Eine Unternehmung lässt sich im Sinne von Grossman und Hart als ein Bündel von Vermögensteilen interpretieren1, im einfachsten Falle kann man sich einen einzelnen Vermögensgegenstand vorstellen. Der jeweilige Eigentümer eines Vermögensteils übt die damit verbundenen Kontrollrechte aus, das heißt, er kann andere Parteien vom Zugang zu dem betreffenden Gegenstand ausschließen. Eigentumsrechte verleihen dem Inhaber eine verbesserte Position in Verhandlungen, da sich mit dem Eigentum im Regelfall der Drohpunkt der Partei erhöht und sie einen größeren Anteil eines gemeinschaftlich erwirtschafteten Überschusses für sich beanspruchen kann. Dadurch steigen gleichzeitig ihre Investitionsanreize.2 Welche Eigentumsstruktur aber garantiert im Kontext der so genannten Hold-up-Problematik und unter unvollständigen Verträgen die bestmöglichen Investitionsanreize und einen maximalen Gesamtüberschuss? Die Theorie der Eigentumsrechte der Unternehmung liefert hierbei aufschlussreiche Erkenntnisse: Gemäß eines bekannten Resultats von Hart, führt jegliche Eigentumsstruktur zu Unterinvestition gemessen an der Referenzlösung. Joint ownership stellt sich bei dieser Analyse als besonders unvorteilhaft heraus: Das Hold-up-Problem3 und die daraus resultierende Unterinvestition sind unter dieser Eigentumsstruktur am schwerwiegendsten. Dieses Resultat bewahrheitet sich, solange die Investitionen unabhängig oder strategische Komplemente sind und ausschließlich Humankapital betreffen.4 Für den Fall der Investition in physisches Kapital kann joint ownership die bestmögliche Eigentumsstruktur darstellen, sofern die jeweiligen Drohpunkte von den Investitionen beider Parteien abhängen.5 Trotz allem wird aber auch hier die Referenzlösung verfehlt. Obige Ergebnisse beziehen sich alle auf die Analyse statischer Spiele, in wiederholten Beziehungen allerdings werden diese Resultate in Frage gestellt. [...] 1 Vgl. Schweizer (1999) S. 240 2 Ein anderer Ansatz wird von Rajan/Zingales (1998) gewählt: Nicht allein die Allokation von Eigentum von Eigentum hat einen Einfluss auf das Investitionsverhalten der Parteien, sondern vielmehr die Regulation des Zugangs zu den fraglichen Vermögensteilen (oder der kritischen Ressource) veranlasst die Parteien, beziehungsspezifisch zu investieren. Durch Spezialisierung machen die Agenten, die Zugang erhalten, sich selbst zu einer kritischen Ressource und somit wertvoll. 3 siehe auch Schweizer (1999) S. 186 4 Vgl. Hart (1995) S. 44-49 5 Vgl. Hart (1995) S. 68
Gliederung
1. Einleitung
2. Modelle beziehungsspezifischer Investition im Kontext unvollständiger Verträge
2.1. Grundmodell mit Investition in Humankapital nach Halonen
2.2. Grundmodell mit Investition in physisches Kapital nach Rosenkranz/Schmitz
3. Analyse des Stufenspiels
3.1. Ein Beispiel
3.2. Analyse des Stufenspiels nach Halonen
3.3. Analyse des Stufenspiels nach Rosenkranz/Schmitz
4. Dynamisches Spiel
4.1. Fortführung des Beispiels von Halonen
4.2. Unendlich oft wiederholtes Spiel
4.3. Zweifach wiederholtes Spiel
5. Nachverhandlungen
5.1. Ausweitung des Beispiels auf Nachverhandlungen
5.2. Modell nach Rosenkranz/Schmitz mit Nachverhandlungen
5.3. Ein Beispiel zu Rosenkranz/Schmitz
6. Schlussbemerkungen
Literaturverzeichnis
Erklärung
1. Einleitung
Eine Unternehmung lässt sich im Sinne von Grossman und Hart als ein Bündel von Vermögensteilen interpretieren[1], im einfachsten Falle kann man sich einen einzelnen Vermögensgegenstand vorstellen. Der jeweilige Eigentümer eines Vermögensteils übt die damit verbundenen Kontrollrechte aus, das heißt, er kann andere Parteien vom Zugang zu dem betreffenden Gegenstand ausschließen. Eigentumsrechte verleihen dem Inhaber eine verbesserte Position in Verhandlungen, da sich mit dem Eigentum im Regelfall der Drohpunkt der Partei erhöht und sie einen größeren Anteil eines gemeinschaftlich erwirtschafteten Überschusses für sich beanspruchen kann. Dadurch steigen gleichzeitig ihre Investitionsanreize.[2] Welche Eigentumsstruktur aber garantiert im Kontext der so genannten Hold-up-Problematik und unter unvollständigen Verträgen die bestmöglichen Investitionsanreize und einen maximalen Gesamtüberschuss? Die Theorie der Eigentumsrechte der Unternehmung liefert hierbei aufschlussreiche Erkenntnisse: Gemäß eines bekannten Resultats von Hart, führt jegliche Eigentumsstruktur zu Unterinvestition gemessen an der Referenzlösung. Joint ownership stellt sich bei dieser Analyse als besonders unvorteilhaft heraus: Das Hold-up-Problem[3] und die daraus resultierende Unterinvestition sind unter dieser Eigentumsstruktur am schwerwiegendsten. Dieses Resultat bewahrheitet sich, solange die Investitionen unabhängig oder strategische Komplemente sind und ausschließlich Humankapital betreffen.[4] Für den Fall der Investition in physisches Kapital kann joint ownership die bestmögliche Eigentumsstruktur darstellen, sofern die jeweiligen Drohpunkte von den Investitionen beider Parteien abhängen.[5] Trotz allem wird aber auch hier die Referenzlösung verfehlt. Obige Ergebnisse beziehen sich alle auf die Analyse statischer Spiele, in wiederholten Beziehungen allerdings werden diese Resultate in Frage gestellt. Die Einbeziehung wiederholter Beziehungen erscheint im Hinblick auf die Praxis zweckmäßig und notwendig: Längerfristige Geschäftsbeziehungen, in denen die Parteien mehrfach die Möglichkeit zur Investition erhalten, sind keine Seltenheit. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit sollen vor allem zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen vorgestellt werden, die sich mit der optimalen Allokation von Eigentumsrechten in wiederholten Beziehungen beschäftigen. Die erste Abhandlung, die näher beleuchtet werden soll, ist eine Arbeit von Halonen, in der zwei Parteien mit Hilfe eines Vermögensteils a in der Zukunft einen Überschuss generieren können. Dazu werden spezifisch zu dem Vermögensgegenstand Investitionen in Humankapital getätigt. Wiederum schneidet joint ownership bei der Analyse des statischen Spiels am schlechtesten ab. Wiederholt man das Stufenspiel jedoch unendlich oft, so kann- unter Ausnutzung des Folk-Theorems[6] - joint ownership in einigen Fällen die First-Best-Investitionen unterstützen und die besten Kooperationsanreize setzen. Die Begründung für dieses Resultat liegt darin, dass gemeinsames Eigentum zwar den größten einmaligen Gewinn opportunistischem Verhaltens verspricht, die Strafe im Falle eines Abweichens ist aber ebenfalls maximal. Übersteigt der zukünftige Vertrauens- und Reputationsverlust den einmaligen Gewinn opportunistischen Verhaltens, so kann das Hold-up-Problem umgangen werden. Solange die Investitionen unelastisch im Hinblick auf die Aufteilung des Überschusses sind, so ist gemeinsames Eigentum optimal. Ein Anliegen ihrer Arbeit ist die Untersuchung von Reputationseffekten in langfristigen Beziehungen, die Wahl eines unendlich oft wiederholten Spieles erscheint dazu zweckdienlich. Das Modell bietet zum Beispiel einen Erklärungsansätze für loyales Verhalten von Angestellten gegenüber ihren Arbeitgebern oder Unternehmen, die ihren Kunden qualitativ hochwertige Produkte anbieten. Die Sorge um den guten Ruf kann also Kooperation und effizientes Verhalten fördern.[7]
Der zweite Beitrag stammt aus der Feder von Rosenkranz und Schmitz und behandelt einen Fall, in welchem wiederum zwei Parteien mittels eines Vermögensteils a gemeinsam einen zukünftigen Überschuss generieren können. Die Investitionen sind perfekt substituierbar und betreffen physisches Kapital. Analysiert man den „One-shot“-Fall, so ist auch hier das eingangs erwähnte Resultat zutreffend und joint ownership niemals optimal. Allerdings kann im zweifach wiederholten Stufenspiel gemeinsames Eigentum in der ersten Spielstufe die First-Best-Investitionen implementieren und sich damit als überlegene Eigentumsstruktur erweisen. Die intuitive Begründung für dieses überraschende Resultat lautet folgendermaßen: Unter joint ownership sind die Gleichgewichtsinvestitionen der zweiten Spielstufe nicht eindeutig bestimmt. Die Tatsache, dass bei gemeinschaftlichem Eigentum in der zweiten Stufe viele Gleichgewichte auftreten, kann ausgenutzt werden, um das Investitionsverhalten der Parteien in der ersten Stufe zu belohnen oder zu bestrafen. Die Investitionen der zweiten Stufe weichen zwar vom First-best ab, dies wird aber in einigen Fällen durch die hohe Investition der ersten Stufe überkompensiert. Zusätzlich spielt die Annahme perfekt substituierbarer Investitionen eine Rolle, denn es ist unerheblich, welche Partei die Investition tätigt, wichtig ist nur das Gesamtniveau. Für strategische Allianzen oder Kooperationen, in denen die Parteien vornehmlich Kapital investieren, erscheint die Annahme perfekt substituierbarer Investitionen plausibel. Dies ist der Fall, wenn die Kooperation vor allem durch strategisches Verhalten und dem Streben nach größerer Marktmacht motiviert ist. Als Beispiele lassen sich Marketingallianzen oder horizontale Joint Ventures im Produktionsbereich, bei denen die Parteien einen homogenen Inputfaktor beisteuern, anführen. Auf Technologie- oder Know-how-Transfers lässt sich das Modell nicht anwenden.[8]
Der Rest dieser Arbeit ist folgendermaßen aufgebaut: In Abschnitt 2 werden die Grundmodelle von Rosenkranz/Schmitz und Halonen erläutert. Im folgenden Abschnitt wird zunächst ein Zahlenbeispiel zur Illustration des Halonen -Modells eingeführt, auf das auch noch in den sich anschließenden Abschnitten zurückgegriffen werden soll. Darüber hinaus folgt eine Analyse der statischen Spiele beider Modelle. In den Abschnitten vier und fünf gelangt die Analyse des dynamischen Spiels beider Modelle für den Fall ohne Nachverhandlung sowie für den Fall mit Nachverhandlungen zur Darstellung. Abschnitt 6 enthält dazu abschließende Bemerkungen.
2. Modelle beziehungsspezifischer Investitionen im Kontext unvollständiger Verträge
In den folgenden Modellen ist die Klasse der möglichen Verträge per Ad-hoc-Restriktion eingeschränkt. Die Vertragsparteien sind ex ante lediglich in der Lage, sich auf eine Eigentumsstruktur zu einigen. Eine vertragliche Festlegung auf ein bestimmtes Investitionsniveau sei ausgeschlossen, da die Investitionen in beiden Modellen beobachtbar, aber nicht von einer dritten Partei verifizierbar sind. Die jeweils getätigten Investitionen der Parteien werden als beziehungsspezifisch bezeichnet, da sie innerhalb der Beziehung wertvoller sind als außerhalb.
2.1. Grundmodell mit Investition in Humankapital nach Halonen
Im Grundmodell verwenden zwei Parteien, A und B, einen Vermögensgegenstand, um einen Konsumenten mit einem Endprodukt zu versorgen. Im Zeitpunkt t=0 einigen sich die Parteien auf eine Eigentumsstruktur[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Anschließend tätigen die Parteien in t=1 simultan eine beziehungsspezifische Investition in Humankapital, das heißt, durch die Investition ist es Ihnen möglich, ihre Produktivität in Verwendung mit dem Vermögensteil zu steigern und somit den Gesamtüberschuss zu vergrößern. Die Investitionen seien beobachtbar, aber nicht von einer dritten Partei, wie zum Beispiel dem Gericht, verifizierbar. Daher können die Investitionen nicht Gegenstand eines Vertrages sein. Mit Hilfe dieser Investition wird es den Parteien möglich, in t=2 einen Überschuss durch Kooperation zu generieren. Zugleich handeln die Parteien einen „spot contract“ über die Aufteilung des Überschusses aus, wobei ein effizientes Ergebnis erreicht wird, da die Investitionen der Parteien beobachtbar sind. Kooperation ist also immer ex-post effizient und wird von den Parteien gewählt. Die unten eingefügte Graphik soll den zeitlichen Verlauf des Spieles verdeutlichen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Modellierung der Investition ist dergestalt, dass der Agent i (wobei i = A, B) direkt den Wert seiner Investition [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] wählt. Die Kosten der Investition betragen dabei [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für die Partei i. Über [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] werden die unten stehenden Annahmen gemacht:
Annahme 1:
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] wobei V > 0. Ferner gelte [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. c sei zweifach differenzierbar: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] mit [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
Die Parteien haben ex ante lediglich die Möglichkeit, sich auf eine Eigentumsstruktur [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] zu einigen. Die Eigentumsstruktur hat wiederum einen Einfluss auf die Außenoptionen der Parteien. Ein einzelner Eigentümer, also [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], kann allein mit dem Vermögensteil arbeiten und das Endprodukt verkaufen, nachdem die Investitionen versunken sind. Im Falle von i-Eigentum ergibt sich der Überschuss ohne den Beitrag j’s durch[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Dabei hängt die Höhe des Parameters [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] von der Bedeutung der ausgeschlossenen Partei j für die Geschäftsbeziehung ab. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] kann Werte zwischen null und eins annehmen. Falls[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], so ist j’s Beitrag zur Geschäftsbeziehung verzichtbar, und die Partei kann durch eine dritte außen stehende Partei ersetzt werden, ohne dass ein Verlust entsteht. Gilt hingegen[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], so kann ohne j’s Beitrag kein Überschuss erwirtschaftet werden. Im Folgenden gelte die Annahme, dass A und B identische [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] besitzen und somit gleich wichtig sind. Wenn eine Partei über keinerlei Residual- und Kontrollrechte an dem Vermögensteil verfügt, also nicht der Besitzer ist, hat sie die Außenoption zu einem normierten Lohn von null, bei einem anderen Unternehmen zu arbeiten. Die getätigte Investition sei annahmegemäß spezifisch zu dem Vermögensteil und daher außerhalb der Geschäftsbeziehung von A und B wertlos.[9]
2.2. Grundmodell mit Investition in physisches Kapital nach Rosenkranz/Schmitz
Zwei Parteien, A und B, die durch Zusammenarbeit mittels eines physischen Vermögensgegenstandes im Zeitpunkt t=2 einen Überschuss von v > 0 generieren können einigen sich in t=0 auf eine Eigentumsstruktur o. Im Zeitpunkt t=1 tätigen beide Parteien simultan die beziehungsspezifischen Investitionen a > 0 oder b > 0. Graphisch lässt sich das Spiel folgendermaßen darstellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Investitionen seien perfekt substituierbar, das heißt, nur die insgesamt investierte Summe ist relevant. Der Überschuss in t=2 ist durch den Ausdruck v(a + b) gegeben. Die Investitionen der Parteien seien ebenso wie ihre Auszahlungen beobachtbar, können aber nicht Gegenstand eines Vertrages sein, da sie nicht von einer dritten Partei, wie zum Beispiel dem Gericht, verifizierbar sind. Den Parteien ist es ex ante nicht möglich, sich vertraglich zur Zusammenarbeit in t=2 zu verpflichten. In t=0 einigen sich die Parteien lediglich auf eine Eigentumsstruktur aus o [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] {A, B, J}.[10] Die Eigentumsstruktur bestimmt die Drohpunktauszahlungen der Parteien, also die Auszahlungen der Parteien im Falle einer Nicht-Kooperation in t=2. Ist Partei A der Eigentümer des Vermögensteils (also o = A), so sind die Drohpunktauszahlungen durch [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] gegeben. Sollte die Zusammenarbeit in t=2 scheitern, so hat unter dieser Eigentumsstruktur alleinig A als Inhaber der Residual-Kontrollrechte Zugang zu dem Vermögensteil. Die Investition der Partei B kann die Drohpunktauszahlung der Partei A beeinflussen, dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall.[11] Analog ergeben sich die Auszahlungen (0,[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) für den Fall, dass B Eigentümer ist (o=B). Bei gemeinschaftlichem Eigentum (o=J) haben beide Parteien Vetorechte bezüglich der Verwendung des Vermögensgegenstandes. Daher sind die Drohpunktauszahlungen jeweils (0,0), da die Nutzung des Vermögensteils im Falle der Nichteinigung mit beiden Parteien abgesprochen werden muss.
Annahme 2:
Es wird angenommen, dass v’ > 0 und v’’ < 0 streng konkav ist, wobei gilt [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].[12] Ferner gilt[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], analog gilt dies für [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Darüber hinaus wird in Anlehnung an Hart angenommen, dass[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]sowie[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
Durch diese Annahme wird sichergestellt, dass Kooperation in t=2 immer effizient ist und dass sich der Grenznutzen der Investition einer Partei durch Zusammenarbeit auch dann erhöht, wenn die andere Partei nicht investiert hat.[13]
3. Analyse des Stufenspiels
Dieses Kapitel soll verdeutlichen, dass die zu Beginn dieser Arbeit erwähnten Resultate sich auch für die hier vorgestellten Modelle im statischen Fall bewahrheiten: Joint ownership erweist sich stets als die unterlegene Eigentumsstruktur.
3.1. Ein Beispiel
Zum besseren Verständnis soll der Analyse des statischen Spiels nach Halonen ein Beispiel voran gestellt werden: Es existieren zwei Parteien, A und B, und ein Vermögensteil a. Alleinig Partei A kann ex ante eine beziehungsspezifische Humankapitalinvestition tätigen. Durch die Investition von 0, 90 oder 235 Geldeinheiten kann innerhalb der Beziehung ein Ertrag von 0, 150 oder 300 Geldeinheiten generiert werden. Die Höhe der Investition ist damit direkt beobachtbar. Das Vermögensteil ist für A unverzichtbar, da ihre Investition ohne Zugang dazu wertlos wäre. Obwohl B nicht selber investiert, spielt diese Partei einen wichtige Rolle als Handelspartner: Ohne B’ s Beitrag kann A nur 1/3 des Wertes ihrer Investition erwirtschaften (also 0, 50 oder 100). In t=0 können sich die Parteien aufgrund hoher Transaktionskosten vertraglich nur auf eine Eigentumsstruktur einigen. In diesem Beispiel haben die Parteien die Möglichkeit sich entweder auf gemeinsames Eigentum oder auf A als alleinigen Eigentümer zu einigen. Die Parteien wählen dabei die Eigentumsstruktur, die den Gesamtüberschuss maximiert. Nach Festlegung der Eigentumsstruktur investiert A in t=1. Anschließend wird in t=2 der Überschuss gemäß der Nash-Verhandlungslösung aufgeteilt.
Gemeinsames Eigentum setzt Einstimmigkeit der Parteien bezüglich der Verwendung des Vermögensteils voraus, denn sowohl A als auch B verfügen über ein Vetorecht. Im einmalig wiederholten Spiel erhält A daher auch nur die Hälfte des Wertes ihrer Investition. Da die Kosten bei der mittleren (90 > 1/2*150 = 75) und der hohen Investition (235 > 1/2*300 = 150) nicht gedeckt werden, maximiert A ihre Auszahlung durch Nicht-Investieren.
Im Falle von A-Eigentum hat Partei A eine positive Außenoption: Auch ohne B’s Zutun ist ihr 1/3 des Wertes ihrer Investition garantiert. A wird nun das Investitionsniveau wählen, welches ihre Auszahlung maximiert. Bei Wahl der mittleren Investition erhält A: 1/3*150 + ½ (150 – 1/3*150) – 90 = 10. Falls sich A für die hohe Investition entschließt, bekommt sie: 1/3*300 + ½(300 – 1/3*300) – 235 = -35; A wird daher das mittlere Investitionsniveau wählen. Der gemeinsame Überschuss beträgt damit insgesamt 90 Geldeinheiten, wobei A 10 und B 50 erhält. Obgleich ein einzelner Eigentümer eine strikte Verbesserung gegenüber joint ownership darstellt, wird die Referenzlösung verfehlt, da der Gesamtüberschuss durch die höchste Investition sein Maximum erreicht. Auf eine Untersuchung. Der Fall von B-Eigentum wird nicht untersucht, da es nicht optimal sein kann, dass Vermögensteil in die Hände einer unproduktiven Partei zu geben: Die einzig investierende Partei hat keinerlei Investitionsanreize und für B ist das Vermögensteil ohne A’ s Investition wertlos.[14]
3.2. Analyse des Stufenspiels nach Halonen
Die Analyse beginnt mit der Ermittlung der Referenzlösung. Das First-best dient als eine Art Messlatte zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit der verschiedenen Eigentumsstrukturen. Die Parteien maximieren hierbei gemeinsam den Gesamtüberschuss [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten][15] und erhalten die First-best-Investitionen durch die Gleichung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zur Vereinfachung der Notation gelte im Weiteren[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Für den gemeinsamen Überschuss in der Referenzlösung ergibt sich damit[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
Den Parteien ist es ex ante nicht möglich, sich vertraglich zur Kooperation in t=2 zu verpflichten. Die Verhandlungen über die Überschussaufteilung finden erst statt, nachdem die Investitionen bereits versunken sind. Daher müssen die Agenten befürchten, dass ihnen ein Teil des durch ihre Investition erwirtschafteten Überschusses wieder enteignet wird, während sie aber die Kosten der Investition im vollen Umfang zu tragen haben. Aus diesem Grunde sind die Investitionen typischerweise niedriger als in der Referenzlösung, das so genannte Hold-up-Problem tritt auf. In t=0 wird die daher die Eigentumsstruktur gewählt, die zu den höchsten Investitionen führt. Bei gemeinschaftlichem Eigentum können die Parteien die Früchte ihrer Investition nur durch Kooperation mit der anderen Partei ernten. Ohne Zugang zu dem Vermögensteil haben die Investitionen keinerlei Wert. Der Überschuss wird gemäß der Nash-Verhandlungslösung aufgeteilt, im Falle von joint ownership sind die Außenoptionen von A und B gleich null aufgrund der bilateralen Vetorechte der Parteien bezüglich der Verwendung des Vermögensteils. Da die Annahme identischer Agenten getroffen wurde, ergibt sich für A- oder B-Eigentum insgesamt der gleiche gemeinsame Überschuss. Die Auszahlungen der Parteien unter den verschiedenen Eigentumsstrukturen lassen sich demnach wie folgt darstellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Falls sich in t=0 auf A-Eigentum geeinigt wird, so ergeben sich die gewählten Investitionen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] durch die Bedingungen erster Ordnung:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Analog lassen sich die Investitionen unter B-Eigentum errechnen, da die Annahme identischer Agenten getroffen wurde. Sollten die Parteien statt dessen joint ownership in t=0 vereinbart haben, so erhält man durch die Bedingung erster Ordnung das Investitionsniveau für Agent i:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Für [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] steigen die Investitionsanreize des Eigentümers mit steigendem[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], die Investitionsanreize der anderen Partei, die zum Beispiel als Angestellter interpretiert werden kann, sind unabhängig von[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Der Besitzer wird demnach umso mehr investieren, wenn der Angestellte relativ ersetzbar ist. Die Gleichungen (3.2.d), (3.2.e) und (3.2.f) zeigen auf, dass joint ownership für jedes [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]>0 von A- oder B-Eigentum dominiert wird. Der Grund für dieses Resultat liegt darin, dass unter joint ownership kein Agent eine Außenoption hat, während unter A- oder B-Eigentum der Besitzer eine positive Außenoption besitzt und sich somit seine Investitionsanreize verstärken.[16] [17]
[...]
[1] Vgl. Schweizer (1999) S. 240
[2] Ein anderer Ansatz wird von Rajan/Zingales (1998) gewählt: Nicht allein die Allokation von Eigentum von Eigentum hat einen Einfluss auf das Investitionsverhalten der Parteien, sondern vielmehr die Regulation des Zugangs zu den fraglichen Vermögensteilen (oder der kritischen Ressource) veranlasst die Parteien, beziehungsspezifisch zu investieren. Durch Spezialisierung machen die Agenten, die Zugang erhalten, sich selbst zu einer kritischen Ressource und somit wertvoll.
[3] siehe auch Schweizer (1999) S. 186
[4] Vgl. Hart (1995) S. 44-49
[5] Vgl. Hart (1995) S. 68
[6] Siehe auch Fudenberg/Tirole (1992) für eine fundierte Ausführung zum Folk-Theorem.
[7] Siehe auch Tirole (1988), S. 34 oder auch Hart (1995), S. 66
[8] Siehe dazu auch Rosenkranz/Schmitz (2001): „The optimal allocation of ownership rights in dynamic R&D alliances“.
[9] Vgl. Halonen (2002)
[10] derzeitiger Standardansatz der unvollständige-Verträge-Literatur, Vgl. Hart (1995)
[11] Da die Investitionen in physisches Kapital getätigt werden, und somit den Wert des Vermögensteils steigern, ist z. B. denkbar.
[12] I ist das Gesamtinvestitionsniveau: I = a+ b
[13] Vgl. Rosenkranz/Schmitz (2001)
[14] Vgl. Halonen (2002)
[15] Der obere Index steht im Folgenden für die Eigentumsstruktur und der untere Index bezeichnet die investierende Partei.
[16] Das von Halonen entwickelte Modell orientiert sich an Hart und Moore. Siehe auch Hart/Moore (1990).
[17] Vgl. Halonen (2002)
- Citar trabajo
- Saskia Raak (Autor), 2003, Zur Optimalität von joint ownership, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24789
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