(...)Unter Normalarbeitsverhältnis versteht man den empirischen Normaltypus unselbständiger Erwerbsarbeit. Dieser Typus ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: unbefristete Dauer der Anstellung, Vollzeitbeschäftigung (variiert je nach Gesellschaft), Tagesarbeit, Anstellung bei einem Arbeitgeber, organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers und Unterordnung unter die Weisungsgewalt des Arbeitgebers. Hinzu kommt, dass für die meisten Beschäftigten das Normalverhältnis die einzige existenzielle Basis ist und daher eine starke Abhängigkeit vom Arbeitgeber besteht.
Das Normalarbeitsverhältnis hat sich als typisches Arbeitsverhältnis im 19. Jahrhundert nicht zuletzt aufgrund des Engagements der Gewerkschaften und der Arbeiterbewegung herausgebildet und wird im Arbeitsrecht geregelt. Seit Ende des 20. Jahrhunderts nehmen jedoch vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach "flexiblen" Arbeitsformen kontinuierlich die so genannten atypischen Arbeitsverhältnisse (z.B. Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf) zu. Die Betroffenen solcher Arbeitsverhältnisse (insbesondere Frauen) werden jedoch vom Arbeitsrecht bislang unzureichend geschützt und verdienen daher in Zukunft mehr sozialpolitische Beachtung. 1 Flexibilität wurde im 15. Jahrhundert Teil des englischen Wortschatzes; die Bedeutung des Wortes wurde aus der einfachen Beobachtung abgeleitet, dass ein Baum sich zwar im Wind biegen kann, dann aber zu seiner ursprünglichen Gestalt zurückkehrt. Übertragen auf menschliches Verhalten sollte dieses die Dehnfähigkeit haben, sich wechselnden Verhältnissen anpassen zu können, ohne allerdings von ihnen gebrochen zu werden. Heute wird unter Flexibilität etwas ganz anderes verstanden. Es geht dabei um organisatorische Flexibilität, bei der das Unternehmen schnell auf die Kunden und die Umwelt eingehen können muss. Auch der Personaleinsatz muss flexibel sein. Ebenfalls von der Flexibilisierung sind die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und die Anforderungen an die Kraft der Arbeitnehmer betroffen. 2 Diese Hausarbeit setzt sich mit dem Thema der Veränderung des Normalarbeitsverhältnisses auseinander. Es werden dazu einige Beispiele für flexible Arbeitszeitmodelle beschrieben. Ebenfalls wird die Entwicklung der Frauen am Arbeitsmarkt betrachtet.
1 Vgl. Wörterbuch der Sozialpolitik
2 Vgl. Jörg Flecker, Sachzwang Flexibilisierung
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Normalarbeitsverhältnis in seiner ursprünglichen Form
3 Änderung des Normalarbeitsverhältnisses
4 Modelle flexibler Arbeitszeiten
4.1 Gleitzeitmodelle
4.1.1 Schichtgleitzeit
4.1.2 Allgemeine Gleitzeit für Angestellte
4.1.3 Ausbildungsgleitzeit
4.2 Jahresarbeitszeitmodelle
4.2.1 Jahresarbeitszeitmodell
4.2.2 Jahresarbeitszeitmodell mit Gleitzeit
4.3 Teilzeitmodelle
4.3.1 Teilzeit für Berufseinsteiger
4.3.2 Kurzschicht-Modell
4.3.3 Vier-Tage-Modell
5 Auswirkungen der Veränderung des Normalarbeitsverhältnisses auf die Frauen
6 Zusammenfassung
7 Literaturverzeichnis:
1 Einleitung
Es ist morgens, halb sieben, der Wecker klingelt. Der Arbeitstag sollte beginnen, doch ein Griff zum Wecker reicht aus und er klingelt erst wieder in einer Stunde. Diese Freiheit, selbst zu entscheiden, ob man um acht Uhr oder um neun Uhr mit der Arbeit beginnt, gibt es erst seit der Flexibilisierung der Arbeitszeit. Diese Art von flexibler Arbeitszeit ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die sich im Zuge der Veränderungen des Normalarbeitsverhältnisses entwickelt hat.
Unter Normalarbeitsverhältnis versteht man den empirischen Normaltypus unselbständiger Erwerbsarbeit. Dieser Typus ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: unbefristete Dauer der Anstellung, Vollzeitbeschäftigung (variiert je nach Gesellschaft), Tagesarbeit, Anstellung bei einem Arbeitgeber, organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers und Unterordnung unter die Weisungsgewalt des Arbeitgebers. Hinzu kommt, dass für die meisten Beschäftigten das Normalverhältnis die einzige existenzielle Basis ist und daher eine starke Abhängigkeit vom Arbeitgeber besteht.
Das Normalarbeitsverhältnis hat sich als typisches Arbeitsverhältnis im 19. Jahrhundert nicht zuletzt aufgrund des Engagements der Gewerkschaften und der Arbeiterbewegung herausgebildet und wird im Arbeitsrecht geregelt. Seit Ende des 20. Jahrhunderts nehmen jedoch vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach "flexiblen" Arbeitsformen kontinuierlich die so genannten atypischen Arbeitsverhältnisse (z.B. Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf) zu. Die Betroffenen solcher Arbeitsverhältnisse (insbesondere Frauen) werden jedoch vom Arbeitsrecht bislang unzureichend geschützt und verdienen daher in Zukunft mehr sozialpolitische Beachtung.[1]
Flexibilität wurde im 15. Jahrhundert Teil des englischen Wortschatzes; die Bedeutung des Wortes wurde aus der einfachen Beobachtung abgeleitet, dass ein Baum sich zwar im Wind biegen kann, dann aber zu seiner ursprünglichen Gestalt zurückkehrt. Übertragen auf menschliches Verhalten sollte dieses die Dehnfähigkeit haben, sich wechselnden Verhältnissen anpassen zu können, ohne allerdings von ihnen gebrochen zu werden.
Heute wird unter Flexibilität etwas ganz anderes verstanden. Es geht dabei um organisatorische Flexibilität, bei der das Unternehmen schnell auf die Kunden und die Umwelt eingehen können muss. Auch der Personaleinsatz muss flexibel sein. Ebenfalls von der Flexibilisierung sind die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und die Anforderungen an die Kraft der Arbeitnehmer betroffen.[2]
Diese Hausarbeit setzt sich mit dem Thema der Veränderung des Normalarbeitsverhältnisses auseinander. Es werden dazu einige Beispiele für flexible Arbeitszeitmodelle beschrieben. Ebenfalls wird die Entwicklung der Frauen am Arbeitsmarkt betrachtet.
2 Das Normalarbeitsverhältnis in seiner ursprünglichen Form
Seit sich das Normalarbeitsverhältnis (NAV) im 19. Jahrhundert entwickelt hat, umfasste es die Vergütung von Tagewerken, von Zeiten der Nichtarbeit wie Aus- und Weiterbildung, genauso wie Investitionen in die Arbeitskraft (z.B. Gesundheitsschutz). Durch diese Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zielte damals das Arbeitsverhältnis auf eine Langfristigkeit ab. Auch damals gab es schon Flexibilisierung der Arbeit, diese bestand aus der Möglichkeit Überstunden zu machen (machen zu müssen). Die Arbeitnehmer waren durch den Sozialstaat in Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit durch Geldzahlungen abgesichert. Um die Regenerierung der Arbeitskraft zu sichern, wurden Normal- und Höchstarbeitszeiten festgelegt, wodurch auch jeder individuell über seine Freizeit bestimmen konnte. Der Kündigungsschutz ermöglichte den Arbeitnehmern Interessen- und Verhandlungsmacht am Arbeitsmarkt. Das damalige Rollenverhältnis zwischen Mann und Frau hatte zur Folge, dass der Mann der Alleinverdiener war und die Frau sich um den Haushalt und die Kinder kümmern musste. Das NAV war somit fast ausschließlich auf den Mann zugeschnitten.[3]
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[1] Vgl. Wörterbuch der Sozialpolitik
[2] Vgl. Jörg Flecker, Sachzwang Flexibilisierung?
[3] Vgl. Gerhard Bosch, Konturen eines neuen Normalarbeitsverhältnisses
- Arbeit zitieren
- Nicole Bäro (Autor:in), 2004, Veränderung des Normalarbeitsverhältnisses und flexible Arbeitszeitmodelle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23310
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