Es ist eine Grundsatzfrage ohne ihresgleichen:
Sollten Politiker ein Verbotsverfahren initiieren, dass eben jenes Verbot einer sich selbst als "demokratisch" bezeichnenden Partei zur Folge haben könnte?
Oder ist es genau invers, ist das Recht auf der Seite derjenigen, die ein Verbot fordern?
In einem mit "sehr gut" bewerteten Aufsatz geht der Autor tiefgründig und genau auf die Frage ein: Gehört eine offensichtlich rechtsradikale Partei, hier am Beispiel der NPD, verboten?
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Es ist eine Grundsatzfrage ohne ihresgleichen: Sollten Politiker, genauer: vom Volk gewählte und legiti- kunft, seines Glaubens, seiner reli- giösen oder politischen Anschauun- gen benachteiligt (͙) werden.“ Im vormaligen Grundsatzprogramm mierte Vertreter der Bundesrepub- lik Deutschland ein Verbotsverfah- ren initiieren, dass eben jenes Ver- bot einer sich selbst als demokra- tisch bezeichnenden Partei zur Fol- ge haben könnte? Wäre jenes Ver- bot - so es zustande käme - ein Verstoß gegen Art. 38 GG1, der das „allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime“ Wahlrecht eines jeden Bundesbür- gers, das auch dazu berechtigt, na- tionalistische2 Parteien zu wählen.
Oder ist es genau invers, ist das Recht auf der Seite derjenigen, die ein Verbot fordern? In Art. 3 GG heißt es, niemand dürfe wegen „seines Geschlechtes, seiner Ab- stammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Her- der Partei3, das 2010 durch ein neues ersetzt wurde, heißt es, die Würde des Menschen sei nicht, wie
>> Der 8. Mai 1945 war kein Tag der Befreiung, sondern der Niederlage und Beset- zung unseres Landes, und er ist daher kein Anlass für Fei- ern. <<
NPD Grundsatzprogramm
in Art. 1 GG festgeschrieben, unan- tastbar, sondern an die Nationalität, bzw. Herkunft eines Menschen ge- bunden („Volkstum und Kultur sind die Grundlagen für die Würde des Menschen“4 ). ; Die NPD ist eine nationalistische, selbsterklä- rend verfassungsfeindliche und rassistische Partei. << Bayrisches Innenministerium Jene Passage wurde in der nun gel- tenden Fassung5 des Programms entfernt, dafür finden sich andere, ähnliche Aussagen.
Die vorhandenen Handlungsoptio- nen sind schnell erläutert: Es kann, wie einst 2001, ein NPD- Verbotsverfahren durch die Regie- rungskoalition (das Kabinett), den Bundestag, den Bundesrat, einzel- ner oder mehrerer Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht6 beantragt werden, oder eben nicht. Fest steht: Ist der ernsthafte Wille des Antragstellers eines solchen Verbotsverfahrens vorhanden, soll- te der Erfolg jenes gewährleistet sein, und nicht - wie im vormaligen Verfahren - nur teilweise prophe- zeit sein. Dies würde nachhaltig den geforderten Ernst der Situation be- schädigen.
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1 Grundgesetz
2 Bezeichnung des bayrischen Innenminis- teriums
3 Parteiprogramm der NPD vom Jahr 1996
4 Zitat aus vormaligem Grundsatzpro- gramm der NPD
5 Jahr 2012/2013
6 BVerfG
- Quote paper
- Jonas Ebner (Author), 2012, Gehört die NPD verboten?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230117
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