Investitionsentscheidungen eines Unternehmens können umgesetzt werden durch Kauf oder Leasing des Investitionsobjektes. Durch beide Alternativen wird die langfristige Nutzung gesichert. Vor der Entscheidung, ob Leasing oder Kauf die vorteilhaftere Finanzierungsalternative ist, stehen heutzutage immer mehr Unternehmen. Das Leasing erlebte in den siebziger Jahren den Durchbruch und verzeichnet seitdem einen kontinuierlichen Aufwärtstrend. Die steuerlichen Vorteile, der Liquiditätsgewinn und bilanzielle Gesichtspunkte sind einige Aspekte , warum es für Unternehmen von Vorteil sein kann, Anlagegegenstände zu leasen.1
Nachfolgend soll diskutiert werden, wie die Finanzierungsalternative Leasing mit einem Kauf verglichen werden kann. In den nachfolgenden Ausführungen werden in Kapitel 2 zunächst die Grundlagen des Leasings erläutert, während in Kapitel 3 die unterschiedlichen Effekte der beiden Finanzierungsformen diskutiert werden. Dabei wird zwischen quantitativen und qualitativen Effekten differenziert. Die Arbeit schließt ab mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse über einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Kauf und Leasing (Kapitel 4). „Leasing ist die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch Finanzierungsinstitute (Leasinggesellschaften) oder durch die Hersteller der Güter.“2
Aufgrund der unterschiedlichen Varianten von Miet- und Pachtverträgen ist der Begriff des Leasingvertrages weder in der juristischen noch in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur eindeutig definiert. Unter dem Begriff Leasing werden Vertragsgestaltungen zusammengefasst, die vom normalen Mietvertrag bis zum verdeckten Raten-Kaufvertrag reichen. Eine Besonderheit des Leasingvertrages gegenüber einem Mietvertrag liegt meist darin, dass eine Leasinggesellschaft (Finanzierungsgesellschaft) als Leasinggeber zwischen Hersteller und Leasingnehmer eingeschaltet wird.3
1 Vgl. Tacke (1999), S. 21-25.
2 Grill/Perczynski (1988), S. 336.
3 Vgl. Perridon/Steiner (1997), S.439.
Inhaltverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Leasing
2.1 Definition des Begriffs
2.2 Erscheinungsformen des Leasings
2.2.1 Operate- Leasing
2.2.2 Finanzierungsleasing
2.3 Steuerliche Zurechnung beim Finanzierungsleasing
2.4 Bedeutung der steuerlichen Zurechnung
2.4.1 Zurechnung beim Leasinggeber
2.4.2 Zurechnung beim Leasingnehmer
3 Leasing und Kauf im Vergleich
3.1 Quantitativer Vergleich
3.1.1 Ausgangsbedingungen des Beispiels
3.1.2 Der Vergleichszeitraum
3.1.3 Zahlungsreihen vor Steuereinsparungen
3.1.4 Berechnung der Steuereinsparung
3.1.5 Zahlungsreihen nach Steuereinsparungen
3.1.6 Vergleich der Zahlungsreihen
3.2 Qualitativer Vergleich
3.2.1 Unterschiede in der Finanzierungswirkung
3.2.2 Auswirkungen auf die Bilanzstruktur
3.2.3 Risikounterschiede
4 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Tilgungsplan
Tabelle 2: Zahlungsreihen vor Steuern
Tabelle 3: Steuereinsparungen beim Kreditkauf.
Tabelle 4: Steuereinsparungen beim Leasing
Tabelle 5: Zahlungsreihe von Leasing und Kreditkauf nach Steuern
Tabelle 6: Barwerte beim Kauf und Leasing
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Investitionsentscheidungen eines Unternehmens konnen umgesetzt werden durch Kauf oder Leasing des Investitionsobjektes. Durch beide Alternativen wird die lang- fristige Nutzung gesichert. Vor der Entscheidung, ob Leasing oder Kauf die vorteilhaftere Finanzierungsalternative ist, stehen heutzutage immer mehr Unternehmen. Das Leasing erlebte in den siebziger Jahren den Durchbruch und verzeichnet seitdem einen kontinuierlichen Aufwartstrend. Die steuerlichen Vorteile, der Liquiditatsgewinn und bilanzielle Gesichtspunkte sind einige Aspekte , warum es fur Unternehmen von Vorteil sein kann, Anlagegegenstande zu leasen.[1]Nachfolgend soll diskutiert werden, wie die Finanzierungsalternative Leasing mit einem Kauf verglichen werden kann. In den nachfolgenden Ausfuhrungen werden in Kapitel 2 zunachst die Grundlagen des Leasings erlautert, wahrend in Kapitel 3 die unterschiedlichen Effekte der beiden Finanzierungsformen diskutiert werden. Dabei wird zwischen quantitativen und qualitativen Effekten differenziert. Die Arbeit schlieBt ab mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse uber einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Kauf und Leasing (Kapitel 4).
2 Leasing
2.1 Definition des Begriffs
„Leasing ist die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gutern durch Finanzierungsinstitute (Leasinggesellschaften) oder durch die Hersteller der Guter.“[2]
Aufgrund der unterschiedlichen Varianten von Miet- und Pachtvertragen ist der Begriff des Leasingvertrages weder in der juristischen noch in der wirtschafts- wissenschaftlichen Literatur eindeutig definiert. Unter dem Begriff Leasing werden Vertragsgestaltungen zusammengefasst, die vom normalen Mietvertrag bis zum verdeckten Raten-Kaufvertrag reichen. Eine Besonderheit des Leasingvertrages gegenuber einem Mietvertrag liegt meist darin, dass eine Leasinggesellschaft (Finanzierungsgesellschaft) als Leasinggeber zwischen Hersteller und Leasingnehmer eingeschaltet wird.[3]
2.2 Erscheinungsformen des Leasings
Der Begriff des Leasings lasst sich nach verschiedenen Merkmalen systematisieren. Es wird unterschieden zwischen der Person des Leasinggebers, nach der Anzahl der Leasingobjekte, nach dem Verpflichtungscharakter oder nach der Art der Leasingobjekte.[4]
Fur einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Kauf und Leasing ist der Verpflichtungscharakter des Leasingvertrages von entscheidender Bedeutung. Bei diesem Kriterium werden die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Folgen aufgedeckt. Im Hinblick auf den Verpflichtungscharakter lassen sich die Vertrags- arten beim Leasing wie folgt unterscheiden.[5][6]
2.2.1 Operate-Leasing
Es handelt sich hierbei um normale Mietvertrage, die von beiden Seiten, unter Beachtung relativ kurzfristiger Kundigungsfristen, beendet werden konnen. Aus diesem Grund ubernimmt der Leasinggeber das gesamte Investitionsrisiko. Das Objektrisiko, z.B. Uberalterung und Gefahr des zufalligen Untergangs, tragt der Vermieter. Eine volle Amortisation des Leasinggegenstandes wird i.d.R. nur durch eine oder mehrer Anschlussmieten erreicht.
Die Bilanzierung der Leasinggegenstande in der Handels- und Steuerbilanz ist eindeutig und folgt der zivilrechtlichen Gestaltung. Der Leasinggeber aktiviert die Objekte und schreibt diese uber die betriebsgewohnliche Nutzungsdauer ab. Die Leasingraten sind beim Leasingnehmer als Aufwand bzw. Betriebsausgabe zu behandeln.
2.2.2 Finanzierungsleasing
Diese Vertrage sind dadurch gekennzeichnet, das sie fur eine bestimmte Grund- mietzeit von beiden Seiten unkundbar sind. Im Gegensatz zum Operate-Leasing tragt der Leasingnehmer das volle Investitionsrisiko. Als Beispiel konnen die Gefahr der Uberalterung, sowie der Wegfall der Nutzungsmoglichkeit wahrend der Grund- mietzeit genannt werden. Der Leasingnehmer wird im Regelfall auch verpflichtet etwaige Defekte selbst zu beheben und das Objekt auf eigene Kosten zu versichern.[7]
Beim Finanzierungsleasing wird zwischen Voll- und Teilamortisationsvertragen unterschieden. Vollamortisationsvertrage fuhren bereits wahrend der Grundmietzeit zu einer vollen Amortisation. Bei Teilamortisationsvertragen wird die Amortisation uber zusatzliche Vereinbarungen nach Ablauf der Grundmietzeit erreicht.
Im Folgenden wird nur noch das Finanzierungsleasing betrachtet. Fur das Management eines Unternehmens stellt das Finanzierungsleasing haufig eine Alternative zum Kauf eines Investitionsobjektes aus frei verfugbaren Mitteln oder durch eine Aufnahme eines Kredites dar.[8][9]
2.3 Steuerliche Zurechnung beim Finanzierungsleasing
Die Frage der steuerlichen Zurechnung lasst sich beim Finanzierungsleasing nicht so einfach beantworten. Steuerrechtlich ist zu prufen, ob der Leasingnehmer oder der Leasinggeber als wirtschaftlicher Eigentumer anzusehen ist. Dieses wurde in einer Grundsatzentscheidung des BFH geregelt.[10]Dabei wurde festgelegt, das eine Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber erfolgt, wenn eine Grundmietzeit vereinbart ist, die mehr als 40% und weniger als 90% der betriebs- gewohnlichen Nutzungsdauer (AfA-Tabellen) betragt. Des Weiteren existieren unter- schiedliche Regelungen hinsichtlich der steuerlichen Zurechnung bei den ver- schiedenen Leasingvertragstypen. Dabei unterscheidet man folgende Grundtypen im Hinblick auf die Nutzung nach Ablauf der Grundmietzeit:
(1) Leasingvertrag ohne Verlangerungsoptionsrecht: Absprachen uber eine Nutzung nach der Grundmietzeit bestehen nicht.
(2) Finanzierungsleasing mit Kaufoptionsrecht: Nach Ablauf der Grundmietzeit hat der Kaufer das Recht den Leasing-Gegenstand zu erwerben.
(3) Finanzierungsleasing mit Verlangerungsoptionsrecht: Bei dieser Art des Vertrages hat der Leasingnehmer das Recht den Leasingvertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu verlangern.
Je nach dem wie der jeweilige Leasingvertrag ausgestaltet ist, erfolgt eine Zurech- nung beim Leasinggeber oder Leasingnehmer. Die Vertragsgestaltung entscheidet somit uber die steuerliche Zurechnung. Die Anbieter orientieren sich an den Erlassen vom BFH und gestalten ihre Vertrage standardmaBig „erlasskonform“ . In der Praxis kann somit davon ausgegangen werden, das die steuerliche Zurechnung des Leasing- objektes zum Leasinggeber erfolgt.[11]
2.4 Bedeutung der steuerlichen Zurechnung
Die Bilanzierung beim Leasinggeber ist fur den Leasingnehmer insgesamt gesehen steuerlich vorteilhafter. Das liegt daran, das bei kurzer Grundmietzeit die AHK des Objektes in Form von Leasingraten als Betriebsausgabe verrechnet werden, diese sind in der Regel hoher als die Aufwendungen gegenuber dem Kauf. Dadurch werden Gewinnsteuerzahlungen auf spatere Perioden verschoben.
2.4.1 Zurechnung beim Leasinggeber
Erfolgt, aufgrund der Vertragsgestaltung, die Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber, so hat es diesen zu aktivieren und uber die betriebsgewohnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Leasingraten sind fur ihn Betriebseinnahmen und fur den Leasingnehmer Betriebsausgaben.
2.4.2 Zurechnung beim Leasingnehmer
Der Leasingnehmer hat den Gegenstand mit dem Betrag zu aktivieren, der bei der Kalkulation der Leasingraten zugrunde gelegt worden ist, zuzuglich weiterer Neben- kosten die der Leasingeber tragt. Gegenuber dem Leasinggeber ist eine Verbind- lichkeit in Hohe der AHK ohne den vom Leasinggeber getragenen Nebenkosten zu passivieren. Die Leasingraten mussen in einen Zins- und Kostenteil, sowie einen Tilgungsanteil unterteilt werden und stellen nicht in voller Hohe Betriebsausgaben dar. Der Tilgungsanteil ist keine Betriebsausgabe und wird erfolgsneutral mit den Verbindlichkeiten verrechnet. Die steuerlich Relevanten Betriebsausgaben sind somit fur den Leasingnehmer ungunstiger als bei der Zurechnung zum Leasinggeber.
3 Leasing und Kauf im Vergleich
Sobald sich ein Unternehmen fur ein Investitionsvorhaben entschieden hat, Gewinnt die Wahl der geeigneten Beschaffungsform des Kapitals an Bedeutung. Dabei stehen folgende Grundarten zur Auswahl:[12]
- Kauf mit Eigenmittel
- Kauf mit Fremdmittel
[...]
[1]Vgl. Tacke (1999), S. 21-25.
[2]Grill/Perczynski (1988), S. 336.
[3]Vgl. Perridon/Steiner (1997), S.439.
[4]Vgl. Jahrmann (1999), S. 221.
[5]Vgl. Wohe/Bilstein (2002), S. 280.
[6]Vgl. Martinek (1991), S. 53-55.
[7]Vgl. Wohe (2002), S. 699.
[8]Vgl. Bitz (2002), S. 110.
[9]Vgl. Busse (1996), S. 451 f.
[10]Vgl. Bitz (2002), S. 111.
[11]Vgl. Wohe/Bilstein (2002), S. 283-286.
[12]Vgl. Hagenmuller/Eckstein (1992), S. 131.
- Arbeit zitieren
- Sven Erler (Autor:in), 2004, Leasing und Kauf im Wirtschaftlichkeitsvergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24353
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