Was ist Krieg? Diese Frage ist im 21. Jahrhundert nicht mehr im territorialen Sinn zu beantworten. Spätestens seit dem 11. September 2001 ist klar, dass sich die globale Sicherheitslage entscheidend verändert hat. Der „Feind“ ist keine Nation mehr, er hat viele Gesichter und ist überall und nirgendwo.
Daher widmet sich dieser Band der Neudefinition des Begriffes „Krieg“. Wie sieht die veränderte Sicherheitslage aus und welche Folgen hat diese für die Verteidigung eines Landes?
Aus dem Inhalt: Definition des Begriffs „Krieg“, Veränderung des Krieges, Globalisierung der Sicherheitsprobleme, der internationale Terrorismus.
Inhalt
Neue Kriege und die Kriegsforschung. Zur Notwendigkeit einiger Anpassungsleistungen von Frank Stadelmaier
Zusammenfassung:
Einleitung
Die Neuen Kriege
Die Klassifikation von Kriegen
Die operationale Definition von Krieg
Fazit
Literatur
Neue Kriege? Die veränderte Konfliktlage zu Beginn des 21. Jahrhunderts von Philipp Schweers
Einleitung
Konfliktentwicklung im 20. Jahrhundert
Die Neuen Kriege – Globalisierung der Sicherheitsprobleme
Der „Krieg von Morgen“ - Mögliche Entwicklungstendenzen
Fazit
Literatur
Der neue Krieg von Markus Scholze
Einleitung
Fragestellung und Aufbau der Arbeit
Definition – Was ist Krieg?
Die Veränderung des Krieges
Der neue Krieg
Der Krieg von heute
Der Terrorismus
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Neue Kriege und die Kriegsforschung. Zur Notwendigkeit einiger Anpassungsleistungen von Frank Stadelmaier
2003
Zusammenfassung:
Angesichts des vermehrten Auftretens von Forschungsarbeiten über neuartige Erscheinungsformen des „Chamäleons Krieg“, die diverse Autoren unter den Begriff „neue Kriege“ subsumieren, stellen sich einige forschungsstrategische Folgefragen für den Bereich der Kriegsursachenforschung. Abgesehen von der noch umstrittenen Frage der Evidenz der Beobachtungen, die hier weitgehend vorausgesetzt wird, betreffen diese hauptsächlich das Problem der Erfassung und Einordnung solcher entstaatlichter Kriege. Die vorliegende Arbeit fragt nach Klassifikationen und operationalen Definitionen von Krieg, die die Wandlungen aufnehmen und insbesondere die Problematik der Staatlichkeit als primärer Orientierungsgröße berücksichtigen. Zwar können einzelne Reaktionen auf die neuen Entwicklungen in der Forschung festgestellt werden, doch bedürfen Klassifikationen wie operationale Definitionen verschiedener Forschungsprojekte noch intensiver Überarbeitung.
Einleitung
In der Kriegsursachenforschung, wie sich der Fachbereich der Kriegsforschung im deutschsprachigen Raum etwas einschränkend nennt, zeichnet sich seit geraumer Zeit ein Konsens darüber ab, welche Änderungen das Kriegsgeschehen seit 1945 durchlaufen hat. Demnach hat die Zahl der weltweit geführten Kriege bis zum Beginn der Neunziger Jahre kontinuierlich zugenommen und verbleibt seitdem auf einem etwas niedrigeren Niveau; im Verhältnis zu den seltener werdenden zwischenstaatlichen Kriegen dominieren seit dem Ende des 2. Weltkriegs die innerstaatlichen Kriege, die in der überwiegenden Mehrzahl (über 90%) in der sogenannten Dritten Welt stattfinden und eine deutlich längere Dauer als frühere Kriege aufweisen und außerdem schwerer zu befrieden sind (vgl. z.B. Schlichte 2002: 115). Innerstaatliche Kriege der „Dritten Welt“ haben demnach den europäischen Staatenkrieg als dominante Form abgelöst.
Seit einigen Jahren mehren sich die Stimmen in der Kriegsursachenforschung, in dem Fachgebiet der Internationalen Beziehungen, aber auch in benachbarten Disziplinen, die darüber hinaus von einem Wandel des Krieges sprechen. Unter anderem werden Beobachtungen vorgetragen über den Rückzug staatlicher Akteure zugunsten privater „Gewaltunternehmer“, über die zunehmende Bedeutung ökonomischer Faktoren, hinter die politische Ziele zurücktreten, und über die Weltmarktintegration der lokalen Kriegsökonomien durch illegale, aber auch offizielle Geschäftsbeziehungen. Bisher gibt es verschiedene Dimensionen und Erklärungsansätze in dieser Debatte, die zum Teil miteinander verknüpft werden, aber noch zu keinem ganzheitlichen Bild geführt haben und im Detail wie auch in ihrer Gesamtheit noch umstritten sind. Nichtsdestotrotz scheint die Grundannahme sich mehrheitlich durchzusetzen, dass der Krieg – zumindest in seinen Formen und in einigen Regionen – im Wandel begriffen ist und dies neuartige wissenschaftliche Interpretationsmuster und politische Bearbeitungsstrategien verlangt.
Die gewaltsam ausgetragenen Konflikte neuer Art, die „neuen Kriege“ (Kaldor 2000, Münkler 2002), wie auch ich sie zunächst nennen will (der Begriff passt in seiner amorphen Beschaffenheit vor allem gut zum Stand der Forschung), werfen in der Kriegsursachenforschung einschneidende theoretische und vor allem auch konzeptionelle Probleme auf. Das betrifft sowohl qualitative als auch quantitative Ansätze, die beide gleichermaßen vor neuen forschungsstrategischen Fragen stehen; angefangen mit der Beurteilung des vorgetragenen Phänomens, gegebenenfalls über dessen konzeptionelle Einordnung in die eigenen Forschungsmodelle, bis hin zur Bildung adäquater operationaler Definitionen und ordnender Kriterien.
Die klassischen Klassifikationen von Krieg etwa setzen Staatlichkeit als Ordnungsgröße voraus und beziehen sich auf diese. Da aber Staatlichkeit sowohl als empirische wie normative Orientierungsgröße ihre zentrale Stellung in vielen der Neuen Kriege, die im Rahmen „schwacher Staatlichkeit“ vor sich gehen, verloren hat, kann sie möglicherweise auch als analytische Kategorie nicht mehr ordnend wirken. Vor diesem Hintergrund müssen die Klassifikationen und Typenbildungen der Kriegsursachenforschung in den Internationalen Beziehungen kritisch untersucht werden.
Von besonderer praktischer Bedeutung sind außerdem die operationalen Kriegsdefinitionen, die die Kriterien bestimmen, nach denen einzelne empirische Gewaltphänomene als Kriege erfasst und in wissenschaftliche Bilder des Krieges und des globalen Kriegsgeschehens aufgenommen werden. Es hängt von der Beschaffenheit der Kriegsdefinitionen ab, wieweit und ob überhaupt die Neuen Kriege statistisch und analytisch in das Bild der Kriegsursachenforschung Eingang finden.
Ich erläutere zunächst die Beschaffenheit der Neuen Kriege als neuartige Form der kriegerischen Gewalt im Spiegel der einschlägigen Literatur und versuche, ihren analytischen Kern einzugrenzen, um dann die forschungsstrategischen Implikationen des als existent und signifikant angenommenen Wandels näher zu untersuchen: Dabei geht es darum, inwieweit die führenden Kriegsforschungsinstitute auf die Neuen Kriege eingehen, indem sie Klassifikationen und operationale Definitionen so gestalten, dass sie eine systematische wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem neuartigen Phänomenen ermöglichen.
Die Neuen Kriege
Das bisher vorliegende Konzept der Neuen Kriege ist noch kein theoretisch untermauertes und analytisch durchdrungenes, auch kein systematisch vollends verknüpftes. Daher will ich versuchen, mich in thematischen Schritten den Hauptbefunden zu nähern und so eine Momentaufnahme der wissenschaftlichen Bestandsaufnahmen zum Wandel des Krieges abzubilden. Mehr oder weniger hinreichend beschriebene und analysierte, jedenfalls jeweils von vielen Autoren artikulierte Aspekte sind die strukturelle Bedeutung schwacher Staatlichkeit als Vorbedingung der Neuen Kriege, die zunehmende Dominanz privater Akteure, die Verstetigung des Krieges durch Tendenzen der Ökonomisierung, die zunehmende Transnationalisierung der Konflikte und ihrer Ökonomien sowie die Entregelung und Brutalität des Kriegsgeschehens. Im Anschluss an die Erläuterung dieser Dimensionen des Wandels werde ich Gegenargumente diskutieren, die einen Wandel abstreiten und versuchen, einen analytischen Kern der diffusen Neuen Kriege auszumachen.
Zunächst jedoch scheint es angemessen, den Begriff „Krieg“, um den es im Weiteren gehen soll, wenn nicht zu klären, so doch zumindest zu problematisieren. Der theoretische Begriff des Krieges ist ein schwieriges Thema. Er soll hier nicht aus sich selbst heraus und umfassend thematisiert werden, sondern, weil und soweit sich mit Hilfe seiner Problematisierung ein erster Einblick in das Thema der neuartigen Kriegsformen andeuten lässt.
Der Begriff des Krieges
Innerhalb wie außerhalb der Internationalen Beziehungen existieren eine Fülle von Definitionen und Konzepten des Krieges, wie Vasquez (1993: 14-50) exemplarisch zeigt. Sie alle sind abhängig von theoretischen oder schon disziplinär bedingten Vorannahmen und stehen in besonderem Verhältnis zu der Zeit, aus der sie stammen. Das berühmte Clausewitzsche Diktum etwa, Krieg sei die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, erfasste in seiner klassischen Konnotation mit souveränen Staaten als Akteuren eines verregelten Krieges (kritisch hierzu: Chojnacki/Daase 2003: 16-18) die Kriege der Nationalstaaten des 19. Jahrhunderts sowie auch die Kabinettskriege vor der Französischen Revolution recht gut, greift in dieser Form aber spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg und dem vermehrten Auftreten innerstaatlicher Kriege zu kurz. (Ganz abgesehen davon, dass durch diese klassische Kriegsdefinition sogenannte extrasystemische Kriege an den Peripherien des europäisch geprägten, staatszentrierten internationalen Systems gegen „Eingeborene“ oder aufständische Kolonialvölker nie als „echte“ Kriege galten.)
Eine häufig zitierte und gebrauchte neuere Kriegsdefinition liefert Hedley Bull: „War is organized violence carried on by political units against each other“ (Bull 1977: 184). Diese Definition löst den der Clausewitz-Rezeption innewohnenden Bezug zum Staat auf und ermöglicht so, auch innerstaatliche Kriege (mit oder ohne Staatsbeteiligung) oder solche zwischen nicht-staatlich verfassten Gemeinschaften und einer externen Staatsmacht als veritable Kriege anzusehen; jedenfalls soweit political units nicht ausschließlich als Staaten verstanden werden, sondern auch als organisierte Guerillaverbände, Milizen oder ähnliche politische Organisationen, die in der Lage sind, kollektive Gewalt auszuüben. Damit wird dieser Kriegsbegriff den typischen innerstaatlichen Entkolonialisierungs-, Revolutions-, und Sezessionskriegen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gerecht, in denen nichtstaatliche Akteure politische Ziele mit organisierter militärischer Gewalt verfolgten. Des Weiteren birgt Bulls Definition den Vorteil, dass auch die Art der Gewalt und ihre Organisation nicht einschränkend vorbestimmt sind; die Gewalt muss lediglich organisiert sein, wie dies geschieht, spielt keine Rolle.[1]
Trotzdem ergeben sich für den Kriegsbegriff Bulls Schwierigkeiten, sobald versucht wird, ihn auf die Neuen Kriege anzuwenden. Zwar berücksichtigt er durch seine Indifferenz gegenüber staatlicher Verfasstheit, dass die Neuen Kriege innerstaatlicher Natur sind, ja sogar sich gar nicht zwangsläufig um Staatlichkeit drehen, wie es die typischen innerstaatlichen Kriege zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts taten. Auch kommt den neuen Kriegsformen die Unbestimmtheit der Art und des Grades der Organisiertheit der Gewalt entgegen, da diese in den Neuen Kriegen häufig in Frage zu stehen scheint oder nur noch rudimentär vorhanden ist.[2] Schwieriger wird die Übereinstimmung von Begriff und Wirklichkeit, betrachtet man die politische Verfasstheit der Akteure, die Bull vorgibt. Insbesondere erscheint der Begriff units, der eine hohe innere Kohärenz der politisch organisierten Kollektive zu erwarten lässt, in diesem Zusammenhang problematisch. Auch steht in Frage, inwieweit die politische Verfasstheit der Akteure zutreffend bzw. relevant ist, wenn die Motive in den Neuen Kriegen nicht selten vielfältige, besonders auch private ökonomische sind.[3] Zur Sprengung der Bullschen Begriffsdefinition durch die Neuen Kriege kommt es endgültig, wo von Gewalttätigkeit der politischen Einheiten against each other die Rede ist. Charakteristisch für die Neuen Kriege ist im Gegenteil die Gewaltausübung auch oder sogar ganz überwiegend gegen unbeteiligte Nicht-Kombattanten zum Zwecke der gewalttätigen Ressourcenaneignung oder Aufrechterhaltung einer gewaltgeregelten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Die Begriffsbestimmung Hedley Bulls müsste also, um die Neuen Kriege mit zu erfassen, verkürzt werden auf einen Satz wie: War is organized violence. Dass dies weder die Neuen Kriege noch irgendeinen Krieg hinreichend beschreibt und v.a. gegen andere Gewaltphänomene wie die organisierte Kriminalität und den Terrorismus abgrenzt, ist offensichtlich. Ein theoretisch handhabbarer neuer Kriegsbegriff, der auch die Neuen Kriege einschließt, ist noch nicht gefunden. Sowohl aufgrund der Tatsache, dass noch keine theoretisch ausgearbeiteten Konzeptualisierungen der Neuen Kriege vorliegen, als auch wegen der Vielfalt ihrer empirischen Erscheinungsformen und der z.T. schwer fallenden Abgrenzbarkeit zu anderen Gewaltformen, ist dies bis auf weiteres auch außerordentlich schwierig.
Dimensionen des Wandels
Der schwache Staat als Vorbedingung
„The sources of present and future war lie in the very different European and Third World experiences of state birth and formation“, schreibt Kalevi Holsti (1996: 40). Das reflektiert eine als strukturell, wenn nicht als kausal angenommene Verbindung zwischen der Problematik des Funktionierens von europäisch geprägten Staatskonzeptionen in Regionen der sogenannten Dritten Welt, so etwa Afrika und Zentralasien, und dem Auftreten neuartiger Kriegsformen in diesen Gebieten.[4] Das zentrale Problem dieser sogenannten schwachen Staaten liegt im Mangel an Legitimität (vgl. auch Holsti 1995). Holsti benennt in einem Abgleich mit der klassischen europäischen Vertragstheorie zwei grundlegende theoretische Unzulänglichkeiten: Erstens kann Gemeinschaft unter den Bewohnern des Territoriums, oftmals ehemalige Kolonien, nicht vorausgesetzt werden, sondern ist im Gegenteil problematisch, und zweitens wurde der konstituierende Moment der „Staatsgeburt“ nicht von Mitgliedern der staatlichen Gemeinschaft geprägt, sondern ganz entscheidend von externen Akteuren, Repräsentanten anderer Staaten (Holsti 1996: 99).
Aus diesen „Geburtsfehlern“ und dem autoritären Erbe des Kolonialismus entstehen nach Holsti in vielen Fällen Staatsgebilde, die nicht mehr sind als „hollow shells“ (ibid.: 108). Am Ende einer durch die Legitimitätsdefizite in Gang gesetzten Entwicklung von abwechselndem Verlust von Autorität bzw. sozialem Rückhalt und oppressiven Gegenmaßnahmen der Regierenden steht der gescheiterte, der zerfallene, der failed state (vgl. auch von Trotha 2000, Kaldor 2001: 26-30). „The tasks of governance, to the extent that they are performed at all, [then] devolve to warlords, clan chiefs, religious figures, and other locally based individuals or organizations who are well armed. The state retains the fig leaf of sovereignty for external purposes, but domestic life is organized around local politics“ (Holsti 1996: 119).
In solchen Staaten, deren territoriale Souveränität von Beginn an unsicher war und die ihr Gewaltmonopol verloren haben oder in Gefahr stehen, es zu verlieren, entstehen Konfliktlinien zwischen nichtstaatlich organisierten, lokalen oder regionalen Akteuren, die in gewaltsamen Auseinandersetzungen ausgetragen werden können: „Communities war against each other and the central authorities do not have the capacity to end the slaughter“ (Holsti 1995: 333) und/oder sind selber Kriegspartei. „[S]o ist der Bürgerkrieg in einer ganzen Reihe dieser aus dem Zerfall der großen Kolonialreiche hervorgegangenen Staaten endemisch geworden“ (Münkler 2001: 223). Die Neuen Kriege zeugen demnach von zerfallender Staatlichkeit, beschleunigen diesen Prozess weiter und finden in Räumen nichtexistenter oder nur geringer staatlicher Kontrolle statt (von Trotha 1999a: 92).
Die Dominanz privater Akteure
Mit der Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols treten in zunehmendem Maße private Akteure in gewaltsamen Konfliktbeziehungen auf. „Das ist möglicherweise ein fundamentaler Wandel. Während des Jahrhunderts, das jetzt hinter uns liegt, hat man mit einigen wenigen Ausnahmen angenommen, bewaffnete Konflikte würden zwischen Staaten oder durch quasistaatliche Organisationen ausgetragen [...]. Heute erleben wir eine Rückkehr zum privaten Unternehmertum im Krieg. Das zeigt sich besonders deutlich in den Teilen der Welt, in denen die Staaten sich auflösen wie in Afrika“, meint der Historiker Eric Hobsbawm (2000: 21/22). Zwar nahmen naturgemäß auch in den bisherigen innerstaatlichen Kriegen nicht-staatliche, somit private Akteure teil, doch waren diese in ihren Zielsetzungen für gewöhnlich direkt auf die Übernahme des Staates oder die Gründung eines eigenen Staates ausgerichtet und bekämpften eine gegnerische staatliche Partei.
Die Neuartigkeit der nun beobachteten privaten Akteure und was sie eigentlich erst ihrem Wesen nach privat, und nicht etwa „quasistaatlich“/öffentlich macht, ist ihre Profitorientierung. Dabei können auch involvierte Staaten eine solche Qualität annehmen, nämlich sobald sie im Verlauf des Staatszerfalls bereits von den Regierenden „gekapert“ und „privatisiert“ worden sind, „that is to say, it [the state] shifts from being the main organization for societal regulation towards an instrument for the extraction of resources by the ruler and his [...] privileged networks“ (Kaldor 2001: 31); „the exercise of political authority [then] is almost indistinguishable from private commercial operations“ (Reno 1998: 13). Für profitorientierte nicht-staatliche Kriegsakteure hat sich der Ausdruck „warlord“ etabliert (vgl. Riekenberg 1999), im Deutschen auch „Kriegsherr“, doch können sich auch ursprünglich politisch motivierte bewaffnete Rebellengruppen ökonomisieren und mit ihrer Gewalt fortan prioritär wirtschaftliche Interessen verfolgen.
Die qualitativ neuartigsten der privaten, profitorientierten Kriegsakteure sind allerdings die zum Teil in die reguläre globale Marktwirtschaft eingebundenen Militär- und Sicherheitsunternehmen, die von westlichen Industriestaaten oder vormals hochgerüsteten Regionen wie dem ehemaligen Ostblock oder Südafrika aus operieren. Sie erfüllen in Kriegsregionen gegen Entlohnung oftmals kriegsentscheidende Aufgaben von der Ausbildung und Logistik über die taktische und strategische Beratung bis zum veritablen Kampfeinsatz. Je nach Nähe der angebotenen Dienstleistungen zum konkret militärischen Kriegsgeschehen werden sie für gewöhnlich als private military companies (PMCs) oder private security companies (PSCs) zusammengefasst (vgl. Taulbee 2002). Die Bedeutung dieser kommerziellen Unternehmen in den wenig beachteten kontemporären Kriegen der „Dritten Welt“ ist nicht zu unterschätzen: „Not since the eighteenth century has there been such reliance on private soldiers to accomplish tasks directly affecting the tactical and strategic success of military engagement“ (Singer 2001: 187; vgl. auch: Shearer 1998).[5]
Die Ökonomisierung und Verstetigung des Krieges
„[W]ar has increasingly become the continuation of economics by other means“, formuliert David Keen in Anlehnung an Clausewitz thesenhaft überspitzt (1998: 11). Einhergehend mit der zunehmenden Dominanz privater Akteure stellen viele Beobachter den vielleicht bedeutendsten Wandel in den Formen kriegerischer Gewaltausübung fest: Die Priorität wirtschaftlicher Motivationen und Ziele auf den Agenden der profitorientierten Akteure schlägt sich in den Austragsformen, Abläufen und Charakteristika der Kriege nieder. Eine monokausale Interpretation der Neuen Kriege, wie sie Keens Ausspruch zu implizieren scheint, wird zwar weder der Empirie, noch den theoretischen Forschungsanforderungen gerecht (vgl. Chojnacki/Daase 2003: 14) – „in der Sache liegt das Primat [grundsätzlich und vorerst] bei der Politik“ (Jean/Rufin 1999: 9) – doch beschreibt dieses Bonmot sehr gut die Stoßrichtung der zahlreichen Beiträge zum Thema der Ökonomisierung des Krieges (vgl. zum Überblick z.B. Ehrke 2002; Collier 2000 und Keen 2000 thematisieren weitere, hier nicht berücksichtigte Überlegungen).
Die unterstützende Funktion von Kriegsökonomien, die den Kriegführenden eine materielle Handlungsgrundlage und Legitimation durch Mobilisierung und Umverteilung von materiellen Werten verschafft (Jean/Rufin: 9), tritt zurück und beginnt, Selbstzweck zu werden. Zuende gedacht, bedeutet dies: „In bestimmten Phasen und Regionen kann Krieg zu einer Erscheinung werden, in der ein Primat der Politik dem der Bereicherung gewichen ist.“ (von Trotha 1999b: 655). In diesem Sinne scheinen viele innerstaatliche Kriege der „Dritten Welt“ ihre Form im Zuge eines langanhaltenden Konfliktaustrags geändert zu haben. Sie dienen in wachsendem Maße der „privatwirtschaftlich organisierte[n] Einkommenserzielung und Vermögensakkumulation“ (Münkler 2001: 223) der Eliten des Krieges, der Krieg wird generell zu einer „Form der Subsistenzsicherung“ (ibid.: 231). „[U]nter der Oberfläche weltanschaulicher und machtpolitischer Ziele [...] [dominiert] das ökonomische Motiv des materiellen Profits“, so Elwert (1997: 87/88) in seiner Konzeption der „Gewaltmärkte“, die aus der „Rückkopplung“ von Marktwirtschaft mit „gewaltoffenen Räumen“, deren Entstehung vom Rückzug des staatlichen Gewaltmonopols begünstigtet wird, entspringen und auf denen Raub und Warentausch gleichermaßen stattfinden (ibid.: 88).
Für diese Kriegsökonomien stellt instrumentelle Gewalt die zentrale Ordnungsgröße dar: „zweckrational eingesetzte Gewalt“ dient hier „als effizientes Mittel marktwirtschaftlichen Erwerbsstrebens“ (ibid.: 86), der Krieg erfordert in dieser Form „Kalkulation und wirtschaftliche Strategien“ (von Trotha 1999b: 655). In diesem Zusammenhang kann auch „[d]emonstrative Brutalität“ (Elwert 1997: 93) eine Rolle als „Propagandamethode“ im Sinne der „Angstbewirtschaftung“ (Riekenberg 1999: 205) oder als Marktverdrängungsmechanismus in Konkurrenzsituationen spielen. Das Instrumentarium derart strukturierter Kriegsökonomien fasst Rufin (1999: 27-34) unter den Oberkategorien des unmittelbaren Raubes und der organisierten Kriminalität zusammen; Keen (1998: 15-17) nennt Plünderung, Schutzgelderpressung, Handelskontrolle oder -monopolisierung, Ausbeutung von Arbeitskräften, Landnahme (u.a. zur Kontrolle natürlicher Ressourcen) und Entwendung von humanitären Hilfsgütern.
Da die Kriegführenden also ökonomisch vom Krieg profitieren können und soweit wirtschaftliche Motivationen die politischen Ziele verdrängt haben, haben die Akteure ein Interesse an der Fortführung des Gewaltkonflikts auf geschäftsförderlichem Niveau, d.h. meist in relativ geringer – aber nicht harmloser – Intensität (vgl. u.a. Kaldor 2001: 42). Das führt zumindest in der Tendenz zu einem eklatanten Paradigmenwechsel der Kriegsziele (in Wahrheit mögen diese stärker vermischt sein): „the most basic of military objectives in war – that is, defeating the enemy in battle – has been replaced by economically driven interests in continued fighting and the institutionalization of violence“ (Berdal/Malone 2000: 2). Es entwickelt sich ein sich selbst perpetuierendes System der zweckrationalen „Gewaltnutzung und Gewalterzeugung“ (Elwert 1997: 93); „[d]er Gewaltmarkt stabilisiert sich selbst, indem alternative Erwerbszweige unter Druck geraten und ihre Reproduktionschancen verlieren und Arbeitskraft und Kapital durch die, relativ gesehen, höheren Löhne und Profitchancen in den gewalttätigen Wirtschaftsbereich umgelenkt werden“ (ibid.). Solange die Profiteure den „Gewaltzufluss“ nicht beenden, verstetigt sich der Krieg in dieser Weise auf einer Ebene geringer oder mittlerer Gewaltintensität, bis er zur „alles bestimmenden Lebensform“ (Münkler 2001: 232) der Gesellschaft geworden ist.
Die (ökonomische) Transnationalisierung der Konflikte
„[M]arket deregulation has allowed multi-layered and intersecting networks of legitimate, grey, and criminal enterprise to establish the marketing and supply chains of the new wars“, schreibt Duffield (2001: 194): Die neuen Kriegsökonomien unter dem Paradigma privaten Profitstrebens sind vermittels meist informeller Netzwerke in den globalen Markt legaler wie illegaler Waren eingebunden. Dieser Marktanschluss bezieht eine Schlüsselfunktion für die Ressourcenbeschaffung der kriegführenden Akteure (Geld und Waffen) und somit für die Erhaltung des verstetigten Systems lokaler Kriegswirtschaften. Die Vernetzung mit Friedens- wie anderen Kriegswirtschaften erfolgt raumnah durch legalen oder illegalen Handel (Schmuggel), im globalen Rahmen durch Geschäftsbeziehungen zu „regulären“ Großakteuren der Weltwirtschaft oder über transregional operierende Netzwerke organisierter Kriminalität und den Kontakt zu Diasporagemeinden, die Funktionen als (z.T. unfreiwillige) Finanzierungsquelle und Warendistributionsnetz einnehmen können (Rufin 1999: 39-41).
Auf diese Weise bilden Regionen der Neuen Kriege, wie z.B. Teile Afrikas, einen integrativen Bestandteil der globalisierten Weltwirtschaft: „Rather than being cut off from changes in the global economy, Africa’s weak states have emerged as a new form of authority suited to operating on the margins of that economy“ (Reno 1998: 13); „Africa is inserted in the international system through economies of extraction or predation in which many of the leading operators are foreigners, whose local African partners have to a considerable degree based their careers on the use of armed force“ (Bayart et al. 1999: 114). So werden die ökonomischen Bezüge der lokalen Gewaltkonflikte transnationalisiert und „[d]ie Kriegswirtschaft ist zu einer ,Kriegswirtschaft der Distanz‘ und einem Beispiel für die Komplementarität von ,Lokalisierung‘ und ,Globalisierung‘ geworden“ (von Trotha 1999b: 657).[6]
Darüber hinaus existieren Tendenzen der Transnationalisierung, die über den rein ökonomischen Bereich des Krieges hinausgehen: Die neuen Kriegsökonomien bilden durch ihre Gewaltorientierung, die die sozialen Beziehungen dominiert, neuartige, an den Linien der Gewalt strukturierte Gesellschaftsformen aus – und „this distorted social formation has a tendency to spread, through refugees, through various forms of illegal activity – trade, sanctions busting, money laundering, etc, or through diaspora networks. Indeed, it is possible to identify growing clusters of war prone areas – the Balkans, the Caucasus, Central Asia, Central Africa, the Horn of Africa, or West Africa“ (Kaldor 2001: 42). Es scheint einiges dafür zu sprechen, dass die Neuen Kriege durch ihren transnationalen Charakter auch ein besonders hohes Risiko regionaler contagion, „Ansteckung“ am Krieg, in sich tragen.
Die Entregelung und Brutalität des Kriegsgeschehens
„Je weniger bewaffnete Konflikte strukturiert und staatlich kontrolliert werden, desto gefährlicher werden sie für die Zivilbevölkerung“, bemerkt Hobsbawm treffend (2000: 25), jedenfalls solange es sich um Rechtsstaaten handelt. Dem legalen Vakuum, in dem sich die Neuen Kriege sowohl von Seiten des Völkerrechts als auch von Seiten des schwachen oder zusammengebrochenen staatlichen Rechts bewegen, entspricht eine Entregelung der faktischen Kriegsaustragsformen. Elementare Grenzziehungen der klassischen (zwischenstaatlichen) Kriegsführung haben ihre Bedeutung in der Wirklichkeit der Neuen Kriegen weitgehend verloren (was in der Tendenz allerdings für viele innerstaatliche Kriege gilt); so die Unterscheidungen von Soldat und Zivilist, Front und Hinterland, militärischem und zivilem Leben (von Trotha 1999a: 89/90).[7] Die Sinnentleerung verlässlicher Abgrenzungskriterien bedeutet für die Betroffenen in den Kriegsregionen den totalen Verlust existentieller Erwartungssicherheit. Selbst Krieg und Frieden werden relative Begriffe, deren Übergänge fließend sind (Duffield 2001: 187-189). Orientierung im Kriegsgeschehen wird schwierig angesichts der „variety of actors engaged in violence often only loosely co-ordinated – in place of the vertical hierarchies typical of war in the modern period are horizontal networks of decentralized fighting groups“ (Kaldor 2001: 35), deren Loyalitäten äußerlich häufig nicht erkennbar sind.
Im Rahmen zweckrationaler Überlegungen werden Kindersoldaten mit tödlichen Kleinwaffen eingesetzt (vgl. Münkler 2001: 225) und willkürliche Gewaltformen wie Massenmord, Folter, Vergewaltigung und Vertreibung absichtsvoll gegen die Zivilbevölkerung gerichtet (vgl. Kaldor 2001: 39). Das Opferverhältnis zwischen Kombattanten und Non-Kombattanten hat sich seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts umgekehrt: Nun kommen auf einen toten „Soldaten“ acht tote Zivilisten (ibid.: 35). In einigen Regionen bieten sich makabre Momentaufnahmen scheinbar archaischer Gewalt, wie Kannibalismus oder das Tragen menschlicher Körperteile als Siegestrophäen (vgl. Münkler 2001: 233).[8]
Nichts Neues unter der Sonne? – Der moderne nichtstaatliche Krieg
Nachdem nun ein Eindruck der teilweise vagen Charakteristika der Neuen Kriege vorliegt, muss geklärt werden, wie „neu“ diese sind und was an ihnen neuartig ist.
An der „Neuheit“ im Wortsinn gibt es berechtigte Zweifel. So stellt etwa Klaus Schlichte fest: „Die Geschichte der Kriege in Afghanistan [...], Algerien [...] oder selbst des Terrorismus in westlichen Gesellschaften [...] zeigt viele Elemente dessen, was in jüngeren Arbeiten als neue Erscheinung dargestellt wird, nämlich die Eigendynamik innerstaatlicher Konflikte und die Aufhebung von Trennungen und Grenzen, die das klassische Bild des Krieges bestimmten“ (Schlichte 2002: 130). Der mehr oder minder plötzliche Beginn der intensiven Diskussion um Neue Kriege in den Neunziger Jahren lässt sich wohl tatsächlich eher auf einen Paradigmenwechsel in der Forschungsperspektive denn auf einen akuten Bruch in der Realität zurückführen (Kalyvas 2001: 117), nachdem die Ost-West-Konfrontation zuvor alle Aufmerksamkeit gebunden hatte (Gantzel 2002: 16).
Auch wenn Kritiker verschiedene, häufig selektive Rezeptionen des Konzepts Neuer Kriege vortragen (z.B. wird gerne die zwiespältige Kategorie der Ethnizität herausgehoben, vgl. Gantzel 2002), haben sie doch starke Argumente auf ihrer Seite. Gantzel fragt zurecht, was neu sei an Willkür, Brutalität und Menschenverachtung: „In allen Kriegen geht es grausam zu“ (Gantzel: 2002: 12). Auch habe es private Gewalt „immer gegeben“ (ibid.: 11), was Kalyvas mit Beispielen aus verschiedenen Regionen und Epochen der Weltgeschichte illustrieren kann (Kalyvas 2000: 19). Immerhin sieht Gantzel in der ökonomischen Dimension der Kriege, im zweckrationalen Gebrauch der militärischen Gewalt einen qualitativen Wandel (Gantzel 2002: 13/14).
Brutalität, Entregelung und das Auftreten privater, profitorientierter Akteure können also keineswegs als neu oder neuartig gelten, insbesondere sind sie keine Abgrenzungskriterien zum innerstaatlichen Krieg in seiner bekannten Form. Ich habe oben aber noch andere Diskussionsstränge gezeigt: Da ist einerseits die Transnationalisierung und Einbettung der Kriegsökonomien in die globalisierte Weltwirtschaft – dies ist auch in historischer Perspektive neu, nimmt man an, das Phänomen der neoliberalen Globalisierung sei ein neuartiges, und stellt eine wichtige neuartige Rahmenbedingung dar.
Andererseits verdichten sich die Dominanz privater Akteure, die Verstetigung der Gewalt aus ökonomischen Motiven und die Abwesenheit funktionierender Staatlichkeit zu einem Bild, das sich auch von den bekannten innerstaatlichen Antiregime- und Sezessionskriegen unterscheidet. Der Unterschied scheint in der Entkoppelung des Krieges vom Staatskonzept zu liegen. Staatlichkeit ist nicht nur vorübergehend zusammengebrochen, sondern spielt auch in den Zielsetzungen der Akteure keine unmittelbare Rolle mehr. Die Gewaltkonflikte spielen sich in einem Raum ab, der losgelöst ist von Staat und Staatlichkeit (vgl. von Trotha 1999a: 92/93). Diese Räume konstituieren daher einen gewaltsamen „Experimentierraum für neue Formen politischer Herrschaft“ (von Trotha 2000: 254). Langfristig können neue institutionelle oder quasi-institutionelle Herrschaftsformen entstehen (vgl. von Trotha 2000, Bayart et al. 1999: 114-116, auch Duffield 2001: 161-163, zur Bedeutung des Krieges in der Genese des europäischen Staates vgl. z.B. Tilly 1985), mit externer Hilfe klassische Staatsformen (wieder)erstehen oder gewaltgeordnete Räume prekärer Instabilität vorherrschen. Die Kriege in diesen staatsfernen Räumen sind weder inter staatlicher, extra staatlicher oder intra staatlicher (vgl. Henderson/Singer 2002), sondern ganz und gar nicht staatlicher Natur.[9] Henderson/Singer (2002: 183/184) übersehen, dass diese Kriege nicht mehr als innerstaatliche Kriege gegen die postkoloniale Zentralregierung um Dimensionen der Staatlichkeit wie Regierungszugang und Kontrolle von Territorium geführt werden, sondern zwischen substaatlichen Akteuren untereinander um andere politische und ökonomische Ziele. Die Argumentation gegen die Neuartigkeit interethnischer Kriege (ibid.: 184-186) läuft ins Leere, da ethnische Zugehörigkeit nicht immer oder ausschließlich die Akteursverteilung Neuer Kriege bestimmt und darüber hinaus oftmals nur ein Instrument der Mobilisierung für andere politische oder ökonomische Zwecke ist.
Nun sind nichtstaatliche Räume und Kriege alles andere als neu, denn sie gab es – nimmt man die Abwesenheit von Staat und Staatlichkeit als einziges Kriterium – in vormodernen Zeiten überall (vgl. von Trotha 1999a: 93) und „[d]ie Konzentration auf die Entwicklung des Staatenkrieges in Europa hat [...] den Blick auf die Fortexistenz des nichtstaatlichen Krieges an den Rändern Europas und in der außereuropäischen Welt [auch] im 19. und 20. Jahrhunderts [nur] verstellt“ (Münkler 2001: 230/231). Jedoch stellen die nichtstaatlichen Kriege in ihrer kontemporären, modernen Erscheinungsform eine neuartige Ausprägung ihrer selbst dar: Sie sind eingebettet in globalisierte Wirtschaftszusammenhänge und ausgestattet mit direktem Marktzugang zu hochmodernen Technologien (u.a. Waffen) – lokale sozioökonomische Traditionen und überkommene Formen der Herrschaftsorganisation verlieren dagegen tendenziell an Bindungskraft; die Gesellschaften werden zunehmend fragmentiert.
Es scheint, als bilde der moderne nichtstaatliche Krieg[10], der vom Staat abgekoppelt, aber Teil des modernen, globalisierten Gesellschafts- und hauptsächlich Wirtschaftssystems ist, den analytischen Kern der Debatte um die weiter gefassten, in ihren einzelnen Dimensionen empirisch beobachtbaren Neuen Kriege.
Zwar bleibt der Begriff des modernen nichtstaatlichen Krieges hier unscharf, kann aber eher Anknüpfungspunkt für weitere theoretische und empirische Forschung sein als die additive Sammlung empirischer Beobachtungen, mit denen Neue Kriege meist erläutert werden. Ob der moderne nichtstaatliche Krieg überhaupt in realen Formen existiert (Kandidaten wären: Somalia, Afghanistan) oder Mischformen des „klassischen“ innerstaatlichen und des nichtstaatlichen Krieges das Wesen der Neuen Kriege ausmachen, muss erst ermittelt werden. Im Folgenden möchte ich deshalb zwei forschungsstrategische Fragen behandeln, die für eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema erforderlich sind.
Die Klassifikation von Kriegen
Wer davon ausgeht, Kriege seien alle gleich, entstünden alle aus denselben Gründen, würden zu immer gleichen Zwecken und in immer gleichen Formen geführt, der braucht keine Klassifikation von Kriegen. Geht man aber davon aus, dass Kriege in Raum und Zeit verschiedene Formen annehmen, genau besehen jeder einzelne Krieg ein singuläres Ereignis mit spezifischen Kriegsursachen, Kriegszielen und Austragsformen ist, wird unmittelbar deutlich, dass eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen Krieg nicht möglich ist, ohne analytische Ordnung in die Ansammlung der Forschungsgegenstände zu bringen, die mit dem Fortschreiten der Geschichte immer zahlreicher werden. Die empirisch beobachteten Ereignisse müssen in Gruppen sortiert werden, die anhand bestimmter Kriterien voneinander getrennt sind. Die Gruppen enthalten dann Einzelfälle, die bestimmte gemeinsame Charakteristika aufweisen. Konstituierend für die Gruppenbildung – und damit für die analytische Erfassung des Gesamtphänomens – sind die differenzierenden Kriterien, nach denen getrennt wird. Sind die Trennungskriterien festgelegt, lassen sich aus ihrer Abgrenzungsleistung heraus verschiedene Typen des Phänomens entwickeln, die in ihrer Gesamtheit eine Typologie des betreffenden Phänomens bilden. Die empirischen Einzelfälle werden nun in die Typologien eingruppiert, indem sie jeweils einem der Typen zugeordnet werden – sie werden klassifiziert (vgl. Vasquez 1993: 51-85).
Die Kriterien, anhand derer Krieg klassifiziert wird, sind – wie gesagt – vorentscheidend für die Analyse des Phänomens Krieg. Sie bilden den Ausgangspunkt von Thesen und Theorien; Klassifikationen prägen das wissenschaftliche Bild, das die Kriegsursachenforschung zeichnet. In diesem Abschnitt problematisiere ich das Kriterium, das der einfachsten, aber auch prägendsten Typologisierung von Krieg zugrunde liegt – das Kriterium der Staatlichkeit –, und diskutiere vor dem Hintergrund der Neuen Kriege die operationalen Typologien verschiedener Forschungsprojekte in der Kriegsursachenforschung. Diese sind erstens die international renommierten, mit quantitativen Methoden arbeitenden Projekte Correlates of War (COW), das eng mit der Person J. David Singers, Professor an der University of Michigan, verbunden ist, und das Conflict Data Project (CDP) der Universität Uppsala, zweitens die qualitativ arbeitenden Projekte der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) an der Universität Hamburg und des Heidelberger Instituts für Internationale Konfliktforschung (HIIK) mit seinem Konfliktsimulationsmodell (KOSIMO). Es wird untersucht, inwieweit die Typologien dieser Projekte Neue Kriege aufnehmen bzw. für solch eine Erweiterung offen sind.
Staatlichkeit als Maßstab?
Die verbreitetste Kriegstypologie klassifiziert Kriege anhand des Kriteriums der politischen Qualität der Akteure, und zwar am Maßstab der Staatlichkeit. Klassischerweise wird eine Typologie mit drei Typen gebildet: zwischen- oder interstaatliche Kriege, die zwischen zwei souveränen Staaten ausgetragen werden; inner- oder intrastaatliche Kriege, in denen auf dem Territorium eines souveränen Staates die Regierung dieses Staates gegen eine bewaffnete nicht-staatliche Oppositionsgruppe kämpft;[11] extrasystemische Kriege, die von Staaten gegen nicht-staatliche politische Herrschaften außerhalb eines Staatsgebiets geführt werden (v.a. Kolonisierungskriege) (vgl. die alte COW-Typologie, in: Sarkees et al. 2003: 59).
Diese Typologisierung hat die offenkundige Schwäche, dass Kriege, in die kein Staat involviert ist, nicht als solche gelten. Ein Wissenschaft aber, die gewaltsame Auseinandersetzungen mit möglicherweise hohen Opferzahlen nicht als Kriege erfasst, nur weil die politischen Herrschaftsformen der Beteiligten nicht staatlich sind, und sich dementsprechend nicht mit diesen Gewaltkonflikten beschäftigt, wird der Wirklichkeit – und in diesem Fall auch fundamentalen, aber einfachen ethischen Überlegungen – nicht gerecht. Dieser Missstand, der auf der wissenschaftlichen Fortsetzung einer souveränitäts- und staatsfixierten Weltsicht des 19. Jahrhunderts basiert (vgl. Osiander 2001), wird durch die Neuen Kriege, deren Konflikte oftmals zwischen nichtstaatlichen Akteuren in staatsfreien Räumen ausgetragen werden, offensichtlich gemacht. Die Schaffung der Kategorie des (modernen) nichtstaatlichen Krieges, die die wirklich „neuen“ der Neuen Kriege aufnehmen würde, kann aus diesem Dilemma zumindest in praktischer Hinsicht herausführen.
Die Fixierung am Maßstab der Staatlichkeit, die auch der Kategorie der Nichtstaatlichkeit zugrunde liegt, wird so nicht aufgelöst. Es steht jedoch in Frage, ob dies der zukünftigen (Kriegs-)Welt noch gerecht werden wird. Die Neuen Kriege könnten ein Symptom einer globalen Entwicklung der Entstaatlichung auf allen Ebenen sein (vgl. z.B. van Crefeld 1999) – selbst wenn auch in vielen Neuen Kriegen noch formale Staaten involviert sind, die aber oft nichts anderes mehr als instrumentelle Vehikel privat orientierter Eliten sind. In einer Welt, in der die Ökonomie sich in ihrem globalen Bezugsrahmen von Staat und nationaler Gesellschaft löst, das nationalstaatliche Regieren im Rahmen internationaler, in der historischen, europäischen Heimat des Staates gar supranationaler Organisationen Kompetenzverluste erleidet und viele Kriege in den historisch staatsfernen Regionen nicht mehr um Staatlichkeit oder sogar in Abwesenheit von Staatlichkeit geführt werden, könnte diese Staatlichkeit ihre Relevanz als Orientierungs- und Ordnungsgröße nicht nur für Kriegstypologien mittel- oder langfristig verlieren. Pfetsch/Rohloff jedenfalls meinen: „Actor-oriented and state-centered approaches in conflict research have to face the problem that they are losing the defining criteria for political conflict, i.e. identifiable actors who pursue articulated interests pertaining to national issues“ (Pfetsch/Rohloff 2000: 382) und ziehen den Schluss, „[that] the explanatory power of actor-oriented and state-centered models of political conflict will certainly continue to decrease“ (ibid.: 383).
„In Schwarzafrika ist der moderne Staat gescheitert und zwar so gründlich, dass nicht einmal der Kern unberührt geblieben ist: das staatliche Gewaltmonopol“ (von Trotha 2000: 277). Ob dies eine regionale Entwicklung bleibt oder im Zusammenhang mit globalen Tendenzen gesehen werden muss und die Welt den Staat hinter sich lassen und zum „historischen Normalfall“ zurückkehren wird – „dieser sind weder der Staat noch das staatliche Gewaltmonopol, sondern die Nichtstaatlichkeit und die vielgestaltigen Formen des Rechts und der sozialen Kontrolle jenseits des Staates“ (von Trotha 2000: 263; vgl. auch Osiander 2001), – im Guten oder Schlechten, wird erst die Zukunft zeigen. Noch ist der Staat – in globaler Perspektive – das zentrale Konzept politischer Herrschaft. Wenn er auch nicht mehr der „einzige“ Akteur internationaler Beziehungen ist (was er wahrscheinlich nie war), bleibt er doch ein durchaus dominanter – allein schon wegen seiner sonst nicht annähernd erreichten Fähigkeit zur Kriegführung, die nach wie vor enorme strukturelle Konsequenzen für das internationale System haben kann.[12] Wenn auch nichtstaatliche Kriege berücksichtigt werden, gibt es zurzeit keinerlei zwingende Gründe, die Staatlichkeit als Maßstab einer grundlegenden Typologie zur Klassifikation von Kriegen aufzugeben.
Trotzdem sollten andere Typologien berücksichtigt werden, die eine erste und sinnvolle staatszentrierte Einteilung ergänzen, um genauere Befunde zu den einzelnen staatszentrierten Typen ausbilden zu können. Einen im Detail kritikwürdigen, aber bedenkenswerten Vorschlag macht John A. Vasquez (1993: 64-83). Er klassifiziert innerstaatliche Kriege anhand dreier Kriterien, die jedes eine dichotomische Typologie erzeugen: 1. Verteilung der capabilities der Kriegsgegner (relative Gleichheit (Rivalität) vs. relative Ungleichheit); 2. Ausmaß der Ziele und Mittel (jeweils begrenzt vs. total mit vier ordinalen Kombinationsmöglichkeiten); 3. Anzahl der Kriegsparteien (dyadisch vs. komplex).[13] Vasquez kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass „civil wars“ meist total, von relativer Gleichheit und dyadisch seien (ibid.: 72). Hier wäre es von großem Interesse zu untersuchen, ob sich Neue Kriege – als (moderne) nichtstaatliche Kriege in Abgrenzung zu innerstaatlichen Kriegen – auch so verhalten, oder ob sie nicht im Gegenteil häufig begrenzt, komplex und vielleicht sogar von relativ ungleichen Akteuren geprägt sind.
[...]
[1] Vasquez kritisiert den von Bull nicht näher bestimmten Begriff der violence, den er um das Element des Tötens im Krieg zu erweitern rät (1993: 23). Jedoch lobt auch er die Offenheit der Definition Bulls als großen Vorteil (23-25).
[2] Wie es sich hiermit genauer verhält, ist häufig erst auf den zweiten Blick erkennbar. Jedoch sei bemerkt, dass auch zunächst sinnlos und unkontrolliert erscheinende Gewalt zweckrationalen Erwägungen folgen und somit Teil eines organisierten Vorgehens sein kann (vgl. als Überblick Hasenclever 2002: 353, 354).
[3] Letztendlich kommt es hier auf den Begriff des Politischen an. Er bestimmt, inwieweit Akteure political units sind; je nachdem, ob er auf deren Verfasstheit, Ziele oder Handlungsweisen abstellt. Wenn einzig und allein das Kriegführen an sich noch das Politische der Akteure ausmachen sollte, so wäre es eine Tautologie, in einer Begriffsbestimmung des Krieges von political units zu sprechen.
[4] Holsti selbst nimmt (wie auch Kaldor 2001, hier mit dem Fokus auf den Zugang zur Staatsgewalt) durchweg einen fortgesetzten Bezug auch dieser Kriege zum Konzept der national-identitär unterfütterten Staatlichkeit selbst an: Seine „Wars of the third kind“ sind „state-nation wars“, geboren aus der Inkongruenz von Staatsterritorien ehemaliger Kolonien und den Siedlungsgebieten nationaler oder kommunaler Gemeinschaften und umfassen so vor allem auch die „klassischen“ Formen innerstaatlicher Kriege gegen die Zentralgewalt nach 1945 (vgl. Holsti 1996: 19-40).
[5] Die kommerziellen Kriegsdienstleister sind nicht nur im Kontext der Neuen Kriege bemerkenswert. Berücksichtigt man ihre Relevanz auch für Armeen industrialisierter Staaten, wie sogar die hierarchisch exponierten USA (etwa in der Logistik), und betrachtet man die Entwicklung im Kontext neoliberaler „normative shifts toward privatization and broader outsourcing trends“ (Singer 2001: 188) auch in anderen staatlichen Bereichen, einschließlich der inneren Sicherheit, so stellen die PMCs/PSCs eine vollkommen neue Dimension für Fragenkomplexe der internationalen Sicherheit, ja des internationalen Systems in seinen Grunddeterminanten dar. Schon jetzt gilt: „the state’s role in the security sphere has become deprivileged“ (Singer 2001: 187, vgl. auch Hobsbawm 22/23). „Sollte sich diese Tendenz auf Dauer durchsetzen, also der Krieg nicht nur an den Rändern der Wohlstandszonen, sondern auch in deren Zentren privatisiert werden, so wird dies das definitive Ende einer Ordnung sein, in der die Staaten als Monopolisten der Kriege auch die Adressaten rechtlicher wie moralischer Ansprüche waren“ (Münkler 2001: 234). Die effektive Aushöhlung des inneren wie äußeren Gewaltmonopols auch in den Industriestaaten würde jedenfalls das Kriegsmonopol des souveränen Staates in den internationalen Beziehungen de facto restlos abschaffen. Die Folgen wären nicht absehbar (vgl. in einem weiteren, auch theoretisch elaborierteren Rahmen: Daase 1999). Umso mehr bedarf es in den Gesellschaften, die private Sicherheitsdienstleister beherbergen, und auf völkerrechtlicher Ebene zielgerichteter Diskussionen zur legalen Regulierung dieses Phänomens.
[6] Auch die marktvermittelten ökonomischen Verbindungen zwischen den neuen Kriegsökonomien und den Friedensökonomien der OECD-Welt (zu denen natürlich auch die kommerziellen Kriegsdienstleister gehören) weisen auf die tendenziell destabilisierende Wirkung der Neuen Kriege auf das internationale System hin, in diesem Fall auf seine ökonomischen Grundstrukturen; denn „[e]ine Güterallokation, nicht auf der Grundlage von Warenäquivalenten, sondern von Gewalt oder Gewaltandrohung, erweist sich als [strukturell] hochgradig gefährlich für die Friedensökonomie [der Industriestaaten]“ (Münkler 2001: 234).
[7] Von Trotha und andere weisen auf die Vorleistungen van Crefelds hin, der mit seiner These des Endes des „trinitarischen“ Krieges, in dem Regierung, Armee und Zivilbevölkerung des Gegners unterschieden werden, die Debatte um den Wandel des Krieges wesentlich befördert zu haben scheint (van Crefeld 1998).
[8] Einige Arbeiten deuten darauf hin, dass die direkte Ausbeutung der Zivilbevölkerung durch gewalttätigen Raub zumindest zum Teil und in einigen Fällen darauf zurückzuführen ist, dass die Kriegführenden nach dem Ende der bipolaren Konfrontation ausbleibende externe Unterstützungsleistungen substituieren mussten. So wurden einerseits Formen transnational organisierter Kriegsökonomien, andererseits die lokale Raubökonomie intensiviert (vgl. Reno 1998, Jean/Rufin 1999). Auch wurde nach 1989 eine Verstärkung der lokalen Gewalt möglich, weil die immensen Kleinwaffenbestände des ehemaligen Ostblocks auf den Weltmarkt gelangten.
[9] Hier gewinnt der Ausdruck des „neo-hobbesschen Krieges“ (von Trotha 1999a) eine greifbare Qualität. Bezüglich der ungeregelten Gewaltformen, der Unsicherheit und der Abwesenheit eines Leviathan scheint der Begriff höchst passend. Bezüglich der Gewaltmotivationen allerdings wirkt das Bild des hobbesschen Naturzustands doch verzerrend: Die Gewalt ist nicht atavistisch und dient auch nicht allein Zwecken des Selbstschutzes, sondern verfolgt ineinander verflochtene politische und ökonomische Ziele.
[10] Ob der Begriff „modern“ besser durch „postmodern“ ersetzt werden sollte, möchte ich hier nicht entscheiden. „Modern“ soll in diesem Zusammenhang einfach heißen: der neuesten Zeit zuzurechnen.
[11] Diese Kriege werden auch „Bürgerkriege“ (oder im englischsprachigen Raum civil wars) genannt, obwohl dieser Begriffe eher vernebelnd wirkt. Nicht in allen Fällen kann man von (Staats-)Bürgern im klassischen europäischen Sinne sprechen, die gegen „ihre“ nationale Regierung zu den Waffen greifen.
[12] Der aktuelle Krieg der USA, Großbritanniens und ihrer Verbündeten gegen den Irak ist gutes Beispiel.
[13] Die Kritik lautet im einzelnen: Ist der Bruchpunkt relativer Gleichheit und relativer Ungleichheit nicht nur unausweichlich willkürlich bestimmbar? Gibt es nicht ebenso große Abgrenzungsschwierigkeiten im Detail bei der Bestimmung des Ausmaßes? Gibt es einen Weg, capabilities, „Fähigkeiten“, vernünftig zu operationalisieren, oder bleibt die Kategorie immer relativ willkürlich bzw. selektiv? Schließlich: Führt die Kombination der drei Dimensionen nicht nur zu einer in sich erschöpfenden Anordnung, sondern auch zu einem befriedigendem Ausgangspunkt für empirische und theoretische Fragen?
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- Frank Stadelmaier (Autor), Philipp Schweers (Autor), Markus Scholze (Autor), 2013, Krieg. Eine Neudefinition, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232428
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