Dänemark gilt beschäftigungspolitisch als Vorbild in Europa. Die Arbeitslosenquote ist von
über 11 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung im Jahr 1993 auf annähernd 5 Prozent im
Jahr 2001 gefallen1, infolgedessen kann Dänemark eine Vollbeschäftigungssituation wieder
als realistisches Politikziel definieren.
Doch wie hat Dänemark dies geschafft?
Mit dieser Frage versuchen wir uns in der nachstehenden Hausarbeit auseinander zusetzen.
Zunächst aber stellen wir das Königreich Dänemark vor. Wir gehen auf die geographische
Lage, die Bevölkerung sowie auf die Politik und die Regierungsform ein und nenne n
wirtschaftliche Daten.
Ein weiterer Punkt unserer Auseinandersetzung mit dem Thema ist das skandinavische
Wohlfahrtsmodell. Hier gehen wir auf Geschichte, Charakter und die erlittene Krise dieses
Modells ein.
Darauf folgt die Schilderung der Arbeitslosigkeit in Dänemark. Hierbei führen wir die
dänische Definition von Arbeitslosigkeit auf. Weiter nennen wir Daten und Fakten zur
Beschäftigungssituation in Dänemark und erläutern das Versicherungssystem sowie den
Geltungsbereich dieser Versicherung. Ein weiterer Punkt ist die Finanzierung der
Arbeitslosenversicherung und die Erklärung welche Ansprüche und Leistungen geltend
gemacht werden können. Ebenso gehen wir kurz auf die Besteuerung und Sozialabgaben im
Falle der Arbeitslosigkeit ein.
Unter Punkt sechs setzen wir uns mit der Arbeitsmarktreform Dänemarks auseinander. Wir
schildern, welche neuen Regelungen es durch diese Reform gab und welche Ergebnisse sie
für den Arbeitsmarkt mit sich brachten.
Unter Punkt sieben versuchen wir, die europäischen Arbeitslosenquoten miteinander zu
vergleichen.
Als letzten Punkt ziehen wir ein Resümee der Auseinandersetzung mit dem Thema der
sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit in Dänemark.
1 vgl. Braun, S. 1
Gliederung
1. Einleitung
2. Königreich Dänemark
2.1 Geographische Lage Dänemarks
2.2 Bevölkerung
2.3 Politik und Regierungsform
2.4 Wirtschaftliche Daten
3. Soziale Sicherung im Kontext zum skandinavischen Wohlfahrtsmodell
3.1 Geschichte
3.2 Charakteristik
3.3 Die Krise des Wohlfahrtstaates
4. Definitionen von Arbeitslosigkeit
4.1 Allgemeine Definition
4.2 Organization of Economic Cooperation Development (OECD)-Definition
4.3 International Labour Organisation (ILO) - Definition
5. Arbeitslosigkeit in Dänemark
5.1 Dänische Definition von Arbeitslosigkeit
5.2 Daten und Fakten zur Beschäftigungssituation in Dänemark
5.2.1 Arbeitslosenversicherung und ihr Geltungsbereich
5.2.2 Arbeitslosenquote
5.3 Finanzierung
5.4 Anspruch und Leistungen
5.5 Besteuerung und Sozialabgaben
6. Arbeitsmarktreform ab 1993
6.1 Neue Regelungen
6.2 Ergebnis der Arbeitsmarktreform
7. Europäischer Vergleich der Arbeitslosenquoten
8. Resümee
Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Dänemark gilt beschäftigungspolitisch als Vorbild in Europa. Die Arbeitslosenquote ist von über 11 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung im Jahr 1993 auf annähernd 5 Prozent im Jahr 2001 gefallen[1], infolgedessen kann Dänemark eine Vollbeschäftigungssituation wieder als realistisches Politikziel definieren.
Doch wie hat Dänemark dies geschafft?
Mit dieser Frage versuchen wir uns in der nachstehenden Hausarbeit auseinander zusetzen.
Zunächst aber stellen wir das Königreich Dänemark vor. Wir gehen auf die geographische Lage, die Bevölkerung sowie auf die Politik und die Regierungsform ein und nennen wirtschaftliche Daten.
Ein weiterer Punkt unserer Auseinandersetzung mit dem Thema ist das skandinavische Wohlfahrtsmodell. Hier gehen wir auf Geschichte, Charakter und die erlittene Krise dieses Modells ein.
Darauf folgt die Schilderung der Arbeitslosigkeit in Dänemark. Hierbei führen wir die dänische Definition von Arbeitslosigkeit auf. Weiter nennen wir Daten und Fakten zur Beschäftigungssituation in Dänemark und erläutern das Versicherungssystem sowie den Geltungsbereich dieser Versicherung. Ein weiterer Punkt ist die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung und die Erklärung welche Ansprüche und Leistungen geltend gemacht werden können. Ebenso gehen wir kurz auf die Besteuerung und Sozialabgaben im Falle der Arbeitslosigkeit ein.
Unter Punkt sechs setzen wir uns mit der Arbeitsmarktreform Dänemarks auseinander. Wir schildern, welche neuen Regelungen es durch diese Reform gab und welche Ergebnisse sie für den Arbeitsmarkt mit sich brachten.
Unter Punkt sieben versuchen wir, die europäischen Arbeitslosenquoten miteinander zu vergleichen.
Als letzten Punkt ziehen wir ein Resümee der Auseinandersetzung mit dem Thema der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit in Dänemark.
2. Königreich Dänemark
2.1 Geographische Lage Dänemarks
Dänemark hat nur im Süden eine Landgrenze; ansonsten ist es zu allen Seiten von Meer umgeben.
Das Land grenzt im Norden an den Skagerrak (einen Meeresarm der Nordsee), im Osten an den Kattegat (eine Verlängerung des Skagerraks) und den Øresund (eine den Kattegat mit der Ostsee verbindende Meerenge), im Süden an die Ostsee und das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein und im Westen an die Nordsee.
Zu Dänemark gehören zwei autonome Gebiete im Nordatlantik: die Färöer und Grönland. Diese Gebiete kamen erstmals 1380 unter dänische Herrschaft und sind heute beide innenpolitisch unabhängig.
Die Hauptstadt Dänemarks ist Kopenhagen (København).[2]
2.2 Bevölkerung
Dänemark hat ohne die Färöer und Grönland etwa 5,35 Millionen Einwohner (2001).
Die Bevölkerungsdichte beträgt circa 124 Einwohner pro Quadratkilometer.
Das Wachstum der Bevölkerung ist in den letzten Jahren zurückgegangen und beträgt durchschnittlich 0,30 Prozent im Jahr (2001).
Die Lebenserwartung liegt für Männer bei 74,1 Jahren und für Frauen bei 79,5 Jahren (2001).
Rund 97 Prozent der Einwohner sind Dänen, was darauf schließen lässt, dass die Bevölkerung sich ethnisch homogen zusammensetzt.
Die Gruppe der Einwanderer setzt sich vor allem aus Skandinaviern, Türken, Bürgern der Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Iranern und Pakistanis zusammen, die als Gastarbeiter in das Land kamen.
Eine deutschsprachige Minderheit (0,8 Prozent der gesamten Bevölkerung) lebt vorwiegend im Süden der Halbinsel Jütland (Nordschleswig); in einigen Gemeinden nahe der Landesgrenze beträgt der Anteil deutscher Bewohner bis zu 20 Prozent.[3]
2.3 Politik und Regierungsform
Nach der Verfassung vom 5. Juni 1953 ist Dänemark eine konstitutionelle Erbmonarchie (Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg) mit einem parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem.
Staatsoberhaupt ist der König, der jedoch in erster Linie repräsentative Aufgaben übernimmt. Seit 1953 ist auch die weibliche Thronfolge möglich.
Nationalfeiertag ist der 5. Juni, der an die Einführung der neuen Verfassung im Jahr 1953 erinnert.
In Dänemark sind zahlreiche politische Parteien aktiv. Zu ihnen gehören die Socialdemokratiet (Sozialdemokratische Partei), Venstre (Rechtsliberale), Det Konservative Folkeparti (Konservative Volkspartei), Socialistik Folkeparti (Sozialistische Volkspartei), Fremskridtspartiet (Fortschrittspartei), Det Radikale Venstre (Sozialliberale), Enhedslisten-de rød-grøonne (Rotgrüne Einheitsliste) und Centrum-Demokraterne.[4]
2.4 Wirtschaftliche Daten
Drei Viertel aller Frauen sind berufstätig; sie stellen 46,4 Prozent der Erwerbstätigen (1999).
In den sechziger und siebziger Jahren litt das Land unter einem starken Arbeitskräftemangel, der teilweise durch die Einwanderung von Gastarbeitern, insbesondere aus der Türkei, dem ehemaligen Jugoslawien, Iran und Pakistan, ausgeglichen wurde. Der Großteil der Facharbeiter, Techniker und Kunsthandwerker ist gewerkschaftlich organisiert.
Dänemark ist traditionell ein Agrarstaat.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt bei 141 079 Millionen Euro (1996; Dienstleistungen 76,3 Prozent, Industrie 21,3 Prozent, Landwirtschaft 2,4 Prozent).
Daraus ergibt sich ein BIP pro Einwohner von 26 807 Euro und eine Wachstumsrate von 2,42 Prozent (1990-1999).
Die Inflationsrate erreichte 1990-1999 einen Wert von 2,04 Prozent.[5]
3. Soziale Sicherung im Kontext zum skandinavischen Wohlfahrtsmodell
Das skandinavische Wohlfahrtsmodell dient oft als Sammelbegriff für die Art und Weise, zu der man sich in Dänemark, Schweden und Norwegen entschieden hat, das Sozialsystem, das Gesundheitswesen und das Bildungssystem zu organisieren und zu finanzieren.
Auf diesen Gebieten unterscheiden sich die skandinavischen Länder deutlich von anderen europäischen Ländern wie zum Beispiel Deutschland oder den Niederlanden.
3.1 Geschichte
Nachdem Deutschland sich 1883 als erstes Land sich mit der sozialen Sicherheit der Bevölkerung auseinandersetzte und die öffentliche Krankenversicherung einführte, bekam in den anderen europäischen Ländern, darunter auch die skandinavischen, die Frage der sozialen Absicherung durch den Staat ein größeres Gewicht auf die „politische Tagesordnung“. In den folgenden Jahren schufen viele Länder in Europa Regelungen für die so genannten Kernleistungen des Wohlfahrtstaates. Zu diesen Kernleistungen gehörten die Absicherung der Bürger bei Unfällen, bei Krankheit und bei Arbeitslosigkeit sowie die Versorgung im Alter.[6]
Obwohl sich die Wohlfahrtregelungen in den einzelnen Ländern unabhängig von einander entwickelten, gibt es zwischen einigen Ländern Gemeinsamkeiten. Diese Gegebenheit lässt es zu, von einem eigentlichen Wohlfahrtsmodell zu sprechen.
Die europäischen Länder lassen sich nach vier Modellen unterscheiden:
- Das skandinavische Modell: In diesem Modell sind die sozialen Leistungen für alle gleich. Es wird auch das „nordische“, das „sozialdemokratische“ oder das „institutionelle“ Modell genannt.[7]
- Das Beveridgemodell: Dieses Modell wurde in England entwickelt und nach dem Beamten benannt, der während der Ausarbeitung der Modellprinzipien federführend war. In diesem Modell werden Leistungen nur den sozial Schwächsten gewährt. Man bezeichnet dieses Modell auch als das „angelsächsische“, „liberalistische“ oder „residuales“ Wohlfahrtsmodell.[8]
- Das Bismarckmodell: Dieses deutsche Modell wurde nach seinem Initiator dem Reichskanzler Bismarck benannt. In diesem Modell werden die Leistungen nur Personen zugestanden, die berufstätig gewesen sind. Dieses Modell wird auch als das „zentraleuropäische“, „konservative“ oder „leistungsorientierte“ Modell bezeichnet.[9]
- Das Subsidiaritätsmodell: Bei diesem Modell der Absicherung von Bürgern müssen soziale Aufgaben entweder in der Familie oder so familiennah wie möglich gelöst werden. Dieses Modell wird auch als das „südländische“ oder „katholische“ Modell bezeichnet.[10]
[...]
[1] vgl. Braun, S. 1
[2] vgl. Microsoft® Encarta® Professional 2002. © 1993-2001 Microsoft Corporation
[3] vgl. Microsoft® Encarta® Professional 2002. © 1993-2001 Microsoft Corporation
[4] vgl. Microsoft® Encarta® Professional 2002. © 1993-2001 Microsoft Corporation
[5] vgl. Microsoft® Encarta® Professional 2002. © 1993-2001 Microsoft Corporation
[6] vgl. Königlich Dänisches Ministerium des Äußeren, S. 143
[7] vgl. http://www.um.dk./deutsch/daenemark/enzyklopaedie/kap3/3-1.asp
[8] vgl. Königlich Dänisches Ministerium des Äußeren, S. 143
[9] vgl. http://www.um.dk./deutsch/daenemark/enzyklopaedie/kap3/3-1.asp
[10] vgl. http://www.um.dk./deutsch/daenemark/enzyklopaedie/kap3/3-1.asp
- Citation du texte
- Finja Nissen (Auteur), 2004, Soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit in Dänemark, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23304
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