Österreich ist, wie viele andere europäische Länder auch, eine parlamentarische Demokratie.
Die Grundsätze von Montesquieu, nämlich die der Gewaltenteilung, sind weitestgehend in der
Verfassung verankert, wobei man sich durchaus mit der Frage beschäftigen könnte, inwieweit
sich die österreichische Exekutive tatsächlich von der Legislative unterscheidet bzw. trennt?
Wir wollen uns jedoch mehr der Zusammensetzung bzw. das Zustandekommen des
Nationalrats und seiner Mitglieder, und damit dem wichtigsten gesetzgeberischen Akteur im
österreichischen Staatsapparat widmen.
Die Zweite Republik Österreich und seine politische Landschaft ist seit jeher geprägt vom
Listenwahlrecht, dementsprechend hatte die Vorzugsstimmenwahl keine große Bedeut ung
und „überblickt man“ sogar „die Wahlrechtsgeschichte der letzten sieben Jahrzehnte, dann
gab es eigentlich“ auch im Listenwahlrecht „relativ wenig Dynamik auf diesem Gebiet.“
Selbst die Wahlrechtsreform von 1971 konnte der Vorzugsstimmenwahl nicht wirklich Flügel
verleihen. Erst im Jahre 1992 wurde eine Wahlrechtsreform verabschiedet, die unter anderem
dem/r WählerIn die Möglichkeit bieten sollte stärker auf die Zusammensetzung des
Nationalrats Einfluss zu nehmen (vgl. Heinz Fischer, Das Parlament, S102). Auf eine
detaillierte Skizzierung der Nationalratswahlordnung wird in den anschließenden Kapitel
noch eingegangen.
Die vorliegende Arbeit soll zwei Schwerpunkte beinhalten: zum Einen soll sie die
abgegebenen Vorzugstimmen sowohl grafisch darstellen, als auch eine schriftliche Analyse
zum Ausgang und den Ergebnissen der Wahl mit umfassen. Zu diesem Zwecke wurden
Gesamtübersichten in den zwei Wahlebenen – Regional- und Landeswahlkreisen – erstellt
und eben auch erklärt. Im Bundeswahlkreis, der dritten Wahlebene, gibt es keine Möglichkeit
durch Vorzugstimme die Listung der Kandidaten zu beeinflussen.
Laufend wird in den Kapiteln versucht Parallelitäten und Differenzen zwischen dem Ausgang
der Vorzugsstimmenwahl und der Listenwahl festzustellen! Es kann aber davon ausgegangen
werden, dass sich mehr Parallelitäten als Unterschieden zeigen werden. Ein zweiter großer Teil dieser Arbeit wird darin bestehen, die Wahl von 1999, die als der
große politische Wandel in der Österreich eingehen wird und eingegangen ist, mit jener von
2002 zu vergleichen und wiederum Ähnlichkeiten und Differenzen zwischen diesen
Urnengängen festzustellen. Eine These bezogen auf dieses Thematik kann an dieser Stelle
noch nicht abgegeben werden. [...]
Inhalt
1. Einleitung
2. Skizze der Nationalratswahlordnung von 1992
3. ausgewählte Ergebnisse
3.1. ausgewählte Ergebnisse der Regionalwahlkreise – Ein Überblick 1999 – 2002
3.2. ausgewählte Ergebnisse des Landeswahlkreise – Ein Überblick 1999 – 2002
4. Schlussbemerkung
Bibliographie:
Abbildungsverzeichnis:
Eine Analyse der Vorzugstimmenwahl 2002
1. Einleitung
Österreich ist, wie viele andere europäische Länder auch, eine parlamentarische Demokratie. Die Grundsätze von Montesquieu, nämlich die der Gewaltenteilung, sind weitestgehend in der Verfassung verankert, wobei man sich durchaus mit der Frage beschäftigen könnte, inwieweit sich die österreichische Exekutive tatsächlich von der Legislative unterscheidet bzw. trennt? Wir wollen uns jedoch mehr der Zusammensetzung bzw. das Zustandekommen des Nationalrats und seiner Mitglieder, und damit dem wichtigsten gesetzgeberischen Akteur im österreichischen Staatsapparat widmen.
Die Zweite Republik Österreich und seine politische Landschaft ist seit jeher geprägt vom Listenwahlrecht, dementsprechend hatte die Vorzugsstimmenwahl keine große Bedeutung und „überblickt man“ sogar „die Wahlrechtsgeschichte der letzten sieben Jahrzehnte, dann gab es eigentlich“ auch im Listenwahlrecht „relativ wenig Dynamik auf diesem Gebiet.“[1]
Selbst die Wahlrechtsreform von 1971 konnte der Vorzugsstimmenwahl nicht wirklich Flügel verleihen. Erst im Jahre 1992 wurde eine Wahlrechtsreform verabschiedet, die unter anderem dem/r WählerIn die Möglichkeit bieten sollte stärker auf die Zusammensetzung des Nationalrats Einfluss zu nehmen (vgl. Heinz Fischer, Das Parlament, S102). Auf eine detaillierte Skizzierung der Nationalratswahlordnung wird in den anschließenden Kapitel noch eingegangen.
Die vorliegende Arbeit soll zwei Schwerpunkte beinhalten: zum Einen soll sie die abgegebenen Vorzugstimmen sowohl grafisch darstellen, als auch eine schriftliche Analyse zum Ausgang und den Ergebnissen der Wahl mit umfassen. Zu diesem Zwecke wurden Gesamtübersichten in den zwei Wahlebenen – Regional- und Landeswahlkreisen – erstellt und eben auch erklärt. Im Bundeswahlkreis, der dritten Wahlebene, gibt es keine Möglichkeit durch Vorzugstimme die Listung der Kandidaten zu beeinflussen.
Laufend wird in den Kapiteln versucht Parallelitäten und Differenzen zwischen dem Ausgang der Vorzugsstimmenwahl und der Listenwahl festzustellen! Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich mehr Parallelitäten als Unterschieden zeigen werden.
Ein zweiter großer Teil dieser Arbeit wird darin bestehen, die Wahl von 1999, die als der große politische Wandel in der Österreich eingehen wird und eingegangen ist, mit jener von 2002 zu vergleichen und wiederum Ähnlichkeiten und Differenzen zwischen diesen Urnengängen festzustellen. Eine These bezogen auf dieses Thematik kann an dieser Stelle noch nicht abgegeben werden.
2. Skizze der Nationalratswahlordnung von 1992
Da das Vorzugsstimmensystem schon ein Spezifikum des Wahlrechts zum Nationalrats ist, werden an dieser Stelle zuerst noch die Grundzüge des Wahlrechts in Österreich skizziert*.
- Die Mandatsvergabe erfolgt auf drei Wahlebenen, in 43 regionalen Wahlkreisen, neun Landeswahlkreisen die identisch mit den neun Bundesländern der Republik Österreich sind und schließlich in einem großen Bundeswahlkreis, der gleichzeitig das österreichische Staatsgebiet darstellt.
- Die 183 zu vergebenen Nationalratsmandate werden entsprechend der letzten Volkszählung auf die Landes- bzw. Regionalwahlkreise verteilt, d. h. je nach Anzahl der Gesamtbevölkerung und nicht nur der Wahlberechtigten.
- Als nächsten Schritt benötigt man eine Wahlzahl. Diese wird auf der Ebene des Landeswahlkreises ermittelt und wird auch zur Berechnung der Mandate in den Regionalwahlkreisen herangezogen. Sie wird berechnet durch das Hare´sche System, dass die Anzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu vergebenen Mandate teilt. Die Wahlzahl lag 1999 bei einem Mittelwert von 25243 Stimmen und 2002 bei 26755 Stimmen in ganz Österreich, woraus man schließen kann, dass 2002 mehr gültige Stimmen abgegeben wurden als 1999.
- Wie bereits oben erwähnt gibt es drei Ebenen. Mit dem Ende der Auszählung wird in den Regionalwahlkreisen mit der Vergabe der Mandate begonnen. Dabei erhält jede Partei soviel Mandate, wie die Wahlzahl in der Anzahl ihrer Stimmen – Parteisumme – enthalten ist.
- Zur Ermittlung der Mandatszahl in der zweiten Ebene gibt es neben der Wahlzahl eine weitere „Eingangshürde“. Die Parteien müssen entweder bundesweit 4% der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen können oder in einem der 43 Regionalwahlkreise zumindest ein Mandat errungen haben. Ist diese Eingangshürde überwunden, werden die Mandate wieder nach dem Hare´schen System vergeben. Zusätzlich werden aber jene Mandate, die bereits in den Regionalwahlkreisen vergeben wurden von jenen die in den Landeswahlkreisen erreicht wurden abgezogen.
- Im dritten Ermittlungsverfahren werden die Mandate für das gesamte Bundesgebiet vergeben. Wiederum gilt die Eingangshürde wie vorhin beschrieben. In dieser Ebene werden, nach dem Verfahren von D´Hondt, die Mandate vergeben, d. h. jene gültigen Stimmen der Partei, die nicht mehr die Wahlzahl überschreiten, weil sie nominal zu klein sind, werden summiert. Anschließend werden die einzelnen Parteisummen der Größe nach nebeneinander geschrieben und der Reihe nach zuerst halbiert, dann gedrittelt, geviertelt usw. Nach der Größe der Quotienten werden dann die Mandate vergeben.
- Für die vorliegende Arbeit ist folgender Punkt des Wahlrechts von Bedeutung. Sowohl in den Regionalwahlkreisen als auch in den Landeswahlkreisen besteht für den/die WählerIn die Möglichkeit, die von Parteien zur Wahl gestellten Kandidatenlisten mittels Vorzugsstimme zu verändern. Dies kann auf regionaler Ebene durch das Ankreuzen eines/r KandidatIn auf dem Stimmzettel erfolgen oder durch das Eintragen eines Namens auf Landeswahlkreisebene in ein dafür vorgesehenes freies Feld. Dies reicht natürlich noch nicht aus, um eine/n KandidatIn besser zu reihen. Im Regionalkreis muss die/der KandidatIn ein sechstel der für seine/ihre Partei abgegebenen Stimmen erreichen oder die Hälfte der im Wahlkreis gültigen Wahlzahl. Auf Landeswahlkreisebene muss ausschließlich die Höhe der Wahlzahl erreicht werden.
Vor allem der letzte Punkt der Wahlrechtsordnung ist entscheidend für die Analyse der weiterführenden Arbeit. Es wird untersucht in welchem Umfang sich die abgegebenen Vorzugstimmen 2002 im Vergleich zu 1999 verändert haben uvm.
[...]
[1] Fischer, Heinz (1997): Das Parlament, in: Dachs, Gerlich u. a. (Hrsg.) (1997): Handbuch des politischen Systems Österreich – Die Zweite Republik, Wien, S 101.
* vgl. Fischer, Heinz (1997): Das Parlament, in: Dachs, Gerlich u. a. (Hrsg.) (1997): Handbuch des politischen Systems Österreich – Die Zweite Republik, Wien, S 216 – 218.
- Arbeit zitieren
- Christian Briggl (Autor:in), 2003, Eine Analyse der Vorzugsstimmenwahl 2002, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22875
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