Jede Stadt und jedes noch so kleine Dorf hat einen Bürgermeister. Fragt man jedoch die Bewohner des Ortes ist der Bürgermeister ihnen meist entweder nicht gekannt oder sie können die Aufgabenbereiche und seine Tätigkeitsbereiche nicht genau beschreiben.
Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem Thema Bürgermeister. Hierzu soll mit einem kurzen historischen Einblick begonnen werden, der die Entstehung des Amtes darlegt. Anschließend soll dargelegt werden was genau ein Bürgermeister ist, wie dieser gewählt wird und welche Aufgaben ein Bürgermeister hat. Zum Abschluss wird noch kurz auf den Oberbürger der Stadt Bielefeld Pit Clausen eingegangen und dieser kurz vorgestellt.
Gliederung
1. Einleitung
2. Was ist ein Bürgermeister
2.1. Historische Betrachtung
3. Wahl des Bürgermeisters
3.1. Wahlberechtig
3.2. Vorgaben für eine Wahl zum Bürgermeister
3.3. Politische Vorgaben für die Wahl zum Bürgermeister
4. Aufgabenfelder des Bürgermeisters
5. Bezahlung eines Bürgermeister
6. Abwahl eines Bürgermeisters
7. Fazit
8. Literatur
1. Einleitung
Jede Stadt und jedes noch so kleine Dorf hat einen Bürgermeister. Fragt man jedoch die Bewohner des Ortes ist der Bürgermeister ihnen meist entweder nicht gekannt oder sie können die Aufgabenbereiche und seine Tätigkeitsbereiche nicht genau beschreiben.
Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem Thema Bürgermeister. Hierzu soll mit einem kurzen historischen Einblick begonnen werden, der die Entstehung des Amtes darlegt. Anschließend soll dargelegt werden was genau ein Bürgermeister ist, wie dieser gewählt wird und welche Aufgaben ein Bürgermeister hat. Zum Abschluss wird noch kurz auf den Oberbürger der Stadt Bielefeld Pit Clausen eingegangen und dieser kurz vorgestellt.
1.1. Was ist ein Bürgermeister
Der Bürgermeister ist das politische Oberhaupt der Gemeinde oder einer Stadt und deren Verwaltung. Der Bürgermeister wird je nach (Bundes-) Land direkt von den Bürgern gewählt oder durch den Stadt/ Gemeinderat bestimmt. Dies ist bei den Gemeinden und den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und Einzelheiten, wie der genaue Verantwortungsbereich des Bürgermeisters, sind dort in der Verordnung genauer definiert. Auch die Art und Weise der Wahl sind in den jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverordnungen zu finden. In größeren Städten gibt es mehrere Bürgermeister, welche einem Oberbürgermeister (abgekürzt OB) untergeordnet sind. Diese Bürgermeister haben dann spezielle Aufgabenbereiche, wofür sie die Verantwortung tragen.
1.2. Historische Betrachtung
Mit dem Aufkommen des Stadtrechts im Mittelalter begann die Selbstverwaltung der Bürger über ihre Stadt. Was vorher durch den adligen Herrscher oder durch von ihm eingesetzte Personen verwaltet und geregelt wurde, musste jetzt durch einen von den Bürgern der Stadt und dem Stadtrat gewählten Bürgermeister geschehen. Hier gab es oft eine Arbeitsteilung in einzelne Aufgabengebiete, sodass es eine Vielzahl von Bürgermeistern mit unterschiedlichen Aufgaben gab.
Meist gab es mindestens zwei Bürgermeister, welche sich den Vorsitz im Stadtrat und die Exekutive teilten. Der zweite Bürgermeister hatte infolge einer immer weiter auf Selbstverwaltung basierenden Machtverschiebung zudem oftmals die Aufgabe der Rechtsprechung bei kleineren Delikten.
Da das Bürgermeisteramt eine zu damaliger Zeit starke machtpolitische Komponente besaß, wurde meist nur Bürgermeister, wer zu der obersten gesellschaftlichen Schicht einer Stadt gehörte und somit schon einen Gewissen Einfluss hatte. Dies waren dann meist Patrizier oder einflussreiche Persönlichkeiten aus den Zünften.
2. Wahl des Bürgermeisters
Der Bürgermeister der Neuzeit, sei es von einer Dorfgemeinde oder Stadt, ist ein demokratisch gewähltes Oberhaupt und somit durch die Mehrheit der Bürger legitimiert.
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von sechs Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.[1]
Seit 1999 kann der Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen auch direkt von dem Bürger gewählt werden, zuvor war es üblich den Bürgermeister durch eine Koalition der im Dorf- oder Stadtrat vertretenden Parteien zu bestimmen. Seitdem kommt es zu einer verstärkten direkten Beteiligung der Bürger bei der Wahl des Oberhauptes der Stadt oder Gemeinde und somit auch zu einer Personenwahl.
2.1. Wahlberechtig
Wahlberechtigt bei der Wahl auf kommunaler Ebene ist jeder deutsche Mitbürger als auch jeder Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft, dessen Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde oder Stadt liegt.
Ähnlich wie bei der Wahl auf Landesebene (Bundesländer) gilt, dass der Wähler mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben muss.
Nicht Wahlberechtigt sind Personen die durch besondere Gründe, z.B. Häftlinge, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.[2]
2.2. Vorgaben für eine Wahl zum Bürgermeister
Will der einzelne Bürger sich oder andere zur Wahl stellen muss er gewisse Anforderungen entsprechen. Zum einen muss der sich zur Wahl stellende mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsbürgerschaft oder auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedes der Europäischen Union aufweisen. Zudem hat der sich zur Wahl stellende für die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sinne des Grundgesetzes einzutreten und ist für deren Gewähr verantwortlich. Eine formale Qualifikation sei es beruflicher als auch fachlicher Natur ist für die Wahl nicht vorgeschrieben.
„Eine gleichzeitige Kandidatur für die Wahl zum Gemeinderat ist nicht ausgeschlossen.
In diesem Fall muss die Bewerberin oder der Bewerber jedoch spätestens drei Monate vor dem Kommunalwahl Termin die (Haupt-)Wohnung in der Gemeinde innehaben, weil andernfalls nicht das passive Wahlrecht für die Mitgliedschaft im Rat bestünde. Wird die Bewerberinnen oder der Bewerber in beiden Funktionen gewählt muss eine Entscheidung getroffen werden: Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister darf nicht gleichzeitig Ratsmitglied sein.
Ausgeschlossen ist es indes, sich in mehreren Gemeinden gleichzeitig als Bürgermeisterin der Bürgermeister zu bewerben.“[3]
[...]
[1] http://www.bielefeld.de/de/dob/aufob.html
[2] http://www.im.nrw.de/bue/197.htm#
[3] http://www.im.nrw.de/bue/198.htm#
- Citar trabajo
- Niels Mertens (Autor), 2011, Wahl, Aufgaben und Bezahlung eines Bürgermeisters in Nordrhein-Westfalen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230724
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