In den letzten Jahren wurde dem Schutz geistigen Eigentums eine große Aufmerksamkeit gewidmet, sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen wirtschaftspolitischen Ebene. Aufgrund der Rohstoffarmut Deutschlands bilden Innovationen und Erfindungen die Grundbasis des Erfolges und der damit einhergehenden Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Deshalb werden Kreativität und Erfindergeist von deutschen Unternehmen immer mehr gefordert und gefördert. In den vergangenen Jahren gelang es Deutschland somit, zum Exportweltmeister aufzusteigen. Vor allem in technologischen Bereichen nimmt Deutschland weltweit eine Führungsrolle ein. Um die globale technologische Paradigmenstellung beizubehalten, müssen die geistigen Erfindungen geschützt werden. Denn in Deutschland gilt, wie in vielen anderen Ländern, die Nachahmungsfreiheit. Damit dürfen neue Erzeugnisse, Verfahren, Designs und sogar Marken zumeist nachgebildet werden. Um sich vor den Nachahmungen der Konkurrenz zu schützen, hilft nur die rechtzeitige Anmeldung eines geeigneten, gewerblichen Schutzrechts, um infolgedessen eigene technische Innovationen, Produktgestaltungen und erfolgreiche Marken zu schützen.
Gerade im Hinblick auf die Globalisierung und das damit einhergehende Wachstum der Binnenmärkte gewinnen die Schutzrechte immer mehr an Bedeutung. Dieses Wachstum führt auf der einen Seite zu einer verstärkten Wettbewerbssituation durch die zunehmende Konkurrenz am Markt. Doch auf der anderen Seite entstehen auch Chancen, neue Märkte zu erschließen. Vor allem sind Schutzrechte gerade für kleine und mittelständische Unternehmen essentiell, um ihre Marktstellung abzusichern oder gar auszubauen. Somit ist das Interesse an dem Schutz des Know-hows ein wichtiger Bestandteil der Unternehmen und obendrein eine essentielle Absicherungsmaßnahme des Wohlstands in Deutschland.
In der vorliegenden Hausarbeit wird das gewerbliche Schutzrecht und besonders das Patentrecht behandelt, da sonst die vorgegebenen Restriktionen überschritten würden. Im Einzel
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Wesen und Gegenstand des Patents
2.1 Welche Bedeutung haben Patente für Unternehmen?
2.2 Was ist eine Erfindung?
2.2.1 Welche Erfindungen sind patentierbar?
2.2.2 Welche Erfindungen sind nicht patentierbar?
2.3 Kategorisierung des Patentschutzes
3 Wie hat sich das Patentrecht entwickelt?
4 Das europäische Patent
5 Das internationale Patent
6 Fazit
Literaturverzeichnis
„Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.“[1]
Erich Otto Häußer (1930-99)
Dt. Jurist, 1976-95 Präsident
Deutsches Patentamt
1 Einleitung
In den letzten Jahren wurde dem Schutz geistigen Eigentums eine große Aufmerksamkeit gewidmet, sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen wirtschaftspolitischen Ebene. Aufgrund der Rohstoffarmut Deutschlands bilden Innovationen und Erfindungen die Grundbasis des Erfolges und der damit einhergehenden Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Deshalb werden Kreativität und Erfindergeist von deutschen Unternehmen immer mehr gefordert und gefördert. In den vergangenen Jahren gelang es Deutschland somit, zum Exportweltmeister aufzusteigen. Vor allem in technologischen Bereichen nimmt Deutschland weltweit eine Führungsrolle ein. Um die globale technologische Paradigmenstellung beizubehalten, müssen die geistigen Erfindungen geschützt werden. Denn in Deutschland gilt, wie in vielen anderen Ländern, die Nachahmungsfreiheit. Damit dürfen neue Erzeugnisse, Verfahren, Designs und sogar Marken zumeist nachgebildet werden. Um sich vor den Nachahmungen der Konkurrenz zu schützen, hilft nur die rechtzeitige Anmeldung eines geeigneten, gewerblichen Schutzrechts, um infolgedessen eigene technische Innovationen, Produktgestaltungen und erfolgreiche Marken zu schützen.
Gerade im Hinblick auf die Globalisierung und das damit einhergehende Wachstum der Binnenmärkte gewinnen die Schutzrechte immer mehr an Bedeutung. Dieses Wachstum führt auf der einen Seite zu einer verstärkten Wettbewerbssituation durch die zunehmende Konkurrenz am Markt. Doch auf der anderen Seite entstehen auch Chancen, neue Märkte zu erschließen. Vor allem sind Schutzrechte gerade für kleine und mittelständische Unternehmen essentiell, um ihre Marktstellung abzusichern oder gar auszubauen. Somit ist das Interesse an dem Schutz des Know-hows ein wichtiger Bestandteil der Unternehmen und obendrein eine essentielle Absicherungsmaßnahme des Wohlstands in Deutschland.
In der vorliegenden Hausarbeit wird das gewerbliche Schutzrecht und besonders das Patentrecht behandelt, da sonst die vorgegebenen Restriktionen überschritten würden. Im Einzelnen werden nach der Einleitung im Kapitel 2 die wesentlichen Grundlagen eines Patents dargestellt. Im Kapitel 3 wird die geschichtliche Entwicklung des Patentwesens aufgezeigt, welchen Umfang ein Patent besitzt, versuche ich hier näher zu erläutern. Das nachfolgende Kapitel behandelt das europäische Patentrecht und im Anschluss an dieses Kapitel wird das internationale Patentrecht erläutert. Im letzten Kapitel wird schließlich das Fazit aufgestellt.
2 Wesen und Gegenstand des Patents
In diesem Kapitel wird ausschließlich das deutsche Patentrecht behandelt. Demnach wird, wenn nicht anders verwiesen, stets das deutsche Patentgesetz (PatG) sinngemäß wiedergegeben. Im Einzelnen soll dieses Kapitel einen Überblick über die rechtlichen und inhaltlichen Aspekte des Patentrechts durch die Darlegung von wesentlichen Grundlagen ermöglichen.
Das Patent wird dem gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet und im sogenannten Patentgesetz (PatG) geregelt.[2] Zu dem gewerblichen Rechtsschutz zählen neben dem Patent- das Gebrauchsmuster-, Sortenschutz-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Der gewerbliche Rechtsschutz konzentriert sich auf den Schutz geistigen Schaffens auf dem gewerblichen Gebiet, wohingegen das Urheberrecht sich ausschließlich um den Schutz geistigen Schaffens auf dem kulturellen Gebiet bezieht. Patente werden auf allen Gebieten der Technik für Erfindungen sowie Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen, die im Kapitel 2.1 ausführlich dargestellt werden, vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit Hauptsitz in München erteilt. Werden die geforderten Voraussetzungen erfüllt, so wird ein Patent erteilt. Dieses bietet dem Erfinder ein auf maximal 20 Jahre befristetes, ausschließliches Recht. Demnach ist allein der Patentinhaber befugt, eine patentierte Erfindung zu nutzen, und jedem Dritten ist es verboten, ohne Zustimmung des Patentinhabers ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.[3] Aus der ökonomischen Sicht betrachtet, ermöglicht das Patent eine Monopolstellung und somit einen Marktvorteil.[4] Aus diesem Grund nehmen die Patente einen essentielle Stellung in Unternehmen ein, denn mit ihnen lassen sich Wettbewerbsvorteile und damit verbunden Erträge erwirtschaften.
Eine Patenterteilung ist mit einer Offenlegung verknüpft.[5] Die Offenlegung kann, gemäß § 31 Abs. 2 PatG, zu Beginn des Erteilungsverfahrens durch ein freiwilliges Einverständnis des Antragstellers oder nach einer Frist von 18 Monaten ab Antragsdatum veröffentlicht werden. Demnach wird die Erfindung, gemäß § 31 Abs. 2 PatG, nach einer bestimmten Zeit der Öffentlichkeit vorgestellt. Dadurch wird gewährleistet, dass der aktuelle technische Wissensstand verbreitet wird und andere Forscher auf diesem Wissen aufbauen oder Forschungen vorantreiben können. Dementsprechend soll das Patentgesetz die Innovation fördern. Die Veröffentlichung entfällt, wenn ein Patentantrag verworfen oder zurückgezogen wird.[6]
2.1 Welche Bedeutung haben Patente für Unternehmen?
Werden die Zahlen der Patentanmeldungen aus dem Jahresbericht 2011 des DPMA betrachtet, dann wird die Bedeutung der Patente deutlich.[7] Demnach wurden im Jahre 2011 beim DPMA 58 997 Patentanmeldungen eingereicht. Im Bestand des DPMA befanden sich im Jahre 2011 insgesamt 526 255 Patente. Dieser Bestand setzt sich aus den national erteilten Patenten und zum größten Teil aus denen, die durch das Europäische Patentamt (EPA) erteilt wurden, zusammen.
Die Wichtigkeit der Patente in den Unternehmen wird zusätzlich durch die im Jahre 2007 durchgeführte Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG untermauert.[8] Im Rahmen dieser Umfrage wurden 150 Unternehmen im Hinblick auf die Bedeutung von Patenten für ihr Unternehmen befragt. Aus der Auswertung der Umfrageergebnisse geht hervor, dass für mehr als drei Viertel der Befragten (79 Prozent) Patente eine große (44 Prozent) bzw. sehr große (35 Prozent) Bedeutung im Unternehmen haben. Ein Fünftel gibt an, Patente hätten eine weniger große (17 Prozent) bzw. keine Bedeutung (7 Prozent). Dieses macht deutlich, dass dem Schutz des geistigen Eigentums und dessen monetärer Verwertung in der modernen Gesellschaft eine Schlüsselrolle für den Erfolg eines Unternehmens zugesprochen wird.[9] Schon längst wird zur Bewertung von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen die von ihnen ausgehende Anzahl der Patentanmeldungen als Erfolgsindikator herangezogen. Heute zählen die Patente zu den wichtigsten immateriellen Wirtschaftsgütern.[10]
2.2 Was ist eine Erfindung?
Die Erfindung ist der Gegenstand des Patentschutzes und somit ein zentraler Begriff des Patentrechts. Trotz dieser Bedeutung findet sich im Patentrecht keine Definition des Begriffes. In der Praxis hat sich die Definition für „Erfindung“ nach dem Bundesgerichtshof durchgesetzt. Demnach ist die „Erfindung“ die „Lehre zum technischen Handeln“, und unter der „Lehre zum technischen Handeln“ ist eine „planmäßige Benutzung beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit zur unmittelbaren Herbeiführung eines kausal überschaubaren Erfolges“ gemeint.[11] Entsprechend der Definition beschreibt die p lanmäßige Benutzung eine gewisse Gesetz- und Regelmäßigkeit, die auf einer wiederholbaren Erfindung und auf technischen Zusammenhängen aufbaut. Der Begriff beherrschbare Naturkräfte beschreibt die Erkenntnisse aus allen Bereichen der Naturwissenschaft, wie z. B. Chemie, Physik usw. Damit keine Monopolrechte an allgemeinen Regeln der Logik gewährt werden, wird das Merkmal außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit aufgeführt. Z ur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges bezieht sich darauf, dass ein gezielter Erfolg mit der Erfindung erreicht werden muss.
Vereinfacht dargestellt, beschreibt die Erfindung die technische Lösung eines Problems.[12]
2.2.1 Welche Erfindungen sind patentierbar?
„Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.“[13] Demnach ergeben sich aus dem PatG vier Grundvoraussetzungen für die Erteilung von Patenten:
- Erfindung
- Neuheit
- Erfinderische Tätigkeit
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Das erste Kriterium ist die Erfindung, welche im einleitenden Teil des Kapitels 2.1 definiert wurde. Dem folgt die Betrachtung der damit verbundenen Neuheit. Unter Neuheit wird all das verstanden, was nicht zum Stand der Technik gehört. Demnach bedeutet „Stand der Technik“ öffentliche Kenntnis oder Benutzung eines Wissens irgendwo auf der Welt bis zu dem Tag der Anmeldung eines Patents. Als Stand der Technik gelten auch bereits früher eingereichte Patentanmeldungen.[14]
Das dritte Kriterium ist die erfinderische Tätigkeit, diese wird im Patentrecht auch als Erfindungshöhe bezeichnet. Dies bedeutet, dass die Erfindung sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.[15] Der Begriff „naheliegend“ meint, dass ein Fachmann, aufgrund seiner durchschnittlichen Fachkenntnisse, die Erfindung aus dem Stand der Technik hätte ableiten können. Denn Patente sollen die normale Weiterentwicklung von technischen Kenntnissen nicht aufhalten.
Eine Erfindung ist gewerblich anwendbar, wenn der Gegenstand in einem gewerblichen Bereich hergestellt oder benutzt werden kann.[16]
[...]
[1] http://www.zitate.de/kategorie/Patent/
[2] Götting H. P./ Schwipps K.: Grundlagen des Patentrechts, S. 37
[3] Götting H. P./ Schwipps K.: Grundlagen des Patentrechts, S. 16
[4] Osterrieth C.: Patentrecht, S. 2 f.
[5] Götting, H. P./ Schwipps K.: Grundlagen des Patentrechts, S. 16
[6] Nirk, R./ Ullmann E.: Gewerblicher Rechtsschutz, S. 79 f.
[7] http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/jahresberichte/dpma-jahresbericht2011_barrierefrei.pdf
[8] http://www.bdo.de/dateien/user_upload/pdf_publikationen/studien/BDO_Studie_Bewertung_von_Patenten.pdf
[9] Götting H. P./ Schwipps K.: Grundlagen des Patentrechts, S. 15 f.
[10] Tiefel T.: Gewerbliche Schutzrechte im Innovationsprozess, S. 85
[11] BGHZ 78: S. 98 bis S. 106
[12] Götting H. P./ Schwipps K.: Grundlagen des Patentrechts, S. 43
[13] § 1 Abs. 1 PatG
[14] § 3 Abs. 1, 2 PatG
[15] § 4 PatG
[16] § 5 Abs. 1 PatG
- Quote paper
- Nikolaj Nevmyvako (Author), 2013, Patente. Ein Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233666
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