Grundlage der Arbeit ist das Werk „Rechts und Links – Gründe und Bedeutungen einer politischen Unterscheidung“ des mittlerweile verstorbenen Turiner Philosophen Norberto Bobbio. Es wird diskutiert und analysiert, ob die gegensätzlichen Begriffe „rechts – links“ von Bobbio anerkannt werden und wie er sich ihnen gegenüber positioniert. Seine Positionen werden mit anderen Ansichten verglichen, um so die Aussagekraft dieses Einordnungsschemas herauszukristallisieren.
Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf Bobbios Kriterium der Gleichheit und sonstigen Gründen und Bedeutungen einer politischen Unterscheidung. Es ist interessant zu beobachten, inwieweit diese Links-Rechts-Dimension noch analytisch brauchbar erscheint. In Zeiten der Annäherung der Großparteien stellt sich zurecht die Frage, ob die Spektren-Typologie obsolet geworden ist oder als handhabbares Instrumentarium und sinnvolle Klassifizierung weiter Bestand hat.
Bezogen auf diese Fragestellung, ob diese Unterscheidung auch heute noch eine Relevanz besitzt oder diese Einstufung bereits überholt ist, lässt sich konstatieren, dass es von zahlreichen Politologen, Historikern oder Philosophen die verschiedensten Ansätze hierzu gibt und sie sowohl als Vereinfachung sowie Hilfe interpretiert wird. Somit gilt dieses Problem für den Autor immer noch als unbefriedigend, weiterhin aktuell und erscheint für den folgenden Aufsatz daher lohnenswert.
Abschließend wird im Fazit eine Synthese erstellt, die die zuvor ausgearbeiteten Ergebnisse nochmals zusammenfügt, um zu einem klaren, endgültigen Urteil zu gelangen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Bobbios Konzeption : Die Links-Rechts-Dyade und das Ideal der Gleichheit
3 Bewertung und Analyse
4 Fazit
5 Literaturverzeichnis
Norberto Bobbio ( 1994 ) :
„Rechts und Links -
Gründe und Bedeutungen einer politischen Unterscheidung“
1 Einleitung
Grundlage dieser vorliegenden Arbeit soll das Werk „Rechts und Links – Gründe und Bedeutungen einer politischen Unterscheidung“ des kürzlich verstorbenen Turiner Philosophen Norberto Bobbio sein. Darin soll diskutiert und analysiert werden, ob die gegensätzlichen Begriffe „rechts – links“ noch von Bobbio anerkannt werden und wie er sich ihnen gegenüber positioniert. Es soll versucht werden, seine Position mit anderen Ansichten zu vergleichen, um so die Aussagekraft dieses Einordnungsschemas herauszukristallisieren.
Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf Bobbios Kriterium der Gleichheit und sonstigen Gründen und Bedeutungen einer politischen Unterscheidung. Es wird interessant zu beobachten sein, inwieweit diese Links-Rechts-Dimension noch analytisch brauchbar erscheint.
Bezogen auf diese Fragestellung, ob diese Unterscheidung auch heute noch eine Relevanz besitzt oder diese Einstufung bereits überholt ist, lässt sich konstatieren, dass es von zahlreichen Politologen, Historikern oder Philosophen die verschiedensten Ansätze hierzu gibt. Somit gilt dieses Problem für den Autor immer noch als unbefriedigend, weiterhin aktuell und erscheint für den folgenden Aufsatz daher lohnenswert.
Abschließend wird im Fazit eine Synthese erstellt, die die zuvor ausgearbeiteten Ergebnisse nochmals zusammenfügt, um zu einem klaren, endgültigen Urteil zu gelangen.
2 Bobbios Konzeption : Die Links-Rechts-Dyade und das Ideal der Gleichheit
Norberto Bobbio wirft in seiner Abhandlung die verständliche Frage auf, ob die traditionellen politischen Trennungslinien zwischen rechts und links verworfen werden sollten, ob „die beiden Etikettierungen bloße Fiktion geworden sind“[1] und die Begriffe daher abgelehnt werden müssen oder etwa doch anhand bestimmter Kategorien weiter aufrechterhalten werden können.
Ausgangspunkt dieser Gegensätze war die Sitzordnung der französischen Deputiertenkammer, die später in vielen Ländern Nachahmer gefunden hat[2]: Die Zuordnung des politischen ‚Kampfbegriffes’ ‚rechte Parteien’ erfolgte in der Weise, dass damit die Abgeordneten und Parteimitglieder gemeint waren, die vom Präsidentenstuhl aus gesehen auf der rechten Seite des Parlamentes saßen und ebenso vice versa. Rechte Angehörige waren Royalisten, Monarchisten und Bonapartisten, linke Republikaner und Sozialisten. Die Rechten betonten bzw. betonen noch heute stärker das Moment der Bewahrung von Vorstellungen, Traditionen, gegebenen Verhältnissen und Normen, während die Linken eine stärkere Betonung auf den Moment der Veränderung legten. Im politischen Sprachgebrauch wurden sie auch stets mit den Adjektiven liberal, fortschrittlich oder auch tolerant gleichgesetzt. Diese frühere Eindeutigkeit der vom Beginn des 19. Jahrhunderts übernommenen Begriffe, genau genommen bereits seit der Französischen Revolution, ist verlorengegangen, wie Bobbio auch zunächst thesenhaft schildert. Er führt die veränderte Gesellschaft mit moderneren Bewegungen an, in der sich die Dichotomien nicht mehr traditionell in das Schema rechts oder links einordnen lassen und sie sich ihnen auch selbst nicht mehr verwandt fühlen.[3] Indem er von „Anachronismus“[4] oder „Unvollständigkeit“[5] spricht, ruft er das Ende der Blockfrontation und den vorgeblichen Niedergang der Ideologien in Erinnerung und erklärt, dass im Laufe der Zeit die Dichotomien schwieriger voneinander abzutrennen sind, da sich die verschiedenen Parteien und Sammlungen gegen die Jahrhundertwende untereinander in derselben Programmatik bedienten - es kam zu Austauschprozessen zwischen den Strömungen.
Er beschreibt und analysiert seine Skepsis an der noch heute bestehenden Gegensätzlichkeit von derartigen politischen Begriffen, erwähnt aber direkt und zudem noch zu Beginn, dass er diese „dargestellten Zweifel [gegen Ende] zu zerstreuen“[6] versuche und er ebenso „keinen Hehl daraus mache“[7] welcher der beiden Seiten er sich zugehörig fühle. Gerade dieser Effekt hat für den interessierten Leser zur Folge, dass er gespannt ist mit welchen Kategorien Bobbio weiter die Sachverhalte zu analysieren versucht, um anhand von Unterscheidungsmerkmalen und Kriterien, wie der Gleichheit und Freiheit, zu seinen festgefügten und subjektiv abgesicherten Ergebnissen zu gelangen.
[...]
[1] Bobbio, Norberto : Rechts und Links. Gründe einer politischen Unterscheidung, Berlin 1994, S. 29.
[2] Seit 1848 bestimmt die Rechts – Links Unterscheidung die Sitzordnung deutscher Parlamente
[3] Vgl. ebd. , S. 20f.
[4] Ebd., S. 25.
[5] Ebd.
[6] Ebd., S. 30.
[7] Ebd., S. 10.
- Quote paper
- Alexander Stock (Author), 2004, Rechts und Links - Gründe und Bedeutungen einer Unterscheidung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25018
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.