Das Thema Mündlichkeit und Schriftlichkeit als solches ist zu komplex, um auf den folgenden 15 Seiten abgehandelt zu werden. Diese Arbeit will daher nur versuchen, geleitet von den folgenden Thesen, einige Aspekte des Themas zu beleuchten, die geeignet erscheinen in ihrer Gänze ein Bild der für unseren Betrachtungszeitraum besonders wichtigen Zeit um 1200 zu geben.
Um das Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit im Mittelalter näher zu bestimmen, ist es nötig einen nicht unbedeutenden Teil dieser Arbeit den Bildungsvoraussetzungen der Träger von Literatur im Mittelalter zu widmen. Die Kenntnis des Bildungsniveaus der für den Literaturbetrieb wichtigen Bevölkerungsschichten1 lässt logischerweise Rückschlüsse auf deren literarische Ambitionen und Möglichkeiten zu. Meine erste These lautet daher: Die Produktion von schriftlich tradierter Literatur im Mittelalter hängt eng mit dem Zugang zu Bildung zusammen.
Des weiteren vollzieht sich der Literaturbetrieb, auch bereits im Mittelalter, in einem Spannungsfeld zwischen künstlerischen Ambitionen und gesellschaftlichen Vorgaben. Literatur reagiert auf gesellschaftliche Änderungen, so lautet meine zweite These. Zu klären bleibt noch die Frage, wie es zu dem Wechsel von einer scheinbar allgemein akzeptierten Mündlichkeit des Lebens und der Literatur zu einer zunehmenden Verschriftlichung vieler Bereiche der Lebenswirklichkeit kam und wie sich dieser Prozess vollzog. Diese Frage soll kurz angerissen und abschließend am Beispiel des Nibelungenliedes exemplifiziert werden.
Inhalt
1. Einleitung
2. Bildungsgeschichtliche Bedingungen um 1200
2.1 Die Bildung der Frau
2.2 Litteratus – Illitteratus
3. Das Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit im mittelalterlichem Literaturbetrieb
3.1 Literaturgeschichtliche Tendenzen
3.2 Mündliche Tradition
3.3 Schriftliche Tradition
4. Der Übergang von mündlich zu schriftlich tradierter Literatur am Beispiel des Nibelungenliedes
4.1 Die Oral Poetry Theorie bei Parry und Lord
4.1.1 Demonstration der Oral Poetry Theorie an zwei Beispielen
4.2 Literaturhistorische Analyse des Textes
5. Schlussbemerkungen
6. Literaturverzeichnis
6.1 Primärliteratur
6.1 Sekundärliteratur
1. Einleitung
Das Thema Mündlichkeit und Schriftlichkeit als solches ist zu komplex, um auf den folgenden 15 Seiten abgehandelt zu werden. Diese Arbeit will daher nur versuchen, geleitet von den folgenden Thesen, einige Aspekte des Themas zu beleuchten, die geeignet erscheinen in ihrer Gänze ein Bild der für unseren Betrachtungszeitraum besonders wichtigen Zeit um 1200 zu geben.
Um das Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit im Mittelalter näher zu bestimmen, ist es nötig einen nicht unbedeutenden Teil dieser Arbeit den Bildungsvoraussetzungen der Träger von Literatur im Mittelalter zu widmen. Die Kenntnis des Bildungsniveaus der für den Literaturbetrieb wichtigen Bevölkerungsschichten[1] lässt logischerweise Rückschlüsse auf deren literarische Ambitionen und Möglichkeiten zu. Meine erste These lautet daher: Die Produktion von schriftlich tradierter Literatur im Mittelalter hängt eng mit dem Zugang zu Bildung zusammen.
Des weiteren vollzieht sich der Literaturbetrieb, auch bereits im Mittelalter, in einem Spannungsfeld zwischen künstlerischen Ambitionen und gesellschaftlichen Vorgaben. Literatur reagiert auf gesellschaftliche Änderungen, so lautet meine zweite These.
Zu klären bleibt noch die Frage, wie es zu dem Wechsel von einer scheinbar allgemein akzeptierten Mündlichkeit des Lebens und der Literatur zu einer zunehmenden Verschriftlichung vieler Bereiche der Lebenswirklichkeit kam und wie sich dieser Prozess vollzog. Diese Frage soll kurz angerissen und abschließend am Beispiel des Nibelungenliedes exemplifiziert werden.
2. Bildungsgeschichtliche Bedingungen um 1200
Für die Zeit um 1200 lässt sich für Deutschland[2] bildungsgeschichtlich das folgende Bild zeichnen. Wissen, und die damit verbundene Fähigkeit die lateinische Sprache zu lesen, sie zu verstehen und sie zu benutzen, war ein Privileg geistlich gebildeter Männer. Sie galten „jahrhundertelang [als, DH] Hüter der Schriftkultur“[3]. Außerhalb dieses eng gezogenen Kreises wurde die Fähigkeit zum Lesen und Schreiben nur in sehr geringem Maße geschätzt[4]. Ein adliger Landesherr hatte sich in erster Linie um sein Land zu kümmern, das heißt es mit kriegerischen oder diplomatischen Mitteln zu sichern und zu erweitern. Die Bedeutung eines Herrschers wurde also danach gewertet, wie viel Land er gewonnen, wie viele Aufstände er niedergeschlagen, wie viele Bauten er für Kirche und Stadt errichten lassen hat, aber nicht danach ob er genügend Bücher gelesen habe[5]. Die Fähigkeit zum Schreiben war keine Voraussetzung für einen guten Herrscher und erst recht kein Grund für Minderwertigkeitskomplexe.[6] Adlige Herrscher verfügten folgerichtig nur in den seltensten Fällen über eine entsprechende literarische Ausbildung. Dies war nur der Fall, wenn ein adliger Sohn als Zweitgeborener eigentlich für eine geistliche Tätigkeit ausgebildet wurde, sprich damit literarisch gebildet war, dann aber aus dynastischen Gründen das eigentlich dem ersten Sohn vorbehaltene Herrschersamt übernahm.[7] Selbst Kaiser und Könige waren noch um 1200 zu großen Teilen illitterat. Hier lässt sich aber laut Bumke zumindest der Trend feststellen, dass eine neu an die Macht gekommene Herrscherdynastie nicht zuletzt durch eine entsprechende Bildung der Nachkommen ihre eigene Position zu legitimieren und zu stärken suchte.[8]
Die Rückwirkungen auf den Literaturbetrieb sind damit aus obigen erklärbar. Bis weit ins 12. Jahrhundert hinein wurde Literatur von Geistlichen für geistliche Zwecke auf Latein geschrieben. Geistliche Bildung kann man somit als Voraussetzung für literarisches Schaffen, insbesondere bei epischen Werken annehmen. Wir gehen heute davon aus, dass die großen Epiker wie Heinrich von Veldeke oder Hartmann von Aue eine geistliche Ausbildung hatten. Hartmann von Aue bezeichnet sich zum Beispiel in seiner Selbstcharakterisierung im Prolog zum Iwein als „Ein ritter só geléret, daz er an den buochen las.“[9]
2.1 Die Bildung der Frau
Alle bisher getroffenen und alle weiteren Aussagen beziehen sich ausschließlich auf männliche Protagonisten. Dennoch hat ein Kapitel über die Bildung der Frau nicht nur aus emanzipatorischen Gründen seine Rechtfertigung.
Die adlige Frau des Mittelalters verfügte im Regelfall über eine bessere Bildung als ihr Gemahl.[10] Obwohl nicht an Universitäten zugelassen besaßen dennoch viele Frauen eine Bildung, welche ihnen zumindest das Lesen von Literatur ermöglichte. Frauen waren daher gern gesehene Vorleserinnen bei Hofe.[11] Ihre dazu nötigen Kenntnisse erwarben sie sich in Klöstern und Stiftsschulen und bisweilen auch durch Hauslehrer. Sie prägten somit als (Vor)leserinnen, Adressantinnen und Gönnerinnen[12] von Dichtung den mittelalterlichen Literaturbetrieb.
2.2 Litteratus – Illitteratus
Die Begriffe litteratus und illitteratus, die in dieser Hausarbeit gebraucht werden, bedürfen einer kurzen Erläuterung. Keineswegs dürfen sie, der lateinischen Vorbildung entsprechend, als relativ klare begriffliche Trennung zwischen dem ungebildetem Illiteraten (lat. littera: der Buchstabe) und dem antiken Bildungsbürger (aber auch hier reicht die Spanne von geringen Lese- und Schreibfähigkeiten bis hin zum Bildungsideal eines Cicero) verstanden werden[13]. Selbst diese schwammige Terminologie ist für die mittelalterlichen Bildungsverhältnisse nicht mehr zu halten. So ist im 12. Jahrhundert aus der Bezeichnung litteratus nicht mehr nur nicht zu entnehmen, ob die durch den Terminus zu bezeichnende Person als nach antiken Traditionen umfassend gebildet zu gelten hat, oder nur in die Anfangsgründe der lateinischen Sprache eingewiesen war.[14] Zugleich erfolgte eine Gleichsetzung von litterati mit clerici und ebenso von illitterati mit laici als Ausdruck der historischen Entwicklung, dass die lateinische Sprache sich als Amts- und Wissenschaftssprache auf die kirchlichen Stände zurückgezogen hat. Solche Nuancen sind nicht nur für Leute von Bedeutung, die gerne Haare spalten, sondern ebenfalls für den Literaturbetrieb im deutschen Mittelalter[15]. Graf Balduin II von Guines, nach antiker Tradition als Illitterat einzustufen, war durchaus ein großer Förderer der Literatur. „ ... adlige Herren, die selber nicht lesen oder schreiben konnten, haben sich geschriebene Literatur angeeignet, indem sie sie in ihre eigene Sprache übersetzen und sich vorlesen ließen. Das war ein neuer Typ von Literatur: Texte die nach schriftlichen Vorlagen gearbeitet waren und selbst schriftlich fixiert worden sind [...] die primär aber für eine mündliche Verbreitung bestimmt waren.“[16]
3. Das Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit im mittelalterlichem Literaturbetrieb
3.1 Literaturgeschichtliche Tendenzen
Bis ins 12. Jahrhundert hinein galt das Mönchtum als einziger Kontinuitätsträger der Schriftlichkeit und der römischen Latinität, während im weltlichen Adel die volkssprachlich -schriftlose gewohnheitsrechtliche Lebensführung vorherrschte.[17]
Betrachten wir den Zeitraum von 1150 bis 1250, so lassen sich zwei große Tendenzen der Zeit erkennen. Zum einen der allgemeine Trend von der Mündlichkeit der Gesellschaft hin zu einer immer mehr durch Schriftlichkeit geprägten Welt, und einem prinzipiell entgegengerichteten Trend von lateinischer Literatur zu volkssprachlicher. Der Betrachtungszeitraum kann also als eine Übergangsphase bezeichnet werden, in welcher sowohl mündliche Literatur neben schriftlicher existierte als auch lateinische neben volkssprachlicher. Die Gliederung dieser Arbeit in mündliche und schriftliche Traditionen hat daher vorwiegend formale und erkenntnislogische Gründe.
3.2 Mündliche Tradition
Wir gehen heute von einem durchweg funktionierenden mittelalterlichen mündlichen Literaturbetrieb aus, der seinen eigenen Gesetzen folgte[18], gänzlich schriftlos war, und uns nur durch spätere Aufzeichnungen zu erschließen ist[19]. Lange Zeit bestand einfach nicht das Bedürfnis nach einer Verschriftlichung von Literatur. „Wir haben durchaus das analphabetische Denken verlernt und stehen deshalb der vorliterarischen Kultur so fremd gegenüber, wie der Analphabet der unseren. Der Schreibende denkt anders als der Analphabet.“[20] So darf man keinesfalls unser Verständnis von der Kulturtechnik „schreiben“ mit der des Mittelalters verwechseln. Dem Mittelalter war diese Bedeutung von Schrift gänzlich fremd. Schaut man auf die Bedeutung des Wortes in der Rechtsprechung des Mittelalters[21] so wird schnell deutlich, dass schlicht und einfach kein Bedarf vorhanden war, Literatur schriftlich zu fixieren. Gleichsam darf man historisches Analphabetentum nicht mit Unbildung gleichsetzen. Für die intellektuelle Teilnahme an der politischen, sozialen und literarischen Entwicklung war eine Lese- und Schreibfähigkeit nie eine zwingende Voraussetzung.[22]
[...]
[1] Dabei ist es eigentlich unnötig zu erwähnen, dass Literatur bis zu den Anfängen der Neuzeit ein im hohen Maße privilegiertes Vergnügen war, von dem große Teile der Bevölkerung a priori ausgeschlossen waren. Für den hier zu behandelten Zeitraum kommen somit nur Vertreter des geistlichen Standes sowie hohe adlige Personen beiderlei Geschlechtes in Frage.
[2] Die hier getroffenen Aussagen fassen die Situation ausschließlich in Deutschland zusammen. Zur Laienbildung in Frankreich vgl. u.A. Bumke, Joachim (1994): Höfische Kultur. Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter. 7. Auflage. München: DTV. S.596 ff.
[3] Grundmann, Herbert: Die Frauen und die Literatur des Mittelalters. In: Grundmann, Herbert: Ausgewählte Aufsätze. Teil 3. Bildung und Sprache. Stuttgart 1978. S. 76 – 95. Hier Seite 77.
[4] „Fundamentale Tatsache ist, dass der Großteil der Bevölkerung Europas um 1200 weder lesen noch schreiben konnte. Und dies bezieht Mitglieder aller Gesellschaftsschichten mit ein.“ Bäuml, Franz: Zum Verständnis mittelalterlicher Mitteilungen. In: Masser, Achim (Hrsg.)(1981): Hohenemser Studien zum Nibelungenlied. S.290.
[5] so beschwert sich beispielsweise Wipo (gestorben nach 1049), dass der deutsche Adel für seine Kinder literarische Ausbildung als unnütz ansah, Krohn: Kulturgeschichtliche Bedingungen. S. 30, vgl. dazu grundlegend: Bianchi, Giovanni (Hrsg.)(1980): Einhardus. Vita Karoli Magni.Salermo.
[6] vgl. dazu den Ausspruch von Wipo (Kanzler Kaiser Konrad II, 1049 in Tetralogus): ... Solis Teutonicis vacuum vel turpe videtur, ut doceant aliquem, nisi clericus accipiatur. Zitiert nach Bumke: Höfische Kultur: S. 602. Bezeichnend dafür ebenso das Eingeständnis Wolfram von Eschenbachs „ine kan decheinen buochstap“ als Ausdruck eines ritterlich – kriegerischen Selbstverständnis“ ,vergleiche dazu aber den Abschnitt 3.3 über eine unterschiedliche Deutung.
[7] dazu kurz Rüdiger Krohn: Kulturgeschichtliche Bedingungen. S. 30.
[8] dazu einleuchtend Bumke: Höfische Kultur: S. 603 f. und kurz Krohn: Kulturgeschichtliche Bedingungen. S. 30.
[9] Hartmann, von Aue: Iwein. Studienausgabe. DeGryter: S.1f.
[10] dazu grundlegend: Grundmann: Die Frauen und die Literatur im Mittelalter. In aller Kürze Krohn: Kulturgeschichtliche Bedingungen. S. 32ff. Bumke: Höfische Kultur: S. 474f., Bumke: Mäzene im Mittelalter: S. 205ff. oder S. 231 ff.
[11] nicht nur die Angaben zu diesem Kaptitel fußen auf einem relativ mageren Quellenwissen. Die bedeutsame Rolle der Frau im Literaturbetrieb schließen wir unter anderem aus dem Bildnis einer schreibenden Frau in einer Handschrift von Veldekes Eneas Roman, der Tatsache das einigen Nonnenklöstern Skriptorien mit schriftkundigen Nonnen angegliedert waren und literarischen Schilderungen. So sind zum Beispiel die vornehmen Frauen aus Ulrich von Lichtensteins Frauendienst durchweg des Lesens und Schreibens mächtig, er selbst jedoch konnte die Briefe seiner Angebeteten nicht selbst lesen. Zur schlechten Quellenlage vgl. zudem Bumke: Mäzene im Mittelalter: S. 13.
[12] Dazu zu den „ Botschafterinnen des Südens“ prägnant Krohn, Rüdiger: Literaturbetrieb im Mittelalter. In: Propyläen Geschichte der Literatur. Band II. Die Mittelalterliche Welt. Berlin 1982. S. 208 und Bumke: Höfische Kultur.
[13] dazu widersprüchlich - Bumke: Höfische Kultur. S.60. : Die Begriffe litteratus und illitteratus trennten in lateinischer Zeit die Gebildeten von den Ungebildeten – zu Boehm: Mittelalterliches Erziehungswesen, die auch minimale Lesefähigkeiten zum Bereich „ Litteratus “ zählt. Einig ist man sich allerdings in der zusätzlichen Bedeutungsaufweichung durch das Mittelalter.
[14] dazu ausführlicher Bumke: Höfische Kultur. S. 607: „Die Begriffe litteratus und illitteratus waren auch nicht imstande, die Zwischenformen zwischen Bildung und Analphabetismus zu erfassen, die gerade in der Laiengesellschaft von großer Bedeutung waren.“
[15] Bumke: Höfische Kultur. S. 609.
[16] zitiert nach ebnd. S. 609.
[17] übereinstimmend dazu: Boehm, Laetitia: Erziehungswesen. S.152.
[18] Die Untersuchungen der amerikanischen Forscher Parry und Lord über die Eigenarten der mündlichen Dichtung am Beispiel der serbokroatischen Lyrik haben, obwohl heute u.a. von Bumke: Höfische Kultur. S. 611 und Wolf, Alois: Heldensage unterschiedlich stark kritisiert ein Verständnis für mündliche Dichtung erst möglich gemacht.
Zu den Gesetzen mündlicher Literatur zählten Lord/Parry: der mündliche Dichter trat als Sänger auf, der eine Erzähltradition fortsetzen wollte. Das mündliche Epos war kein festgelegter Text, sondern ein variables Gebäude. Eine mündliche Erzählung bestand aus Versatzstücken, die der Sänger im Umgang mit der Tradition erlernt hatte. Vgl. dazu den sehr aufschlussreichen Abschnitt bei Haymes: Das mündliche Epos. S. 22 f.
[19] Ein Dilemma welches man sich unbedingt bewusst machen muss. Wir wissen über die mündliche Literatur nur aus ihrer verschriftlichten Form, die gänzlich anderen formalen Bedingungen unterworfen ist.
[20] Haymes: Das mündliche Epos. S. 1.
[21] So geschehen bei Classen, Peter (Hrsg.)(1977): Recht und Schrift im Mittelalter. Band XXIII. Sigmaringen: Jan Thorbecke Verlag : „Wichtiger als der schriftliche Aufzeichnungstext und ausschließlich rechtsverbindlich war der mündliche Akt, durch den der König oder Kaiser die von ihm getroffene Entscheidung kundtat und damit ausdrücklich ... befahl ihr gehorsam zu leisten. Ebenso Laetitia Boehm: Erziehungswesen: S. 156: “ Ähnlich hat das Rechtsleben im germanischen Einzugsgebiet lange schriftlos durch mündliche Urteilsfindung funktioniert.“
[22] Boehm, Laetitia: Erziehungswesen. S.144.
- Citar trabajo
- Dirk Hein (Autor), 2004, Mündlichkeit und Schriftlichkeit im mittelalterlichen Literaturbetrieb, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22604
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