Die heutige Unternehmensumwelt stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, wenn es um die Erhaltung der Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit und letztlich um die Festigung bzw. den Ausbau der eigenen Marktposition geht. Das trifft für die Unternehmensfinanzierung gleichermaßen zu. Angesichts wachsender Investitionserfordernisse, z.B. im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation sowie im Hinblick auf den Aufbau einer Marktpräsenz im Ausland, nimmt der Einsatz an finanziellen Mitteln tendenziell zu. Die Unternehmen müssen in höherem Umfang und über längere Fristen finanzielle Vorleistungen erbringen, um ihre Unternehmensziele zu erreichen.
Der zuvor angesprochene Wandel verändert traditionelle Finanzierungsmuster. Neuartige Instrumente (Finanzinnovationen) kommen vermehrt zum Einsatz; neue Finanzierungsquellen werden erschlossen, neue Konzepte und Strategien entwickelt. Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen den Unternehmen angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen im Einzelnen zur Verfügung?
Um dem Leser einen Überblick zu verschaffen, werden im Rahmen dieser Ausarbeitung kapitalmarktgestützte Finanzierungsformen vorgestellt, die den Unternehmen zur Deckung ihres Kapitalbedarfes zur Verfügung stehen.
Bevor in Kapitel drei die einzelnen kapitalmarktorientierten Finanzierungsformen vorgestellt und erläutert werden, erscheint es für die weitere Untersuchung angebracht, in Kapitel zwei zunächst die Begriffe Finanzierung und Kapitalmarkt zu definieren und näher zu erläutern, da sowohl in der Praxis wie in der Wissenschaft für diese Begriffe eine Reihe von unterschiedlichen Definitionen existieren. Die Zusammenfassung der Ergebnisse und ein Ausblick auf offene Fragen beschließen die Ausarbeitung (Kapitel vier).
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Unternehmensfinanzierung im Wandel
1.1. Problemstellung
1.2. Gang der Untersuchung
2. Begriffe und Definitionen
2.1. Finanzierung
2.2. Kapitalmarkt
3. Kapitalmarktgestützte Finanzierungsformen
3.1. Beteiligungsfinanzierung
3.1.1. Erstemission
3.1.2. Kapitalerhöhung
3.2. Kreditfinanzierung
3.2.1. Industrieobligation
3.2.2. Wandelschuldverschreibung
3.2.3. Optionsschuldverschreibung
3.2.4. Gewinnschuldverschreibung
3.2.5. Genussschein
4. Schlussbetrachtung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Unternehmensfinanzierung im Wandel
Die heutige Unternehmensumwelt stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, wenn es um die Erhaltung der Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit und letztlich um die Festigung bzw. den Ausbau der eigenen Marktposition geht. Das trifft für die Unternehmensfinanzierung gleichermaßen zu. Angesichts wachsender Investitionserfordernisse, z.B. im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation sowie im Hinblick auf den Aufbau einer Marktpräsenz im Ausland, nimmt der Einsatz an finanziellen Mitteln tendenziell zu. Die Unternehmen müssen in höherem Umfang und über längere Fristen finanzielle Vorleistungen erbringen, um ihre Unternehmensziele zu erreichen.
1.1. Problemstellung
Der zuvor angesprochene Wandel verändert traditionelle Finanzierungsmuster. Neuartige Instrumente (Finanzinnovationen) kommen vermehrt zum Einsatz; neue Finanzierungsquellen werden erschlossen, neue Konzepte und Strategien entwickelt. Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen den Unternehmen angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen im Einzelnen zur Verfügung?
Um dem Leser einen Überblick zu verschaffen, werden im Rahmen dieser Ausarbeitung kapitalmarktgestützte Finanzierungsformen vorgestellt, die den Unternehmen zur Deckung ihres Kapitalbedarfes zur Verfügung stehen.
1.2. Gang der Untersuchung
Bevor in Kapitel drei die einzelnen kapitalmarktorientierten Finanzierungsformen vorgestellt und erläutert werden, erscheint es für die weitere Untersuchung angebracht, in Kapitel zwei zunächst die Begriffe Finanzierung und Kapitalmarkt zu definieren und näher zu erläutern, da sowohl in der Praxis wie in der Wissenschaft für diese Begriffe eine Reihe von unterschiedlichen Definitionen existieren. Die Zusammenfassung der Ergebnisse und ein Ausblick auf offene Fragen beschließen die Ausarbeitung (Kapitel vier).
2. Begriffe und Definitionen
2.1. Finanzierung
Die Wissenschaft unterscheidet drei Finanzierungsbegriffe.[1] Der klassische Finanzierungsbegriff geht vom bilanziellen Kapital als abstrakter Wertsumme aus und bezeichnet in seiner engsten Fassung nur die langfristige Kapitalbeschaffung. In seiner weiteren Form umfasst der am abstrakten Kapital orientierte Finanzierungsbegriff darüber hinaus auch die kurzfristige Kapitalaufbringung sowie die Kapitalrückzahlung und Kapitalumschichtungen im Bereich der Passiva. Der am Realkapital orientierte Finanzierungsbegriff umfasst neben der Beschaffung externer Mittel auch die interne Kapitalaufbringung durch Gewinne, Mittelfreisetzungen, Abschreibungen usw. An den Zahlungsströmen hingegen orientiert sich der monetäre Finanzierungsbegriff. Statt Kapitalveränderungen stehen hier Geldströme im Vordergrund.
2.2. Kapitalmarkt
Der Kapitalmarkt ist neben dem Geldmarkt und dem Kreditmarkt Teil des Finanzmarktes. Unter dem Kapitalmarkt versteht man den Markt für längerfristige Kapitalanlage und -aufnahme, speziell den Markt für verbriefte Finanztitel.[2] Er bildet die Nahtstelle der Beziehungen zwischen den Anbietern von Kapital (Kapitalgeber bzw. Anleger oder Finanzinvestoren) und den Nachfragern von Kapital (Kapitalnehmer).
Es lassen sich zwei Arten des Kapitalmarktes unterscheiden:
1. Nicht organisierter Kapitalmarkt: hierzu zählen alle Kredit- und Beteiligungstransaktionen, die nicht über Banken oder Börsen abgewickelt werden.[3]
2. Organisierter Kapitalmarkt: hierzu zählen alle längerfristigen Transaktionen unter Einschaltung von Kreditinstituten und Kapitalsammelstellen.[4] Er lässt sich unterteilen in den Primärmarkt, der den Markt für Neuemissionen von Wertpapieren darstellt und in den Sekundärmarkt, auf dem sich der Handel bereits emittierter Papiere zwischen den Anlegern vollzieht.[5]
3. Kapitalmarktgestützte Finanzierungsformen
Finanzierungsformen lassen sich nach verschiedenen Kriterien systematisieren.[6] Nach dem Kriterium der Kapitalherkunft kann zwischen Außenfinanzierung und Innenfinanzierung unterschieden werden. Kapitalmarktgestützte Finanzierungsformen sind solche der Außenfinanzierung, da die finanziellen Mittel extern, also von außen zugeführt werden. Dieser Systematisierung folgend, wird im Anschluss ein Überblick über die Beteiligungsfinanzierung (Eigenfinanzierung) und die Kreditfinanzierung (Fremdfinanzierung) gegeben.
3.1. Beteiligungsfinanzierung
Wird dem Unternehmen durch die Eigentümer (Einzelunternehmen), Miteigentümer (Personengesellschaft) oder Anteilseigner (Kapitalgesellschaft) Eigenkapital von außen zugeführt, liegt eine Beteiligungsfinanzierung (auch Einlagenfinanzierung) vor.[7] Sie umfasst dabei alle Formen der Beschaffung von Eigenkapital durch Kapitaleinlagen von bisher bereits vorhandenen oder neu hinzutretenden Gesellschaftern der Unternehmung.[8] Die Beteiligungsfinanzierung findet stets bei Gründung einer Unternehmung, aber auch bei späteren Kapitalerhöhungen statt. Im Mittelpunkt steht dabei die Finanzierung über Aktienemissionen.
3.1.1. Erstemission
Im Rahmen der Erstemission (Going Public), einem öffentlichen Angebot zur Zeichnung der Aktien, erfolgt die erstmalige Veräußerung von Aktien bisher nicht börsennotierter AGs bzw. KGaAs als verbriefte Anteile am Grundkapital an externe Kapitalgeber über organisierte Finanzmärkte. Durch Einräumung fester Zahlungsansprüche (Fremdkapital) bzw. Residualansprüche (Eigenkapital) beschaffen sich die Emittenten durch die Emission von Wertpapieren Zahlungsmittel, die dem Unternehmen als Emissionserlöse zufließen und diesen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung dienen.
3.1.2. Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhungen dienen gleichfalls der Erweiterung der Eigenkapitalbasis und haben den Vorteil, dass dem Unternehmen neues, frisches Kapital zufließt. Sie bedürfen grundsätzlich der %-Mehrheit des auf der Hauptversammlung (HV) vertretenen Grundkapitals.
Es lassen sich drei Formen der Kapitalerhöhung unterscheiden:
a) Die ordentliche Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von neuen („jungen“) Aktien.
b) Bei der bedingten Kapitalerhöhung ist die effektive Erhöhung des Aktienkapitals von der Ausübung von Bezugs- und Umtauschrechten abhängig.
c) Bei einer genehmigten Kapitalerhöhung ermächtigt die HV den Vorstand der Aktiengesellschaft für längstens fünf Jahre das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag, der die Hälfte des bisherigen Grundkapitals nicht überschreiten darf, ohne erneutes Befragen der HV, jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates, zu erhöhen.
3.2. Kreditfinanzierung
Anders als bei der Beteiligungsfinanzierung wird bei der langfristigen Kreditfinanzierung der Unternehmung kein Eigenkapital, sondern Fremdkapital zugeführt, welches für die Verbindlichkeiten der Unternehmung nicht haftet. Es begründet für die Unternehmung eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Gläubigern, steht grundsätzlich nur terminiert zur Verfügung und muss zu den vereinbarten Terminen getilgt werden.
3.2.1. Industrieobligation
Im Rahmen der langfristigen Kreditfinanzierung stellt die Anleihe das klassische Finanzierungsinstrument dar. Bei Anleihen, auch bezeichnet als Schuldverschreibungen, Obligationen, Festverzinsliche Wertpapiere oder Rentenpapiere,[9] handelt es sich um langfristige Darlehen, die Unternehmen durch die Ausgabe von Teilschuldverschreibungen an ein breites Publikum gewährt werden.
Als Industriebobligationen werden die Schuldverschreibungen privater Unternehmungen bezeichnet. Emittenten sind nicht nur Industriebetriebe, sondern auch Handels- und sonstige Dienstleistungsunternehmen. Voraussetzung für die Begebung der Industrieobligation ist die Emissionsfähigkeit des Unternehmens. Diese ist zwar nicht auf bestimmte Rechtsformen beschränkt, praktisch jedoch kommen wegen der hohen Bonitätsanforderungen an den Anleiheemittenten und den Mindestbeträgen, die für die Zulassung einer Anleihe zur Börse vorgeschrieben sind, nur sehr große Unternehmen, zumeist die Aktiengesellschaften, in Frage. Wegen der hohen Kapitalkosten[10] lohnt die Begebung einer Industrieobligation aber grundsätzlich erst ab einem Volumen von ca. 5 Millionen €.[11] In der Praxis sind höhere Ausgabevolumina allerdings die Regel.
Industrieobligationen bieten den Unternehmen die Möglichkeit, einen hohen Kapitalbedarf langfristig zu decken, weil eine Vielzahl von Kapitalgebern die Geldmittel in kleinen Beträgen zur Verfügung stellt. Erreicht wird dies durch die Zerlegung der Anleihe in Teilschuldverschreibungen, die jeweils einen bestimmten Teilbetrag der Anleihe verbriefen. Bei den Schuldverschreibungen handelt es sich um vertretbare Wertpapiere, die auf einen bestimmten Nennbetrag lauten und überwiegend als Inhaberpapiere ausgegeben werden.
Industrieobligationen werden als Effekten an der Börse gehandelt und verbriefen das Recht auf Verzinsung und das Recht auf Rückzahlung des gewährten Kapitals.
Zusätzlich zu den Rechten normaler Industrieobligationen gewähren Wandelschuldverschreibungen (Convertible Bonds) das Recht, nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist, die Schuldverschreibung in Stammaktien des emittierenden Unternehmens umzutauschen. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung erfordert einen Beschluss der HV mit mindestens %-Mehrheit, da zur Wahrung des Umtauschrechts eine bedingte Kapitalerhöhung vorgenommen werden muss.[12] Den Aktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Bei Ausgabe der Wandelanleihe sind neben den Konditionen für eine normale Schuldverschreibung, wie z.B. Zinssatz, Laufzeit, Zinstermine und Besicherung, zusätzlich das Wandlungsverhältnis, die Zuzahlungen bei Wandlung und die Umtauschfrist festzulegen.
Die Umtauschfrist erstreckt sich gewöhnlich über mehrere Jahre. Durch eine zeitliche Staffelung der Zuzahlungsbeträge kann das Unternehmen je nach Liquidi- täts- und Rentabilitätslage auf den Zeitpunkt der Umwandlung der Wandelanleihe einen gewissen Einfluss ausüben. Steigende Zuzahlungen tragen zu einer Beschleunigung der Wandlungsentscheidung der Obligationäre bei, fallende Zuzahlungen dagegen bewirken tendenziell ein Hinausschieben des Wandlungszeitpunktes. Wird das Wandlungsrecht ausgeübt erfolgt ein Tausch von Obligationen in Aktien, wobei die Obligationen untergehen. Für das Unternehmen bedeutet dies eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital. So wird es von der Tilgung befreit und es fließen ihm durch das bei Wandlung zu entrichtende Aufgeld liquide Mittel zu. Jedoch wird mit dem Umtausch auch das dividendenberechtigte Eigenkapital erhöht.
Unternehmen emittieren Wandelanleihen allgemein bei ungünstiger Kapitalmarktlage, wenn normale Obligationen und/oder Aktien nur schwer unterzubringen sind. Vorteile aus ihrer Begebung ergeben sich aus einem günstigeren Kreditzinssatz als bei einer vergleichbaren normalen Anleihe und der Erzielung eines Ausgabekurses für junge Aktien über den derzeitigen Marktbedingungen.[13]
Ebenso wie Wandelschuldverschreibungen verbriefen Optionsschuldverschreibungen (Warrants) die regulären Gläubigerrechte wie Zinszahlung und Rückzahlung. Darüber hinaus gewähren sie dem Inhaber das Recht, Aktien[14] zu vorab festgelegten Bedingungen während einer bestimmten Frist zu beziehen. Im Gegensatz zur Wandelanleihe erlischt bei Ausübung des Optionsrechtes das ursprüngliche Gläubigerpapier nicht, sondern bleibt weiterhin bestehen. Es erfolgt kein Tausch von Obligationen gegen Aktien, sondern ein Aktienkauf zu vorher festgelegten Konditionen. Das hat zur Folge, dass keine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital stattfindet, sondern es wird zusätzliches Eigenkapital geschaffen.
Die Ausgabe von Optionsanleihen bedarf ebenfalls des Beschlusses der HV über eine bedingte Kapitalerhöhung. Die Gründe für die Ausgabe von Optionsanleihen stimmen weitgehend mit denen für die Emission von Wandelanleihen überein.
[...]
[1] Vgl. Perridon, Louis: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 11. Aufl., München 2002, S. 353
[2] Vgl. Perridon, Louis, a.a.O., S. 170
[3] Vgl. Büschgen, Hans E.: Bankbetriebslehre: Bankgeschäfte und Bankmanagement, 4. Aufl., Wiesbaden 1993, S. 111
[4] Vgl. Sellien, R. (Hrsg): Dr. Gablers Wirtschafts-Lexikon, 15. Aufl., Wiesbaden 2000, S. 1702
[5] Vgl. Perridon, Louis, a.a.O., S. 170
[6] Vgl. Wöhe, Günter, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 8. Aufl., München 1998., S. 12
[7] Vgl. Wöhe, Günter: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 20. Auflage, München 2000, S. 694
[8] Vgl. Perridon, Louis, a.a.O., S. 357
[9] Vgl. Olfert, Klaus: Finanzierung, 11. Aufl., Ludwigshafen (Rhein) 2001, S. 319
[10] Die Kapitalkosten setzen sich zusammen aus den einmaligen Kosten (Konsortialprovision, Börseneinführungsprovision, Börsenzulassungsgebühr, Druckkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung u.a.) und den laufenden Kosten (Zinszahlungen, KuponEinlösungsprovision, Kosten der Auslosung u.a.).
[11] Vgl. Olfert, a.a.O., S. 321
[12] Vgl. §§ 218, 221 AktG
[13] Vgl. Perridon, Louis, a.a.O., S. 403
[14] Die Option kann verbriefen: ein Konditionenänderungsrecht, ein Konversionsrecht oder ein Bezugsrecht (Recht auf Bezug von Aktien oder Eintausch in zukünftige Anleihen). Auf dem deutschen Kapitalmarkt dominieren Optionsschuldverschreibungen mit dem Recht zum Bezug von Aktien (Stock Warrant Bonds).
- Arbeit zitieren
- Markus A. Wiemann (Autor:in), 2003, Kapitalmarktgestützte Finanzierungsformen im Überblick, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23044
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