreitende Kapitalverkehr beeinträchtigte letztlich auch die Wirksamkeit der geldpolitischen Maßnahmen der Bundesbank.
[vgl. Quelle (1) S. 129 - 132]
Bis zur endgültigen Umstellung auf den Euro diente sie vor allem zur Stabilisierung des Geldmarktzinses und der Sicherung einer ausreichenden Nachfrage der Banken nach Notenbankkrediten. Dies hätte man jedoch auch über andere Techniken erreichen können.
[Quelle (10) S. 59 f.]
[...]
- Citation du texte
- Albrecht Steinmüller (Auteur), 2004, Vergleich der geldlichen und zinspolitischen Instrumente zwischen der Deutschen Bundesbank (bis zur Euroeinführung) und der Europäischen Zentralbank., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25153
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.