[...] Am 16.08.2002 wurde der Abschlussbericht der 15 Kommissionsmitglieder
an Bundeskanzler Dr. Gerhard Schröder übergeben. In diesem Abschlussbericht sind
13 sogenannte „Innovationsmodule“ enthalten, deren Umsetzung zu einem starken
Abbau der Arbeitslosigkeit führen sollte. Das neunte der 13 Reformmodule enthält unter dem Titel „Neue Beschäftigung und
Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger
Versicherung, Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten
Dienstleistungen“ unter anderem Vorschläge zur Unterstützung von
Existenzgründungen im Rahmen der „Ich-AG“. Diese Vorschläge wurden in
abgeänderter Version als „Existenzgründungszuschuss“ gesetzlich umgesetzt. Bei
einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus soll der Unternehmer mittels
dieses Zuschusses unter Berücksichtigung einer Einkommensobergrenze für bis zu drei Jahre finanziell unterstützt und seine soziale Sicherung erhalten werden. Eine
Abwanderung in die Schattenwirtschaft soll für den selbständig Tätigen auf Grund der
Förderung weniger attraktiv werden.
Die Erwartungen an die „Ich-AG“ bzw. den Existenzgründungszuschuss liegen
gemeinsam mit den ebenfalls im Modul enthaltenen Mini-Jobs bei einem
Beschäftigungseffekt von 200.000 bis 500.000 Personen5. Im Zuge dieser Arbeit soll
neben der Darstellung der Regelungen zum Existenzgründungszuschuss untersucht
werden, in wie weit dieser eine Alternative zur Schwarzarbeit und einen Anreiz zum
Weg aus der Arbeitslosigkeit darstellt. Es geschieht eine Betrachtung alternativer
Fördermöglichkeiten, insbesondere des Überbrückungsgeldes und ein Vergleich der
Attraktivität der beiden Förderinstrumente. Zudem wird untersucht, in wie weit die
Existenzgründung überhaupt zur Senkung der Arbeitslosigkeit beitragen kann, speziell
auch im Hinblick auf die Größe der gegründeten Unternehmen, die bei der „Ich-AG“
stark begrenzt ist. Abschließend erfolgt eine Vorstellung der bisherigen Erfahrungen
und den Maßnahmen, die den Existenzgründungszuschuss begleiten sollen, wie auch
der bereits in die Wege geleiteten Änderungen.
Am Beginn dieser Arbeit soll aber eine kurze Einführung in die aktuellen Probleme am
Arbeitsmarkt und die Problematik der Schattenwirtschaft stehen, um aufzuzeigen,
warum Reformen nötig sind und Förderungsmaßnahmen zur selbständigen
Beschäftigung sinnvoll sein können.
5 Bericht der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, S. 276
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. ANLASS ZU REFORMEN
2.1. Arbeitslosigkeit in Deutschland
2.1.1. Hoher Anteil an gering qualifizierten Arbeitslosen
2.2. Schattenwirtschaft
3. SELBSTÄNDIGKEIT ALS ZIEL DER ARBEITSMARKTPOLITIK
3.1. Faktoren für den Trend zur Selbständigkeit
3.1.1. Verstärkung des Wirtschaftssektors „Dienstleistung“
3.1.2. Outsourcing
3.1.3. Flexibilität
3.1.4. Neue Information- und Kommunikations-Technologien
3.1.5. Verringerung von Sozialversicherungskosten
3.1.6. Hohe Arbeitslosigkeit und Imagewandel
3.1.7. Finanzielle Förderung durch Staat, Länder und Kommunen
4. DER EXISTENZGRÜNDUNGSZUSCHUSS
4.1. Die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“
4.1.1. Die 13 Innovationsmodule
4.2. Gesetzliche Regelungen zum Existenzgründungszuschuss
4.3. Inkrafttreten und Regelungen der Gesetze
4.3.1. Allgemeines
4.3.2. Scheinselbständigkeit
4.4. Steuern
4.5. Sozialversicherung
4.5.1. Rentenversicherung
4.5.2. Arbeitslosenversicherung
4.5.3. Krankenversicherung
4.5.4. Pflegeversicherung
4.6. Vorteile durch die Förderung
4.7. Änderungen zur den ursprünglichen Planungen der Hartz-Kommission
5. SELBSTÄNDIGKEIT UND EXISTENZGRÜNDUNGSZUSCHUSS IM VERGLEICH MIT ANDEREN EINKOMMENSARTEN
5.1. Existenzgründung - Arbeitslosigkeit
5.1.1. Arbeitslosenversicherung
5.1.2. Vergleich Existenzgründungszuschuss - Arbeitslosengeld und -hilfe
5.2. Existenzgründungszuschuss - nicht-selbständige Beschäftigung
5.3. Existenzgründungszuschuss - Überbrückungsgeld
5.3.1. Unterscheidungsmerkmale
5.3.2. Wahl zwischen Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld
5.4. Existenzgründungszuschuss - Schwarzarbeit
weitere Verstöße im Zusammenhang mit Schwarzarbeit
5.4.1. Vergleich Schwarzarbeiter ohne weitere Bezüge - Existenzgründer
5.4.2. Vergleich Schwarzarbeiter mit Lohnersatzleitungen - Existenzgründer
5.5. Niedrigere Einkommen als Zielgruppe - Schwarzarbeit bleibt attraktiv
6. AUSWIRKUNGEN VON EXISTENZGRÜNDUNGEN
6.1. Erhöhung der Beschäftigung durch Existenzgründung und Selbständigkeit
6.1.1. Die Selbständigenlücke
6.1.2. Selbständigenquote im Vergleich
6.2. Existenzgründung - Wege zu mehr Beschäftigung?
6.2.1. Zusätzliche Arbeit oder lediglich Substitution?
6.2.2. Statistische Probleme
6.2.3. Bedeutung neuer Arbeitsplätze
6.3. Kleine Unternehmen als Arbeitsplatzmotor?
6.4. Welche Unternehmen überleben?
6.5. Existenzgründungen im Niedriglohnbereich
6.6. Existenzgründungszuschuss und Arbeitsmarkteffekte
6.7. Ende de Förderung und Bestehen im Markt
7. EXISTENZGRÜNDUNGSZUSCHUSS: ERWARTUNGEN, ERFAHRUNGEN UND WEITERE ENTWICKLUNG
7.1. Potentielle Zahl der Bezieher
7.2. Bewilligungen seit Inkrafttreten
7.3. Neue Regelungen zur Förderung von Selbständigkeit und Existenzgründung
7.3.1. Änderung der gesetzlichen Grundlagen
7.3.2. Reform der Handwerksordnung
7.3.3. Kleinunternehmerförderungsgesetz
8. RESÜMEE
9. ANHANG
9.1. Literaturverzeichnis
9.2. Abbildungsverzeichnis
1. EINLEITUNG
Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Arbeitslosigkeit in Deutschland über alle Konjunkturzyklen hinweg erhöht. Nach jeder Erholung blieb ein Sockelbetrag an Arbeitslosen zurück, der über den Werten der vorherigen Periode lag. Im Januar 2002 lag die Zahl der Arbeitslosen bei über 4,2 Millionen bzw. bei 10,4% der Erwerbspersonen1. Das Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes lag im Jahr 2001 bei 0,6%2, und der Anteil der Schattenwirtschaft am offiziell ausgewiesenen Bruttoinlandprodukt betrug 16%3. Zudem kam Anfang des Jahres 2002 eine Manipulation der Vermittlungszahlen der Landesarbeitsämter Licht. Den Untersuchungen des Bundesrechnungshofes zu Folge waren 70% der Vermittlungen der Arbeitsämter fehlerhaft gebucht worden, wodurch weit überhöhte Vermittlungszahlen ausgewiesen wurden4.
Auf Grund dieser Entwicklung wurden neue Konzepte gesucht, um die Arbeitslosigkeit zu senken, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und die Vermittlungsarbeit der Arbeitsämter neu zu strukturieren. Den Auftrag zur Ausarbeitung eines Reform-Konzeptes wurde am 22.02.2002 an die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Vorsitz von Peter Hartz, Personalvorstand der Volkswagen AG, gegeben. Am 16.08.2002 wurde der Abschlussbericht der 15 Kommissionsmitglieder an Bundeskanzler Dr. Gerhard Schröder übergeben. In diesem Abschlussbericht sind 13 sogenannte „Innovationsmodule“ enthalten, deren Umsetzung zu einem starken Abbau der Arbeitslosigkeit führen sollte.
Das neunte der 13 Reformmodule enthält unter dem Titel „Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung, Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen“ unter anderem Vorschläge zur Unterstützung von Existenzgründungen im Rahmen der „Ich-AG“. Diese Vorschläge wurden in abgeänderter Version als „Existenzgründungszuschuss“ gesetzlich umgesetzt. Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus soll der Unternehmer mittels dieses Zuschusses unter Berücksichtigung einer Einkommensobergrenze für bis zu drei Jahre finanziell unterstützt und seine soziale Sicherung erhalten werden. Eine Abwanderung in die Schattenwirtschaft soll für den selbständig Tätigen auf Grund der Förderung weniger attraktiv werden.
Die Erwartungen an die „Ich-AG“ bzw. den Existenzgründungszuschuss liegen gemeinsam mit den ebenfalls im Modul enthaltenen Mini-Jobs bei einem Beschäftigungseffekt von 200.000 bis 500.000 Personen5. Im Zuge dieser Arbeit soll neben der Darstellung der Regelungen zum Existenzgründungszuschuss untersucht werden, in wie weit dieser eine Alternative zur Schwarzarbeit und einen Anreiz zum Weg aus der Arbeitslosigkeit darstellt. Es geschieht eine Betrachtung alternativer Fördermöglichkeiten, insbesondere des Überbrückungsgeldes und ein Vergleich der Attraktivität der beiden Förderinstrumente. Zudem wird untersucht, in wie weit die Existenzgründung überhaupt zur Senkung der Arbeitslosigkeit beitragen kann, speziell auch im Hinblick auf die Größe der gegründeten Unternehmen, die bei der „Ich-AG“ stark begrenzt ist. Abschließend erfolgt eine Vorstellung der bisherigen Erfahrungen und den Maßnahmen, die den Existenzgründungszuschuss begleiten sollen, wie auch der bereits in die Wege geleiteten Änderungen.
Am Beginn dieser Arbeit soll aber eine kurze Einführung in die aktuellen Probleme am Arbeitsmarkt und die Problematik der Schattenwirtschaft stehen, um aufzuzeigen, warum Reformen nötig sind und Förderungsmaßnahmen zur selbständigen Beschäftigung sinnvoll sein können.
2. ANLASS ZU REFORMEN
2.1. Arbeitslosigkeit in Deutschland
Die Senkung der Arbeitslosigkeit war eines der Hauptthemen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und Ihres Spitzenkandidaten Dr. Gerhard Schröder im Wahlkampf 1998. Trotz eines zwischenzeitlichen Rückgangs der Arbeitslosenzahlen seit Regierungsantritt waren im Jahr 2002 im Durchschnitt 4,06 Millionen Menschen als arbeitslos gemeldet, was einer Arbeitslosenquote von 9,8% entsprach6. Die Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland verursacht jährliche fiskalische Kosten von ca. 166 Milliarden Euro, davon 55% durch Ausgaben, vor allem für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, und 45% durch Mindereinnahmen bei direkten und indirekten Steuern und Sozialbeiträgen7.
Betrachtet man die Zunahme der Zahlen über einen längeren Zeitraum, so stellt man fest, dass die Arbeitslosigkeit über alle Konjunkturzyklen hinweg stetig zugenommen hat. Im Jahre 1962 waren lediglich 155.000 Menschen als arbeitslos gemeldet, Mitte der 70er Jahre wurde erstmals die Millionen-Marke überschritten, Anfang der 80er Jahre stieg die Arbeitslosigkeit in der damaligen Bundesrepublik auf über 2 Millionen Menschen an und fand ihren bisherigen Höhepunkt 1997 mit im Schnitt über 4,38 Millionen offiziell als arbeitslos gemeldeten Menschen in Gesamtdeutschland8. Die stetig zunehmende und von Konjunkturschwankungen unberührte Sockelarbeitslosigkeit zeigt auf, dass es nicht möglich ist, sich auf eine Verbesserung der weltwirtschaftlichen Lage zu verlassen, mit der sich alle Probleme des hiesigen Arbeitsmarktes lösen würden. Es handelt sich hier um eine strukturelle Arbeitslosigkeit, d.h. sie ist nur durch Änderung der strukturellen Voraussetzungen wie z.B. von Gesetzen und Vereinbarungen, zu senken.
Anteil Arbeitslose an Erwerbspersonen in % in der BRD
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1
Entwicklung des Anteils von Arbeitslosen an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen von 1960 bis 2000. Besonders zu beachten ist hierbei die steigende Sockelarbeitslosigkeit nach konjumkturellen Erholungen.
2.1.1. Hoher Anteil an gering qualifizierten Arbeitslosen
Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Struktur der Arbeitslosen gerichtet werden. Etwa 33% der Arbeitslosen sind Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind9. Für diese Personengruppe ist nur unter sehr großen Schwierigkeiten eine Anstellung zu finden. Des weiteren waren 1997 24% der Arbeitslosen als gering qualifiziert anzusehen, der Bedarf an Arbeitskräften aus dieser Gruppe wird bis 2010 um 1,5 Millionen Personen zurückgehen und nur noch einen Anteil von 11,4% ausmachen10. Gründe für den Rückgang dieses Bedarfes dürften neben der vermehrten Anwendung komplizierter Technologien im industriellen Bereich vor allem an der zu hohen Abgabenlast und den zu hohen Lohnkosten im Vergleich zur Wertschöpfung der Tätigkeit gering Qualifizierter liegen.
2.2. Schattenwirtschaft
Ein weiteres Problem ist die zunehmende Abwanderung von Arbeit in die Schattenwirtschaft. Lag in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1975 der Anteil des „schwarz“ erarbeiteten Brutto-Inlands-Produktes (BIP) am offiziell ausgewiesenen BIP noch bei 5,8%, so stieg er bis zum Jahre 2001 auf ca. 16% an, dies bedeutet einen Betrag von 336 Milliarden Euro. Diese Entwicklung führt zum einen dazu, dass dem Staat hohe Beträge durch Steuermindereinnahmen in Höhe von geschätzten 70 Milliarden Euro verloren gehen, zudem werden die Sozialkassen um mehrere Milliarden Euro geschwächt11. Zum anderen sind Menschen in der Schattenwirtschaft tätig, die offiziell als arbeitslos gemeldet sind und dementsprechend für den Staat weitere Kosten verursachen. Diese Einnahmeausfälle und zusätzlichen Kosten führen wiederum zu einer Verteuerung legaler Arbeit und erschweren somit den Abbau von Arbeitslosigkeit. Zudem treten Schwarzarbeiter in Konkurrenz zu legal agierenden Unternehmen und können von einem starken Wettbewerbsvorteil auf der Kostenseite profitieren.
Anteil Schattenwirtschaft am offiziellen BIP in %
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2
Entwicklung des Anteils des durch Schwarzarbeit erwirtschafteten BIP am gesamten BIP der Bundesrepublik Deutschland von 1975 bis 2001
Als Hauptursachen für die Abwanderung legaler Arbeit in die Schattenwirtschaft werden drei Punkte angesehen :
- zunehmende Staatstätigkeit im Bereich Abgabenlast und Regulierung: o Steuer- und Sozialversicherungsbelastung
- Umfang staatlicher Regulierungen
- subjektive Einschätzung der Belastung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben
- strukturelle Veränderungen des Arbeitsmarktes und des Beschäftigungssystemes
- Verkürzung der Arbeitszeit o steigende Arbeitslosigkeit
- Einstellungs- und Wertewandel der betroffenen Menschen
Die in Untersuchungen empirisch festgestellten Anteile an den Gründen für die Zunahme der Schattenwirtschaft sind dabei folgendermaßen verteilt :
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Will man nun die Schattenwirtschaft bekämpfen, ist nach diesen Erkenntnissen vor allem an den Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen anzusetzen, aber auch eine Senkung der staatlichen Regulierungsintensität kann nennenswerten Einfluss nehmen.
Hier ein Vergleich der Brutto- und Nettoeinkommen eines Schwarzarbeitenden und einer steuerzahlenden bzw. sozialversicherungspflichtigen Person:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3
Vergleich der Nettoeinkommen eines Schwarzarbeiters, eines Selbständigen (ohne Sozialversicherungsabgaben) und eines abhängig Beschäftigten bei gleichem Bruttoeinkommen. Der Schwarzarbeiter erzielt z.B. bei einem Bruttoeinkommen von 2000,- Euro ein Nettoeinkommen in gleicher Höhe, da er keinerlei Abgaben hat. Der Selbständige erzielt unter Vernachlässigung der zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung (die sehr stark je nach Individuum schwanken können) ein Nettoeinkommen von ca. 1700,- Euro, während der abhängig Beschäftigte nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf ein Nettoeinkommen von ca. 1300,- Euro bei einem Bruttoeinkommen von 2000,- Euro kommt12.
Zum einen wird hier deutlich, dass ein ohne Abgaben Arbeitender bei gleichem Bruttogehalt ein wesentlich höheres Nettoeinkommen als ein Steuer- und/oder Sozialversicherungspflichtiger erreicht. Zum anderen zeigt sich, dass ein Schwarzarbeiter seine Arbeit zu wesentlich geringeren Preisen anbieten kann, um auf das gleiche Nettoentgelt wie eine legal arbeitende Person zu kommen.
Die Korrelation zwischen Steuerlasten inklusive Sozialversicherungsbeiträgen und dem Anteil der Schattenwirtschaft am gesamten Bruttoinlandsprodukt wird in folgender Grafik für verschiedene Länder im Jahr 1996 verdeutlicht:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abhängigkeit des Anteils des durch Schwarzarbeit erwirtschafteten Anteils am Bruttoinlandsprodukt von der Höhe der Belastung des Bruttoeinkommens durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Es zeigt sich, dass Länder mit einer hohen Abgabenlast tendenziell einen höheren Anteil der Schattenwirtschaft haben13.
3. SELBSTÄNDIGKEIT ALS ZIEL DER ARBEITSMARKTPOLITIK
3.1. Faktoren für den Trend zur Selbständigkeit
Selbständigkeit und Existenzgründung nehmen seit einigen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Bedeutung wieder zu14. Prinzipiell kann dieser Trend zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit genutzt werden, da sich in diesen Bereichen Möglichkeiten auch für Arbeitslose ergeben, die kaum noch Chancen auf ein Anstellung haben, sei es, weil sie „zu alt“ sind oder zu gering qualifiziert. Zu dem gibt es Erwartungen auf indirekte Arbeitsmarkteffekte durch steigende Zahlen von Neugründungen. In wie weit es aber in der Praxis zu positiven Beschäftigungseffekten kommen kann, wird an anderer Stelle in dieser Arbeit behandelt. Bevor eine Analyse der Folgen der Entwicklung angestellt wird, zunächst einige Faktoren, die zu einem Wiedererstarken des Anteils von selbständig Tätigen an den Erwerbstätigen beitragen.
3.1.1. Verstärkung des Wirtschaftssektors „Dienstleistung“
In fast allen modernen Wirtschaften erlangt der Sektor der Dienstleistungen ein größeres Gewicht. Im Gegensatz zur wachsenden Beschäftigung im tertiären Sektor wird die Beschäftigung im sekundären Sektor weniger stark anwachsen oder sogar zurückgehen15, womit sich zum einen neue Märkte für Unternehmensgründungen im Bereich der Dienstleitungen ergeben, zum anderen wird es bei weiter steigender Produktivität und weniger stark wachsender Produktion eine große Zahl an Personen geben, die im industriellen Sektor nicht mehr beschäftigt werden können. Anders als in industriellen Betrieben ergibt sich im Dienstleistungsbereich auf Grund des komplett andersartigen Tätigkeitsbereich ein weitaus größeres Potential für Einzel- oder Kleinunternehmungen und damit auch ein größeres Potential für Unternehmensgründungen. Hier einige wichtige Faktoren für ein Anwachsen der Zahl von Kleinunternehmen im Dienstleistungssektor:
3.1.2. Outsourcing
Firmen vergeben ihre Aufträge nicht mehr an Abteilungen innerhalb des Unternehmens, sondern an Fremdfirmen. Gründe hierfür können hohe Arbeitskosten im eigenen Unternehmen, Regulierungen am Arbeitsmarkt, höhere Effizienz der Arbeitsorganisation in kleineren Unternehmen oder Kostenvorteile bei Einzelunternehmungen auf Grund staatlicher Förderungen sein.
3.1.3. Flexibilität
Durch einen verschärften Wettbewerb wird von den Unternehmen ein höheres Maß an Flexibilität verlangt als in früheren Zeiten. Diese Flexibilität ist mit kleineren Unternehmen leichter zu erreichen als mit großen, in denen bürokratische Vorgänge eine große Rolle spielen. So können kleine und flexible Unternehmen, die zu dem oft innovativer und risikofreudiger sind, leichter Wachstumschancen wahrnehmen.
3.1.4. Neue Information- und Kommunikations-Technologien
Durch die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien wurde sowohl die örtliche wie auch organisatorische Auslagerung von Tätigkeiten, die im Unternehmen anfallen, erheblich erleichtert. So kann mit Hilfe von Internet oder Mobiltelefon inzwischen ein beträchtlicher Teil von nicht-körperlicher Arbeit an einem Ort außerhalb des Unternehmens durchgeführt werden. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, diese Arbeitsprozesse als Ganzes aus dem Unternehmen heraus an Subunternehmen bzw. Subunternehmer als Einzelpersonen zu vergeben.
3.1.5. Verringerung von Sozialversicherungskosten
Bei Angestellten und Arbeitern in einem Unternehmen hat der Arbeitgeber neben den zu zahlenden Löhnen noch Sozialabgaben abzuführen, was einen zusätzlichen Kostenfaktor für das jeweilige Unternehmen darstellt. Durch die Erledigung solcher Arbeiten durch selbständige Subunternehmer spart zum einen der vormalige Arbeitgeber seinen Anteil an der Sozialversicherung, zum anderen kann der selbständige Subunternehmer sich privat krankenversichern, womit auch von dieser Seite Geld eingespart werden kann. Allerdings wird hier schnell der Bereich der Scheinselbständigkeit erreicht, wenn z.B. ein Subunternehmer nur für einen Auftraggeber arbeitet.
3.1.6. Hohe Arbeitslosigkeit und Imagewandel
Auch die hohe Arbeitslosigkeit selbst trägt zu einem erhöhten Anteil von Selbständigen bei. Menschen, die keine Aussicht auf eine Anstellung oder eine Anstellung zu den gewünschten Konditionen haben, sind eher bereit, das Risiko der Unternehmensgründung auf sich zu nehmen. Zu dem sind nach einer Umfrage der „Perspektive Deutschland“ speziell bei jüngeren Menschen weniger Vorurteile gegenüber Selbständigen und Unternehmern zu finden als bei vorherigen Generationen16.
3.1.7. Finanzielle Förderung durch Staat, Länder und Kommunen
Auch vor der Vorstellung bzw. Umsetzung des Abschlussberichtes der HartzKommission wurde von mehreren Seiten die Gründung von Unternehmen gefördert. Besonders ist hierbei das Übergangsgeld zu erwähnen, das sich ebenso wie die Förderung durch den Existenzgründungszuschuss speziell an Arbeitslose wendet, die durch Wechsel in die Selbständigkeit wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden sollen. Zudem gibt es eine Reihe von Fördereinrichtungen, z.B. der Länder oder der Europäischen Union, die das gleiche Ziel verfolgen.
Neben dem im Hauptteil behandelten Existenzgründungszuschuss sollen einige weitere Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmensgründungen kurz angesprochen werden. Auf Grund der Vielzahl von Möglichkeiten wird hier nur eine Auswahl beschrieben, die aber bereits erahnen lässt, in welchem Umfang eine Existenzgründung gefördert werden kann17.
Das Überbrückungsgeld wird nach den Paragraphen 57-58 des Sozialgesetzbuches III gewährt. Es richtet sich, ebenso wie die Förderung der „Ich-AG“, speziell an Arbeitslose. Das Arbeitsamt zahlt solchen Gründern sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe des momentanen Arbeitslosengeldes bzw. der momentanen Arbeitslosenhilfe einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Da Selbständige sich selbst versichern müssen, zahlt der Staat zusätzlich eine Pauschale für die Altersvorsorge, für die Kranken- und für die Pflegeversicherung. Auf den Vergleich zwischen Überbrückungsgeld und der Förderung der „Ich-AG“ wird später genauer eingegangen.
Im Zuge des ERP-Eigenkapitalhilfe-Programmes stockt die Deutsche Ausgleichsbank das Eigenkapitaldepot eines Existenzgründers auf bis zu 40% des für die Finanzierung des Unternehmens benötigten Kapitals mit einem zinsvergünstigten Kredit (max. 25% der Investitionssumme) auf, ohne dafür bankübliche Sicherheiten zu verlangen. Voraussetzung ist aber eine Prüfung des Konzeptes und Kapitalbedarfsplanes. Zudem wird diese Unterstützung nur in den ersten zwei Jahren nach der Gründung (neue Bundesländer: vier Jahre) gewährt.
Das ERP-Existenzgründungs-Programm unterstützt den Kauf von betrieblichen Produktionsmitteln, weiteren Investitionen oder die Beteiligung an einem Unternehmen.
Dazu wird ein zinsvergünstigter Kredit gewährt, der aber im Gegensatz zum obigen Programm durch Sicherheiten gedeckt sein muss. Es werden bis zu 42% (in den östlichen Bundesländern auch mehr) des benötigten Kapitalbedarfes gewährt, dies allerdings nur in den ersten drei Jahren nach Gründung des Unternehmens.
Mit Hilfe des Existenzgründungsprogramm der deutschen Ausgleichsbank lassen sich weitere Investitionen in Produktions- oder Betriebsmittel finanzieren. Allerdings werden in der Regel hierzu nicht mehr als 8% des insgesamt benötigten Kapitalbedarfes als zinsvergünstigter Kredit zur Verfügung gestellt, dies allerdings bis zu acht Jahre nach der Unternehmensgründung.
Das Eigenkapital-Ergänzungs-Programm wendet sich ausschließlich an Existenzgründungen in den neuen Bundesländern. Es stellt Kredite für immaterielle Investitionen zur Verfügung, wie z.B. Produktentwicklung oder Markterschließung. Die Vergabe ist unabhängig von der seit der Existenzgründung vergangenen Zeit.
Bei Existenzgründungen mit einem vergleichsweise niedrigen Kapitalbedarf gewährt die Deutsche Ausgleichsbank als Startgeld einen zinsvergünstigten Kredit von bis 50.000 Euro. Dafür bürgt sie bis zu 80% der Summe, falls nicht genügend eigene Sicherheiten vorhanden sind. Diese Kredite werden allerdings nur gewährt, wenn der Gründer noch nicht mit seiner zukünftigen Existenz gestartet ist.
Für Beratungsleistungen vor dem Start oder während der Startphase eines Unternehmens gewährleistet das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit Zuschüsse von bis 50% der dadurch anfallenden Kosten.
Diese kurze Liste an Förderungsmöglichkeiten zeigt nur einen sehr kleinen Ausschnitt an Mitteln, mit denen versucht wird, die Gründung von Existenzen zu unterstützen. Dass es sich dabei vorwiegend um direkte oder indirekte staatliche Gelder handelt zeigt, dass die Politik einen großen Wert auf die Gründung von Existenzen legt und sich davon positive Effekte erhofft.
Im folgenden Kapitel soll nun speziell auf den sogenannten „Existenzgründungszuschuss“ eingegangen werden, in den die derzeitige Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Gerhard Schröder große Hoffnungen bei der Förderung von Unternehmensgründungen setzt.
4. DER EXISTENZGRÜNDUNGSZUSCHUSS
4.1. Die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“
Wie bereits oben erwähnt, wurde die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, in der Öffentlichkeit besser bekannt unter dem Namen „Hartz-Kommission“, am 22.02.2002 ins Leben gerufen und stellte am 16.08.2002 ihren Abschlussbericht vor. Neben dem Vorsitzenden Dr. Peter Hartz gehörten der Expertenrunde noch 14 weitere Mitglieder an: Isolde Kunkel-Weber (Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes), Norbert Bensel (Vorstandsmitglied Deutsche Bahn), Jobs Fiedler (Roland Berger Strategy Consultants), Peter Gasse (Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen), Werner Jann (Universität Potsdam), Peter Kraljic (Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf), Klaus Luft (Geschäftsführer der Market Accesss for Technology Services GmbH), Harald Schartau (Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen), Wilhelm Schickler (Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen), Hanns-Eberhard Schleyer (Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks), Günther Schmid (Wissenschaftszentrum für Sozialforschung), Wolfgang Tiefensee (Oberbürgermeister der Stadt Leipzig), Eggert Voscherau (Vorstandsmitglied der BASF AG), Heinz Fischer (Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG) .
4.1.1. Die 13 Innovationsmodule
Der Abschlussbericht der Kommission enthält 13 Innovationsmodule18, mit denen zum einen der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zur „Bundesagentur für Arbeit“ befördert werden sollte. Die Bundesanstalt für Arbeit war nach Meldungen über Manipulation von Vermittlungsstatistiken und mangelnde Effizienz in die Kritik geraten. Zum anderen sollen diese Module mit verschiedenen Ansätzen für eine spürbare Entlastung des Arbeitsmarktes sorgen. Zu diesen Modulen zählen:
1) Doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber Verbesserter Service für Kunden JobCenter
2) Familienfreundliche Quick-Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung
3) Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
4) Jugendliche Arbeitslose - Ausbildungszeit-Wertpapier
5) Förderung älterer Arbeitnehmer und "BridgeSystem"
6) Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
7) Beschäftigungsbilanz Bonussystem für Unternehmen
8) Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA) Betriebsnahe Weiterbildung Integration schwer Vermittelbarer
9) Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch "Ich-AG" und "Familien-AG" mit vollwertiger Versicherung Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen
10) Personal: Transparentes Controlling Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse Aufbauorganisation Selbstverwaltung Arbeitsmarktforschung Change Management
11) Umbau der Landesarbeitsämter zu Kompetenz-Centern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung - Start mit den neuen Bundesländern
12) Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit („Job Floater“)
13) Masterplan - Beitrag der "Profis der Nation"
Näheres zu den einzelnen Punkten neben Abschnitt 9 ist dem Abschlussbericht der Kommission zu entnehmen.
4.2. Gesetzliche Regelungen zum Existenzgründungszuschuss
In der folgenden Betrachtung wird nun auf die sogenannte „Ich-AG“ aus Punkt 9 eingegangen:
„ Neue Besch ä ftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „ Ich-AG “ und „ Familien-AG “ mit vollwertiger Versicherung. Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsf ä higkeit von privaten Dienstleistungen “
Die „Ich-AG“ stellt einen der wichtigsten Bausteine des Konzeptes der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ dar. Sie soll zum Abbau der Eingangs erwähnten Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden Kosten und Probleme für die Gesellschaft und den Einzelnen beitragen. Zudem sollen damit das Problem der Schattenwirtschaft angegangen und Menschen wieder in eine legale Ausübung von Tätigkeiten zurück geführt werden19. Die Vorschläge zur „Ich-AG“ wurden nach mehrmaligen Änderungen auf Druck von Interessensgruppen (Parteien, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) zum 01. Januar 2003 als Gesetze umgesetzt.
4.3. Inkrafttreten und Regelungen der Gesetze
4.3.1. Allgemeines
Die gesetzlichen Regelungen zur „Ich-AG“ finden sich als „Existenzgründungszuschuss“ im Sozialgesetzbuch III, §421, und sind zum 01.01.2003 in Kraft getreten. Darin wird geregelt, unter welchen Umständen eine Existenzgründung auf Basis der Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ gefördert werden kann und in welcher Art und Höhe:
- Der Existenzgründer muss hierzu Entgeltersatzleistungen nach SGB III erhalten oder eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist.
- Das erwartete Arbeitseinkommen darf 25.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen
- Es dürfen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, es sei denn, es handelt sich um Familienangehörige (Änderungen rückwirkend zum 01.01.2003, siehe „Änderung der gesetzlichen Grundlagen“).
- Der Zuschuss wird für maximal drei Jahre erbracht und jeweils längstens für ein Jahr bewilligt
[...]
1 Bundesanstalt für Arbeit, Pressemitteilung vom 06.02.2002
(http://www.arbeitsamt.de/hst/services/pressearchiv/)
2 Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 27.02.2002 (http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Pressemitteilungen-.395.10811/Pressemitteilung)
3 Professor Friedrich Schneider, Universität Linz: Schattenwirtschaft und Politische Ökonomie (http://www.economics.uni-linz.ac.at/Schneider/Lehre)
4 Bundesanstalt für Arbeit, Pressemitteilung vom 04.02.2002 (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/pressearchiv/)
5 Bericht der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, S. 276
6 Bundesanstalt für Arbeit, Pressemitteilung vom 09.01.03 (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo)
7 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB): „Was kostet die Arbeitslosigkeit wirklich?“ vom 27.10.1998
8 Arbeitspapier der Konrad Adenauer Stiftung „Die Entwicklung des Arbeitsmarktes 1962-2001“, Juli 2002
9 Bundesanstalt für Arbeit, Pressemitteilung vom 09.01.03 (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo)
10 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB): „Kann der harte Kern der Arbeitslosigkeit durch einen Niedriglohnsektor aufgelöst werden?“ vom 07.05.1999
11 Professor Friedrich Schneider, Universität Linz: Schattenwirtschaft und Politische Ökonomie (http://www.economics.uni-linz.ac.at/Schneider/Lehre)
12 Daten aus Studienarbeit „Das Einkommenssteuer- und Transfersystem in der Bundesrepublik Deutschland: Systematik, Probleme, Reformvorschläge“, Mark Henning Ostwald, September 2001
13 Professor Friedrich Schneider, Universität Linz: Schattenwirtschaft und Politische Ökonomie (http://www.economics.uni-linz.ac.at/Schneider/Lehre)
14 Kreditanstalt für Wiederaufbau: Beiträge zur Mittelstands- und Strukturpolitik „Durch Erhöhung der Selbständigenquote zur Vollbeschäftigung?“
15 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB), Werkstattbericht: „Signalisiert die aktuelle Besserung am Arbeitsmarkt bereits die Trendwende?“ vom 10.04.2001
16 Perspektive Deutschland vom 27.06.2002: http://www.perspektive-deutschland.de/files/presse
17 Überblick über Förderungsmöglichkeiten. Handwerkskammer Berlin, http://www.hwk-berlin.de/dienstleistungen/inhalte/gewerbe/finanz.htm
18 Bericht der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, Einleitung
19 Bericht der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, S. 163
- Quote paper
- Christian Obitz (Author), 2003, Ich-AG und Existenzgründungszuschuss - ein neuer Weg zu mehr Beschäftigung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22538
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