Das Buch bietet eine Übersicht über die Rechnungslegung in Ungarn (Stand 2002). Unternehmen, die in Ungarn Niederlassungen oder Filialen betreiben wollen, können sich hier im Vorfeld über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren.
Inhaltsverzeichnis
1. Introductio
2. Wirtschaftliche Entwicklung
2.1 Vor der Wende
2.2 Nach der Wende von 1989
2.3 Stukturen
2.4 Sozialabgaben
2.5 Probleme
2.6 Österreichs Rolle
3. Unternehmens- und Gesellschaftsformen
3.1 Personengesellschaften
3.2 Kapitalgesellschaften
3.3 Genossenschaften
3.4 Gemeinschaftsunternehmen
4. Buchführung und Jahresabschluss
4.1 Prüfungs- und Publikationspflicht
4.2 Bilanz
4.3 Gewinn- und Verlustrechnung
4.4 Anhang
4.5 Lagebericht
5. Bewertung
6. Steuerrechtliche Aspekte
6.1 Einkommenssteuer
6.2 Körperschaftssteuer
6.3 Umsatzsteuer
6.4 Sonstige Steuern
7. Doppelbesteuerungsabkommen
8. Conclusio
9. Bibliografie
9.1 Bücher und Berichte
9.2 Artikel
1. Introductio
Inhalt dieser Seminararbeit ist ein Überblick über den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmen von ungarischen und ausländischen Unternehmen im ungarischen Staat mit Stand November 2000.
Als Kerndokument dieser Ausarbeitung fungiert die von der Wiener Wirtschaftsprüfungskanzlei Consultatio im Eigenverlag herausgegebene Broschüre Rechnungslegung in Osteuropa. Teil III: Ungarn. Zusätzliche Informationen stammen bezüglich österreichischer Rechtsvorschriften aus Büchern des Orac-Verlages und bezüglich Ungarns hauptsächlich aus Zeitungsartikeln, die den Webarchiven der jeweiligen Verlage entnommen wurden.
Neben den einzelnen Merkmalen von Unternehmensformen, Jahresabschluss und Steuerrecht stellt diese Arbeit auch Vergleiche zu den entsprechenden österreichischen Richtlinien her.
2. Wirtschaftliche Entwicklung
Die wirtschaftliche Entwicklung Ungarns führte einerseits zu gesetzlichen Richtlinien und Rahmenbedingungen, die nicht nur für ungarische Unternehmen, sondern ganz speziell auch für ausländische Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, andererseits trugen rechtliche Anpassungen an EG-Richtlinien selbstverständlich auch zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung bei.
2.1 Vor der Wende
Vor der Ostöffnung war Ungarn bereits eine Art wirtschaftliches Musterland des Ostens. Dies hat offensichtlich auch mit dem relativ hohen Prozentsatz der Privatwirtschaft zu tun. Schon zu Beginn der 80er Jahre wurde eine begrenzte privatwirtschaftliche Tätigkeit zugelassen.
Dennoch stagnierte die Wirtschaft seit 1979 und zeigte auch Schrumpfungen des BIP. Dieses Tief konnte erst Jahre nach der Ostöffnung, genauer: 1994, endgültig überwunden werden.
2.2 Nach der Wende von 1989
Etwa 1994 wurde das wirtschaftliche Tief überwunden und das Land verzeichnete wieder Wirtschaftszuwächse. 1995 wurden 60 bis 70% des BIP von privaten Unternehmen erwirtschaftet. 1997 betrug das Wirtschaftswachstum 4,4%, 1998 5,1%. Besonders deutlich stiegen die Exporte und die Investitionen. Auf der Exportseite ist ein starker Anstieg des Handels mit den Ländern der Europäischen Union zu beobachten.1
Der Wachstumsrhythmus der osteuropäischen Kandidatenländer dürfte sich 2000 verdoppeln. Als Kern dieser Wachstumsentwicklung wird die positive Entwicklung einiger weniger Länder genannt, an erster Stelle Polens, aber auch Ungarns mit einer Wachstumsrate von 5,4%.2
Wachstum und bewusste Annäherung an die Europäische Union führten dazu, dass die osteuropäischen Reformländer bereits zweitwichtigster Handelspartner der EU hinter den USA sind. 1997 machte der Handel mit diesen Staaten bereits 9,7% des gesamten EU-Außenhandelsvolumens aus. Dabei entfielen mehr als zwei Drittel dieses Osteuropahandels auf die drei Länder Polen, Tschechien und Ungarn.3
Die folgenden Daten beleuchten die Wirtschaftsentwicklung in Ungarn in den Jahren 1998 und 1999 und stellen einen Vergleich zu den jeweiligen österreichischen Werten her4:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dabei hat Ungarn 10 Millionen Einwohner, Österreich 8.
Direktinvestitionen in Ungarn sind zur Zeit auch deshalb interessant, weil das Lohnniveau deutlich unter jenem der EU-Staaten liegt.5 Es ist zu erwarten, dass sich dieser Vorteil aufgrund von Lohnanpassungen in der Zukunft nivellieren wird.
2.3 Stukturen
Die Industrie macht ca. 33% des BIP aus, während die Landwirtschaft mit hohen 14% vertreten ist. Die landwirtschaftliche Fläche beträgt 70% der gesamten ungarischen Staatsfläche aus und beschäftigt ca. 8% der erwerbstätigen Bevölkerung. Einerseits gilt die Lebensmittelwirtschaft als Hoffnungsträger der Wirtschaftsentwicklung, andererseits liegt auf der Hand, dass der Anteil der Landwirtschaft etwa im Vergleich zum EU-Schnitt viel zu hoch liegt.
Die wichtigsten Industriesektoren sind Maschinenbau, Fahrzeugindustrie, chemische Industrie, Lebensmittelindustrie, Bau- und Baustoffindustrie, Leicht- und Verarbeitungsindustrie, Energieindustrie, Bergbau und Metallurgie.6
Der Dienstleistungssektor erzielte in den vergangenen Jahren sehr gute Ergebnisse. In diesem Sektor finden sich hauptsächlich private Kleinunternehmen. Lediglich die relative Einkommensschwäche der Bevölkerung bremste das Wachstum. Ein sehr wichtiger Zweig des Dienstleistungssektors ist der Fremdenverkehr.
Die wichtigsten Standorte sind Budapest und die westlichen Gebiete, während der östliche Landesteil zu den Problemzonen gehört.
Staatliche Großunternehmen wurden bereits privatisiert, während die Privatisierung für Klein- und Mittelbetriebe noch nicht abgeschlossen ist.
2.4 Sozialabgaben
Die ungarischen Sozialabgaben sind als sehr hoch einzustufen. Der Dienstnehmeranteil beträgt zwischen 12,5 und maximal 52,5%, der Dienstgeberanteil 37,5%. Einen Höchstbeitrag gibt es bisher lediglich auf Seiten des Dienstnehmers; seine Jahresbemessungsgrundlage beträgt maximal 1.854.200 Forint (ca. 100.227 Schilling). Ausländische Arbeitnehmer müssen jedoch keinen Sozialversicherungsbeitrag zahlen.
Das Pensionssystem in Ungarn wurde 1997 auf ein Dreisäulenmodell umgestellt. Dieses hat EU-Modelle zum Vorbild, allerdings suchte Ungarn um Übergangsmaßnahmen in der Sozialpolitik und im Steuerwesen im Fall eines Beitritts zur Europäischen Union an. Das Pensionssystem enthält eine staatliche, eine Unternehmens- und eine freiwillige private Vorsorgekomponente.7
Das ungarische Rechnungslegungsgesetz erlaubt die Bildung von Rückstellungen für die Abfertigungen der Mitarbeiter. Die Bildung dieser Rückstellungen ist jedoch nur handelsrechtlich zugelassen, wird aber vom Steuerrecht nicht anerkannt; somit sind Rückstellungen für Abfertigungen nicht steuerwirksam.
2.5 Probleme
Einerseits brachte die wirtschaftliche Entwicklung einen immer größer werdenden Gegensatz von Arm und Reich zu Tage. Derzeit dürfte etwa ein Drittel der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben. Viele Beschäftigte mussten in den letzten Jahren einen Reallohnverlust hinnehmen. Dazu passt auch die Unzufriedenheit vieler Bürger Ungarns mit ihrem Lebensstandard.8
Die Arbeitslosenrate beträgt zwischen 8 und 10%, wobei die Verteilung sehr ungleich ist. So ist die Arbeitslosigkeit im Osten des Landes viel stärker, während die Situation im Westen kaum noch von jener in einer Reihe von EU-Staaten zu unterscheiden ist.
Als ein weiteres Problem ist die relativ hohe Staatsverschuldung zu nennen. Diese ist ein Erbe der kommunistischen Zeit. Trotz zwischenzeitlicher Reduktionen hat Ungarn die höchste Prokopfverschuldung unter den ehemaligen RGWLändern.
Ungarn weist in den meisten Jahren eine zweistellige Inflationsrate auf. Die ungarische Regierung verfolgt das Ziel, diese nachhaltig auf eine einstellige Rate zu drücken, was noch vor Abschluss der Verhandlungen über einen EU-Beitritt erreicht werden soll. Im Jahr 2000 liegt die Inflation unter 10%, doch ist das bisher ein erstmaliges Ereignis. Festzustellen ist weiterhin, dass der steigende Lohndruck und eine Reihe von notwendigen Preiserhöhungen das gesteckte Ziel sehr hoch erscheinen lassen.
Hohe ausländische Direktinvestitionen werden mitunter als Kritikpunkt angeführt. Die meisten ausländischen Direktinvestitionen unter allen Reformstaaten hat Ungarn. An dritter Stelle der ausländischen Investoren liegt Österreich, nach den USA und Deutschland.
2.6 Österreichs Rolle
Gerade für Österreich spielt die wirtschaftliche Entwicklung des Nachbarlandes eine bedeutende Rolle. Trotz der geringen Größe unseres Landes ist Österreich der drittwichtigste Investor in Ungarn (nach den USA und Deutschland) und der zweitwichtigste Handelspartner.
Etwa ein Drittel aller österreichischen Auslandsinvestitionen geht nach Osteuropa, wovon ca. 40% auf Ungarn entfallen9, während das nächste Land, Tschechien, auf die Hälfte, nämlich 20% kommt.
Insgesamt gehen beispielsweise bereits 30% der Exporte der Wiener Wirtschaft in mittel- und osteuropäische Länder, was etwa dem doppelten des gesamtösterreichischen Durchschnitts entspricht.10 Ungarn befindet sich in dieser Liste an erster Stelle.
Bei den Exportländern liegt Ungarn an dritter bzw. vierter Stelle - abwechselnd mit der Schweiz.
1999 betrugen die Exporte nach Ungarn 40,8 Mrd. Schilling, die Importe aus Ungarn 29,8 Mrd. Schilling.11 Auch 2000 zeigen sowohl Exporte nach als auch Importe aus Ungarn steigende Tendenz.12
Österreich ist jenes Land, das wirtschaftlich am meisten von der Ostöffnung profitiert hat. In eine ähnliche Richtung weisen auch die Prognosen für die Osterweiterung der EU, denn Andreas Wörgötter vom Institut für Höhere Studien meint, dass Österreich auch von der Erweiterung am stärksten profitieren könne.13
Entsprechend der Bedeutung Ungarns für Österreich gibt es auch politische Bemühungen, dem Nachbarland den Weg in die Europäische Union zu ebnen. Dies wurde etwa dem ungarischen Präsidenten Ferenc Madl vom österreichischen Bundespräsidenten Thomas Klestil anlässlich eines Staatsbesuches versichert.14
3. Unternehmens- und Gesellschaftsformen
Am 16. Juni 1998 trat ein Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften in Kraft. Dieses Gesetz regelt das Gesellschaftsrecht in Ungarn gemäß den Normen der Europäischen Union.
Seit dem 1. Jänner 1998 können ausländische Unternehmen in Ungarn Filialen und Niederlassungen eröffnen, ohne dafür ein eigenes Unternehmen gründen zu müssen. Filialen gehören der ausländischen Gesellschaft an und dürfen nur dieselbe Tätigkeit wie die ausländische Muttergesellschaft ausüben. Zwar ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, doch für die Gründung von Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute ist ein Kapital von mindestens 2 Mia. Forint notwendig.15
Niederlassungen entstehen durch die Eintragung im Firmenregister. In- und ausländische Unternehmen und Niederlassungen werden normalerweise gleich behandelt.
3.1 Personengesellschaften
Einzelunternehmen werden bei der ungarischen Industrie- und Handelskammer angemeldet. Es gelten keinerlei Mindestkapitalvorschriften. Notwendig sind die persönliche Haftung und die persönliche Mitwirkung.
Seit dem 1.1.1999 haben auch Ausländer die Möglichkeit, ein Einzelunternehmen in Ungarn anzumelden. Sie benötigen jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Personen, die Gesellschafter einer Gesellschaft sind, dürfen keine Einzelunternehmer sein.
[...]
1 Cf. Consultatio: Rechnungslegung in Ungarn. S. 1
2 Cf. Oppenheimer, Walter: Bruselas prevé que la Unión Europea logre este año el crecimiento más fuerte desde 1989. In: El País, 23. November 2000, Webarchiv
3 Cf. Red. WZ: Osteuropäische Länder sind bereits zweitwichtigster EU-Handelspartner. In: Wiener Zeitung, 12. Juli 1999, Webarchiv
4 Cf. Rejtö, Peter: Die Wirtschaftslage Ungarns. In: Wirtschaftsbericht Ungarn, 15. März 2000, S. 4
5 Cf. Sarcina, Giuseppe: Riello: troppe illusioni su Internet per lo sviluppo servono industrie. In: Corriere della Sera, 28. Februar 2000, Webarchiv
6 Cf. Consultatio: Rechnungslegung in Ungarn. S. 3
7 Cf. Horvath, Elisabeth: Vision und Wirklichkeit. In: Wiener Zeitung, 24./25. November 2000, S. 3
8 Cf. Führer, Gabriele: MOEL-Bürger sind mit ihrem Lebensstandard unzufrieden. In: Webarchiv der Wirtschaftskammer Österreichs, 20. April 2000
9 Cf. Red. WZ: Österreich kann von Osterweiterung der EU am stärksten profitieren. In: Wiener Zeitung, 23. Juli 1999, Webarchiv
10 Cf. Kirchengast, Josef: Wien zeigt Ost-Dynamik. In: Der Standard, 24. November 2000, Webarchiv
11 Cf. Medek, Petra: Ausfuhren nach Osteuropa wuchsen weniger stark als Gesamtexporte. In: Wiener Zeitung, 22. März 2000, Webarchiv
12 Cf. Wirtschafts-News: Österreichs Handel mit Ungarn floriert. In: Wiener Zeitung, 29. Juni 2000, Webarchiv
13 Cf. Red. WZ: Österreich kann von Osterweiterung der EU am stärksten profitieren. In: Wiener Zeitung, 23. Juli 1999, Webarchiv
14 Cf. Red. WZ: Österreich will Erweiterung der EU „rasch vorantreiben“. In: Wiener Zeitung, 16. November 2000, Webarchiv
15 Cf. Consultatio: Rechnungslegung in Ungarn. S. 25
- Arbeit zitieren
- Mag. (FH) Mag. Klaus Ebner (Autor:in), 2001, Rechnungslegung in Ungarn, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22144
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