Das bargeldlose Zahlen ist aus dem heutigen Geschäftsverkehr kaum mehr wegzudenken. Zahlungskarten ermöglichen ein unkompliziertes Einkaufen ohne das vorherige Abheben von Bargeld und bieten somit nicht nur Bequemlichkeitsvorteile für die Karteninhaber, sondern führen auch zu Umsatzsteigerungen bei den Händlern.
Neben den Annehmlichkeiten, die Zahlungskarten für die Verbraucher und Händler mit sich bringen, profitieren andererseits die dahinterstehenden Zahlungskartenorganisationen sowie die Händler- und Kundenbanken von der Ausdehnung bargeldloser Transaktionen.
Trotz oder gerade wegen der hohen Verbreitung von Kredit- und insbesondere Debitkarten, stehen die mit dem Karteneinsatz verbundenen Kosten auf Grund ihrer Höhe und Undurchsichtigkeit fortwährend in der Kritik. Im Fokus befinden sich dabei vor allem die Branchenriesen Visa und Mastercard.
Neben Verbraucherschutz- und Händlerverbänden befasst sich auch die Europäische Kommission seit längerer Zeit mit den anfallenden Kartengebühren. Insbesondere die Gefahr, dass Gebühren in wettbewerbsgefährdender Weise aufdiktiert werden können, weckt die Aufmerksamkeit der Kommission. So beschäftigt sich diese Hausarbeit mit dem Urteil T-111/08 des Europäischen Gerichts erster Instanz über eine Entscheidung der Europäischen Kommission, welche ein bestimmtes Entgelt im Mastercard-System, das sog. mulitlaterale Interbankenentgelt (MIF), das bei der Überweisung eines Zahlungsbetrags an die Händlerbank von der Kundenbank einbehalten wird, als wettbewerbswidrig einstufte und damit einen Verstoß gegen Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen feststellte.
Da für das Verständnis der Kommissionsentscheidung und des Urteils ein Wissen über die Funktionsweise des Mastercard-Systems nötig ist, werden zunächst einleitende Informationen über das Unternehmen, das von dieser Organisation betriebene „offene Zahlungskartensystem“ sowie den Ablauf einer Kartentransaktion mitsamt den dabei berechneten Gebühren dargeboten. Anschließend wird erläutert, weshalb die Kommission zu ihrer Entscheidung kam und wie das Gericht schließlich über die von Mastercard eingelegte Nichtigkeitsklage urteilte. Zum Abschluss sollen die Folgen des Urteils und mögliche Auswirkungen für die Karteninhaber beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Mastercard-Zahlungskartensystem
2.1 Informationen zum Unternehmen und den angebotenen Karten
2.2 Unternehmensgeschichte
2.3 Funktionsweise des Mastercard-Zahlungskartensystems
2.4 Gebühren und Zahlungsablauf im offenen Zahlungskartensystem
2.5 Das Interbankenentgelt
3. Beurteilung der MIF durch die Kommission
3.1 Vorgeschichte und Kommissionsentscheidung
3.2 Begründung der Kommission
3.2.1 Anwendung von Artikel 81 I EG
3.2.2 Anwendung von Artikel 81 III EG
3.3 Reaktion von Mastercard
4. Urteil des Europäischen Gerichts zur eingereichten Nichtigkeitsklage
4.1 Hauptantrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung
4.1.1 1. Klagegrund: Fehlerhafte Prüfung der Wettbewerbsauswirkungen
4.1.2 2. Klagegrund: Fehlerhafte Freistellungsprüfung nach Art. 81 III EG
4.1.3 3. Klagegrund: Fehlerhafte Einstufung als Unternehmensvereinigung
4.1.4 4. Klagegrund: Sachverhaltsirrtümer und Mängel im Verwaltungsverfahren
4.2 Hilfsantrag
4.3 Ergebnis
5. Weiterer Verlauf und Folgen des Urteils
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Kevin Demale (Autor:in), 2013, Multilaterale Interbankenentgelte im Mastercard-Zahlungskartensystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233682
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.