Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform trat am 1.1.2001 das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) in Kraft. Der Gesetzgeber vollzog mit der Verabschiedung dieses Gesetzes weitreichende Änderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Kern der Reform bildet die Abschaffung des 1977 eingeführten körperschaftssteuerlichen Vollanrechnungssystems durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Dieses Besteuerungsverfahren betrifft Körperschaften i. S. des § 1 Abs. 1 KStG, die Gewinne ausschütten, die bei den Empfängern zu Einnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. Mit dem Systemwechsel im Bereich der Körperschaftssteuer (KSt.) verbunden ist eine Absenkung der Steuersätze von ehemals 40% für thesaurierte und 30% für ausgeschüttete Gewinne auf nunmehr einheitlich 25% KSt. sowohl für einbehaltene als auch für ausgeschüttete Gewinne. Darüber hinaus erfolgten bzw. erfolgen stufenweise Tarifsenkungen im Bereich der Einkommenssteuer (ESt.). So wurde der ESt.-Spitzensatz bereits zum 1.1.2001 auf 48,5% abgesenkt und soll spätestens 2005 auf 42% fallen. Durch diese mit dem StSenkG einhergehenden Veränderungen ergibt sich für Unternehmen eine neue Entscheidungsbasis in Bezug auf die Finanzierungsstruktur und -politik. In der folgenden Betrachtung soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen sich aus dem beschlossenen Systemwechsel für die Finanzierung von Unternehmen ergeben und Aussagen über eine mögliche Vorteilhaftigkeit ausgewählter Finanzierungsformen und -konstellationen getroffen werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Anhangverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Darstellung relevanter Veränderungen durch die Unternehmenssteuerreform
3. Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die Finanzierung von Kapitalgesellschaften
3.1 Beteiligungsfinanzierung
3.1.1 Besteuerung nach dem Anrechnungsverfahren
3.1.2 Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren
3.2 Fremdfinanzierung
3.3 Vergleich von Beteiligungs- und Fremdfinanzierung
3.3.1 Vergleich für die Rechtslage vor der Steuerreform
3.3.2 Vergleich für die Rechtslage nach der Steuerreform
4. Thesenförmige Zusammenfassung
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Besteuerung von (Brutto-)Dividenden nach Anrechnungs- und Halbeinkünfteverfahren bei Ausschüttung an eine natürliche Person
Abbildung 2: Vorteilhaftigkeitsbereiche der Beteiligungs- und Fremd-finanzierung für variable Gewerbesteuerhebesätze unter Berücksichtigung einer möglichen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen .
Anhangverzeichnis
Tabelle 1: Gesamtsteuerbelastung bei Beteiligungsfinanzierung unter An- wendung des Anrechnungsverfahrens
Tabelle 2: Gesamtsteuerbelastung bei Beteiligungsfinanzierung unter An- wendung des Halbeinkünfteverfahrens
Tabelle 3: Gesamtbelastung von Fremdfinanzierung durch eine natürliche Person unter der Annahme der hälftigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform trat am 1.1.2001 das Steuersenkungsgesetz (StSenkG)[1] in Kraft. Der Gesetzgeber vollzog mit der Verabschiedung dieses Gesetzes weitreichende Änderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Kern der Reform bildet die Abschaffung des 1977 eingeführten körperschaftssteuerlichen Vollanrechnungssystems durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Dieses Besteuerungsverfahren betrifft Körperschaften i. S. des § 1 Abs. 1 KStG[2], die Gewinne ausschütten, die bei den Empfängern zu Einnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG[3] führen[4]. Mit dem Systemwechsel im Bereich der Körperschaftssteuer (KSt.) verbunden ist eine Absenkung der Steuersätze von ehemals 40 % für thesaurierte und 30 % für ausgeschüttete Gewinne auf nunmehr einheitlich 25 % KSt. sowohl für einbehaltene als auch für ausgeschüttete Gewinne[5]. Darüber hinaus erfolgten bzw. erfolgen stufenweise Tarifsenkungen im Bereich der Einkommenssteuer (ESt.). So wurde der ESt.-Spitzensatz bereits zum 1.1.2001 auf 48,5 % abgesenkt und soll spätestens 2005 auf 42 % fallen[6]. Durch diese mit dem StSenkG einhergehenden Veränderungen ergibt sich für Unternehmen eine neue Entscheidungsbasis in Bezug auf die Finanzierungsstruktur und -politik[7]. In der folgenden Betrachtung soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen sich aus dem beschlossenen Systemwechsel für die Finanzierung von Unternehmen ergeben und Aussagen über eine mögliche Vorteilhaftigkeit ausgewählter Finanzierungsformen und -konstellationen getroffen werden.
1.2 Gang der Untersuchung
Hierzu werden in Abschnitt 2 zunächst die bedeutendsten Änderungen durch das StSenkG aufgezeigt, wobei der Schwerpunkt in der Betrachtung der grund-legenden Mechanismen des alten und des neuen KSt.-Systems gelegt wird. Das Hauptaugenmerk der Ausführungen erstreckt sich darauf folgend auf die Analyse der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die Finanzierung von Kapitalgesellschaften (Abschnitt 3). Die Betrachtungen beschränken sich auf die grundlegenden zur Wahl stehenden Außenfinanzierungsalternativen der Beteiligungs- bzw. Fremdfinanzierung. Es wird also unterschieden, ob der Gesellschafter Eigenkapital bzw. Fremdkapital zur Verfügung stellt, für deren Überlassung entweder eine Dividende oder ein fester Zins gezahlt wird[8],[9]. Für diese Alternativen werden die Steuerwirkungen unter der Annahme einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner nach altem sowie nach neuem Rechtsstand aufgezeigt und verglichen. Für den Fall einer inländischen Kapitalgesellschaft als Anteilseigner erfolgt eine analoge Betrachtung. Hierbei wird unterstellt, dass bei der Kapitalgesellschaft keine Organschaft vorliegt. Die Ausführungen schließen mit einer thesenförmigen Zusammenfassung der Ergebnisse (Abschnitt 4).
2. Darstellung relevanter Veränderungen durch die Unter-nehmenssteuerreform
Neben der angesprochenen Senkung der Steuersätze sowohl im ESt.- als auch im KSt.-Sektor ergeben sich aus dem StSenkG weitere Änderungen. So wurde mit der Reduzierung der Kapitalertragssteuer von 25 % auf 20 % der Dividende gem. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG ein weiterer Steuersatz gesenkt.
Als schwerwiegender noch ist jedoch die steuersystematische Veränderung durch den Übergang vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren zu sehen[10].
Die wichtigsten Veränderungen durch den Systemwechsel werden im Folgenden überblickartig erläutert und durch ein Beispiel illustriert. Die grundlegenden Wirkungen beider Systeme werden unter der Annahme der Ausschüttung einer Dividende durch eine Kapitalgesellschaft an eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person erläutert[11]. Darüber hinaus wird bei diesem Beispiel und allen folgenden Ausführungen unterstellt, dass der Sparerfreibetrag (§ 20 Abs. 4 EStG) durch andere Einkünfte aus Kapitalvermögen bereits ausgeschöpft ist. Werbungskosten, Solidaritätszuschlag (SolZ) und Kirchensteuer (KiSt.) bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Beim Anrechnungsverfahren hatte die KSt. den Charakter einer Interimssteuer, die bei Ausschüttung vollständig aufgehoben wurde. Dies resultierte zum einen aus der Gewährung einer KSt.-Minderung auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft i. H. von 10 % und zum anderen aus einer Anrechnung - gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F.[12] und § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. - der KSt. auf Gesellschaftsebene auf die ESt.-Schuld des Anteilseigners. Durch diese Anrechnung wurden ausgeschüttete Gewinne letztlich nur mit dem individuellen ESt.-Grenzsatz des Anteilseigners besteuert.[13]
Dies ändert sich mit dem Übergang zum Halbeinkünfteverfahren völlig. Die KSt. auf Gesellschafterebene ist nunmehr definitiv, da eine Anrechnung beim Anteilseigner entfällt[14]. Es kommt somit zu einer höheren Gewinnbelastung mit KSt. als dies im Anrechnungsverfahren der Fall war. Im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens sind die verbleibenden ausgeschütteten Gewinne gem. § 3 Nr. 40 EStG nur noch hälftig dem individuellen ESt.-Satz des Gesellschafters zu unterwerfen[15]. Durch diesen Mechanismus vermeidet das Halbeinkünfteverfahren eine Doppelbesteuerung der körperschaftssteuerlich vorbelasteten Dividenden beim Empfänger in pauschalierter Form[16]. Die beschriebenen Zusammenhänge werden in Abbildung 1 für den derzeitigen ESt.-Spitzensatz dargestellt.
Abb.1: Besteuerung von (Brutto-)Dividenden nach Anrechnungs- und Halbeinkünfte-verfahren bei Ausschüttung an eine natürliche Person[17]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschafter- und Gesellschaftsebene entscheidend von dem individuellen ESt.-Satz des Anteilseigners abhängt[18]. Berechnungen zeigen, dass sich bei einem ESt.-Satz von 40 %[19] die Wirkungen von Anrechnungs- und Halbeinkünfte-verfahren - unter den getroffenen Annahmen - gerade ausgleichen[20],[21].
Da im Halbeinkünfteverfahren der Anteil der ESt. an der Gesamtbelastung niedriger ist als im Anrechnungsverfahren, ergeben sich für Anteilseigner mit höheren ESt.-Sätzen durch das neue System Entlastungswirkungen (siehe Abbildung 1)[22]. Solche mit einem niedrigeren ESt.-Satz als dem erwähnten Indifferenzsatz werden im Rahmen der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren hingegen stärker belastet[23]. Im Grenzfall eines ESt.-Satzes von 0 % unterliegen die ausgeschütteten Gewinne im Anrechnungs-verfahren einer Gesamtbelastung von 0 %, beim Halbeinkünfteverfahren ergibt sich demgegenüber wegen des Definitivcharakters der KSt. im neuen System eine Mindestbelastung von 25 %[24].
Auch für den Fall einer Kapitalgesellschaft als Anteilseigner ergeben sich durch das StSenkG grundlegende Veränderungen. Z. Zt. des Anrechnungsverfahrens waren ausgeschüttete Gewinne bei der empfangenden Gesellschaft voll steuerpflichtig. Die von der ausschüttenden Gesellschaft gezahlte KSt. konnte beim Anteilseigner unter den Voraussetzungen der §§ 49 Abs. 1 KStG a.F.[25], 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F. auf dessen KSt.-Schuld angerechnet werden.[26] Letztlich waren zwischen Kapitalgesellschaften ausgeschüttete Gewinne insgesamt i.H. des KSt.-Satzes für Thesaurierung (40%) belastet, sofern eine weitere Ausschüttung an eine natürliche Person nicht stattfand[27].
Nach dem Systemwechsel werden ausgeschüttete Gewinne bei der dividendenempfangenden Gesellschaft nach § 8b Abs. 1 KStG unabhängig von Beteiligungshöhe und Besitzdauer von einer weiteren Belastung mit KSt. freigestellt[28]. Hierdurch wird eine Doppelbelastung mit KSt. verhindert[29]. Im Ergebnis sind somit die zur Ausschüttung vorgesehenen Gewinne durch dieses Dividendenprivileg mit der z. Zt. auf 26,5 % reduzierten KSt. auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft belastet.
3. Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die Finanzierung von Kapitalgesellschaften
In den folgenden beiden Abschnitten werden die sich aus dem Systemwechsel ergebenden Veränderungen für die oben genannten grundlegenden Fall-konstellationen näher untersucht.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer umfassenderen Betrachtung, als dies im Rahmen dieser Arbeit zu leisten ist, eine Vielzahl von unterschiedlichen Konstellationen zu untersuchen wären. Bedeutsam für die sich ergebenden Steuerwirkungen auf die Finanzierungsalternativen von Unternehmen ist insbesondere, wer Anteilseigner der Gesellschaft ist. So müsste z.B. unterschieden werden, ob es sich bei dem Anteilseigner um eine natürliche Person, eine Kapitalgesellschaft oder um eine steuerbefreite Organisation handelt, der Anteilseigner seinen Sitz im In- oder Ausland hat und ob die Vorraussetzungen einer Organschaft vorliegen oder nicht.[30]
3.1. Beteiligungsfinanzierung
3.1.1 Besteuerung nach dem Anrechnungsverfahren
In Abschnitt 2 wurde bereits die Besteuerung von Erträgen nach Gewerbesteuer (GewSt.) im Anrechnungsverfahren dargestellt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die KSt. bei Ausschüttung an eine natürliche Person lediglich den Charakter einer Interimssteuer hatte und die bei Gesamtbetrachtung der Steuerwirkungen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene ermittelte Belastung dem persönlichen ESt.-Satz des Gesellschafters entsprach[31].
Entscheidend für die Gesamtbelastung ist jedoch neben der KSt. und der ESt. die volle Belastung der zur Ausschüttung vorgesehenen Gewinne mit GewSt.. Nur der nach Abzug der GewSt. verbleibende Teil des Gewinns kann ausgeschüttet werden. Für die Steuerbelastung bei Beteiligungsfinanzierung im Anrechnungs-verfahren ergibt sich somit:
[...]
[1] Vgl. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom 23.10.2000, BGBl. I 2000, S. 1433.
[2] Siehe: KSt.-Gesetz 2002, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002, veröffentlicht in: BGBl. I 2002, S. 4145, in: Wichtige Steuergesetze, Stand: 01.01.2003, 51.Aufl., NWB, Herne/Berlin 2003.
[3] Siehe: ESt.-Gesetz 2002, in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.10.2002, veröffentlicht in: BGBl. I 2002, S. 4212, in: Wichtige Steuergesetze, Stand: 01.01.2003, 51.Aufl., NWB, Herne/Berlin 2003.
[4] Vgl. Krawitz, Norbert, Betriebswirtschaftliche Anmerkungen zum Halbeinkünfteverfahren, in: DB 2000, S. 1721-1727, hier: S.1721.
[5] Für 2003 gilt vorübergehend ein auf 26,5 % erhöhter Körperschaftssteuersatz.
[6] Falls der Bundesrat dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzentwurf zustimmt, erfolgt die Umsetzung der dritten Stufe der Steuerreform mit der Absenkung der ESt.-Sätze bereits 2004.
[7] Vgl. Locarek-Junge,Hermann/Berge, Klaus/Kaden, Verena, Auswirkungen der Unternehmens-steuerreform 2001 auf die Finanzierungspolitik von Kapitalgesellschaften, in: FB 2002, S.718-725, hier: S. 718 und Schult, Eberhard/Freyer,Thomas/Blaufus, Kay, Unternehmenssteuerreform 2001: Neue Dimensionen für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen, in: FB 2001, S. 353-361, hier: S. 353.
[8] Vgl. Scheffler, Wolfram, Der Einfluss der Steuerreform auf die Finanzierung von deutschen Kapitalgesellschaften, in: BB 2000, S. 2441-2450, hier: S. 2443.
[9] Die Fremdfinanzierungsinstrumente der typischen und atypischen stillen Beteiligung werden im Rahmen dieser Arbeit nicht behandelt. Ausführlich hierzu: Kessler, Wolfgang/ Teufel, Tobias, Gesellschafterfremdfinanzierung nach der Unternehmenssteuerreform, in: DB 2001, S. 1955-1962, hier: S. 1956-1958.
[10] Zur Kritik am Wechsel im System der Besteuerung von Körperschaften vgl. z.b. Reiß, Wolfram, Diskussionsbeitrag: Kritische Anmerkungen zu den Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung in: DStR 1999, S. 2011-2019, hier: S.2011; Maiterth, Ralf/ Semmler, Dirk, Kritische Anmerkungen zur geplanten Substitution des körperschaftssteuerlichen Anrechnungssystems durch das sogenannte „Halbeinkünfteverfahren“ im Zuge des Steuersenkungsgesetzes, in: BB 2000, S.1377-1387, hier: S. 1377; Bareis, Peter, Das Halbeinkünfteverfahren im Systemvergleich, in: StuW 2000, S.133-143, hier: S.133; Wagner, Franz W./ Baur, Thomas B./ Wader, Dominic, Was ist von den „Brühler Empfehlungen“ für die Investitionspolitik, die Finanzierungsstruktur und die Neugestaltung von Gesellschaftsverträgen der Unternehmen zu erwarten?, BB 1999, S. 1296-1300, hier: S. 1300 und insbesondere Siegel, Theodor et al. ,Verteidigt das Anrechnungsverfahren gegen unbedachte Reformen!, BB 2000, S.1269-1270 (Aufruf von 78 Professoren der Betriebswirtschaftslehre).
[11] Eine Darstellung der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner findet sich bei Dötsch, Ewald/ Pung, Alexandra, Steuersenkungsgesetz: Die Änderung bei der Körperschafts-steuer und bei der Anteilseignerbesteuerung, DB 2000, Beil. 10, S. 1-27, hier: S. 6.
[12] Siehe: ESt.-Gesetz 1997, in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.1997, veröffentlicht in: BGBl. I 1997, S. 821, in: Wichtige Steuergesetze, Stand: 01.02.2000, 48.Aufl., NWB, Herne/Berlin 2000.
[13] Vgl. Haase, Klaus Dittmar/ Lüdemann, Lars, Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die Finanzierungspolitik der Kapitalgesellschaften, in: StuW 2000, S. 747-752, hier: S. 748; Bergemann, Achim, Unternehmenssteuerreform 2001: Schwerpunkte des Steuersenkungsgesetzes, DStR 2000, S. 1410-1419, hier: S. 1411 und Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 2441-2442.
[14] Vgl. u. a. Märkle, Rudi, Gedanken zur Reform der Unternehmensbesteuerung, in: WPg 1999, S. 901-911, hier: S. 902 und Schiffers, Joachim, Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner nach dem Regierungsentwurf eines „StSenkG“, in: GmbHR 2000, S. 205-214, hier: S.205.
[15] Vgl. Kessler, Wolfgang/ Teufel, Tobias, a.a.O., S. 1955; Locarek-Junge, Hermann/ Berge, Klaus/ Kaden Verena, a.a.O., S.719 und Schult, Eberhard/Freyer, Thomas/Blaufus, Kay, a.a.O., S. 353.
[16] Vgl. Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 1377 und Maiterth, Ralf/ Semmler, Dirk, a.a.O., S. 2441.
[17] Quelle: eigene Darstellung, unter Verwendung aktueller Steuertarife angelehnt an: Wehrheim, Michael, Grundzüge der Unternehmensbesteuerung, München 2002, S. 24-27 und Locarek-Junge, Hermann/ Berge, Klaus/ Kaden Verena, a.a.O., S.719.
[18] Vgl. Günkel, Manfred/ Fenzl, Barbara/ Hagen, Christiane, Diskussionsforum Unternehmens- steuerreform: Steuerliche Überlegungen zum Übergang auf ein neues Körperschaftssteuer-system, insbesondere zum Ausschüttungsverhalten bei Kapitalgesellschaften, in: DStR 2000, S.445-453, hier: S. 446; Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 2445 und Locarek-Junge, Hermann/ Berge, Klaus/ Kaden Verena, a.a.O., S.720.
[19] Der kritische Wert verschiebt sich unter Berücksichtigung von SolZ und KiSt. auf 38,8%, vgl. Schult, Eberhard/Freyer, Thomas/ Blaufus, Kay, a.a.O., S. 354.
[20] Vgl. ausführlich hierzu u.a. Rödder, Thomas, Die Neukonzeption der Unternehmens-besteuerung aus der Sicht der Beratungspraxis, in: WPg 2000, S. 57-61, hier: S.57; Maiterth, Ralf/Semmler, Dirk, a.a.O., S.1378; Krawitz, Norbert, a.a.O., S. 1722-1724; Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 2442 und Schult, Eberhard/ Freyer, Thomas/ Blaufus, Kay, a.a.O., S. 354.
[21] Weitergehende Berechnungen unter Berücksichtigung der Wirkungen des Sparerfreibetrags finden sich bei Maiterth, Ralf/ Semmler, Dirk, a.a.O., S. 1379-1381.
[22] Vgl. Krawitz, Norbert, a.a.O., S. 1722-1723; Haase, Klaus Dittmar/ Lüdemann, Lars, a.a.O., S. 748 und Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 2445.
[23] Vgl. Günkel, Manfred/ Fenzl, Barbara/ Hagen, Christiane, a.a.O., S. 446; Haase, Klaus Dittmar/ Lüdemann, Lars, a.a.O., S. 748 und Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 2445.
[24] Haase, Klaus Dittmar/ Lüdemann, Lars, a.a.O., S. 747.
[25] Siehe: KSt.-Gesetz 1999, in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1999, veröffentlicht in: BGBl. I 1999, S. 817, in: Wichtige Steuergesetze, Stand: 01.02.2000, 48.Aufl., NWB, Herne/Berlin 2000.
[26] Vgl. Crezelius, Georg, Dogmatische Grundstrukturen der Unternehmenssteuerreform aus Sicht der Beratungspraxis, in: DB 2001, S. 221-229., hier: S. 224.
[27] Vgl. Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 2443.
[28] Vgl. u.a. Günkel, Manfred/ Fenzl, Barbara/ Hagen, Christiane, a.a.O., S. 448.
[29] Vgl. Dötsch, Ewald/ Pung, Alexandra, a.a.O., S. 6.
[30] Vgl . Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 2441-2443.
[31] Vgl. Scheffler, Wolfram, a.a.O., S. 2441-2442.
- Citar trabajo
- Thomas Kaiser (Autor), 2003, Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die Finanzierung von Unternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23444
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