Die Industrie und das Handwerk sind wichtige Bestandteile der deutschen Wirtschaft.
Die Industrie beschäftigt 33% und das Handwerk 15% aller Erwerbstätigen in der Bundesrepublik.
Zusammen beschäftigen sie somit fast die Hälfte aller Erwerbstätigen (48%). Vor allem in den Teilbereichen, in denen Waren produziert werden, kommt es zu engen Verknüpfungen zwischen der industriellen und der handwerklichen Betriebsweise.
Das macht eine Abgrenzung von Industrie und Handwerk notwendig, d.h. es muss eine Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem der beiden Wirtschaftsbereiche getroffen werden. Allerdings ist dies nicht immer so einfach.
Warum dies nicht allzu einfach ist, wann eine Abgrenzung überhaupt nötig ist, wie eine solche Abgrenzung getroffen wird und natürlich wer dies zu entscheiden hat, ist der erste Teil meines Referates.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Verbreitung dieser zwei Wirtschaftsbereiche. Da die komplette Verbreitung in Deutschland erstens meine vorhandene Arbeitszeit und zweitens auch meine beschränkte Seitenanzahl bei weitem überstiegen hätte, habe ich mir Beispielregionen ausgewählt.
Um Unterschiede in der Verbreitung deutlich aufzeigen zu können, gibt es eigentlich zwei sehr gute Möglichkeiten, entweder die Süd- Nord- oder eben die Ost- West-Disparität. Ich habe mich für die Ost- West- Variante entschieden. Die unterschiedliche Entwicklung des Handwerks habe ich anhand des Vergleiches Ostdeutschland- Westdeutschland dargestellt.
Um die unterschiedliche Verbreitung der Industrie aufzuzeigen, musste ich meinen Raum nochmals verkleinern.
Ich habe hier das Bundesland Baden- Württemberg als Vertreter des Westens und das Bundesland Sachsen- Anhalt als Vertreter des Osten ausgewählt. Die Verbreitung der Ind ustrie herauszufinden ist und war wesentlich schwerer als die des Handwerks.
Denn die Industrie wird selten gesondert aufgezählt und zumeist unter produzierendes Gewerbe zusammengefasst.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Teil: Einführung
2. Teil: Die Abgrenzung zwischen Industrie und Handwerk
2.1. Die Abgrenzungsfaktoren
2.1.1. Umsatz
2.1.2. Beschäftigte
2.1.3. Betriebsgröße
2.1.4. Rolle des Inhabers
2.1.5. Arbeitsteilung im Fertigungsprozess
2.1.6. Verwendung von Maschinen
2.1.7. betriebliches Produktionsprogramm
3. Teil: Die Regionale Entwicklung in Deutschland
3.1. Das Handwerk
3.2. Das Handwerk in Ost und West
3.2.1. Betriebsbestand
3.2.2. Beschäftigte
3.3. Die Industrie
3.4. Die Industrie in Ost und West
3.5. Die allgemeine Verteilung des Handwerks und der Industrie in Deutschland
4. Teil: kurze englischsprachige Zusammenfassung
5. Teil: Anhang
5.1. Anlage
5.2. Anlage
5.3. Anlage
5.4. Anlage
5.5. Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Die Industrie und das Handwerk sind wichtige Bestandteile der deutschen Wirtschaft.
Die Industrie beschäftigt 33% und das Handwerk 15% aller Erwerbstätigen in der Bundesrepublik.
Zusammen beschäftigen sie somit fast die Hälfte aller Erwerbstätigen (48%).
Vor allem in den Teilbereichen, in denen Waren produziert werden, kommt es zu engen Verknüpfungen zwischen der industriellen und der handwerklichen Betriebsweise.
Das macht eine Abgrenzung von Industrie und Handwerk notwendig, d.h. es muss eine Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem der beiden Wirtschaftsbereiche getroffen werden.
Allerdings ist dies nicht immer so einfach.
Warum dies nicht allzu einfach ist, wann eine Abgrenzung überhaupt nötig ist, wie eine solche Abgrenzung getroffen wird und natürlich wer dies zu entscheiden hat, ist der erste Teil meines Referates.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Verbreitung dieser zwei Wirtschaftsbereiche.
Da die komplette Verbreitung in Deutschland erstens meine vorhandene Arbeitszeit und zweitens auch meine beschränkte Seitenanzahl bei weitem überstiegen hätte, habe ich mir Beispielregionen ausgewählt.
Um Unterschiede in der Verbreitung deutlich aufzeigen zu können, gibt es eigentlich zwei sehr gute Möglichkeiten, entweder die Süd- Nord- oder eben die Ost- West- Disparität. Ich habe mich für die Ost- West- Variante entschieden.
Die unterschiedliche Entwicklung des Handwerks habe ich anhand des Vergleiches Ostdeutschland- Westdeutschland dargestellt.
Um die unterschiedliche Verbreitung der Industrie aufzuzeigen, musste ich meinen Raum nochmals verkleinern.
Ich habe hier das Bundesland Baden- Württemberg als Vertreter des Westens und das Bundesland Sachsen- Anhalt als Vertreter des Osten ausgewählt.
Die Verbreitung der Industrie herauszufinden ist und war wesentlich schwerer als die des Handwerks.
Denn die Industrie wird selten gesondert aufgezählt und zumeist unter produzierendes Gewerbe zusammengefasst.
Zu dem produzierenden Gewerbe zählt allerdings auch noch das Handwerk und sonstige warenproduzierende Gewerbe.
Zum Schluss steht eine verallgemeinerte Darstellung über die tendenzielle Verteilung der zwei Wirtschaftsbereiche.
2. Die Abgrenzung zwischen Industrie und Handwerk
Die Begriffe Industrie und Handwerk sind heute nur noch Sammelbegriffe.
Weder die Industrie noch das Handwerk sind homogene, gleichmäßig strukturierte Bereiche der Wirtschaft. Sie untergliedern sich in eine Vielzahl von Teilbereichen, die sich mal mehr mal weniger stark unterscheiden (siehe Anlage 1 und 2).
Beide Wirtschaftszweige sind sowohl im produzierenden Gewerbe als auch im Handel und der Dienstleistung zu finden.
Eine klare Festlegung der Grenzen ist nicht in allen Teilbereichen von Nöten. So berühren sich große Teile der Industrie, wie z.B. der Bergbau und die chemische Industrie gar nicht mit dem Handwerk. Auch bei Handwerksberufen wie Schornsteinfeger und Frisör kommt es zu keinerlei Berührung mit der Industrie.
Bei nur schwachen Verknüpfungen bedarf es meist ebenfalls keiner Abgrenzung.
Lockere Berührungen zwischen den zwei Wirtschaftsbereichen treten z.B. in der Schiffsbau- und der Textilindustrie einerseits und im Schmiede- und Schlosserhandwerk andererseits auf (nach Wernet 1965, S. 14- 15).
Die Abgrenzung gestaltet sich vor allem in den Teilbereichen, in denen etwas produziert wird, als schwierig. Denn in diesen Bereichen sind die Grenzen zwischen industrieller und handwerklicher Betriebsweise fließend. Zu solch direkten Berührungen der zwei Wirtschaftszweige kommt es vor allem in der Nahrungsmittel- und der Möbelbranche.
Hier bedarf es einer klaren Festlegung der Grenzen.
Das „Wörterbuch der Wirtschaft“ von Bülow- Langen definiert Industrie als „gewerbliche Gütererzeugung in fabrikmäßigem Großbetrieb“. Wobei er Fabrik als diejenige gewerbliche Organisationsform ansieht, bei der „räumlich zentralisiert unter einheitlicher wirtschaftlicher und technischer Leitung eines Unternehmers auf arbeitsteiliger Grundlage im Großbetrieb unter vorherrschender Verwendung von Maschinen“ produziert wird.
Diese Merkmale treffen auf einen weiten Teil der Industrie zu. Die Definition ist aber zu generell, um sie auf die gesamte Industrie anwenden zu können.
Die Handwerksordnung, das Grundgesetz des deutschen Handwerks, setzt deshalb auf einen dynamischen und somit flexiblen, entwicklungs- und wandlungsfähigen Handwerksbegriff (nach Wernet 1965, S.29)
So steht im zweiten Absatz des ersten Paragraphen, dass ein Gewerbebetrieb dann als Handwerksbetrieb anzusehen ist, wenn er handwerksmäßig geführt wird und zu einem der 94 Berufe gehört, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind (nach § 1 Abs. 2 HwO) (Die vollständige Anlage A ist im Anhang zu finden).
Von einem Handwerksbetrieb spricht man auch dann, wenn zumindest Tätigkeiten, die für dieses Handwerk wesentlich sind, ausgeübt werden.
Wesentliche Tätigkeiten sind solche, die dieses Handwerk prägen und ihm sein für ihn typisches Gefüge geben (nach Honig 1965, S.109).
Die deutsche Handwerksordnung hat bei ihrer doch sehr vagen Definition, anders als die meisten europäischen Länder, bewusst auf charakteristische Merkmale des Handwerks verzichtet.
Denn alle verwendbaren Merkmale gelten nicht für das gesamte Handwerk und können auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen werden.
Eine eindeutige und damit statische und nicht wandlungsfähige Umschreibung der beiden Begriffe wäre für die Industrie- und die Handwerkskammern, die auf Grundlage dieser Definitionen über die Zugehörigkeit eines Betriebes zur Industrie oder zum Handwerk entscheiden müssen, in der Praxis nicht umsetzbar.
2.1. DIE ABGRENZUNGSFAKTOREN
Die Industrie- und die Handwerkskammern treffen die Entscheidung über die Zugehörigkeit an Hand von bestimmten Faktoren.
Es gibt in jedem Betrieb Merkmale, die mehr auf ein industriell geführtes Gewerbe und andere, die mehr auf ein handwerklich geführtes Gewerbe, hinweisen. Seine Zugehörigkeit kann also nie an Hand nur eines Merkmals bestimmt werden. Vielmehr ist für die Abgrenzung eine umfassende Gesamtschau aller Kriterien notwendig.
Die Zugehörigkeit muss für jeden Betrieb mit seinen für ihn geltenden Merkmalen und seinem wirtschaftlichen Gesamtbild einzeln bestimmt werden.
Hierfür verwendet die Handwerkskammer Mannheim/Heidelberg- Rhein- Neckar- Odenwald in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Rhein- Neckar einen Fragebogen, in dem die Unternehmer zu den folgenden Faktoren Stellung nehmen müssen ( Der Originalfragebogen ist im Anhang zu finden).
2.1.1. Umsatz
Die Unternehmer müssen die Umsätze der letzten zwei Jahre angeben und den kommenden Umsatz schätzen. Entscheidend ist nicht so sehr der Gesamtumsatz, als die relative Verteilung des Umsatzes auf die verschiedenen Wirtschaftszweige.
Dieses Merkmal spielt bei dem Gesamturteil nur eine untergeordnete Rolle, da es keine typischen Betragszuordnungen gibt, die auf die Industrie oder das Handwerk hinweisen könnten.
2.1.2. Beschäftigte
Weniger wichtig ist hier die Gesamtbeschäftigtenzahl eines Betriebes.
Für die Abgrenzungsfrage von größerer Bedeutung ist die Zahl der Beschäftigten nach ihrer Aufgabenstellung im Betrieb (z.B. technische oder kaufmännische Angestellte, gelernter oder ungelernter Arbeiter).
In der Industrie ist im Allgemeinen eine deutlichere Trennung des Leitungs- und des Aufgabenbereichs zu beobachten.
2.1.3. Betriebsgröße
Der Unternehmer muss die räumliche Ausdehnung seines Betriebes angeben.
Ausschlaggebend ist nicht nur die Betriebsgröße insgesamt, sondern auch der jeweilige Größenanteil der Büro-, Lager-, Fertigungs- und Freiflächen.
Diesem Merkmal kommt nur eine relativ geringe Bedeutung zu, weil die Größe nichts unmittelbares über die Struktur des Betriebes aussagen kann.
2.1.4. Rolle des Inhabers
Hier sind zwei Dinge ausschlaggebend. Zum einen die Vorbildung des Inhabers und zum anderen seine aktive Mitarbeit im Betrieb.
Für beide Kriterien hat die deutsche Handwerksordnung strikte Bedingungen vorgegeben. So ist ein Unternehmer nur dann berechtigt einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, wenn er eine Meisterprüfung im entsprechenden Handwerk erfolgreich abgelegt hat. Die Art und Struktur des Betriebes muss es dem Inhaber erlauben, die Arbeit seiner Mitarbeiter im Einzelnen zu überwachen und ihnen erforderlichenfalls konkrete Anweisungen zu erteilen (nach Honig 1965, S.113).
Bei der Führung eines Industriebtriebes gibt es keine vergleichbaren Voraussetzungen.
2.1.5. Arbeitsteilung im Fertigungsprozess
Es ist anzugeben, wie weit diese fortgeschritten ist.
Die Zerlegung des Arbeitsprozesses in eine große Zahl sich ständig wiederholender Teilarbeiten ermöglicht eine immer größere Arbeitsteilung und ist meist ein Indiz für eine industrielle Betriebsweise.
Langfristige Arbeitsteilung ist im Handwerksbetrieb eher unüblich.
Findet eine Teilung statt, dann ist diese meist nur auf einen kurzen Zeitraum beschränkt (nach Wernet 1965, S.26)
Während also spezialisierte Arbeiter, die nur mit einzelnen Teilarbeiten vertraut sind, typisch für die Industrie sind, geben umfassend qualifizierte Arbeiter, die im Fertigungsprozess beliebig ausgetauscht werden könnten, da jeder alle anfallenden Arbeiten beherrscht, einen Hinweis auf einen handwerklich geführten Betrieb.
2.1.6. Verwendung von Maschinen
Die Frage ob und wenn ja in welchem Ausmaß Maschinen und Automaten in einem Betrieb genutzt werden, gibt keinen Aufschluss mehr über die Zugehörigkeit.
Denn Industrie und Handwerk können heute beide in gleichem Maße automatisiert bzw. technisiert sein.
Wichtig ist die Rolle, die die Maschinen im Fertigungsprozess einnehmen.
Im Handwerk sollten sie Raum für die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten lassen. Die Maschine unterstützt den Menschen lediglich und dieser bedient sich ihr nur in manchen Fällen.
In der Industrie dagegen wird der Produktionsgang in der Regel von der Maschine bestimmt. Der Mensch wird einer Maschine zugeordnet. Für persönliche Einflüsse bleibt somit kaum Platz.
2.1.7. Betriebliches Produktionsprogramm
In weiten Teilen der Industrie überwiegt die Großserien- und Massenfertigung für einen anonymen Markt.
Im Handwerk ist die individuelle Einzelfertigung aufgrund einer persönlichen Bestellung des Kunden die üblichere Fertigungsart, wobei diese Einteilung heute nur noch eingeschränkt zutrifft. Es gibt durchaus Kleinserienfertigung auf Vorrat für wechselnde Abnehmer im Handwerk und Einzelfertigung auf Bestellung in der Industrie.
Dies sind die wichtigsten Kriterien, die man normalerweise für eine Abgrenzung verwendet.
Man kann natürlich noch einige andere Merkmale, wie z.B. Kapitaleinsatz, Standort und Absatzmarkt heranziehen, allerdings sind diese kaum aussagekräftig.
Salopp formuliert sind also alle Unternehmen, die in die Handwerksrolle, ein von jeder Handwerkskammer geführtes Verzeichnis über alle selbständigen Handwerker der Region, eingetragen sind, Handwerksbetriebe (nach Statistisches Landesamt Baden- Württemberg unter: www.statistik.baden-wuerttemberg.de/prodgew/ erlaeuterungen.asp.hw.asp). In dieses Verzeichnis wird nur eingetragen, wer einen Befähigungsnachweis (Meisterbrief) besitzt.
Industriebetriebe werden in ein von der IHK- geführtes Register eingetragen.
Allerdings kann ein Betrieb auch in die Verzeichnisse beider Kammern eingetragen sein. Solche Betriebe führen sowohl handwerkliche als auch nichthandwerkliche Tätigkeiten aus und werden Mischbetriebe genannt.
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- Quote paper
- Janine Ketering (Author), 2003, Industrie und Handwerk - Abgrenzung und regionale Entwicklung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24041
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