Nach zwei alles bisher in den Schatten stellenden Weltkriegen steht ganz Europa vor einem politischen und wirtschaftlichen Neuanfang. Europa will aus den vergangenen Fehlern lernen und sich eine neue Identität geben, die die Werte der Demokratie schützen und Freiheit und Stabilität in Verbindung mit einer funktionierenden Marktwirtschaft sichern soll. Damit entsteht zwischen dem kapitalistisch orientierten Westen (unter Führung der USA) und dem sozialistisch geprägten Osten (unter der Führung der damaligen UdSSR) eine Kluft, die die Außen- und Sicherheitspolitik viele Jahre prägen wird.
Im Zeitverlauf zeigt sich, dass das wirtschaftliche Zusammenwachsen West- und Mitteleuropas schneller voranschreitet als die außen- und sicherheitspolitischen Bemühungen um eine gemeinsame Richtung vorankommen. Wir werden auf den folgenden Seiten grob aufzeigen, welche Ziele angestrebt und welche Alternativen nötig wurden, um in Europa eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu installieren. Dabei soll unser besonderes Augenmerk dem rechtlichen Vertragswerk gelten, um die Entwicklung der Europäischen Staaten vom Brüsseler Pakt bis hin zur ESVP aufzuzeigen.
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entstehung und Entwicklung der GASP anhand wichtiger geschichtlicher Eckpfeiler
2.1 Die Anfänge gemeinsamer europäischer Außen- und Sicherheitspolitik: Der Brüsseler Pakt und die Gründung der NATO.
2.2 Die Entwicklung der WEU..
2.2.1 Inhalte des WEU-Vertrags 1954..
2.2.2 Die ursprüngliche Organisation der WEU
2.2.3 Verschiedene Rollen der WEU zwischen 1954 und 1984.
2.2.4 Die Wiederbelebung 1984-1989.
2.2.5 Die WEU in den 90er Jahren bis zur Abgabe der Kernfunktionen an die EU
2.3 Die EU und ihre parallele Entwicklung der EPZ bis hin zur GASP..
2.4 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Von den Maastrichter Verträgen bis zum Vertrag von Nizza..
2.4.1 Akteure der GASP.
2.4.2 Instrumente der GASP
2.5 Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).
3 Fazit / Ausblick..
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Die ursprüngliche Organisationsstruktur der WEU
Abbildung 2: Mitgliedschaften in der EU, WEU und NATO
Abbildung 3: Institutionen der GASP
Abbildung 4: Entscheidungswege der GASP
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Nach zwei alles bisher in den Schatten stellenden Weltkriegen steht ganz Europa vor einem politischen und wirtschaftlichen Neuanfang. Europa will aus den vergangenen Fehlern lernen und sich eine neue Identität geben, die die Werte der Demokratie schützen und Freiheit und Stabilität in Verbindung mit einer funktionierenden Marktwirtschaft sichern soll. Damit entsteht zwischen dem kapitalistisch orientierten Westen (unter Führung der USA) und dem sozialistisch geprägten Osten (unter der Führung der damaligen UdSSR) eine Kluft, die die Außen- und Sicherheitspolitik viele Jahre prägen wird.
Im Zeitverlauf zeigt sich, dass das wirtschaftliche Zusammenwachsen West- und Mitteleuropas schneller voranschreitet als die außen- und sicherheitspolitischen Bemühungen um eine gemeinsame Richtung vorankommen. Wir werden auf den folgenden Seiten grob aufzeigen, welche Ziele angestrebt und welche Alternativen nötig wurden, um in Europa eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu installieren. Dabei soll unser besonderes Augenmerk dem rechtlichen Vertragswerk gelten, um die Entwicklung der Europäischen Staaten vom Brüsseler Pakt bis hin zur ESVP aufzuzeigen.
2 Entstehung und Entwicklung der GASP anhand wichtiger geschichtlicher Eckpfeiler
2.1 Die Anfänge gemeinsamer europäischer Außen- und Sicherheitspolitik:
Der Brüsseler Pakt und die Gründung der NATO
Nach der Katastrophe des 2. Weltkriegs und der zunehmenden Konfrontation mit der Sowjetunion nach Kriegsende gründen die europäischen Siegermächte ein militärisches Bündnis. Diesem gehören Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Großbritannien an. Es wird am 17. März 1948 geschlossen und beinhaltet im Wesentlichen die gemeinsame Verteidigung der Mitgliedsstaaten (insbesondere gegen die UdSSR und Deutschland) sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Kultur.1
Dieser Vertrag stellt den ersten großen Meilenstein in der Geschichte der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik Europas dar: Zum einen wird in diesem Bündnis die gemeinsame Politik das erste Mal gemeinsam formuliert und institutionalisiert. Vorher gibt es zwar auch Bemühungen, eine gesamteuropäische Bewegung zu etablieren wie z.B. Coudenhove-Kalergi mit „Paneuropa“ 1923 oder Versuche seitens der Politik, näher zusammenzurücken (z.B. das Briand-Memorandum 1929).Diese scheitern jedoch an fehlenden Erfolgen oder mangelndem Konsens der Beteiligten.2 Zum anderen weist das Bündnis auf die angestrebte Unabhängigkeit von den USA in diesem Politikbereich hin3, nachdem ein Sieg gegen Nazi-Deutschland nur mithilfe der Vereinigten Staaten möglich war.
Kurz nach diesem Schulterschluss beginnen weiterführende Verhandlungen der Brüsseler Pakt-Mächte (BPM) mit den USA und Kanada, die in die Gründung der NATO münden (04.04.49).4 Mit diesem Vertrag werden die beiden Staaten Nordamerikas Teil einer europäischen Verteidigung. Dies ermöglicht der Artikel 5 des Washingtoner Vertrages, der besagt, dass ein Angriff auf einen der Mitgliedsstaaten als Angriff auf alle gewertet wird.
Eingeladen und aufgenommen in die NATO werden ebenfalls Dänemark, Island, Italien, Norwegen und Portugal. Wegen ihrer zentralen Bedeutung im westeuropäischen und nordatlantischen Sicherheitssystem beschließen die BPM im Dezember 1950, ihre militärische Organisation in der NATO aufgehen zu lassen.5
2.2 Die Entwicklung der WEU
Im wirtschaftlichen Bereich macht die europäische Zusammenarbeit Fortschritte: Mit der Gründung der EGKS 1951/52 (Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle, Eisen, Schrott und Stahl, Förderung des Wettbewerbs, Einführung durchgehender Transporttarife und Finanzhilfen für Rationalisierungsinvestitionen mit den Gründungsmitgliedern Frankreich, Italien, Deutschland und den Benelux-Ländern) und der in den römischen Verträgen 1957/58 verankerten EWG (Förderung der gesamten europ. Wirtschaft) und EAG (Förderung der Kernforschung und Nutzung der Kernenergie) werden die drei Europäischen Gemeinschaften gegründet, auf denen die Europäische Union basiert.6
Die verteidigungspolitische Zusammenarbeit kommt nicht zuletzt unter dem Eindruck der Korea-Krise in Bewegung: Vom britischen Premier Churchill und dem französischen Ministerpräsidenten Pleven wird eine europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) mit supranationaler Armee und Bindung an die NATO angeregt. Bundeskanzler Adenauer nutzt den Beitritt der BRD zur internationalen Aufwertung Deutschlands7, jedoch scheitert die Ratifizierung des Pariser EVG-Vertrags vom Mai 1952 an dem Veto der französischen Nationalversammlung im August 19548.
Dies macht eine verteidigungspolitische Alternative nötig. So macht die britische Regierung einen Monat später den Vorschlag, den in den Hintergrund getretenen Brüsseler Pakt zu novellieren, indem er mit neuen Aufgaben betraut und um die Mitglieder BRD und ITA erweitert wird. In den Pariser Konferenzen nehmen neben den sechs EGKS-Staaten USA, GBR und CDN teil. Der Brüsseler Pakt wird in die Westeuropäische Union („Western European Union“), kurz WEU, umgewandelt.9
2.2.1 Inhalte des WEU-Vertrags 1954
Im Wesentlichen umfasst der WEU-Vertrag vom Oktober 1954 folgende Inhalte:
- Die neu formulierte Präambel drückt das Ziel aus, „die Einheit Europas zu fördern und seiner fortschreitenden Integrierung Antrieb zu geben sowie engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit anderen europäischen Organisationen zu unterstützen“.10
- Wichtigster Artikel des WEUV ist Artikel 5, in dem sich die Vertragspartner verpflichten, im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Vertragspartner demselben mit aller in der Macht stehenden Unterstützung zur Seite zu stehen.11
- Weitere Artikel erklären die enge Kooperation mit der NATO im allgemeinen und den Dienstellen im besonderen (Art. 4), Korrespondenz mit dem UN-Sicherheitsrat bez. der Maßnahmen zur kollektiven Selbstverteidigung (Art. 6), den Ausschluss möglicher Widersprüche durch bilaterale Verträge mit Dritten (Art. 7) und die „Sicherstellung der Kontinuität bei der Wahrnehmung der Aufgaben durch den Rat“ (Art. 8).12
- Das Vertragswerk der WEU wird durch vier Protokolle vervollständigt, die teilweise Vertragspassagen des Brüsseler Paktes streichen (P1), Höchststärken für die Armeen (P2) und Rüstungskontrollen und - restriktionen für das Festland festlegen (P3) und die Schaffung eines Amtes für Rüstungskontrolle vorsehen (P4). Hierbei ist zu beachten, dass besonders die BRD im Fokus der Protokolle steht (Streichung der Maßnahmen des Brüsseler Paktes gegen einen Aggressor Deutschland, Höchststärke der Bundeswehr, Verzicht auf die Produktion von ABC-Waffen).13
2.2.2 Die ursprüngliche Organisation der WEU
Die WEU ist bei ihrem Beginn nach folgender Darstellung strukturiert:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Die ursprüngliche Organisationsstruktur der WEU (Quelle: Woyke 1995, S. 249)
Das wichtigste Organ der WEU ist der „Rat der Westeuropäischen Union“. Er besteht aus zwei Zusammensetzungen. Zum einen tagt er als ständiger Rat, zum anderen als Ministerrat, welcher das höchste Gremium der WEU ist. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Außen- und Verteidigungsministern und tagt grundsätzlich zweimal im Jahr. Der Ständige Rat, welcher von den in Brüssel akkreditierten Botschaftern gebildet wird, kontrolliert die laufenden Aktivitäten und arbeitet dem Ministerrat zu. Die Ratspräsidentschaft wird jeweils zum 1. Juli von einem Mitgliedsstaat für ein Jahr übernommen. Von den Organen beschlossene Aufgaben werden vom Generalsekretariat durchgeführt. Zusätzliche Hilfsorgane des Rates sind das Institut für Sicherheitsstudien und das Amt für Rüstungskontrolle. Die aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten bestehende Versammlung der WEU hat keine exekutive, sondern eine konsultative Funktion: Sie richtet Fragen und Empfehlungen an den Rat.14
2.2.3 Verschiedene Rollen der WEU zwischen 1954 und 1984
Von 1954 bis 1973 kann die WEU einige politische Erfolge verbuchen: Unter ihrem Dach gelingt die Integration der BRD in das atlantische Bündnis, die Rüstungskontrolle sorgt für die Wiederherstellung des Vertrauens unter den westeuropäischen Staaten, unter der Federführung der WEU gelingt die Lösung der Saarfrage. Außerdem fungiert sie als Austauschplattform, als zwei EWG-Beitrittsverhandlungen mit dem WEU-Mitglied Großbritannien scheitern, ehe der Beitritt 1973 gelingt.15
Mit diesem Ereignis jedoch verliert die WEU ihre Funktion als Mittler. Die größere militärische Bedeutung der NATO (in der zu diesem Zeitpunkt alle WEU-Staaten Mitglied sind) hatte vorher schon dafür gesorgt, dass sich das militärische Aufgabengebiet der WEU im Wesentlichen auf Rüstungskontrollen (vor allem in der BRD) konzentrierte. Die ökonomischen, sozialen und kulturellen Aufgabengebiete wurden im Laufe der Zeit von der OEEC16 und dem Europarat17 übernommen. Größtes Kennzeichen dieses Schattendaseins der WEU 1973-1984 ist die Tatsache, dass der Rat in diesen elf Jahren keine Tagung abhält. Das Rüstungskontrollamt jedoch setzt seine Arbeit fort.18
2.2.4 Die Wiederbelebung 1984-1989
Die Erkl ä rung von Rom
Ende der 70er bzw. Anfang der 80er Jahre befürchten die Franzosen einen Wegfall der BRD (ihrem strategischen Vorfeld) aus dem europäischen Sicherheitsverbund, als es in Deutschland zu einer heftigen Debatte um die NATO-Doppelbeschlüsse kommt (und damit zur Frage, ob mit Nuklear-Sprengköpfen bestückte Pershing II und Cruise Missiles in der BRD stationiert würden oder nicht).19 Außerdem zeigt sich, dass die USA und die UdSSR strategische Verhandlungen ohne Einbeziehung der Europäer führen (Gipfeltreffen von Reykjavik zwischen Reagan und Gorbatschow 1983)20 Dies führt zu der Forderung des französischen Premiers Mitterand, die europäische Verteidigungsidentität auf dem Fundament der WEU zu gründen.21 1984 setzen die Außenminister und Verteidigungsminister der damals 7 WEU-Staaten in der „Erklärung von Rom“ unter Bekräftigung des WEUV folgende Ziele fest22:
- Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa
- Förderung der Einheit Europas und Dynamisierung des Integrationsprozesses
- Vertiefte Kooperation zwischen den WEU-Mitgliedsstaaten und mit anderen europäischen Organisationen
Es wird beschlossen, den WEU-Rat mit allen Außen- sowie Verteidigungsministern der Mitgliedsstaaten zweimal pro Jahr tagen zu lassen. Der Fokus des WEU-Rats liegt auf folgenden Gebieten23:
- Fragen der Verteidigung
- Rüstungskontrolle und Abrüstung ¾ Kooperation mit der NATO
- Beziehungen zwischen Ost und West und die daraus resultierenden Sicherheitsfragen
- Krisen in anderen Regionen der Welt und deren Auswirkungen auf die europäische Sicherheits- und Außenpolitik
Die Haager Plattform
Im Oktober 1987 trifft sich der WEU-Rat in Den Haag zu einer „Plattform für Europäische Sicherheitsinteressen. In Bezug auf die kurz zuvor beschlossene Einheitliche Europäische Akte der EG, auf die später noch näher eingegangen wird, fassen die Minister in der Präambel zusammen:
„We recall our commitment to build a European Union in accordance with the Single European Act, which we all signed as members of the European Community. We are all convinced that the construction of an integrated Europe will remain incomplete as long as it does not include security and defence.”24
Mit der Plattform verfolgt die WEU die folgenden Ziele:
- Entwicklung einer ESVI (Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität) ¾ Reaktivierung der WEU
- Beschleunigung der europäischen Integration
- Stärkung Europas in der NATO25
Ein Jahr nach der Haager Plattform wird der Beitritt Portugals und Spaniens beschlossen, der 1990 abgeschlossen wird. Eine „maßvolle Steigerung der Akteursqualität“26 lässt sich zusammen mit der Beteiligung an der Minenräumaktion im ersten Golfkrieg 1980-1988 zwischen Iran und Irak in diesem Zeitraum attestieren.
[...]
1 Vgl. „History of WEU“, Internetseite www.weu.int/history.htm, 19.11.03
2 Vgl. Jürgens (1994), S. 41 ff.
3 Vgl. „History of WEU“, Internetseite www.weu.int/history.htm, 19.11.03
4 ebd.
5 Vgl. „History of WEU“, Internetseite www.weu.int/history.htm, 19.11.03
6 Vgl. Gabler (2001)
7 Vgl. dtv-Atlas zur Weltgeschichte (1994), S. 523
8 Vgl. „History of WEU“, Internetseite www.weu.int/history.htm, 19.11.03
9 Vgl. Woyke (1995), S. 244 f.
10 Vgl. Woyke (1995), S. 245
11 ebd.
12 Vgl. Woyke (1995), S. 246
13 Vgl. Woyke (1995), S. 247
14 Vgl. Woyke (1995), S. 247 ff.
15 Vgl. „History of WEU“, Internetseite www.weu.int/history.htm, 19.11.03 sowie Woyke (1995), S. 248 ff.
16 Die OEEC (Organisation for European Economic Cooperation) wurde 1948 im Zusammenhang mit der Marshall-Initiative gegründet und 1960/61 in die OECD umgewandelt
17 Der Europa-Rat wurde am 05.05.1949 mit dem Wunsch geschaffen, eine europäische Versammlung „zum Schutz und zur Förderung der Ideale und Grundsätze...herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern“. Sie ist die erste organisatorische „Eigeninitiative“ der Europäer nach dem 2.Weltkrieg und tagt in Straßburg.
18 Vgl. Woyke (1995), S.250 f
19 ebd.
20 ebd.
21 ebd.
22 ebd.
23 Vgl. Woyke (1995), S.250 f
24 Vgl. „History of WEU“, Internetseite www.weu.int/history.htm, 19.11.03
25 Vgl. Woyke (1995), S.250 f
26 Vgl. Varwick (1998), S. 182 f
- Quote paper
- Aykut Naric (Author), Ingo Klein (Author), 2003, Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Europa, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21952
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