Das Privilegium minus, die erste schriftliche Belehnungsurkunde eines deutschen Königs; gilt als eines der bedeutendsten Dokumente der mittelalterlichen Geschichte Deutschlands. Mit dem lateinischen Begriff "privilegium minus" (= "der kleine Vorteil") bezeichnet die historische Forschung jene Urkunde, mit der im Jahre 1156 die rechtsförmliche Umwandlung der bisherigen Markgrafschaft Österreich in ein Herzogtum vollzogen und der fast zwanzigjährige Streit um das Herzogtum Bayern zwischen Welfen und Babenbergern beendet wurde. Der Konflikt hatte 1137 nach dem Tod Kaiser Lothars von Supplinburg seinen Ausgangspunkt genommen. Neunzehn Jahre später verzichtete der Babenberger Heinrich Jasomirgott zugunsten Heinrichs des Löwen, des mächtigen Herzogs von Sachsen; auf das Land Bayern.
Darüber berichtet H. Jasomirgotts Bruder, Reichsbischof Otto von Freising; in seiner "Gesta Frederici seu rectius cronica." Er war bei den Verhandlungen zwischen seinen Verwandten als Vermittler tätig.
Der Terminus "Privilegium minus" wurde für diese Urkunde gewählt, um sie gegenüber ihrer im 14. Jahrhundert erstellten Fälschung, die "privilegium maius" genannt wird, abzugrenzen. Häufig werden die beiden Diplome in der historischen Forschung auch als "kleiner" bzw. "großer" österreichischer Freiheitsbrief bezeichnet oder einfach als "Freibrief", da damit der Grundstein für die künftige staatliche Selbständigkeit Österreichs gelegt wurde. Die Falsifikation, die erweiterte Rechte für den Belehnten enthielt; wurde wohl von Herzog Rudolf IV. von Habsburg in Auftrag gegeben als Reaktion auf die "Goldene Bulle" Kaiser Karls IV.; in der die Rechte der Habsburger zugunsten Luxemburgs übergangen wurden. Die Originalurkunde des Privilegium minus verschwand zu dieser Zeit spurlos. Das ungewöhnliche Faktum, dass bereits unter der Regierungszeit Friedrich Barbarossas (1152-1190), also noch vor Beginn des "Urkundenzeitalters", ein rechtsgültiges Dokument über eine Belehnung ausgestellt wurde; die damit verbundenen ungewöhnlich großen Vorrechte des Belehnten; das Verschwinden des Originals des P.m. im Zusammenhang mit seiner lange Zeit für authentisch gehaltenen Fälschung unter Rudolf IV. von Habsburg; all diese Aspekte führten in der Forschung zu einer langwierigen, kontroversen Diskussion, die bis ins 20. Jahrhundert hinein fortdauerte und die auch Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist.
Inhaltsverzeichnis
I.Was ist das Privilegium minus (P.m.)?
II.Das P.m.in der historischen Forschung
III. Die Vorgeschichte: Der Streit zwischen Babenbergern und Welfenum das Herzogtum Bayern
IV.Die Beilegung des Streits unter Friedrich Barbarossa
1) Das Herzogtum als Fahnenlehen
2) Die Bestimmungen des P.m. und ihre Besonderheiten
V.Bedeutung und Auswirkungen der Urkunde
1) für Heinrich Jasomirgott
2) für Kaiser Friedrich Barbarossa und Heinrich den Löwen
3) für das Land Österreich
4) für das Deutsche Reich
VI.Das Schicksal der Babenberger
VII.Das Privilegium maius (P.ma.)
1) Die Hintergründe der Falsifikation unter Rudolf IV. von Habsburg
2) Die erweiterten Privilegien
3) Bedeutung und Auswirkung der Fälschung
VIII.Resumée
I. Was ist das Privilegium minus (P.m)?
Das Privilegium minus, die erste schriftliche Belehnungsurkunde eines deutschen Königs, gilt als eines der bedeutendsten Dokumente der mittelalterlichen Geschichte Deutschlands. Mit dem lateinischen Begriff "privilegium minus" (= "der kleine Vorteil") bezeichnet die historische Forschung jene Urkunde, mit der im Jahre 1156 die rechtsförmliche Umwandlung der bisherigen Markgrafschaft Österreich in ein Herzogtum vollzogen und der lange Streit um das Herzogtum Bayern beendet wurde. Der Terminus "Privilegium minus"wurde gewählt, um die Urkunde namentlich gegenüber ihrer im 14. Jahrhundert erstellten Fälschung, die "Privilegium maius"genannt wird, abzugrenzen. Häufig werden die beiden Diplome in der historischen Forschung auch als "kleiner österreichischer Freiheitsbrief"bzw. als "großer österreichischer Freiheitsbrief"bezeichnet oder einfach auch als "Freibrief(e)."[1] Das ungewöhnliche Faktum, daß bereits unter der Regierungszeit Friedrich Barbarossas (1152-1190), also noch vor Beginn des "Urkundenzeitalters", ein rechtsgültiges Dokument über eine Belehnung ausgestellt wurde; die damit verbundenen ungewöhnlich großen Vorrechte für den Belehnten; das Verschwinden des Originals des P.m. im Zusammenhang mit seiner lange Zeit für authentisch akzeptierten Fälschung unter Rudolf IV. von Habsburg - all diese Aspekte führten in der historischen Forschung zu einer langwierigen, kontroversen Diskussion, die bis ins 20. Jahrhundert hinein anhielt und die im folgenden Kapitel kurz erläutert werden soll.
II. Das P.m. in der historischen Forschung
Die bereits erwähnte, formal - diplomatisch äußerst geschickt angefertigte Fälschung des P.m. im 14. Jahrhundert erschwerte es der wissenschaftlichen Forschung lange Zeit, die Bedeutung dieser Urkunde, die Kaiser Friedrich I. für seinen Oheim, den babenbergischen Herzog H. Jasomirgott ausstellen ließ, richtig zu beurteilen. Zwar zweifelten bereits der italienische Humanist Francesco Petrarca sowie Kaiser Karl IV. an der Authentizität der im P.ma. enthaltenen Bestimmungen - insbesondere an der Behauptung, schon die römischen Imperatoren Julius Cäsar und Nero hätten den Vorfahren der österreichischen Herzöge besondere Vorrechte gewährt - doch war es zu dieser Zeit wegen mangelnder Kenntnisse der diplomatischen Kritik noch nicht möglich, auch den Rechtsinhalt der Falsifikation zu analysieren und zu beurteilen.
Dies sollte der historischen Forschung erst im 19. Jahrhundert gelingen, wo der bayrische Historiker Josef Moriz als erster das P.ma. als eine eindeutige Fiktion erwies. Dieser These stimmten auch die Historiker Georg Waitz, Eduard M. Lichnowsky und Josef Chmel zu. Trotz diverser Irrtümer bezüglich der Entstehungszeit des P.m. (Chmel datierte das Diplom auf die Regierungszeit König Ottokars II. von Böhmen) hatte man in der Zeit des deutschen Vormärz erkannt, daß die Bestimmungen des P.ma. den realen Gegebenheiten des 12. Jahrhunderts nicht entsprechen konnten.[2]
Die Diskrepanz zwischen den historischen Fakten und dem gefälschten Text des P.ma. zeigte 1852 Wilhelm Wattenbach auf, wobei er auf Urkundenkritik und die Überlieferung der Texte zurückgriff. Zudem führte er den Beweis, daß der habsburgische Herzog Rudolf IV. als Auftraggeber dieser Fälschung anzusehen ist. 1857 widerlegte Julius von Ficker in einer rechtsgeschichtlichen Analyse die von Lorenz vertretene These, daß auch das P.m. selbst eine Fälschung aus der Zeit des Interregnums sei. Durch einen Vergleich mit einer Würzburger Bischofsurkunde erwies er außerdem den Gerichtsbarkeitspassus als den zeitlichen Umständen entsprechend.[3]
Eine lange Diskussion initiierte im Jahre 1902 das Werk Wilhelm Erbens"Das Privilegium Friedrich I. für das Herzogtum Österreich", in dem er eine Interpolation des P.m. unter dem letzten Babenberger Herzog Friedrich dem Streitbaren proklamierte. Als interpoliert (= nachträglich eingefügt) betrachtete er dabei die sogenannte "libertas affectandi" (das Recht des Herzogspaares, bei kinderlosem Tod selbst einen Nachfolger bestimmen zu dürfen) sowie die begrenzte Pflicht der Heeresfolge und der Hoffahrt. Obwohl Erbens Interpolationstheorie von so bedeutenden Diplomatikern wie H. Simonsfeld oder K. Hampe abgelehnt wurde, so anerkannte die historische Forschung doch seine stilkritischen, vergleichenden Untersuchungen über die im Text des P.m. auftretenden Abweichungen gegenüber sonstigen in den Urkunden des 2. Stauferkaisers gebräuchlichen Formulierungen. Dennoch erwies sich Erbens Interpolationstheorie, die später unter anderen von dem Rechtshistoriker Otto von Dungern aufgenommen wurde, als eine Fehleinschätzung; ebenso wie die gewagte These von Dungerns, das P.m. sei dermaßen stark interpoliert worden, daß man von einem "Privilegium minimum" sprechen müsse, d. h. von äußerst geringen Vorrechten, die F. Barbarossa seinem Onkel Heinrich Jasomirgott gewährt habe.[4]
Wie schwierig der Werdegang der Mark Österreich auch unter der Herrschaft der Babenberger war sowie die Bedeutung des P.m. für die Ausbildung des Landesherzogtums Österreich demonstrierten in den Zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts die Historiker Stowasser, Lechner und insbesondere Theodor Mayer und sein "Konstanzer Arbeitskreis". Sie widerlegten die Theorie Heinrich Brunners, die landesfürstliche Gewalt habe sich in der Markgrafschaft Österreich aufgrund der herausragenden Rechts- und Machtstellung der babenbergischen Markgrafen manifestiert.[5]
Den Einfluß byzantinischen Staatsrechts auf den Inhalt der "libertas affectandi"des P.m. stellte der renommierte Mittelalterhistoriker K. J. Heilig in den Mittelpunkt seiner Analyse über die Beilegung des Streits um das Herzogtum Bayern. Heilig vertrat die Hypothese, Kaiser Friedrich Barbarossa habe sich im Hinblick auf die Herkunft der Gemahlin H. Jasomirgotts, der byzantinischen Prinzessin Theodora Komnena, nicht nur bei der Gewährung der "libertas affectandi", sondern auch bei der Zusicherung der Erbfolge in weiblicher Deszendenz und bei der sogenannten Doppelbelehnung von byzantinischen Rechtsauffassungen beeinflussen lassen. Dabei ließ er jedoch die Tatsache außer acht, daß diese Bestimmungen lediglich eine Synthese darstellten zwischen im hochmittelalterlichen Lehensrecht durchaus üblichen - wenn auch rechtlich nicht fixierten - Praktiken und den dynastischen Interessen der Babenberger. Mittlerweile ist sich die historische Forschung jedoch darüber einig, daß die besonderen Konzessionen, die Barbarossa seinem Onkel in Bezug auf dessen Gemahlin gewährte, nur der Sicherung der vermögensrechtlichen Ansprüche Theodoras dienten und kaum auf byzantinisches Staatsrecht zurückzuführen sind.[6]
Resümierend läßt sich feststellen, daß der Weg der historischen Forschung bezüglich der berühmten Urkunde des P.m. lange Zeit im Dunkeln lag. Über Jahrhunderte hinweg verleiteten die über das traditionelle Lehensrecht hinausgehenden Zugeständnisse F. Barbarossas selbst bedeutende Historiker wie H. Steinacker oder Otto von Dungern zu krassen Fehlurteilen wie z. B. über die Datierung dieses Diploms. Und sogar noch im Jahre 1961 stellte Mathilde Uhrliz die Hypothese auf, das Babenberger Herzogspaar habe vom Kaiser nur das Verfügungsrecht über seinen Allodialbesitz zugesichert bekommmen und erklärte damit die "libertas affectandi" für einen Nachtrag aus der Zeit Herzog Rudolfs IV. von Habsburg-[7] obwohl die erstmals von Erben aufgestellte Interpolationstheorie bereits damals von der historischen Forschung eindeutig widerlegt worden war(und heute überhaupt nicht mehr vertreten wird). Doch demonstriert dieses Beispiel sehr deutlich, daß das P.m. auch heute noch genügend Ansatzpunkte zur Diskussion bietet und noch nicht in allen Einzelheiten erschöpfend ausgeleuchtet wurde - wenn auch der österreichische Historiker Heinrich Appelt 1973 ein Standardwerk zu diesem Thema vorlegte, das viele Irrtümer hinsichtlich Datierung, Authentizität und Interpretation dieser Urkunde unwiderruflich beseitigte.
III. Die Vorgeschichte: Der Streit um das Herzogtum Bayern zwischen Babenbergern und Welfen
Dem offiziellen Verzicht des Babenberger Herzogs Heinrich Jasomirgott auf das Herzogtum Bayern waren jahrzehntelange heftige Auseinandersetzungen um Bayern vorausgegangen, die im Jahre 1137 ihren Ausgangspunkt genommen hatten. Denn im Dezember dieses Jahres starb Kaiser Lothar III. von Supplinburg, der Schwiegervater des mächtigen Welfenherzogs Heinrich des Stolzen. Ihn designierte der Kaiser kurz vor seinem Tod zu seinem Nachfolger, indem er ihm die Reichsinsignien übergab.
Heinrich der Stolze, Herzog von Bayern und Sachsen, galt damals als der mächtigste Fürst im Deutschen Reich. Sein Machtbereich dehnte sich von Dänemark bis nach Sizilien aus. Aus diesem Grund fürchteten sowohl weltliche als auch geistliche Fürsten einen weiteren Machtzuwachs für den Welfen, sollte er zum König gewählt werden. Deshalb entschied man sich für den wesentlich bequemeren und ungefährlicheren Thronanwärter Konrad III., einen Staufer, der von 1127 bis 1135 Gegenkönig zu Lothar III. gewesen war und der bereits dem kinderlosen Salierkaiser Heinrich V. auf dem Thron hätte nachfolgen sollen. So wurde der Staufer Konrad III.1138 von einer Minderheit unter Beteiligung der päpstlichen Partei zum deutschen König gewählt und in Aachen von dem Kardinallegaten Dietwin gekrönt.
Auf Druck des Erzbischofs Konrad von Salzburg[8] übergab Heinrich der Stolze seinem Gegenspieler zwar die Reichsinsignien, doch wollte er ihm nicht eher huldigen, als bis ihn der König mit seinen beiden Herzogtümern Sachsen und Bayern belehnt hatte. Konrad, unterstützt von der Kirche, erklärte jedoch den (lehensrechtlichen) Besitz zweier Herzogtümer als unrechtmäßig und erkannte dem Welfen beide ab. Er sprach Sachsen dem Grafen Albrecht dem Bären von der Nordmark zu und übergab Bayern seinem Stiefbruder, dem babenbergischen Markgrafen Leoplod IV. von Österreich. Dies führte zu schweren Kämpfen mit den Welfen, die Bayern nicht verlorengeben wollten. Graf Leopold IV. verteidigte das ihm anvertraute Herzogtum zäh bis zu seinem Tod im Jahre 1141. Sein Bruder Heinrich Jasomirgott folgte ihm im Lehen nach. Um diesen Akt offiziell "legaler" zu machen und um eine Versöhnung zwischen den beiden zerstrittenen Parteien der Welfen und der Babenberger zu erwirken, vermittelte der König eine Heirat zwischen Gertrud, der Witwe Heinrichs des Stolzen (der 1139 überraschend gestorben war) und dem Babenberger Herzog Heinrich Jasomirgott.
Der zu dieser Zeit noch minderjährige Sohn des Welfen, Heinrich der Löwe, konnte sich damals schon auf eine starke Welfenpartei stützen; in Sachsen ebensowohl wie in Bayern. Nach der offiziellen Verzichtserklärung seines Stiefsohns auf Bayern wurde Heinrich Jasomirgott 1143 mit diesem Herzogtum belehnt. Als Gegenleistung erhielt Heinrich der Löwe Sachsen zurück.
Nach dem Tode Gertruds, der Mutter Heinrichs des Löwen, erhob sein Onkel Welf VI., der mächtigste Herzog von Schwaben, Ansprüche auf Bayern, da er nun keinerlei Rücksicht auf verwandtschaftliche Beziehungen mehr zu nehmen brauchte.
Konrad III. verkündete jedoch im März 1147 auf dem Hoftag zu Frankfurt anläßlich des bevorstehenden 2. Kreuzzugs einen allgemeinen Reichsfrieden. Heinrich der Löwe foderte bei dieser Gelegenheit das seinem Vater widerrechtlich aberkannte Herzogtum Bayern zurück. Diese Forderung wurde vom König jedoch abgelehnt, da er seinen Stiefbruder H. Jasomirgott, dessen Hilfe er für den Kreuzzug benötigte, nicht brüskieren wollte. So wurde die Lösung dieses Problems bis zur Rückkehr Konrads aus dem Heiligen Land verschoben. Doch auch danach gelang es dem Staufer nicht, in dieser Angelegenheit eine endgültige Entscheidung herbeizuführen.
Dies geschah erst unter seinem Nachfolger, unter dem Stauferkaiser Friedrich I., genannnt" Barbarossa", der 1152 den deutschen Königsthron bestieg. Von dem mit Welfen und Babenbergern eng verwandten Herrscher erhoffte man sich eine endgültige Lösung des seit vielen Jahren schwelenden Konflikts, der das Deutsche Reich belastete. Vor seiner Wahl zum König soll Barbarossa diversen Reichsfürsten Zugeständnisse gewährt haben, darunter auch seinem Vetter Heinrich dem Löwen. Möglicherweise sicherte er ihm bereits damals Bayern als Lehen zu. Friedrich Barbarossa, der für seine Italienpolitik inneren Frieden im Deutschen Reich brauchte, stand vor einer schweren Aufgabe. Da er die militärische Unterstützung des mittlerweile mächtigen Herzogs Heinrichs des Löwen benötigte, war er damit einverstanden, daß der Welfe zu seinem Herzogtum Sachsen noch Bayern hinzubekam, das die Babenberger keineswegs fest in der Hand hielten. Andererseits sollten diese in ihrer Markgrafschaft Österreich weiterhin ein ebenbürtiges Gegengewicht zu der starken Welfenpartei in Bayern bilden.
Der König war sich darüber im Klaren, daß ein Blutvergießen zwischen seinem Vetter Heinrich dem Löwen und seinem Onkel Heinrich Jasomirgott nur durch entsprechend große Zugeständnisse an Letzteren zu vermeiden war, um ihn dadurch zum Verzicht auf das Herzogtum Bayern zugunsten seines welfischen Kontrahenten zu bewegen. Mit diesen Konzessionen sollte dann die Markgrafschaft Österreich als gleichberechtigter Machtfaktor neben Bayern anerkannt werden.[9]
Vier Jahre, von 1152-56, benötigte F. Barbarossa - mittlerweile Kaiser - um mit seinem diplomatischen Geschick ein unblutiges, alle Beteiligten zufriedenstellendes Ende des langwierigen Streits herbeizuführen. Erschwert wurden seine Bemühungen durch die wiederholte Weigerung H. Jasomirgotts, an Hoftagen, bei denen Verhandlungsgespräche hätten geführt werden sollen, teilzunehmen. Die Zeit arbeitete jedoch für seinen Stiefsohn Heinrich den Löwen, dessen militärische Unterstützung Friedrich für seinen Italienfeldzug benötigte - so, wie einst Konrad III. Heinrich Jasomirgotts Hilfe auf dem 2. Kreuzzug gebraucht hatte. Zuvor forderte der Welfe jedoch eine Zusicherung auf den bayerischen Herzogstitel. Er erhielt sie 1154 vom fürstlichen Hofgericht, nachdem H. Jasomirgott einer letzten Einladung Barbarossas nach Goslar ebenfalls ferngeblieben war. Die Investitur des Welfen fand jedoch erst zwei Jahre später, im Jahr 1156, statt, da der Babenberger zuvor erst offiziell seine Ansprüche auf Bayern aufgeben mußte.
Die Verhandlungen um das Herzogtum Bayern wurden wiederaufgenommen, sobald F. Barbarossa im September 1155 als Kaiser aus Italien zurückgekehrt war. Nach streng geheimgehaltenen, privaten Gesprächen in einem kleinen Ort an der böhmischen Grenze wurde im Oktober 1155 ein Hoftag zu Regensburg einberufen, auf dem Heinrich der Löwe die Besitzungen seines Vaters zurückerhielt und H. Jasomirgott so vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Sein Stiefsohn nahm auf diesem Reichstag Bayern faktisch in Besitz und empfing die Huldigungen des bayerischen Adels.
[...]
[1] Vgl. dazu: Kleindel, Walter: Österreich - ein Herzogtum. Das Privilegium minus. Wien 1981. S.83.
[2] Vgl. dazu: Appelt, Heinrich: Privilegium minus. Das staufische Kaisertum und die Babenberger in Österreich. Wien/Köln/Graz 1973. S.12.
[3] Vgl. dazu: Ebd. S.13.
[4] Ebd. S.14.
[5] Ebd. S.16.
[6] Ebd. S.17.
[7] Ebd. S.18.
[8] Vgl. dazu: Spindler, Max(Hg): Handbuch der bayerischen Geschichte. Das alte Bayern. Das Stammesherzogtum bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts. Bd.1. Von Franz Brunhölzl, Hans Fischer u. a. München 1967. S.257-58.
[9] Vgl. dazu: Kleindel, W: Österreich - ein Herzogtum. S.17.
- Arbeit zitieren
- Stefanie Metzger (Autor:in), 1991, Das Privilegium Minus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23752
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